Betrieb der Landesmessstelle I

Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein vertreten durch di

Der Messumfang ist definiert durch die AVV IMIS (Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Integrierten Mess- und Informationssystem zur Überwachung der Radioaktivität in der Umwelt (IMIS) nach dem Strahlenschutzvorsorgegesetz (AVV-IMIS) vom 13.12.2006 (BAnz. 2006, Nr. 244a). Das Strahlenschutzgesetz (Gesetz zur Neuordnung des Rechts zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung vom 27.6.2017 (BGBl 2017 Teil I Nr. 42) schreibt die Aufgaben aus dem Strahlenschutzvorsorgegesetz fort, das Messprogramm ist auch für die kommenden Jahre im selben Umfang zu erfüllen. Vorgeschrieben sind neben den Probenzahlen auch die anzuwendenden Messmethoden (Alpha,- Gamma-, Tritium- und Strontium-Bestimmungen sowie in-situ-Spektroskopie).
Zurzeit sind in Schleswig-Holstein jährlich 917 Messungen durchzuführen. Änderungen des Messumfanges sind möglich bei einer Änderung der AVV IMIS (zustimmungspflichtig im Bundesrat).

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-05-11. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-04-05.

Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-04-05 Auftragsbekanntmachung
2018-06-04 Bekanntmachung über vergebene Aufträge