Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Besetzung der Sicherheitszentrale in der Staatskanzlei
2018CJU000016
Produkte/Dienstleistungen: Bewachungsdienste📦
Kurze Beschreibung:
“Täglich 24-stündige Besetzung der Sicherheitszentrale in der Bayerischen Staatskanzlei in München mit 2 Personen”
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Bewachungsdienste📦
Ort der Leistung: München, Kreisfreie Stadt🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Auftragnehmer (künftig AN genannt) gewährleistet dem Auftraggeber (künftig AG genannt) die Besetzung der Sicherheitszentrale im Gebäude der Bayerischen...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Auftragnehmer (künftig AN genannt) gewährleistet dem Auftraggeber (künftig AG genannt) die Besetzung der Sicherheitszentrale im Gebäude der Bayerischen Staatskanzlei, Franz-Josef-Strauß-Ring 1, München (Bewachungsobjekt) mit 2 Personen über 24 Stunden täglich mit nachstehenden Aufgaben:
a) Objektschutz per Monitorüberwachung der hauseigenen Videoüberwachungsanlage;
b) Objektschutz im Rahmen der Überwachung und Abarbeitung auflaufender Alarmmeldungen (z. B. Brand-, Einbruch-, Überfallalarm);
c) Abarbeitung auflaufender Alarmmeldungen der Gebäudeleittechnik;
d) begleitende Tätigkeiten wie z. B. Aufzugbefreiung durch hierzu qualifizierte Personen (Aufzugwärterlehrgang), Umschalten der Rampenheizung auf manuellen Betrieb, Öffnen des Rolltors bei Ausfall der Automatik etc.;
e) Zugangskontrolle zur Tiefgarage des Bewachungsobjekts;
f) auf Anforderung Begleitung der im Bewachungsobjekt eingesetzten Polizeibeamten.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2019-04-01 📅
Datum des Endes: 2021-05-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Der Vertrag verlängert sich je um ein weiteres Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von 6 Monaten vor Vertragsende gekündigt wird und endet spätestens am 31.3.2025.”
Beschreibung der Verlängerungen
Der Vertrag verlängert sich je um ein weiteres Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von 6 Monaten vor Vertragsende gekündigt wird und endet spätestens am 31.3.2025.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Geeignet sind nur Unternehmen, deren Umsatz im Geschäftsfeld Bewachungsdienstleistungen im Durchschnitt der 3 letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre 1 000...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Geeignet sind nur Unternehmen, deren Umsatz im Geschäftsfeld Bewachungsdienstleistungen im Durchschnitt der 3 letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre 1 000 000 EUR erreicht oder übersteigt.
Angabe des durchschnittlichen Jahresumsatzes bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre (in eVergabe)
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Erlaubnis nach § 34 a GewO,
— Beschäftigungszahlen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre,
— Angabe von 3 vergleichbaren Referenzen:
Geben Sie bitte...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Erlaubnis nach § 34 a GewO,
— Beschäftigungszahlen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre,
— Angabe von 3 vergleichbaren Referenzen:
Geben Sie bitte eine vergleichbare Referenz für Leistungen im Bereich „Besetzung einer Sicherheitszentrale“ an, die Ihr Unternehmen in den letzten höchstens 4 Jahren für mindestens 3 Monate am Stück erbracht hat.
Die Leistung ist vergleichbar, wenn die Besetzung und Betreuung der Sicherheitszentrale durchgehend 24 h mit mindestens 2 Personen erbracht wurde.
Geben Sie bitte 2 weitere vergleichbare Referenzen für Leistungen im Bereich der Bewachungsdienstleistungen an, die Ihr Unternehmen in den letzten höchstens 4 Jahren erbracht hat.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“— Haftpflichtversicherung zu Beginn der Auftragsausführung,
— Eigenerklärung (eVergabe),
— Erklärung Struktur Bieter (eVergabe),
— Erklärung Auskunft aus...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
— Haftpflichtversicherung zu Beginn der Auftragsausführung,
— Eigenerklärung (eVergabe),
— Erklärung Struktur Bieter (eVergabe),
— Erklärung Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (eVergabe).
Sofern ein Bewerber (bzw. eine Bietergemeinschaft) zum Nachweis der Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen möchte, hat er nachzuweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel bei der Ausführung des Auftrags tatsächlich zur Verfügung stehen. Der Nachweis kann z. B. durch eine entsprechende unterschriebene Verpflichtungserklärung des Dritten erfolgen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-01-29
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-05-17 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-01-29
10:00 📅
“Die Ausschreibung wird auf dem Vergabeportal www.auftraege.bayern.de veröffentlicht. Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch abgewickelt.
Das...”
Die Ausschreibung wird auf dem Vergabeportal www.auftraege.bayern.de veröffentlicht. Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch abgewickelt.
Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist durch eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von schweren Verfehlungen, Tatbeständen des § 123 GWB, des Ausschlusses nach § 21 AEntG, § 19 MiLoG und §21SchwarzArbG, von Insolvenz-/Liquidationsverfahren und wettbewerbswidrigem Verhalten, bzw. zur Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen zu belegen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern – Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 8921762847 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB bleibt hiervon unberührt.
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Quelle: OJS 2018/S 246-564694 (2018-12-18)
Ergänzende Angaben (2019-01-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Täglich 24-stündige Besetzung der Sicherheitszentrale in der Bayerischen Staatskanzlei in München mit zwei Personen”
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2018/S 246-564694
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: I.3)
Ort des zu ändernden Textes: Kommunikation
Alter Wert
Text:
“Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter...”
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Text:
“Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter...”
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Quelle: OJS 2019/S 006-010237 (2019-01-07)
Ergänzende Angaben (2019-01-15)
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: I.3)
Ort des zu ändernden Textes: Kommunikation
Alter Wert
Text:
“Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter...”
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter...”
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Quelle: OJS 2019/S 012-024916 (2019-01-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-03-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Täglich 24-stündige Besetzung der Sicherheitszentrale in der Bayerischen Staatskanzlei in München mit zwei Personen.”
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 0.01 💰
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzeptionelle Darstellung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Preis (Gewichtung): 50
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 006-010237
Auftragsvergabe
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Titel: Besetzung der Sicherheitszentrale in der Staatskanzlei
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-03-22 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 13
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Sitec Dienstleistungs GmbH
Postort: Kerpen
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Rhein-Erft-Kreis🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
“Die Ausschreibung wird auf dem Vergabeportal www.auftraege.bayern.de veröffentlicht. Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch abgewickelt.
Das...”
Die Ausschreibung wird auf dem Vergabeportal www.auftraege.bayern.de veröffentlicht. Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch abgewickelt.
Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist durch eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von schweren Verfehlungen, Tatbeständen des § 123 GWB, des Ausschlusses nach § 21 AEntG, § 19 MiLoG und §21 SchwarzArbG, von Insolvenz-/Liquidationsverfahren und wettbewerbswidrigem Verhalten, bzw. zur Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen zu belegen.
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Nr.1 – 3 GWB bleibt hiervon unberührt.
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Quelle: OJS 2019/S 062-144555 (2019-03-25)