Betrieb der Landesmessstelle I

Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein vertreten durch di

Der Messumfang ist definiert durch die AVV IMIS (Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Integrierten Mess- und Informationssystem zur Überwachung der Radioaktivität in der Umwelt (IMIS) nach dem Strahlenschutzvorsorgegesetz (AVV-IMIS) vom 13.12.2006 (BAnz. 2006, Nr. 244a). Das Strahlenschutzgesetz (Gesetz zur Neuordnung des Rechts zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung vom 27.6.2017 (BGBl 2017 Teil I Nr. 42) schreibt die Aufgaben aus dem Strahlenschutzvorsorgegesetz fort, das Messprogramm ist auch für die kommenden Jahre im selben Umfang zu erfüllen. Vorgeschrieben sind neben den Probenzahlen auch die anzuwendenden Messmethoden (Alpha,- Gamma-, Tritium- und Strontium-Bestimmungen sowie in-situ-Spektroskopie).
Zurzeit sind in Schleswig-Holstein jährlich 917 Messungen durchzuführen. Änderungen des Messumfanges sind möglich bei einer Änderung der AVV IMIS (zustimmungspflichtig im Bundesrat).

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-05-11. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-04-05.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-04-05 Auftragsbekanntmachung
2018-06-04 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2018-04-05)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Zusammenhang mit radioaktiven, giftigen, medizinischen und gefährlichen Abfällen
Kurze Beschreibung:
Der Messumfang ist definiert durch die AVV IMIS (Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Integrierten Mess- und Informationssystem zur Überwachung der Radioaktivität in der Umwelt (IMIS) nach dem Strahlenschutzvorsorgegesetz (AVV-IMIS) vom 13.12.2006 (BAnz. 2006, Nr. 244a). Das Strahlenschutzgesetz (Gesetz zur Neuordnung des Rechts zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung vom 27.6.2017 (BGBl 2017 Teil I Nr. 42) schreibt die Aufgaben aus dem Strahlenschutzvorsorgegesetz fort, das Messprogramm ist auch für die kommenden Jahre im selben Umfang zu erfüllen. Vorgeschrieben sind neben den Probenzahlen auch die anzuwendenden Messmethoden (Alpha,- Gamma-, Tritium- und Strontium-Bestimmungen sowie in-situ-Spektroskopie). Zurzeit sind in Schleswig-Holstein jährlich 917 Messungen durchzuführen. Änderungen des Messumfanges sind möglich bei einer Änderung der AVV IMIS (zustimmungspflichtig im Bundesrat).
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Zusammenhang mit radioaktiven, giftigen, medizinischen und gefährlichen Abfällen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Schleswig-Holstein 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein vertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR
Postanschrift: Gartenstraße 6
Postleitzahl: 24103
Postort: Kiel
Kontakt
Internetadresse: http://www.gmsh.de 🌏
E-Mail: florian.seelig@gmsh.de 📧
Telefon: +49 431 / 599-1479 📞
Fax: +49 431 / 599-1465 📠
URL der Dokumente: https://www.e-vergabe-sh.de/vergabeplattform/bekanntmachungen/ 🌏
URL der Teilnahme: https://www.e-vergabe-sh.de/vergabeplattform/bekanntmachungen/ 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-04-05 📅
Einreichungsfrist: 2018-05-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-04-07 📅
Datum des Beginns: 2018-07-01 📅
Datum des Endes: 2033-06-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 068-151072
ABl. S-Ausgabe: 68
Zusätzliche Informationen
Bei der Öffnung der Angebote dürfen außer dem autorisierten Submissionspersonal keine weiteren Personen anwesend sein.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Messumfang ist definiert durch die AVV IMIS (Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Integrierten Mess- und Informationssystem zur Überwachung der Radioaktivität in der Umwelt (IMIS) nach dem Strahlenschutzvorsorgegesetz (AVV-IMIS) vom 13.12.2006 (BAnz. 2006, Nr. 244a). Das Strahlenschutzgesetz (Gesetz zur Neuordnung des Rechts zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung vom 27.6.2017 (BGBl 2017 Teil I Nr. 42) schreibt die Aufgaben aus dem Strahlenschutzvorsorgegesetz fort, das Messprogramm ist auch für die kommenden Jahre im selben Umfang zu erfüllen. Vorgeschrieben sind neben den Probenzahlen auch die anzuwendenden Messmethoden (Alpha,- Gamma-, Tritium- und Strontium-Bestimmungen sowie in-situ-Spektroskopie).
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Zurzeit sind in Schleswig-Holstein jährlich 917 Messungen durchzuführen. Änderungen des Messumfanges sind möglich bei einer Änderung der AVV IMIS (zustimmungspflichtig im Bundesrat).
Von den 917 Messungen führt die Landesmessstelle II in Geesthacht jährlich 12 Messungen durch; diese Messstelle dient im Wesentlichen der Unterstützung in einem Ereignisfall und stellt eine erforderliche Redundanz dar.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Schleswig-Holstein

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Eigenerklärung, dass eine Eintragung im Berufs- oder Handelsregister oder ein anderer, vergleichbarer Nachweis für die erlaubte Berufsausübung vorliegt gem. § 44 Abs. 1 VgV.
Hinweis: Die GMSH wird ggf. den entsprechenden Nachweis vor Zuschlagserteilung abfordern.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
2. Eigenerklärung, dass ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister keine negativen Eintragungen enthält;
3. Eigenerklärung über den Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung;
Technische und berufliche Fähigkeiten:
4. Erklärung (Formblatt) über mindestens eine Referenz der im Wesentlichen in den letzten 3 Jahren (2015 –2017) erbrachten vergleichbaren Leistungen auf dem Gebiet des Betriebs einer Landesmessstelle unter Angabe von Leistungsumfang, Dauer des Vertrages, Öffentlicher Auftraggeber sowie der Auftragssumme mit Ansprechpartner, Telefonnummer und E-Mail-Adresse;
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5. Nachweis, dass mit Übernahme der Aufgaben der Landesmessstelle ein voll funktionsfähiges Labor (technisch und personell) zur Verfügung steht und arbeitsfähig ist;
6. Qualifikation des Personals: Für den Leiter des Labors ist eine geeignete naturwissenschaftliche Hochschul- oder Fachhochschulqualifikation nachzuweisen, der Stellvertreter sollte möglichst eine vergleichbare Qualifikation besitzen. Der Laborleiter sowie sein Stellvertreter sind dem AG namentlich zu benennen. Das weitere Personal hat über die notwendige fachliche Ausbildung zu verfügen und durch Fortbildungen zu erhalten;
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7. Eigenerklärung, dass das Labor über die erforderlichen Kenntnisse zum Betrieb des IMIS im Rahmen der Aufgaben einer Landesmessstelle verfügt;
8. Eigenerklärung, dass das Labor über ortskundige Probenehmer und möglichst Kontakte in die Landwirtschaft verfügt;
9. Eigenerklärung, dass neben den Messaufgaben aus der AVV IMIS auch andere Sondermessungen im Auftrage des Landes durchgeführt werden können, insbesondere auch andere Methoden.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Das Labor muss an einer zentralen Stelle innerhalb Schleswig-Holsteins sein, da in einem Ereignisfall die Proben schnellstmöglich im Labor angeliefert und ausgemessen werden müssen. Langwierige Anfahrten zwischen Probenahmeorten und Labor würden zu nicht akzeptablen Verzögerungen führen, da die Daten im Ereignisfall unverzüglich zur Beratung von Landes- und Bundesregierung sowie für Empfehlungen an die Bevölkerung zur Verfügung stehen müssen. Da es sich um eine „Landesmessstelle“ handelt, ist ein Labor außerhalb der Landesgrenze auszuschließen.
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Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 07:30
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-06-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-05-13 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 09:00
Ort des Eröffnungstermins: Kiel
Zusätzliche Informationen:
Bei der Öffnung der Angebote dürfen außer dem autorisierten Submissionspersonal keine weiteren Personen anwesend sein.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://www.e-vergabe-sh.de/vergabeplattform/bekanntmachungen/ 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.e-vergabe-sh.de zur Verfügung. Die GMSH ist zentrale Beschaffungsstelle i. S. d. § 120 Abs. 4 GWB. Damit ist sie verpflichtet, bei allen europaweiten Ausschreibungen das gesamte Vergabeverfahren elektronisch abzuwickeln. Das bedeutet für die Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de eingereicht werden können. Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer Form erfolgen. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass eine kostenlose Registrierung auf unser Vergabeplattform: www.e-vergabe-sh.de für eine Bewerbung bzw. Angebotsabgabe zwingend notwendig ist. Nach der Registrierung müssen Sie sich mit der e-Vergabe- Plattform der GMSH verknüpfen.
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Eine Abgabe der Teilnahmeanträge/ Angebote in Papierform ist bei dieser Ausschreibung nicht mehr möglich. Teilnahmeträge / Angebote, die in Papierform eingehen, dürfen seitens der GMSH bei der Prüfung und Wertung nicht mehr berücksichtigt werden.
Fragen zur Ausschreibung:
Alle Fragen zur Ausschreibung sind ausschließlich in schriftlicher Form bis spätestens 2.5.2018 an die GMSH, z.H. Herrn Florian Seelig (e-Vergabesystem, E-Mail: florian.seelig@gmsh.de oder Fax: +49(0)431-599-1465) zu richten. Alle Fragen und Antworten zur Ausschreibung werden in einem Frage-Antwortkatalog erfasst, der ständig unter www.e-vergabe-sh.de unter der Ausschreibung einsehbar ist.
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Mit dem Angebot sind zusätzlich folgende Unterlagen einzureichen:
1. Angebotsschreiben (Formblatt);
2. Verpflichtungserklärung (Formblatt) zur Tariftreue und Zahlung von Mindestentgelten (TTG);
3. Verzeichnis der Unterauftragnehmerleistungen (Formblatt);
4. Konzept zur Qualitätssicherung;
5. ausgefülltes Preisblatt;
6. Eigenerklärung, dass der Datenschutz personenbezogener Daten gemäß den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen gewährleistet wird;
7. Eigenerklärung, dass die Aufgaben der Landesmessstelle für das Land Schleswig-Holstein prioritär erfüllt werden. Andere Aufträge können bei vorhandenen Kapazitäten (nachrangig) angenommen werden.
Bewertungsmatrix.
Mit den Vergabeunterlagen wird eine detaillierte Bewertungsmatrix für die Angebote versandt.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 431 / 988-4640 📞
Fax: +49 431 / 988-4702 📠
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, FB 412
Postanschrift: Gartenstraße 6
Postleitzahl: 24103
Telefon: +49 431599-1479 📞
Fax: +49 431599-1465 📠
Quelle: OJS 2018/S 068-151072 (2018-04-05)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-06-04)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Messumfang ist definiert durch die AVV IMIS (Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Integrierten Mess- und Informationssystem zur Überwachung der Radioaktivität in der Umwelt (IMIS) nach dem Strahlenschutzvorsorgegesetz (AVV-IMIS) vom 13.12.2006 (BAnz. 2006, Nr. 244a). Das Strahlenschutzgesetz (Gesetz zur Neuordnung des Rechts zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung vom 27.6.2017 (BGBl 2017 Teil I Nr. 42) schreibt die Aufgaben aus dem Strahlenschutzvorsorgegesetz fort, das Messprogramm ist auch für die kommenden Jahre im selben Umfang zu erfüllen. Vorgeschrieben sind neben den Proben zahlen auch die anzuwendenden Messmethoden (Alpha,- Gamma-, Tritium- und Strontium-Bestimmungen sowie in-situ-Spektroskopie). Zurzeit sind in Schleswig-Holstein jährlich 917 Messungen durchzuführen. Änderungen des Messumfanges sind möglich bei einer Änderung der AVV IMIS (zustimmungspflichtig im Bundesrat).
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Gesamtwert des Auftrags: 209 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-06-04 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-06-06 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 106-242181
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 068-151072
ABl. S-Ausgabe: 106
Zusätzliche Informationen
Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.e-vergabe-sh.de zur Verfügung. Die GMSH ist zentrale Beschaffungsstelle i. S. d. § 120 Abs. 4 GWB. Damit ist sie verpflichtet, bei allen europaweiten Ausschreibungen das gesamte Vergabeverfahren elektronisch abzuwickeln. Das bedeutet für die Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de eingereicht werden können. Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer Form erfolgen. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass eine kostenlose Registrierung auf unser Vergabeplattform: www.e-vergabe-sh.de für eine Bewerbung bzw. Angebotsabgabe zwingend notwendig ist. Nach der Registrierung müssen Sie sich mit der e-Vergabe- Plattform der GMSH verknüpfen. Eine Abgabe der Teilnahmeanträge/ Angebote in Papierform ist bei dieser Ausschreibung nicht mehr möglich. Teilnahmeträge / Angebote, die in Papierform eingehen, dürfen seitens der GMSH bei der Prüfung und Wertung nicht mehr berücksichtigt werden. Fragen zur Ausschreibung: Alle Fragen zur Ausschreibung sind ausschließlich in schriftlicher Form bis spätestens 2. Mai 2018 an die GMSH, z.H. Herrn Florian Seelig (e-Vergabesystem, E-Mail: florian.seelig@gmsh.de oder Fax: +49(0)431-599-1465) zu richten. Alle Fragen und Antworten zur Ausschreibung werden in einem Frage-Antwortkatalog erfasst, der ständig unter www.e-vergabe-sh.de unter der Ausschreibung einsehbar ist. Mit dem ANGEBOT sind zusätzlich folgende Unterlagen einzureichen: 1) Angebotsschreiben (Formblatt); 2) Verpflichtungserklärung (Formblatt) zur Tariftreue und Zahlung von Mindestentgelten (TTG); 3) Verzeichnis der Unterauftragnehmerleistungen (Formblatt); 4) Konzept zur Qualitätssicherung; 5) ausgefülltes Preisblatt; 6)Eigenerklärung, dass der Datenschutz personenbezogener Daten gemäß den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen gewährleistet wird; 7) Eigenerklärung, dass die Aufgaben der Landesmessstelle für das Land Schleswig-Holstein prioritär erfüllt werden. Andere Aufträge können bei vorhandenen Kapazitäten (nachrangig) angenommen werden. Bewertungsmatrix. Mit den Vergabeunterlagen wird eine detaillierte Bewertungsmatrix für die Angebote versandt.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Messumfang ist definiert durch die AVV IMIS (Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Integrierten Mess- und Informationssystem zur Überwachung der Radioaktivität in der Umwelt (IMIS) nach dem Strahlenschutzvorsorgegesetz (AVV-IMIS) vom 13.12.2006 (BAnz. 2006, Nr. 244a). Das Strahlenschutzgesetz (Gesetz zur Neuordnung des Rechts zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung vom 27.6.2017 (BGBl 2017 Teil I Nr. 42) schreibt die Aufgaben aus dem Strahlenschutzvorsorgegesetz fort, das Messprogramm ist auch für die kommenden Jahre im selben Umfang zu erfüllen. Vorgeschrieben sind neben den Proben zahlen auch die anzuwendenden Messmethoden (Alpha,- Gamma-, Tritium- und Strontium-Bestimmungen sowie in-situ-Spektroskopie).
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Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualitätssicherungsmaßnahmen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Gewichtung des Preises: 50

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-06-04 📅

Referenz
Zusätzliche Informationen
Alle Fragen zur Ausschreibung sind ausschließlich in schriftlicher Form bis spätestens 2. Mai 2018 an die GMSH, z.H. Herrn Florian Seelig (e-Vergabesystem, E-Mail: florian.seelig@gmsh.de oder Fax: +49(0)431-599-1465) zu richten. Alle Fragen und Antworten zur Ausschreibung werden in einem Frage-Antwortkatalog erfasst, der ständig unter www.e-vergabe-sh.de unter der Ausschreibung einsehbar ist.
Mehr anzeigen
Mit dem ANGEBOT sind zusätzlich folgende Unterlagen einzureichen:
1) Angebotsschreiben (Formblatt);
2) Verpflichtungserklärung (Formblatt) zur Tariftreue und Zahlung von Mindestentgelten (TTG);
3) Verzeichnis der Unterauftragnehmerleistungen (Formblatt);
4) Konzept zur Qualitätssicherung;
5) ausgefülltes Preisblatt;
6)Eigenerklärung, dass der Datenschutz personenbezogener Daten gemäß den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen gewährleistet wird;
7) Eigenerklärung, dass die Aufgaben der Landesmessstelle für das Land Schleswig-Holstein prioritär erfüllt werden. Andere Aufträge können bei vorhandenen Kapazitäten (nachrangig) angenommen werden.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es handelt sich um eine Dienstleistung gemäß § 119 Abs. 1 GWB in Verbindung mit § 17 VgV.
Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert. Voraussetzung für ein Nachprüfungsverfahren ist, dass der Verstoß gegenüber der Vergabestellegerügt wird. Ein Bieter kann seine Nichtberücksichtigung im Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer überprüfen lassen. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz bleibt unberührt.(§ 160 Abs. 3 Nr. 1GWB), (...) — mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
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Nach Ablauf dieser Frist ist gegen diese Entscheidung kein Rechtsmittel mehr möglich.
Quelle: OJS 2018/S 106-242181 (2018-06-04)