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Die Stadt Hamburg überführt insgesamt 23 Kulturimmobilien in das Mieter Vermieter Modell gemäß Drucksache 20/14486 vom 27.1.2015. Die größtenteils denkmalgeschützten Gebäude weisen einen hohen Sanierungsstau aus. Zur Beseitigung dieses Sanierungsstaus unter Berücksichtigung des Nutzerbedarfs zur Sicherstellung der Betriebsfähigkeit und zeitgemäßer Anforderungen an die jeweilige Nutzung steht ein Kostenrahmen in Höhe von 300 Millionen € brutto inklusive aller Nebenkosten zur Investition in die Objekte zur Verfügung. Im Zuge der Überführung der Immobilien ist der Sanierungsbedarf unter Berücksichtigung der Nutzeranforderungen konkret je Objekt zu ermitteln (umfangreiche Bestandsaufnahme) und Beratungsleistungen für diese Objekte erforderlich.
Die Ausschreibung betrifft folgende größtenteils denkmalgeschützte Objekte:
Altonaer Museum
Hamburger Kunsthalle
Helms Museum
Jenisch Haus
Museum am Rothenbaum (MARKK)
Museum der Arbeit
Museum für Hamburgische Geschichte
Museum für Kunst und Gewerbe
Rieck Haus
Ballinstadt
Deichtorhallen
Fischerhaus Blankenese
Torhaus Wellingsbüttel
Schloss Bergedorf
Deutsches Schauspielhaus
Haus Flachsland
Ballettzentrum
Fabrik
Hamburgische Staatsoper
Kampnagel
Musikhalle Hamburg – Laeiszhalle
Thalia Theater
Planetarium
Diese beinhaltet insbesondere:
— Zustandserfassung und Bewertung des Sanierungsbedarfs (in zeitlich gestaffelter Form) inklusive der betriebstechnischen Anlagen für Museums- oder Theaterbetrieb für eine weitere Nutzungsdauer von 30 Jahren,
— Auswertung der Dokumentationsunterlagen und Genehmigungslage je Gebäude,
— Aufnahme des Nutzerbedarfs je Objekt und skizzenhafte Darstellung, Bewertung und Abgleich mit dem Sanierungsbedarf der bestehenden Bausubstanz,
— Identifikation erforderlicher tiefergehender Untersuchungen in Bezug auf Bauteile und Schadstoffe,
— Ausschreibung für die Bauteil- und Schadstoffuntersuchungen,
— Koordination der Bauteiluntersuchungen und Aufnahme sowie Bewertung der Untersuchungsergebnisse in die Zustandserfassung,
— Empfehlung zum Sanierungsumfang jedes Objekt unter Berücksichtigung des Kostenrahmens in Höhe von 300 Millionen EUR brutto inklusive der Nebenkosten,
— Vorschlag einer Sanierungsstrategie je Objekt unter Berücksichtigung von Dauer, Sanierungsabschnitten, Auszug und Einzug zur Sanierung,
— Erstellung eines Raum und Ausstattungsbuches,
— Erstellen einer Erfassungsliste für den Gebäudebetrieb nach Vorgabe,
— Erstellung der GEFMA Liste je Objekt,
— Risikoeinschätzung je Objekt.
Für die Untersuchungen sind Fachleute aus allen Disziplinen des Hochbaus und der technischen Anlagen, sowie Sonderfachleute für Museums- oder Theaterbetrieb einzubinden.
Spätestens im November 2019 ist ein Bericht über alle Objekte soweit vorzulegen, dass die Mittelverteilung je Objekt unter Berücksichtigung des Nutzerbedarfs im Rahmen der vorgegebenen Kosten festgelegt werden kann. Falls der festgestellte Sanierungsbedarf inklusive der Nutzerwünsche den Kostenrahmen über-schreitet sind Einsparungs- und Optimierungsvorschläge für die Einhaltung des Kostenrahmens zu unterbreiten. Dieser Prozess der Mittelzuweisung wird aller Voraussicht nach im Zuge der hierzu notwendigen Abstimmungen mehrstufig erfolgen. Insofern im November 2019 eventuell noch nicht alle Ergebnisse der Bauteil-und Schadstoffuntersuchungen in den Bericht einfließen konnten, ist dies im Anschluss hieran nachzuholen und der Bericht zu vervollständigen. Die vollständigen Ergebnisse der Bestandsuntersuchung sollen Ende des ersten Quartals 2020 vorliegen.
Priorität bei der Bearbeitung ist die Erstellung des 1. Berichts über alle Objekte im November 2019, der Wege zur Einhaltung des Kostenrahmens aufzeigt und erste Entscheidungen zur Mittelzuweisung für einzelne Objekte mit dringendem Sanierungsbedarf erlaubt.
Die Einzelheiten ergeben sich aus dem Entwurf des Leistungsbildes (Anlage 9).