Der Messumfang ist definiert durch die AVV IMIS (Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Integrierten Mess- und Informationssystem zur Überwachung der Radioaktivität in der Umwelt (IMIS) nach dem Strahlenschutzvorsorgegesetz (AVV-IMIS) vom 13.12.2006 (BAnz. 2006, Nr. 244a). Das Strahlenschutzgesetz (Gesetz zur Neuordnung des Rechts zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung vom 27.6.2017 (BGBl 2017 Teil I Nr. 42) schreibt die Aufgaben aus dem Strahlenschutzvorsorgegesetz fort, das Messprogramm ist auch für die kommenden Jahre im selben Umfang zu erfüllen. Vorgeschrieben sind neben den Probenzahlen auch die anzuwendenden Messmethoden (Alpha,- Gamma-, Tritium- und Strontium-Bestimmungen sowie in-situ-Spektroskopie).
Zurzeit sind in Schleswig-Holstein jährlich 917 Messungen durchzuführen. Änderungen des Messumfanges sind möglich bei einer Änderung der AVV IMIS (zustimmungspflichtig im Bundesrat).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-05-11.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-04-05.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2018-04-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Zusammenhang mit radioaktiven, giftigen, medizinischen und gefährlichen Abfällen
Kurze Beschreibung:
“Der Messumfang ist definiert durch die AVV IMIS (Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Integrierten Mess- und Informationssystem zur Überwachung der...”
Kurze Beschreibung
Der Messumfang ist definiert durch die AVV IMIS (Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Integrierten Mess- und Informationssystem zur Überwachung der Radioaktivität in der Umwelt (IMIS) nach dem Strahlenschutzvorsorgegesetz (AVV-IMIS) vom 13.12.2006 (BAnz. 2006, Nr. 244a). Das Strahlenschutzgesetz (Gesetz zur Neuordnung des Rechts zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung vom 27.6.2017 (BGBl 2017 Teil I Nr. 42) schreibt die Aufgaben aus dem Strahlenschutzvorsorgegesetz fort, das Messprogramm ist auch für die kommenden Jahre im selben Umfang zu erfüllen. Vorgeschrieben sind neben den Probenzahlen auch die anzuwendenden Messmethoden (Alpha,- Gamma-, Tritium- und Strontium-Bestimmungen sowie in-situ-Spektroskopie).
Referenz Daten
Absendedatum: 2018-04-05 📅
Einreichungsfrist: 2018-05-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-04-07 📅
Datum des Beginns: 2018-07-01 📅
Datum des Endes: 2033-06-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 068-151072
ABl. S-Ausgabe: 68
Zusätzliche Informationen
“Bei der Öffnung der Angebote dürfen außer dem autorisierten Submissionspersonal keine weiteren Personen anwesend sein.”
Quelle: OJS 2018/S 068-151072 (2018-04-05)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-06-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Der Messumfang ist definiert durch die AVV IMIS (Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Integrierten Mess- und Informationssystem zur Überwachung der...”
Kurze Beschreibung
Der Messumfang ist definiert durch die AVV IMIS (Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Integrierten Mess- und Informationssystem zur Überwachung der Radioaktivität in der Umwelt (IMIS) nach dem Strahlenschutzvorsorgegesetz (AVV-IMIS) vom 13.12.2006 (BAnz. 2006, Nr. 244a). Das Strahlenschutzgesetz (Gesetz zur Neuordnung des Rechts zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung vom 27.6.2017 (BGBl 2017 Teil I Nr. 42) schreibt die Aufgaben aus dem Strahlenschutzvorsorgegesetz fort, das Messprogramm ist auch für die kommenden Jahre im selben Umfang zu erfüllen. Vorgeschrieben sind neben den Proben zahlen auch die anzuwendenden Messmethoden (Alpha,- Gamma-, Tritium- und Strontium-Bestimmungen sowie in-situ-Spektroskopie).
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Gesamtwert des Auftrags: 209 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
“Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antworten Kataloge,...”
Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.e-vergabe-sh.de zur Verfügung. Die GMSH ist zentrale Beschaffungsstelle i. S. d. § 120 Abs. 4 GWB. Damit ist sie verpflichtet, bei allen europaweiten Ausschreibungen das gesamte Vergabeverfahren elektronisch abzuwickeln. Das bedeutet für die Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de eingereicht werden können. Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer Form erfolgen. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass eine kostenlose Registrierung auf unser Vergabeplattform: www.e-vergabe-sh.de für eine Bewerbung bzw. Angebotsabgabe zwingend notwendig ist. Nach der Registrierung müssen Sie sich mit der e-Vergabe- Plattform der GMSH verknüpfen.
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Quelle: OJS 2018/S 106-242181 (2018-06-04)