Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-10-11) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Abfallwirtschaftsverband Starnberg – AWISTA
Postanschrift: Moosstr. 5
Postort: Starnberg
Postleitzahl: 82319
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Peter Wiedemann
Telefon: +49 8151 / 2726-11📞
E-Mail: peter.wiedemann@awista-starnberg.de📧
Fax: +49 8151/2726-3711 📠
Region: Starnberg🏙️
URL: www.awista-starnberg.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Betrieb der Kompostieranlage Hadorf und Verwertung von Grüngut
Produkte/Dienstleistungen: Recycling von Siedlungsabfällen📦
Kurze Beschreibung: Betrieb der Kompostieranlage Hadorf und Verwertung von Grüngut
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 0.01 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Starnberg🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Das Leistungsspektrum umfasst:
— die Übernahme von Grüngut/Biomasse von den Wertstoffhöfen im Landkreis Starnberg sowie von privaten und gewerblichen...”
Beschreibung der Beschaffung
Das Leistungsspektrum umfasst:
— die Übernahme von Grüngut/Biomasse von den Wertstoffhöfen im Landkreis Starnberg sowie von privaten und gewerblichen Direktanlieferungen einschließlich der Annahme von Straßenbegleitgrün aus dem Gebiet des Landkreises Starnberg,
— die Benennung und Vorhaltung einer geeigneten Alternativanlage, die maximal 45 km Luftlinie im Radius zur Kompostieranlage Hadorf, Uneringer Straße 3, 82319 Starnberg, entfernt liegt, für den Fall, dass die Eingangsmenge die genehmigte Durchsatzleistung von derzeit 12 900 Mg/a übersteigt. Ein Wechsel der vom Auftragnehmer im Vergabeverfahren benannten Alternativanlage ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers möglich. Der Auftragnehmer hat grundsätzlich keinen Anspruch darauf, dass der Auftraggeber einem Wechsel der Anlage zustimmt. Besonderheiten gelten bei vorübergehenden Ausfällen der vorgesehenen und benannten Anlage nach Maßgabe der Besonderen Vertragsbedingungen – Teil IV der Vergabeunterlagen,
— die Herstellung von gütegesichertem Qualitätskompost aus den übergebenen Abfällen und dessen Vermarktung,
— die Entsorgung der im Verarbeitungsprozess anfallenden Reststoffe wie Störstoffe/ Siebreste und des Sickerwassers bzw. deren Andienung an eine geeignete Anlage.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Kostenkriterium (Name): Angebotspreis
Kostenkriterium (Gewichtung): 100 %
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 120-273441
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-10-10 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Schernthaner GmbH
Postanschrift: Eichenstr. 11a
Postort: Neuried
Postleitzahl: 82041
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Starnberg🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
Informationen über die Vergabe von Unteraufträgen
Der Auftrag wird wahrscheinlich an Unterauftragnehmer vergeben
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern des Freistaates Bayern bei der Regierung von Oberbayern
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Für die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrages werden die Bieter darauf hingewiesen,
— dass der Bieter wegen der Möglichkeit der Durchführung eines...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Für die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrages werden die Bieter darauf hingewiesen,
— dass der Bieter wegen der Möglichkeit der Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens auf Grund von Akteneinsichtsrechten aller Beteiligten nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe, die nach § 165 Abs. 2 GWB die Vergabekammer veranlassen können, die Einsicht in die Akte zu versagen, hinzuweisen und diese in seinen Angebotsunterlagen entsprechend kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter in einem solchen Fall an die Vergabekammer wenden,
— dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterliegende Partei kostenpflichtig ist.
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Quelle: OJS 2018/S 198-448852 (2018-10-11)