Beschreibung der Beschaffung
Zielgruppe: junge Menschen (Kinder, Jugendliche, junge Volljährige bis Vollendung des 27.Lebensjahres), Eltern, Sorge- und Erziehungsberechtigte
Ziele-Planung und Durchführung von Angeboten der Jugendkulturarbeit: Jugendkulturelle Veranstaltungen aus den Bereichen Musik, Tanz, Kunst und Theater; Vorträge und Diskussionen; Jugendkulturelle Workshop Angebote; Förderung der lokalen und regionalen Musikszene- Schaffung von Auftrittsmöglichkeiten für Nachwuchskünst-ler/innen; Förderung alternat. Kulturangebote; Bereitstellung von Bandproberäume; Kooperationen und Vermietungen; Recht auf Förderung junger Menschen in ihrer Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit. Angebote der Jugendarbeit sollen an Interessen junger Menschen anknüpfen und von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden, sie zur Selbstbestimmung befähigen und zu gesellschaftl. Mitverantwortung und sozialen Engagement anregen und hinführen.
Jungen Menschen und Erziehungsberechtigten sollen Angebote des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes gemacht werden. Die Maßn. sollen junge Menschen befähigen, sich vor gefährdenden Einflüssen zu schützen und sie zu Kritikfähigkeit, Entscheidungsfähigkeit und Eigenverantwortlichkeit sowie zur Verantwortung gegenüber ihren Mitmenschen führen, Eltern und andere Erziehungsberechtigte besser befähigen, Kinder und Jugendliche vor gefährdenden Einflüssen zu schützen.
Ausschlusskriterien: Parteipolitische Veranstaltungen sind grundsätzlich nicht zulässig, jugendpolitische Veranstaltungen, z.B. Podiumsdiskussionen sind möglich.
Zu den Schwerpunkten der Jugendarbeit gehören: außerschulische Jugendbildung mit allgemeiner, politischer, sozialer, gesundheitlicher, kultureller, naturkundlicher und technischer Bildung, Jugendarbeit in Sport, Spiel und Geselligkeit, Arbeitswelt-, schul- und familienbezogen Jugendarbeit, internationale Jugendarbeit.
Rahmenbedingungen:
— Erbringung der Leistung durch einen anerkannten Träger d.Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII)
—— als alleiniger Anbieter und/oder als Anbieter in Kooperation mit der Einbindung von Kindern, Jugendlichen, jungen Menschen, und/oder
—— als Partner/Unterstützer von Kindern, Jugendlichen und jungen Menschen bei der Durchführung eigener Initiativen und Projekte mit Dienst- u. Fachaufsicht,
—— Gewährleistung der Aufsichtspflicht durch in der Jugend- u. Kulturarbeit erfahrenen Personal,
— Organisation und Durchführung von jugendkulturellen Veranstaltungen wie z.B. Schulveranstaltungen, Theater, Musical, Festivals,Konzerte,Kino etc. pro Jahr,
— Vermietung der Räumlichkeiten an Schulen, Hochschulen, Vereine oder priv. Personen nach Bedarf. Örtl. Vereine der Jugendkulturarbeit und jugendkulturelle Initiativen sind hier vorrangig zu berücksichtigen,
— Die zu erhebende Nutzungsgebühr bei Vermietungen ist im Einvernehmen mit dem Amt f. Jugend, Bildung, Integration und Sport festzulegen. Etwaige Erlöse fließen nachweislich vollständig in den Veranstaltungsbetrieb der Jugendkulturarbeit. Mögliche Überschüsse fließen nach der Jahresabrechnung mit einem Anteil von 25 % zurück in den städt. Haushalt. Das Amt f. Jugend, Bildung, Integration und Sport erhält die Räumlichk. nach Terminabst. für dienstl. Zwecke zur Verfügung gestellt. Ebenfalls kann der Jugendgemeinderat die Räume mietfrei nutzen,
— Bei allen Veranstaltungen oder Vermietungen ist die Einhaltung des Jugendschutzes verpflichtend,
— Öffnungsz. im Rahmen der gesetzl. festgelegten Sperrzeiten, nach Absprache mit JUBIS. In Ferienzeiten und Wochenenden muss das Jugendkulturelle Zentrum auf jeden Fall geöffnet sein.
Erfolgskriterien:
— Evaluation der Annahme des jugendkulturellen Zentrum durch junge Menschen in o.g. Bereichen,
— Erfassung der Auslastung (Anfragen und Durchführung) o.g. Veranstaltungen.
Der Träger legt jährl. bis zum 30.6. dem Jugendhilfeausschuss und dem Gemeinderat der Stadt einen Sachbericht vor, in dem der fachliche Standard dokumentiert wird. Der Finanzrahmen ist vom Fachamt vorzugeben.