Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— eine vom Bieter zu erstellende Eigenerklärung, dass nur solches Personal zur Ausführung des Auftrages eingesetzt wird, welches die folgenden Anforderungen erfüllt:
> Für die Prüf- und Wartungstätigkeit sowie Instandsetzungsarbeiten von feuerwehrtechnischen Geräten sind Fachkenntnisse erforderlich, die in ihrer Kombination nicht im Rahmen eines bestimmten Ausbildungs- bzw. Studiengangs vermittelt werden können. Das notwendige Grundwissen kann nur mittels verschiedenster Aus- und Fortbildungen (z.B. Feuerwehr-Gerätewart) erworben werden und bedarf einschlägiger praktischer Erfahrungen.
> In Bezug auf die Personalstärke durch den Auftragnehmer sind 3 Gerätewarte (entsprechend einer Eingruppierung E7 TV-H) erforderlich und 1 Gerätewart, dem die Leitungsfunktion (entsprechend einer Eingruppierung E8 TV-H) zukommt.
> Es ist eine verantwortliche Person (leitender Gerätewart) für das HKatS-ZL sowie dessen Vertretung festzulegen.
> Es ist ein Gerätewart für die Vertretung des leitenden Gerätewartes sowie zur Koordinierung und Durchführung von Beschaffungsmaßnahmen (Anteil ca. 20 %) festzulegen.
> Um zu gewährleisten, dass zukünftig eine sach- und anforderungsgerechte Aufgabenerfüllung sichergestellt ist, muss der Auftragnehmer über Fachpersonal verfügen, das sich aus den nachfolgenden Handwerksberufen rekrutiert: Kraftfahrzeugmechatroniker, Elektrotechniker – Energie- und Gebäudetechnik, Anlagenmechaniker für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik, Werkzeugmacher oder mit diesen vier Berufen vergleichbare Handwerksberufe
> jede einzusetzende Person: min. eine abgeschlossene Ausbildung als Gesellin oder Geselle in einer der vier vorgenannten Fachrichtungen,
> für die verantwortliche Person: eine abgeschlossene Ausbildung als Meisterin oder Meister in einer der vier vorgenannten Fachrichtungen,
> jede einzusetzende Person: muss aktiv in einer Einsatzabteilung eines öffentlichen KatS-Trägers (Feuerwehr, Bundesanstalt Technisches Hilfswerk) oder eines privaten KatS-Träger (z.B. Hilfsorganisationen ASB, DLRG, DRK, JUH und MHD) mitwirken,
> jede einzusetzende Person: abgeschlossene Ausbildung als Gerätewart (nach den Regelungen der Feuerwehrdienstvorschrift 2),
> eine der einzusetzenden Personen: abgeschlossene Ausbildung als Zugführer (nach den Regelungen der Feuerwehrdienstvorschrift 2 und dem KatS-Konzept Hessen) für die Funktion Leitender Gerätewart,
> eine der einzusetzenden Personen: abgeschlossene Ausbildung als Gruppenführer (nach den Regelungen der Feuerwehrdienstvorschrift 2 und dem KatS-Konzept Hessen) für die Funktion Gerätewart / Beschaffer,
> eine der einzusetzenden Personen: Wegen des Umgangs mit Geräten, Material, Medizinprodukten, Medizingeräten aus den Aufgabenbereichen Sanitätswesen, Betreuungsdienst und Wasserrettung ist ein Vollzeit-äquivalent vorzusehen, das über eine abgeschlossene Ausbildung zum Rettungssanitäter verfügt. Näheres regelt die Hessische Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Rettungssanitäterinnen (APORettSan) vom 5. Mai 2011 (GVBl. Nr. 11 vom 3.6.2011 S. 233; 19.9.2012 S. 271 12; 11.12.2012 S. 681)
> eine der einzusetzenden Personen: Wegen des Umgangs mit Elektrogeräten ist ein Vollzeitäquivalent vorzusehen, welches über die Befähigung zur Prüfung von elektrischen Betriebsgeräten (DGUV Vorschrift 3 – Elektrische Anlagen und Betriebsmittel) verfügt.
> eine der einzusetzenden Personen: Wegen des Umgangs mit Atemschutzgeräten (z.B. Partikelfiltrierende Halbmasken, FFP 3) ist ein Vollzeitäquivalent vorszuehen, welches über eine abgeschlossene Ausbildung als Atemschutzgerätewart (nach den Regelungen der Feuerwehrdienstvorschrift 2) verfügt.
> jede einzusetzende Person: einschlägige Erfahrung in den Bereichen Arbeitsschutz, Feuerwehrtechnik und Feuerwehr-Gerätewarttätigkeiten
> jede einzusetzende Person: jeweils gültige Fahrerlaubnis der Klasse CE oder Führerscheinklasse 2
> jede einzusetzende Person: jeweils gültige Ausbildung zum Führen von Flurförderzeugen
Fortsetzung s. Ziffer VI.3 Zusätzliche Angaben