Betreuung der Gemeinschaftsunterkunft in 14542 Werder für Aussiedler, Asylbewerber und Flüchtlinge einschließlich der unterbringungsnahen Migrationssozialarbeit
Betreuung der Gemeinschaftsunterkunft in 14542 Werder (Havel), Schubertstraße 18 für Aussiedler, Asylbewerber und Flüchtlinge einschließlich der unterbringungsnahen Migrationsarbeit
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-07-24.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-06-21.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Betreuung der Gemeinschaftsunterkunft in 14542 Werder für Aussiedler, Asylbewerber und Flüchtlinge einschließlich der unterbringungsnahen...”
Titel
Betreuung der Gemeinschaftsunterkunft in 14542 Werder für Aussiedler, Asylbewerber und Flüchtlinge einschließlich der unterbringungsnahen Migrationssozialarbeit
32-2018 EU
Betreuung der Gemeinschaftsunterkunft in 14542 Werder (Havel), Schubertstraße 18 für Aussiedler, Asylbewerber und Flüchtlinge einschließlich der unterbringungsnahen Migrationsarbeit
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 0.01 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Potsdam-Mittelmark🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Gemeinschaftsunterkunft Werder
Schubertstraße 18
14542 Werder
Beschreibung der Beschaffung:
“Betreuung der Gemeinschaftsunterkunft in 14542 Werder (Havel), Schubertstraße 18 für Aussiedler, Asylbewerber und Flüchtlinge einschließlich der...”
Beschreibung der Beschaffung
Betreuung der Gemeinschaftsunterkunft in 14542 Werder (Havel), Schubertstraße 18 für Aussiedler, Asylbewerber und Flüchtlinge einschließlich der unterbringungsnahen Migrationsarbeit
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept zur Leistungserbringung siehe dazu II.1.2 Vergabeunterlagen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 70 %
Preis (Gewichtung): 30 %
Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Vergabeunterlagen werden ausschließlich auf der elektronischen Vergabeplattform (http://www.vergabemarktplatz.brandenburg.de) bereitgestellt. Ggf....”
Zusätzliche Informationen
Vergabeunterlagen werden ausschließlich auf der elektronischen Vergabeplattform (http://www.vergabemarktplatz.brandenburg.de) bereitgestellt. Ggf. erforderliche Nachsendungen und Änderungenwerden ebenfalls in diesem Portal in elektronischer Form zur Verfügung gestellt. Eine Registrierung auf derVergabeplattform ist freiwillig.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 119-270902
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 32-2018 EU
Titel: Betreuung der Gemeinschaftsunterkunft Werder (Havel)
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-08-31 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 7
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Internationaler Bund IB Berlin-Brandenburg
Postort: Falkensee
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Havelland🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP9Y4BD49L
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14773
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“§ 134 (2) GWB findet Anwendung: „15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation an unterlegene Bewerber ist der Vertragsschluss möglich. Wird die...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 134 (2) GWB findet Anwendung: „15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation an unterlegene Bewerber ist der Vertragsschluss möglich. Wird die Vorabinformation nach § 134
(2) GWB per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.“
§ 160 GWB findet Anwendung. Die Vorschrift lautet auszugsweise:
„(1) Die Vergabekammer
Leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach
§ 134
(2) bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“
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Quelle: OJS 2018/S 185-418664 (2018-09-24)