Betankung mit Kraftstoffen (Benzin, Diesel, Autogas) an öffentlichen Tankstellen und Abrechnung mittels Tankkartensystem für den Fuhrpark des Landkreises Mühldorf am Inn
Der Landkreis Mühldorf am Inn, Fachbereich 15 verwaltet einen Fuhrpark von mehr als 100 Fahrzeugen und Geräten. Die Betankung erfolgt ausschließlich über öffentliche Tankstellen, da Betriebstankstellen nicht mehr zur Verfügung stehen. Zur Abrechnung wird ein zentrales Tankkartensystem, das vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellt wird, genutzt. Die Fahrzeuge, Geräte und Lkw des Fuhrparks sind überwiegend im Betriebshof (Färberstraße 1, 84453 Mühldorf) stationiert, wodurch in deren unmittelbaren Bereich eine geeignete Tankstelle mit entsprechender Ausstattung, Kapazität und Größe erforderlich ist. Der Dieselkraftstoff wird zu 90 % an diesen Standorten benötigt. Die kontinuierliche Betankung der Dienstfahrzeuge und Geräte des Landkreises Mühldorfs muss gewährleistet sein. Die Kraftstoffqualität muss den aktuellen Vorschriften entsprechen. Los 1: Dieselkraftstoff und Ottokraftstoff Super Benzin E 5 u. E10; Los 2: Autogas/CNG. Vertragslaufzeit: 1.2.2019 – 31.1.2022.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-12-04.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-10-26.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2018-10-26) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Landratsamt Mühldorf am Inn Fachabteilung FB 15 Fuhrparkmanagement
Postanschrift: Färberstraße 1
Postort: Mühldorf am Inn
Postleitzahl: 84453
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Vergabestelle FB 15
Telefon: +49 8631699413📞
E-Mail: vergabe@lra-mue.de📧
Fax: +49 863169915413 📠
Region: Mühldorf a. Inn🏙️
URL: http://www.lra-mue.de/🌏
Adresse des Käuferprofils: https://www.aumass.de/🌏 Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
Kommunikation
Dokumente URL: https://plattform.aumass.de:443/Veroeffentlichung/av0d2b8c-eu/🌏
Teilnahme-URL: https://www.aumass.de/🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Betankung mit Kraftstoffen (Benzin, Diesel, Autogas) an öffentlichen Tankstellen und Abrechnung mittels Tankkartensystem für den Fuhrpark des Landkreises...”
Titel
Betankung mit Kraftstoffen (Benzin, Diesel, Autogas) an öffentlichen Tankstellen und Abrechnung mittels Tankkartensystem für den Fuhrpark des Landkreises Mühldorf am Inn
Aktzeichen/VergNr. 804-2018/0005
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Produkte/Dienstleistungen: Kraftstoff mit Ethanol📦
Kurze Beschreibung:
“Der Landkreis Mühldorf am Inn, Fachbereich 15 verwaltet einen Fuhrpark von mehr als 100 Fahrzeugen und Geräten. Die Betankung erfolgt ausschließlich über...”
Kurze Beschreibung
Der Landkreis Mühldorf am Inn, Fachbereich 15 verwaltet einen Fuhrpark von mehr als 100 Fahrzeugen und Geräten. Die Betankung erfolgt ausschließlich über öffentliche Tankstellen, da Betriebstankstellen nicht mehr zur Verfügung stehen. Zur Abrechnung wird ein zentrales Tankkartensystem, das vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellt wird, genutzt. Die Fahrzeuge, Geräte und Lkw des Fuhrparks sind überwiegend im Betriebshof (Färberstraße 1, 84453 Mühldorf) stationiert, wodurch in deren unmittelbaren Bereich eine geeignete Tankstelle mit entsprechender Ausstattung, Kapazität und Größe erforderlich ist. Der Dieselkraftstoff wird zu 90 % an diesen Standorten benötigt. Die kontinuierliche Betankung der Dienstfahrzeuge und Geräte des Landkreises Mühldorfs muss gewährleistet sein. Die Kraftstoffqualität muss den aktuellen Vorschriften entsprechen. Los 1: Dieselkraftstoff und Ottokraftstoff Super Benzin E 5 u. E10; Los 2: Autogas/CNG. Vertragslaufzeit: 1.2.2019 – 31.1.2022.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 258 000 💰
Informationen über Lose
Angebote können für alle Lose eingereicht werden
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel:
“Betankung mit Kraftstoffen an öffentlichen Tankstellen für den Fuhrpark des Landkreises Mühldorf/Los 1 (Dieselkraftstoff und Ottokraftstoff Super Benzin E 5...”
Titel
Betankung mit Kraftstoffen an öffentlichen Tankstellen für den Fuhrpark des Landkreises Mühldorf/Los 1 (Dieselkraftstoff und Ottokraftstoff Super Benzin E 5 u. E10) und Los 2 (Gas)
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Los-Identifikationsnummer:
“Los 1 (Dieselkraftstoff und Ottokraftstoff Super Benzin E 5 u. E10) und Los 2 (Gas)” Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Kraftstoff mit Ethanol📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Benzin📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dieselkraftstoff📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dieselkraftstoff (EN 590)📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Bleifreies Benzin📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Propan und Butan📦
Ort der Leistung: Mühldorf a. Inn🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Betriebshof
Färberstraße 1
84453 Mühldorf
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Gesamtbedarf (Mengenansätze) im nachfolgend aufgeführten Leistungsverzeichnis, ergibt sich aus den jährlichen Verbrauchs- und Leistungsdaten sowie den...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Gesamtbedarf (Mengenansätze) im nachfolgend aufgeführten Leistungsverzeichnis, ergibt sich aus den jährlichen Verbrauchs- und Leistungsdaten sowie den entsprechenden Erfahrungen sowie prognostizierten Verbrauchswerten. Sie stellen keine verbindliche Abnahmemenge dar. Aufgrund zukünftigen vermehrtem Einsatz von Hybrid- bzw. E-Fahrzeugen ist jedoch von einer sinkenden, noch nicht quantifizierbaren Verbrauchsmenge auszugehen. Verbrauchs- und Leistungsdaten: Benzin 4 898 Liter/Jahr; Diesel 72 064 Liter/Jahr, Gas 3 379 Kg/Jahr
Der jeweils tatsächliche Abrechnungspreis (frei Abgabestelle) errechnet sich aus
— Jeweiliger Tages-Kraftstoffpreis Brutto,
— Abzüglich der entsprechenden vereinbarten Nachlässe.
Die vereinbarten Nachlässe sind vor Ort direkt vom Tageskraftstoffpreis abzuziehen und auf der Rechnung auszuweisen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2019-02-01 📅
Datum des Endes: 2022-01-31 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Der Bewerber und Bieter hat seine Eignung anhand einer vollständig ausgefüllten Eigenerklärung nachzuweisen.
Formblatt L 124 Eigenerklärung zur Eignung” Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Für eine wirtschaftlich und betrieblich sinnvolle Nutzung muss die Tankanlage folgende Kriterien erfüllen:
— 24 Stunden Betankung,
— uneingeschränktes...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Für eine wirtschaftlich und betrieblich sinnvolle Nutzung muss die Tankanlage folgende Kriterien erfüllen:
— 24 Stunden Betankung,
— uneingeschränktes Befahren für 3-achsige LkW auch mit aufgebauter Winterdienst- bzw. Mähausrüstung (Einfahrt, Ausfahrt sowie geeignete Aufstellfläche, ggf. mit Anhänger)
—— max. Höhe: 3,8 m,
—— max. Breite: 2,55 m,
—— max. Gesamtlänge (z.B. mit Wechselaufbau): 10,5 m,
—— max. zuläss. Gesamtmasse: 26 t,
— Schnelllaufsäule für LKW (Zapfsäule für LKW mit höherem Füll-Volumenstrom für schnellere Betankung) für Dieselkraftstoff,
— Unmittelbare Nähe zum Betriebshof, d. h. im maximalen Abstand von 5 km Fahrtstrecke zum Standort Färberstr. 1 (ermittelt durch: www.reiseplanung.de; Einstellung: LkW, kürzeste).
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-12-04
00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2018-01-02 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2018-12-05
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort):
“Das Angebot ist ausschließlich in elektronischer Form über die Vergabeplattform eVergabe https://www.aumass.de abzugeben und wird über diese Plattform...”
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort)
Das Angebot ist ausschließlich in elektronischer Form über die Vergabeplattform eVergabe https://www.aumass.de abzugeben und wird über diese Plattform geöffnet.
Zimmer F05, Färberstraße 1, 84453 Mühldorf a. Inn
§ 54 und § 55 VgV
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Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Die Öffnung der Angebote wird von mindestens 2 Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf der...”
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren)
Die Öffnung der Angebote wird von mindestens 2 Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Die Teilnahme von Bieter an diesem Termin ist gem. § 55 Abs. 2 Satz 2 VgV nicht zugelassen.
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern,
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 8921762847 📠
URL: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/🌏 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: s. VI.4.1
Postort: München
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 Einleitung, Antrag.
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
(1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
(4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 GWB).
Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe (auf elektronischem Weg) der Bieterinformation gem. § 134 GWB.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: S. VI.4.1
Postort: München
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2018/S 208-474417 (2018-10-26)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-01-14) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Landratsamt Mühldorf a. Inn Fachabteilung FB 15 Fuhrparkmanagement
Postanschrift: Töginger Str. 18; Aussenstelle Färberstraße 1
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Betankung mit Kraftstoffen (Benzin, Diesel, Autogas) an öffentlichen Tankstellen
Aktzeichen/VergNr. 804-2018/0005”
Kurze Beschreibung:
“Der Landkreis Mühldorf a. Inn, Fachbereich 15 verwaltet einen Fuhrpark von mehr als 100 Fahrzeugen und Geräten. Die Betankung erfolgt ausschließlich über...”
Kurze Beschreibung
Der Landkreis Mühldorf a. Inn, Fachbereich 15 verwaltet einen Fuhrpark von mehr als 100 Fahrzeugen und Geräten. Die Betankung erfolgt ausschließlich über öffentliche Tankstellen, da Betriebstankstellen nicht mehr zur Verfügung stehen. Zur Abrechnung wird ein zentrales Tankkartensystem, das vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellt wird, genutzt. Die Fahrzeuge, Geräte und Lkw des Fuhrparks sind überwiegend im Betriebshof (Färberstraße 1, 84453 Mühldorf) stationiert, wodurch in deren unmittelbaren Bereich eine geeignete Tankstelle mit entsprechender Ausstattung, Kapazität und Größe erforderlich ist. Der Dieselkraftstoff wird zu 90 % an diesen Standorten benötigt. Die kontinuierliche Betankung der Dienstfahrzeuge und Geräte des Landkreises Mühldorfs muss gewährleistet sein. Die Kraftstoffqualität muss den aktuellen Vorschriften entsprechen. Los 1: Dieselkraftstoff und Ottokraftstoff Super Benzin E 5 u. E10; Los 2: Autogas/ CNG. Vertragslaufzeit: 1.2.2019 – 31.1.2022.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 244 616 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅ Umfang der Beschaffung
Titel:
“Betankung mit Kraftstoffen an öffentlichen Tankstellen für den Fuhrpark des Landkreises Mühldorf / Los 1 (Dieselkraftstoff und Ottokraftstoff Super Benzin E5 uE10)”
Titel
Betankung mit Kraftstoffen an öffentlichen Tankstellen für den Fuhrpark des Landkreises Mühldorf / Los 1 (Dieselkraftstoff und Ottokraftstoff Super Benzin E5 uE10)
Mehr anzeigen Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Unmittelbare Nähe zum Betriebshof, d. h. im maximalen Abstand von 5 km
Fahrtstrecke zum Standort Färberstr. 1
84453 Mühldorf”
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Gesamtbedarf (Mengenansätze) im nachfolgend aufgeführten Leistungsverzeichnis, ergibt sich aus den jährlichen Verbrauchs- und Leistungsdaten sowie den...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Gesamtbedarf (Mengenansätze) im nachfolgend aufgeführten Leistungsverzeichnis, ergibt sich aus den jährlichen Verbrauchs- und Leistungsdaten sowie den entsprechenden Erfahrungen sowie prognostizierten Verbrauchswerten. Sie stellen keine verbindliche Abnahmemenge dar. Aufgrund zukünftigen vermehrtem Einsatz von Hybrid- bzw. E-Fahrzeugen ist jedoch von einer sinkenden, noch nicht quantifizierbaren Verbrauchsmenge auszugehen. Verbrauchs- und Leistungsdaten: Benzin 4.898 Liter/Jahr; Diesel 72.064 Liter/Jahr, Gas 3.379 Kg/Jahr
Der jeweils tatsächliche Abrechnungspreis (frei Abgabestelle) errechnet sich aus:
— Jeweiliger Tages-Kraftstoffpreis Brutto,
— Abzüglich der entsprechenden vereinbarten Nachlässe.
Die vereinbarten Nachlässe sind vor Ort direkt vom Tageskraftstoffpreis abzuziehen und auf der Rechnung auszuweisen.
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 208-474417
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: Aktzeichen/VergNr. 804-2018/0005 Los 1
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel:
“Rahmenvertrag für die Betankung mit Kraftstoffe (Los 1) Dieselkraftstoff und Ottokraftstoff Super Benzin”
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-01-03 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Kaiser Josef UG & Co. KG
Nationale Registrierungsnummer: Registernummer: HRA 648
Postanschrift: Richard-Wager-Straße 4a
Postort: Mühldorf
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8631/6259📞
E-Mail: kaiser-kg@tonline.de📧
Fax: +49 8631/161749 📠
Region: Mühldorf a. Inn🏙️
URL: https://www.kaiser-heizoel.de/🌏
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: AED 258 000 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 244 616 💰
2️⃣
Vertragsnummer: Aktzeichen/VergNr. 804-2018/0005 Los 2
Los-Identifikationsnummer: 2
Titel: Rahmenvertrag für die Betankung mit Kraftstoffen (Los 2) Autogas/ CNG
Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder alle wurden abgelehnt
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Postleitzahl: 80534
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
Genaue Angaben...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt (§ 160 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 GWB),
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 GWB),
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist der Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§160 Absatz 3 Satz 1 Nummer 3 GWB),
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Absatz 3 Satz 1 Nummer 4 GWB).
Vorgenanntes gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB (§ 160 Absatz 3 Satz 2 GWB).
§ 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt (§ 160 Absatz 3 Satz 3 GWB).
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Postleitzahl: 80534
Quelle: OJS 2019/S 012-023512 (2019-01-14)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-01-14) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Landratsamt Mühldorf a. Inn
Kontaktperson: FB 15 Liegenschaftsverwaltung und Schulen
Telefon: +49 8631 / 699-413📞
Fax: +49 8631 / 699-15413 📠
URL: www.lra-mue.de🌏
Adresse des Käuferprofils: www.aumass.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Betankung mit Kraftstoffen an öffentlichen Tankstellen und Abrechnung mittels Tankkartensystem für den Fuhrpark des Landkreises Mühldorf a. Inn
474417-2018-DE”
Kurze Beschreibung:
“Der Landkreis Mühldorf am Inn, Fachbereich 15 verwaltet einen Fuhrpark von mehr als 100 Fahrzeugen und Geräten. Die Betankung erfolgt ausschließlich über...”
Kurze Beschreibung
Der Landkreis Mühldorf am Inn, Fachbereich 15 verwaltet einen Fuhrpark von mehr als 100 Fahrzeugen und Geräten. Die Betankung erfolgt ausschließlich über öffentliche Tankstellen, da Betriebstankstellen nicht mehr zur Verfügung stehen. Zur Abrechnung wird ein zentrales Tankkartensystem, das vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellt wird, genutzt. Die Fahrzeuge, Geräte und Lkw des Fuhrparks sind überwiegend im Betriebshof (Färberstraße 1, 84453 Mühldorf) stationiert, wodurch in deren unmittelbaren Bereich eine geeignete Tankstelle mit entsprechender Ausstattung, Kapazität und Größe erforderlich ist. Der Dieselkraftstoff wird zu 90 % an diesen Standorten benötigt. Die kontinuierliche Betankung der Dienstfahrzeuge und Geräte des Landkreises Mühldorfs muss gewährleistet sein. Die Kraftstoffqualität muss den aktuellen Vorschrifte entsprechen. Los 1: Dieselkraftstoff und Ottokraftstoff Super Benzin E 5 u. E10; Los 2: Autogas/CNG.
Vertragslaufzeit: 1.2.2019 – 31.1.2022.
Mehr anzeigen
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 244 616 💰
Titel:
“Betankung mit Kraftstoffen an öffentlichen Tankstellen für den Fuhrpark des Landkreises Mühldorf/Los 1 (Dieselkraftstoff und Ottokraftstoff Super Benzin E5 uE10)”
Titel
Betankung mit Kraftstoffen an öffentlichen Tankstellen für den Fuhrpark des Landkreises Mühldorf/Los 1 (Dieselkraftstoff und Ottokraftstoff Super Benzin E5 uE10)
Mehr anzeigen Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Unmittelbare Nähe zum Betriebshof, d. h. im maximalen Abstand von 5 km Fahrtstrecke zum Standort”
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Gesamtbedarf (Mengenansätze) im nachfolgend aufgeführten Leistungsverzeichnis, ergibt sich aus den jährlichen Verbrauchs- und Leistungsdaten sowie den...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Gesamtbedarf (Mengenansätze) im nachfolgend aufgeführten Leistungsverzeichnis, ergibt sich aus den jährlichen Verbrauchs- und Leistungsdaten sowie den entsprechenden Erfahrungen sowie prognostizierten Verbrauchswerten. Sie stellen keine verbindliche Abnahmemenge dar. Aufgrund zukünftigen vermehrtem Einsatz von Hybrid- bzw. E-Fahrzeugen ist jedoch von einer sinkenden, noch nicht quantifizierbaren Verbrauchsmenge auszugehen. Verbrauchs- und Leistungsdaten: Benzin 4 898 Liter/Jahr; Diesel 72 064 Liter/Jahr, Gas 3 379 Kg/Jahr.
Der jeweils tatsächliche Abrechnungspreis (frei Abgabestelle) errechnet sich aus
— Jeweiliger Tages-Kraftstoffpreis Brutto,
— Abzüglich der entsprechenden vereinbarten Nachlässe.
Die vereinbarten Nachlässe sind vor Ort direkt vom Tageskraftstoffpreis abzuziehen und auf der Rechnung auszuweisen.
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvertrag für die Betankung mit Kraftstoffen (Los 2) Autogas/ CNG
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Propangas📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Verflüssigtes Propangas📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Butangas📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Gasförmige Brennstoffe📦
Auftragsvergabe
Vertragsnummer: Aktzeichen/VergNr. 804-2018/0005
Titel:
“Rahmenvertrag für die Betankung mit Kraftstoffen an öffentlichen Tankstellen für den Fuhrpark des Landkreises Mühldorf Los 1 (Dieselkraftstoff und...”
Titel
Rahmenvertrag für die Betankung mit Kraftstoffen an öffentlichen Tankstellen für den Fuhrpark des Landkreises Mühldorf Los 1 (Dieselkraftstoff und Ottokraftstoff Super Benzin E 5 u. E10)
Mehr anzeigen Name und Anschrift des Auftragnehmers
Postleitzahl: 84453
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 258 000 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 244 616 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Postanschrift: Maximilianstr.39
Postleitzahl: 80538
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: sh. VI.4.1)
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
Ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt (§ 160 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 GWB),
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 GWB),
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist der Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§160 Absatz 3 Satz 1 Nummer 3 GWB),
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Absatz 3 Satz 1 Nummer 4 GWB).
Vorgenanntes gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB (§ 160 Absatz 3 Satz 2 GWB).
§ 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt (§ 160 Absatz 3 Satz 3 GWB).
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: sh. VI.4.1)
Quelle: OJS 2019/S 012-023518 (2019-01-14)