Betrieb eines Wertstoffhofes in der Stadt Saalfeld inkl. Sammelstelle für Elektro- und Elektronikaltgeräte, Grünabfallannahme u. -verwertung sowie z. T. Transport der Abfälle

Zweckverband Abfallwirtschaft Saale-Orla (ZASO)

Betrieb eines Wertstoffhofes in der Stadt Saalfeld inklusive Sammelstelle für Elektro- und Elektronikaltgeräte, Grünabfallannahme und -verwertung sowie z. T. Transport der Abfälle zu den jeweiligen Entsorgungseinrichtungen

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-08-07. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-06-20.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-06-20 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2018-06-20)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Müllsammlung
Referenznummer: 2018-0185-ZASO
Kurze Beschreibung:
Betrieb eines Wertstoffhofes in der Stadt Saalfeld inklusive Sammelstelle für Elektro- und Elektronikaltgeräte, Grünabfallannahme und -verwertung sowie z. T. Transport der Abfälle zu den jeweiligen Entsorgungseinrichtungen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Müllsammlung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Saalfeld-Rudolstadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Zweckverband Abfallwirtschaft Saale-Orla (ZASO)
Postanschrift: Wohlfarthstraße 7
Postleitzahl: 07381
Postort: Pößneck
Kontakt
Internetadresse: http://www.zaso-online.de/ 🌏
E-Mail: r.fulde@zaso-online.de 📧
Telefon: +49 3647-441756 📞
Fax: +49 3647-441744 📠
URL der Dokumente: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=203234 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-06-20 📅
Einreichungsfrist: 2018-08-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-06-22 📅
Datum des Beginns: 2019-01-01 📅
Datum des Endes: 2021-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 118-268483
ABl. S-Ausgabe: 118
Zusätzliche Informationen
Bieter und Bietergemeinschaften aus EU-Ländern, in denen die geforderten Nachweise nicht erteilt werden, haben gleichwertige Nachweise bzw. gleichwertige Erklärungen abzugeben und eine amtlich anerkannte Übersetzung beizufügen. Beizubringende Nachweise/ Bescheinigungen dürfen nicht älter als 6 Monate sein. Die Nachweise können auch zu einem früheren Zeitpunkt ausgestellt sein, solange sie bei Einreichung noch gültig sind. Eigenerklärungen des Bieters sowie der anderen Beteiligten müssen grds. für das vorliegende Vergabeverfahren abgegeben werden. Etwas anderes gilt für die Einreichung einer EEE als vorläufigem Beleg der Eignung, wenn der Bieter eine bereits bei einer früheren Auftragsvergabe verwendete Einheitliche Europäische Eigenerklärung wieder verwendet, sofern er bestätigt, dass die darin enthaltenen Informationen weiterhin zutreffend sind. Die Vorlage der Urkalkulation des Bieters wird unabhängig davon bereits mit dem Angebot verlangt. Sie ist also mit dem Angebot einzureichen. Sollte die Kalkulation im Angebot fehlen, behält sich die Vergabestelle vor, diese nachzufordern. Das Vorliegen von Ausschlussgründen im Sinne von §§ 123 und 124 GWB beurteilt die Vergabestelle gem. §§ 42, 48 VgV anhand der für Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft und Unterauftragnehmer. Beachten sie die weiteren Erläuterungen der Bewerbungsbedingungen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
1) In der Stadt Saalfeld ist ein Wertstoffhof für die Annahme von Sperrmüll und wertstoffhaltigen Abfällen/ Wertstoffen gemäß den Vorgaben dieser Leistungsbeschreibung auf dem vorgegebenen Standort teilweise einzurichten und zu betreiben. Ein Teil der Abfälle/Wertstoffe ist nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung zur weiteren Entsorgung/Verwertung zu den vom ZASO benannten jeweiligen Anlagen zu transportieren;
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2) Der Auftragnehmer hat zudem die Annahme von Elektro- und Elektronikaltgeräten für alle Gerätegruppen gemäß Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) §§ 13 und 14 durch den Betrieb einer Sammelstelle (und zugleich Übergabestelle) im Sinne des ElektroG auf diesem Wertstoffhof sicher zu stellen. Die angenommenen Altgeräte sind in den von der Stiftung ear zur Verfügung gestellten geeigneten Behältnissen unentgeltlich zur Abholung durch die Hersteller oder im Fall der Bevollmächtigung deren Bevollmächtigten bereitzustellen;
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3) Die kontrollierte Annahme von Grünabfällen aus privaten Haushaltungen ist auf diesem Wertstoffhof entsprechend der vom ZASO ausgegebenen Muster-Benutzungsordnung vorzunehmen, die angenommenen Grünabfälle sind einer ordnungsgemäßen Verwertung zuzuführen und diese ist dem ZASO nachzuweisen;
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4) Dem „Schadstoffmobil“ des derzeit vom ZASO beauftragten Dritten der „mobilen Sammlung gefährlicher Abfälle“ oder seines Unterauftragnehmers ist an mehreren vorgegebenen Samstagen (z.Zt. 6 Samstage) im Jahr für vier Stunden kostenfrei ein Stellplatz auf dem Wertstoffhof zu ermöglichen. Weiteres siehe Vergabeunterlagen.
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Für den Betrieb des Wertstoffhofes müssen allen genehmigungsrechtlichen Anforderungen für die Erfüllung der Aufgabenstellung vorliegen.
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag beginnt zum 1.1.2019 und gilt vorerst bis zum 31.12.2021, mit der Option zur Verlängerung bis zum 31.12.2022 zu den gleichen Vertragsbedingungen, wenn der Auftraggeber nicht bis zum 31.12.2020 kündigt.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Der Wertstoffhof soll auf dem vom Auftraggeber kostenlos zur Verfügung gestelltem Grundstück in 07318 Saalfeld, Industriestraße 3 – 5 entsprechend den gesetzlichen Vorgaben betrieben werden.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Auszug aus dem Gewerbezentralregister nach §150 GewO,
— Auszug aus dem Handelsregister,
— Erklärung zum Mindestlohngesetz (Formblatt 3).
—— Für Nachunternehmer sind Auszüge und Erklärungen erst auf Aufforderung vorzulegen.
Beachten Sie dazu auch die Anforderungen aus den Bewerbungsbedingungen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Nachweis einer gültiger Betriebshaftpflichtversicherung oder Absichtserklärung eines Versicherers (min. 4 Mio. EUR Sach- + Personenschäden, mind. 100 TEUR Vermögensschäden), beachten Sie dazu auch die Angaben der besonderen Vertragsbedingungen,
—— Für Nachunternehmer sind Auszüge und Erklärungen erst auf Aufforderung vorzulegen.
Mindeststandards: Beachten Sie dazu auch die Anforderungen aus den Bewerbungsbedingungen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Zertifizierung nach der Entsorgungsfachbetriebe-Verordnung gemäß §§ 56, 57 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG),
— immissionsschutzrechtliche Genehmigung auf dem vorgegebenen Platz in Saalfeld zur die Betreibung des Wertstoffhofes,
— Erklärung zum Verwertungsweg der Grünabfälle, inkl. zugehöriger Genehmigungen.

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 14:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-11-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-08-07 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 14:00
Ort des Eröffnungstermins: Beim Auftraggeber siehe I.1)

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=203234 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Bieter und Bietergemeinschaften aus EU-Ländern, in denen die geforderten Nachweise nicht erteilt werden, haben gleichwertige Nachweise bzw. gleichwertige Erklärungen abzugeben und eine amtlich anerkannte Übersetzung beizufügen.
Beizubringende Nachweise/ Bescheinigungen dürfen nicht älter als 6 Monate sein. Die Nachweise können auch zu einem früheren Zeitpunkt ausgestellt sein, solange sie bei Einreichung noch gültig sind. Eigenerklärungen des Bieters sowie der anderen Beteiligten müssen grds. für das vorliegende Vergabeverfahren abgegeben werden. Etwas anderes gilt für die Einreichung einer
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EEE als vorläufigem Beleg der Eignung, wenn der Bieter eine bereits bei einer früheren Auftragsvergabe verwendete Einheitliche Europäische Eigenerklärung wieder verwendet, sofern er bestätigt, dass die darin enthaltenen Informationen weiterhin zutreffend sind. Die Vorlage der Urkalkulation des Bieters wird unabhängig davon bereits mit dem Angebot verlangt. Sie ist also mit dem Angebot einzureichen. Sollte die Kalkulation im Angebot fehlen, behält sich die Vergabestelle vor, diese nachzufordern. Das Vorliegen von Ausschlussgründen im Sinne von §§ 123 und 124 GWB beurteilt die Vergabestelle gem. §§ 42, 48 VgV anhand der für Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft und Unterauftragnehmer. Beachten sie die weiteren Erläuterungen der Bewerbungsbedingungen.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Thüringer Landesverwaltungsamt – Vergabekammer
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Postort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 361-573321254 📞
E-Mail: vergabekammer@tlvwa.thueringen.de 📧
Fax: +49 361-573321059 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Bitte beachten Sie für die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrages die Voraussetzungen insbesondere des § 160 GWB. Insofern weisen wir insbesondere darauf hin,
— dass ein Antrag nach § 160 Abs. 3 GWB bei der Vergabekammer unzulässig ist. Sofern der geltend gemachte Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und bei der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt wurde; ebenso wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind,
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— dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterliegende Partei Kostenpflichtig ist,
— dass der Bieter wegen der Möglichkeit der Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens mit Akteneinsichtsrechten aller Beteiligten nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe, die die Vergabekammer nach §
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165 Abs. 2 GWB veranlassen können, die Einsicht in die Akte zu versagen, hinzuweisen und diese in seinen Angebotsunterlagen entsprechend kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter in einem solchen Fall an die Vergabekammer wenden.
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Quelle: OJS 2018/S 118-268483 (2018-06-20)