Betonerhaltungsarbeiten, Sanierung Heinrich-Lades-Halle BA 4.2 und 4.3

Stadt Erlangen

Sanierung Heinrich-Lades-Halle in Erlangen BA 4.2 und 4.3: Erneuerung/Sanierung der technischen Gebäudeausrüstung für das Große Foyer und den Großen Saal mit begleitenden brandschutztechnischen und baulichen Maßnahmen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-03-13. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-02-20.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-02-20 Auftragsbekanntmachung
2018-04-10 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2018-02-20)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Bauarbeiten für Kunst- und Kulturgebäude
Kurze Beschreibung:
Sanierung Heinrich-Lades-Halle in Erlangen BA 4.2 und 4.3: Erneuerung/Sanierung der technischen Gebäudeausrüstung für das Große Foyer und den Großen Saal mit begleitenden brandschutztechnischen und baulichen Maßnahmen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bauarbeiten für Kunst- und Kulturgebäude 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Erlangen, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Erlangen
Postanschrift: Rathausplatz 1
Postleitzahl: 91052
Postort: Erlangen
Kontakt
Internetadresse: http://www.erlangen.de 🌏
E-Mail: ditmar.gebhardt@stadt.erlangen.de 📧
Telefon: +49 9131-862541 📞
Fax: +49 9131-862991 📠
URL der Dokumente: http://www.erlangen.de/ausschreibungen 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-02-20 📅
Einreichungsfrist: 2018-03-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-02-22 📅
Datum des Beginns: 2018-04-23 📅
Datum des Endes: 2018-06-15 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 037-079882
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 147-303514
ABl. S-Ausgabe: 37
Zusätzliche Informationen
Nur Vertreter des Auftraggebers.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Instandsetzung der Stb.-Fassadenflächen am großen Saal, ca. 1 090m
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 91052 Erlangen, Rathausplatz 2

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Bedingungen gemäß Auftragsunterlagen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Bedingungen gemäß Auftragsunterlagen.

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-05-11 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-03-13 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00
Ort des Eröffnungstermins: Siehe I.3) Stadt Erlangen, Submissionsstelle.
— Der angefügte Adressaufkleber ist zu verwenden -.
Zusätzliche Informationen: Nur Vertreter des Auftraggebers.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Amt für Gebaüdemenagement, Sachgebiet Bauunterhalt
Internetadresse: www.erlangen.de 🌏
Dokumente URL: www.erlangen.de/ausschreibungen 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Erlangen, Submissionsstelle
Postanschrift: Schuhstraße 40
Kontaktperson: Amt für Gebäudemanagement, Submissionsstelle
Telefon: +49 9131-862327 📞
E-Mail: submissionsstelle@stadt.erlangen.de 📧
Land: Erlangen, Kreisfreie Stadt 🏙️
Internetadresse: www.erlangen.de/ausschreibungen 🌏
URL der Dokumente: www.erlangen.de/ausschreibungen 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Nordbayern, Regierung von Mittelfranken
Postanschrift: Promenade 27
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 981-531277 📞
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.de 📧
Fax: +19 981-531837 📠
Internetadresse: www.regierung.mittelfranken.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung GWB.
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
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Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der First zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe.
Der Nachprüfantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2018/S 037-079882 (2018-02-20)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-04-10)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 6 950 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-04-10 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-04-11 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 070-154467
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 037-079882
ABl. S-Ausgabe: 70

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Instandsetzung der Stb.-Fassadenflächen am großen Saal, ca. 1 090 m

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-04-09 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der First zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2018/S 070-154467 (2018-04-10)