Betrieb der Landesmessstelle I
Der Messumfang ist definiert durch die AVV IMIS (Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Integrierten Mess- und Informationssystem zur Überwachung der Radioaktivität in der Umwelt (IMIS) nach dem Strahlenschutzvorsorgegesetz (AVV-IMIS) vom 13.12.2006 (BAnz. 2006, Nr. 244a). Das Strahlenschutzgesetz (Gesetz zur Neuordnung des Rechts zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung vom 27.6.2017 (BGBl 2017 Teil I Nr. 42) schreibt die Aufgaben aus dem Strahlenschutzvorsorgegesetz fort, das Messprogramm ist auch für die kommenden Jahre im selben Umfang zu erfüllen. Vorgeschrieben sind neben den Probenzahlen auch die anzuwendenden Messmethoden (Alpha,- Gamma-, Tritium- und Strontium-Bestimmungen sowie in-situ-Spektroskopie).
Zurzeit sind in Schleswig-Holstein jährlich 917 Messungen durchzuführen. Änderungen des Messumfanges sind möglich bei einer Änderung der AVV IMIS (zustimmungspflichtig im Bundesrat).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-05-11.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-04-05.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum |
Dokument |
2018-04-05
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Auftragsbekanntmachung
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2018-06-04
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge
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