Beseitigung von Fall- und Nutztierkörpern im Rheinisch-Bergischen Kreis, im Oberbergischen Kreis, im Kreis Siegen-Wittgenstein sowie im Rhein-Sieg-Kreis

Rhein-Sieg-Kreis, Der Landrat

Beseitigung von Fall- und Nutztierkörpern im Oberbergischen Kreis, im Rheinisch-Bergischen Kreis, im Kreis Siegen-Wittgenstein sowie im Rhein-Sieg-Kreis

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-08-16. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-07-11.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-07-11 Auftragsbekanntmachung
2018-12-14 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2018-07-11)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Referenznummer: 0149-39-18-VGV
Kurze Beschreibung:
Beseitigung von Fall- und Nutztierkörpern im Oberbergischen Kreis, im Rheinisch-Bergischen Kreis, im Kreis Siegen-Wittgenstein sowie im Rhein-Sieg-Kreis
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Rheinisch-Bergischer Kreis 🏙️
Oberbergischer Kreis 🏙️
Soest 🏙️
Rhein-Sieg-Kreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Rhein-Sieg-Kreis, Der Landrat
Postanschrift: Kaiser-Wilhelm-Platz 1
Postleitzahl: 53721
Postort: Siegburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.rhein-sieg-kreis.de 🌏
E-Mail: zvs@rhein-sieg-kreis.de 📧
Fax: +49 2241/13-3165 📠
URL der Dokumente: https://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/notice/CXPTYYBYZS4 🌏
URL der Teilnahme: https://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/notice/CXPTYYBYZS4 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-07-11 📅
Einreichungsfrist: 2018-08-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-07-13 📅
Datum des Beginns: 2019-01-01 📅
Datum des Endes: 2024-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 133-302969
ABl. S-Ausgabe: 133
Zusätzliche Informationen
Es sind ausschließlich elektronische Angebote über das Vergabeportal unter Zuhilfenahme des Bietertools zugelassen. Zu diesbezüglichen Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen. Sofern sich im Verlauf der Angebotsfrist die Notwendigkeit der Anpassung von Vergabeunterlagen ergibt, ist das jeweils aktuellste Formular zu verwenden. Über evtl. notwendige Änderungen werden die auf dem Vergabeportal registrierten Bewerber mittels Bewerberkommunikation unterrichtet. Es wird daher empfohlen, vor Angebotsabgabe die Aktualität der auf dem Vergabeportal hochgeladenen Dokumente zu prüfen. 1) Erklärungen / Nachweise, die zwingend mit dem Angebot abzugeben sind und die von der Vergabestelle nicht nachgefordert werden: — ausgefülltes Angebotsformular — ausgefülltes Leistungsverzeichnis/Los — Bietergemeinschaftserklärung (Textform ausreichend) — Verzeichnis der Unternehmerleistungen 2) Erklärungen / Nachweise, die mit dem Angebot abzugeben sind und die ggf. unter Fristsetzung nachgefordert werden können: — ausgefüllte Preisliste/Los — Eigenerklärung „Ausschlussgründe — Formblatt „Referenzen“ 3) Erklärungen / Nachweise, die auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen sind: Siehe Ziffer III.1.1 + III.1.3 dieser Bekanntmachung Bei Nichtbeachtung dieser Vorgaben sowie der nicht fristgerechten oder unvollständigen Vorlage von Erklärungen und Nachweisen wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen. Es gelten die Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Leistungen des Rhein-Sieg-Kreises nach Maßgabe dieser Bekanntmachung. Zum vorläufigen Nachweis der Eignung wird die Abgabe der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (https://ec.europa.eu/tools/espd/filter?lang=de) akzeptiert. Eignungsnachweise, die im Rahmen eines Präqualifizierungsverfahrens erworben wurden, sind - unter Angabe der Präqualifizierungsnummer -zugelassen. In diesem Fall sind nur die dort nicht hinterlegten Erklärungen und Nachweise zu erbringen. Ein Bieter kann sich - auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft – zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters, der zwischen ihm u. diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen (§ 43 Abs. 2 VgV). In diesem Fall ist mit Angebotsabgabe zwingend eine Bietergemeinschaftserklärung (in Textform) und/oder das „Verzeichnis der Unternehmerleistungen“ abzugeben. Zum vorläufigen Nachweis der Eignung wird die Abgabe der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (https://ec.europa.eu/tools/espd/filter?lang=de) akzeptiert. Für den Fall der Eignungsleihe haften der Bieter und das von diesem benannte Unternehmen entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe (§ 47 Abs. 3 VgV). Bezuschlagt wird das preisgünstigste Angebot/Los. Technische Hinweise zu den Voraussetzungen des Vergabeportals siehe: http://www.rhein-sieg-kreis.de/imperia/md/content/cms100/buergerservice/aktuelles/beschaffungen/. Die Vergabeunterlagen werden registrierungsfrei zur Verfügung gestellt. Den Interessenten wird dennoch die Registrierung auf dem Vergabeportal empfohlen. Dies hat den Vorteil, dass diese bei Erteilung von Bewerberinformationen oder evtl. notwendigen Anpassungen der Vergabeunterlagen über das Vergabeportal in Kenntnis gesetzt und zur Einsichtnahme auf dem Vergabeportal aufgefordert werden. Die Bieterinformation gemäß § 134 GWB erfolgt (ausschließlich) über das Vergabeportal. Rückfragen zum Ablauf des Vergabeverfahrens, den abzugebenden Erklärungen und/oder zu den Vergabeunterlagen sind über das Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten. Bekanntmachungs-ID: CXPTYYBYZS4
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Oberbergischer Kreis, Gummersbach
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung: Beseitigung von Fall- und Nutztierkörpern im genannten Kreisgebiet.
Beschreibung der Verlängerungen:
Soweit der Vertrag nicht bis zum 30.6.2022 gekündigt wird, verlängert sich dieser einmalig um weitere 2 Jahre.
Bezeichnung des Loses: Rheinisch-Bergischer-Kreis, Bergisch Gladbach
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung: Beseitigung von Fall- und Nutztierkörpern im gesamten Kreisgebiet
Bezeichnung des Loses: Kreis Siegen – Wittgenstein, Siegen
Losnummer: 3
Beschreibung der Optionen:
Soweit der Vertrag nicht bis zum 30.6.2022 gekündigt wird, verlängert sich dieser einmalig um weitere 2 Jahre.
Bezeichnung des Loses: Rhein-Sieg-Kreis, Siegburg (rechtsrheinisches Kreisgebiet)
Losnummer: 4
Kurze Beschreibung: Beseitigung von Fall- und Nutztierkörpern im rechtsrheinischen Kreisgebiet
Bezeichnung des Loses: Rhein-Sieg-Kreis, Siegburg (linksrheinisches Kreisgebiet)
Losnummer: 5
Kurze Beschreibung: Beseitigung von Fall- und Nutztierkörpern im linksrheinischen Kreisgebiet
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Kreisgebiet des Oberbergischen Kreises
Kreisgebiet des Rheinisch-Bergischen-Kreises
Kreisgebiet des Kreises Siegen – Wittgenstein
Auftragsausführung im rechtsrheinischen Kreisgebiet (Stadt- und Gemeindegebiete Bad Honnef, Eitorf, Hennef, Königswinter, Lohmar, Much, Neunkirchen-Seelscheid, Niederkassel, Ruppichteroth,Sankt Aug...
Auftragsausführung im linksrheinischen Kreisgebiet (Stadt- und Gemeindegebiete Alfter, Bornheim, Meckenheim, Rheinbach, Swisttal und Wachtberg).

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Bieter/ die Bietergemeinschaft hat das Nichtvorliegen von Ausschlusskriterien gem. §§ 123, 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) durch Eigenerklärung (Eigenerklärung Ausschlussgründe) zu erklären. Die Erklärung ist - auf Verlangen der Vergabestelle - für alle vorgesehenen Nachunternehmer fristgerecht vorzulegen.
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Auf Verlangen der Vergabestelle sind vom vorgesehenen Auftragnehmer bzw. von den in der engeren Auswahl befindlichen Bietern zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen folgende Nachweise vorzulegen:
a) Gewerbezentralregisterauskunft oder eine gleichwertige Urkunde der zuständigen bzw. vergleichbaren Einrichtung des Herkunftslandes des Bieters (nicht älter als 3 Monate), sofern diese nicht unmittelbar durch den Auftraggeber angefordert werden kann;
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b) Nachweis über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder einer gleichwertigen Urkunde einer zuständigen Einrichtung des Herkunftslandes des Bieters,
c) Eignungsnachweise und Verpflichtungserklärungen für Nachunternehmer.
Bietergemeinschaften haben eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung(Bietergemeinschaftserklärung) mit folgendem Regelungsinhalt abzugeben:
a) in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist;
b) in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist;
c) dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt;
d) dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Die Bietergemeinschaftserklärung ist mit Abgabe des Angebots in Textform und im Laufe des weiteren Vergabeverfahrens ggf. auf Verlangen der Vergabestelle in einer durch alle Mitglieder der Bietergemeinschaft unterzeichneten Ausfertigung vorzulegen.
Eine auch auf Anforderung nicht vollständig ausgefüllte oder unterzeichnete vorgelegte Bietergemeinschaftserklärung führt zwingend zum Ausschluss des Angebots. Ein Entwurf der geforderten Erklärung kann auf dem Vergabeportal eingesehen und heruntergeladen werden.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
a) Referenzangaben unter Angabe des Auftraggebers (Name und Anschrift), der Kontaktdaten des zuständigen Ansprechpartners (Telefon, Telefax, E-Mail), der Angaben zum Leistungsumfang (Pos. 1 und 2 des Leistungsverzeichnisses) und des Vertragszeitraums;
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b) Verpflichtungserklärungen anderer Unternehmen (nur für die Fälle des beabsichtigten Nachunternehmereinsatzes oder der Eignungsleihe).
Mindeststandards:
Es sind mindestens zwei Referenzprojekte mit den entsprechenden Angaben nachzuweisen.
Anforderungen an alle Referenzprojekte:
— Referenz eines Öffentlichen Auftraggebers,
— Leistungsumfang mindestens 350 Tonnen/Jahr (LV-Position 1 – Falltiere) und mindestens 140 Tonnen/Jahr (LV-Pos. 2 – Tierkörperteile)
— Auftragsführung für die Dauer mindestens eines Jahres innerhalb eines Referenzzeitraumes vom 1.7.2013 – 30.6.2018.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Neben der Gesetzestreue, Zuverlässigkeit, Fachkunde und Leistungsfähigkeit sowie der Einhaltung des Mindestlohns und der Tariftreue gelten folgende Bedingungen:
1) Für den Fall, dass die Versendung von tierischen Nebenprodukten und verarbeiteten Erzeugnissen in andere Mitgliedstaaten der Europäischen Union vorgesehen ist, hat der Bieter auf Verlangen der Vergabestelle die Genehmigung nach Art. 48 Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 vorzulegen;
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2) Der Abschluss des Integritätsvertrags ist zwingende Voraussetzung für die Erteilung der Aufträge des Rhein-Sieg-Kreises (Lose 4 und 5). Dieser ist der Vergabestelle auf Verlangen in unterzeichneter Ausfertigung vorzulegen.
Eintragungen im Vergabe- oder im Gewerbezentralregister können zum Ausschluss führen. Die Abfrage wird vom Auftraggeber veranlasst und auf den engeren Kreis der Bewerber beschränkt.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Anwendbares Vergaberecht:
Das Vergabeverfahren wird zentral durch den Rhein-Sieg-Kreis durchgeführt. Die Auftragserteilung und -abwicklung erfolgt durch die jeweilige Gebietskörperschaft.
Begründung für die Rahmenvereinbarung:
Die für die Auftragsausführung notwendigen Investitionen erfordern - zwecks wirtschaftlicher Darstellung der Leistungen einen Abschreibungszeitraum von mehr als 4 Jahren. Die Rahmenverträge sollen daher - für einen Zeitraum von sechs Jahren - mit einer einmaligen Verlängerungsoption - um weitere zwei Jahre vergeben werden.
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Begründung für eine Laufzeit der Rahmenvereinbarung von mehr als vier Jahren:
Die für die Auftragsausführung notwendigen Investitionen erfordern - zwecks wirtschaftlicher Darstellung der Leistungen einen Abschreibungszeitraum von mehr als 4 Jahren. Die Rahmenverträge sollen daher - für einen Zeitraum von sechs Jahren - mit einer einmaligen Verlängerungsoption - um weitere zwei Jahre vergeben werden.
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Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-10-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-08-16 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00
Ort des Eröffnungstermins: Es sind nur Vertreter des Auftraggebers zur Teilnahme am Eröffnungstermin zugelassen.

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Oberbergischer Kreis, Der Landrat
Postanschrift: Moltkestraße 42
Postort: Gummersbach
Postleitzahl: 51643
Land: Oberbergischer Kreis 🏙️
Name des öffentlichen Auftraggebers: Rheinisch-Bergischer-Kreis, Der Landrat
Postanschrift: Refrather Weg 30
Postort: Bergisch Gladbach
Postleitzahl: 51469
Land: Rheinisch-Bergischer Kreis 🏙️
Name des öffentlichen Auftraggebers: Kreis Siegen – Wittgenstein, Der Landrat
Postanschrift: Koblenzer Straße 73
Postort: Siegen
Postleitzahl: 57072
Land: Soest 🏙️
Kontakt
Adresse des Käuferprofils: http://www.rhein-sieg-kreis.de/cms100/buergerservice/aktuelles/beschaffungen/ 🌏
Internetadresse: www.oberbergischer-kreis.de 🌏
: www.rbk-direkt.de 🌏
: www.siegen-wittgenstein.de 🌏
Dokumente URL: https://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/notice/CXPTYYBYZS4 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Es sind ausschließlich elektronische Angebote über das Vergabeportal unter Zuhilfenahme des Bietertools zugelassen. Zu diesbezüglichen Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Sofern sich im Verlauf der Angebotsfrist die Notwendigkeit der Anpassung von Vergabeunterlagen ergibt, ist das jeweils aktuellste Formular zu verwenden. Über evtl. notwendige Änderungen werden die auf dem Vergabeportal registrierten Bewerber mittels Bewerberkommunikation unterrichtet. Es wird daher empfohlen, vor Angebotsabgabe die Aktualität der auf dem Vergabeportal hochgeladenen Dokumente zu prüfen.
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1) Erklärungen / Nachweise, die zwingend mit dem Angebot abzugeben sind und die von der Vergabestelle nicht nachgefordert werden:
— ausgefülltes Angebotsformular
— ausgefülltes Leistungsverzeichnis/Los
— Bietergemeinschaftserklärung (Textform ausreichend)
— Verzeichnis der Unternehmerleistungen
2) Erklärungen / Nachweise, die mit dem Angebot abzugeben sind und die ggf. unter Fristsetzung nachgefordert werden können:
— ausgefüllte Preisliste/Los
— Eigenerklärung „Ausschlussgründe
— Formblatt „Referenzen“
3) Erklärungen / Nachweise, die auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen sind:
Siehe Ziffer III.1.1 + III.1.3 dieser Bekanntmachung
Bei Nichtbeachtung dieser Vorgaben sowie der nicht fristgerechten oder unvollständigen Vorlage von Erklärungen und Nachweisen wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen. Es gelten die Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Leistungen des Rhein-Sieg-Kreises nach Maßgabe dieser Bekanntmachung.
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Zum vorläufigen Nachweis der Eignung wird die Abgabe der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (https://ec.europa.eu/tools/espd/filter?lang=de) akzeptiert. Eignungsnachweise, die im Rahmen eines Präqualifizierungsverfahrens erworben wurden, sind - unter Angabe der Präqualifizierungsnummer -zugelassen. In diesem Fall sind nur die dort nicht hinterlegten Erklärungen und Nachweise zu erbringen.
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Ein Bieter kann sich - auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft – zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters, der zwischen ihm u. diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen (§ 43 Abs. 2 VgV). In diesem Fall ist mit Angebotsabgabe zwingend eine Bietergemeinschaftserklärung (in Textform) und/oder das „Verzeichnis der Unternehmerleistungen“ abzugeben.
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Zum vorläufigen Nachweis der Eignung wird die Abgabe der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (https://ec.europa.eu/tools/espd/filter?lang=de) akzeptiert.
Für den Fall der Eignungsleihe haften der Bieter und das von diesem benannte Unternehmen entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe (§ 47 Abs. 3 VgV).
Bezuschlagt wird das preisgünstigste Angebot/Los.
Technische Hinweise zu den Voraussetzungen des Vergabeportals siehe: http://www.rhein-sieg-kreis.de/imperia/md/content/cms100/buergerservice/aktuelles/beschaffungen/.
Die Vergabeunterlagen werden registrierungsfrei zur Verfügung gestellt. Den Interessenten wird dennoch die Registrierung auf dem Vergabeportal empfohlen. Dies hat den Vorteil, dass diese bei Erteilung von Bewerberinformationen oder evtl. notwendigen Anpassungen der Vergabeunterlagen über das Vergabeportal in Kenntnis gesetzt und zur Einsichtnahme auf dem Vergabeportal aufgefordert werden.
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Die Bieterinformation gemäß § 134 GWB erfolgt (ausschließlich) über das Vergabeportal.
Rückfragen zum Ablauf des Vergabeverfahrens, den abzugebenden Erklärungen und/oder zu den Vergabeunterlagen sind über das Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten.
Bekanntmachungs-ID: CXPTYYBYZS4

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln – Spruchkörper Köln
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 221 / 147-2120 📞
E-Mail: vergabekammer@bezregkoeln.nrw.de 📧
Fax: +49 221 / 147-2889 📠
Internetadresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 Einleitung, Antrag
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168Abs. 2 GWB).
Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe (auf elektronischem Weg) der Bieterinformation gem. § 134 GWB.
Quelle: OJS 2018/S 133-302969 (2018-07-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-12-14)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Rahmenverträge über die Beseitigung von Fall- und Nutztierkörpern im Oberbergischen Kreis, im Rheinisch-Bergischen Kreis, im Kreis Siegen-Wittgenstein sowie im Rhein-Sieg-Kreis
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-12-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-12-19 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 244-558937
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 133-302969
ABl. S-Ausgabe: 244
Zusätzliche Informationen
Aufgrund einer Plausibilitätsprüfung in der für die Erstellung dieser Bekanntmachung verwendeten Software mussten zwingend Auftragswerte in dieser Bekanntmachung angegeben werden. Aus den in § 39 Abs. 6 Ziffern 3 und 4 VgV genannten Gründen wurden nicht die geschätzten bzw. die tatsächlichen Auftragswerte angegeben, sondern fiktive, die keinesfalls den ordnungsgemäß geschätzten bzw. den tatsächlichen Auftragswerten entsprechen. Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren für das Los 3 ist – abweichend von Ziffer VI.4.1 dieser Bekanntmachung – die Vergabekammer Westfalen, Albrecht-Thaer-Straße 9, 48147 Münster, Telefax: +49 251/411-2165. Bekanntmachungs-ID: CXPTYYBYX4Y
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Beschreibung der Optionen:
Der Auftraggeber hat die Option zur einmaligen Verlängerung des Rahmenvertrages – mit unverändertem Vertragsinhalt – um weitere 2 Jahre.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Auftragsausführung im rechtsrheinischen Kreisgebiet (Stadt- und Gemeindegebiete Bad Honnef, Eitorf, Hennef, Königswinter, Lohmar, Much, Neunkirchen-Seelscheid, Niederkassel, Ruppichteroth,Sankt Aug…

Verfahren
Anwendbares Vergaberecht:
Das Vergabeverfahren wurde zentral durch den Rhein-Sieg-Kreis durchgeführt. Die Auftragserteilung und -abwicklung erfolgte durch die jeweilige Gebietskörperschaft.

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-10-29 📅
Name: SecAnim GmbH
Postanschrift: Brunnenstraße 138
Postort: Lünen
Postleitzahl: 44536
Land: Deutschland 🇩🇪
Unna 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-10-12 📅
2018-10-22 📅
2018-10-15 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1

Referenz
Zusätzliche Informationen
Aufgrund einer Plausibilitätsprüfung in der für die Erstellung dieser Bekanntmachung verwendeten Software mussten zwingend Auftragswerte in dieser Bekanntmachung angegeben werden. Aus den in § 39 Abs. 6 Ziffern 3 und 4 VgV genannten Gründen wurden nicht die geschätzten bzw. die tatsächlichen Auftragswerte angegeben, sondern fiktive, die keinesfalls den ordnungsgemäß geschätzten bzw. den tatsächlichen Auftragswerten entsprechen.
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Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren für das Los 3 ist – abweichend von Ziffer VI.4.1 dieser Bekanntmachung – die Vergabekammer Westfalen, Albrecht-Thaer-Straße 9, 48147 Münster, Telefax: +49 251/411-2165.
Bekanntmachungs-ID: CXPTYYBYX4Y

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsantrag geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrags führt, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
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Zur Einleitung eines etwaigen Nachprüfungsverfahrens wird auf § 160 GWB verwiesen.
Quelle: OJS 2018/S 244-558937 (2018-12-14)