Betrieb der Müllumschlagstation Entsorgungszentrum Hohberg

Stadt Pforzheim – Zentrale Vergabestelle

Betrieb der Müllumschlagstation auf der Erddeponie Entsorgungszentrum Hohberg in Pforzheim

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-05-07. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-04-06.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-04-06 Auftragsbekanntmachung
2018-05-28 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2018-04-06)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Betrieb einer Mülldeponie
Referenznummer: TD 2018.03
Kurze Beschreibung:
Betrieb der Müllumschlagstation auf der Erddeponie Entsorgungszentrum Hohberg in Pforzheim
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Betrieb einer Mülldeponie 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Pforzheim, Stadtkreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Pforzheim – Zentrale Vergabestelle
Postanschrift: Neues Rathaus, Marktplatz 1
Postleitzahl: 75175
Postort: Pforzheim
Kontakt
Internetadresse: http://www.pforzheim.de 🌏
E-Mail: zentralevergabestelle@stadt-pforzheim.de 📧
Telefon: +49 723139-3849 📞
Fax: +49 723139-2846 📠
URL der Dokumente: https://www.vergabe24.de/vergabeunterlagen/54321-Tender-16299d9abeb-47cd9016d5023cf2 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-04-06 📅
Einreichungsfrist: 2018-05-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-04-10 📅
Datum des Beginns: 2018-07-01 📅
Datum des Endes: 2021-06-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 069-153177
ABl. S-Ausgabe: 69
Zusätzliche Informationen
Entfällt

Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Erddeponie Entsorgungszentrum Hohberg Pforzheim

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 13:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-06-15 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-05-07 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 14:00
Zusätzliche Informationen: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Personal- und Organisationsamt – Zentrale Vergabestelle
Internetadresse: www.pforzheim.de 🌏
Adresse des Käuferprofils: www.Vergabe24.de 🌏
Dokumente URL: https://www.vergabe24.de/vergabeunterlagen/54321-Tender-16299d9abeb-47cd9016d5023cf2 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Gemäß der neuen vergaberechtlichen Regelungen haben Sie kostenfreien Zugang zum Bekanntmachungstext und den Vergabeunterlagen von EU-Verfahren, die nach dem 18.4.2016 publiziert wurden.
Bitte registrieren Sie sich, damit wir Sie über Änderungen und Neuigkeiten im Vergabeverfahren informieren können.
Sie können die Vergabeunterlagen auch ohne Anmeldung oder Registrierung herunterladen. Damit bestätigen Sie gleichzeitig, dass Sie alleine dafür verantwortlich sind, sich über Neuigkeiten und Änderungen zu informieren. Bitte beachten Sie auch, dass Sie sich für die Übersendung von Bieterfragen und für die Angebotsabgabe ohnehin registrieren müssen.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Kapellenstraße 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7219620 📞
E-Mail: poststelle@rpk.bwl.de 📧
Fax: +49 7219626211 📠
Internetadresse: www.rp-karlsruhe.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
In diesem Zusammenhang wird auf die §§ 135 und 160 Abs. 3 GWB hingewiesen, die nachfolgend in ihrem Wortlaut aufgeführt sind:
§ 160 Abs. 3, Antrag
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
a. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
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b. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
c. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
d. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1.
§ 135 Unwirksamkeit:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
a. gegen § 134 verstoßen hat oder;
b. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
a. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist;
b. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und;
c. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
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Quelle: OJS 2018/S 069-153177 (2018-04-06)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-05-28)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-05-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-05-29 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 100-229071
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 069-153177
ABl. S-Ausgabe: 100

Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Erdddeponie Entsorgungszentrum Hohberg Pforzheim

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-05-15 📅

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Adresse des Käuferprofils: www.vergabe24.de 🌏
Quelle: OJS 2018/S 100-229071 (2018-05-28)