Betrieb eines Messestandes (Auf- und Abbau, Transport, Einlagerung, Wartung, Pflege, Reparatur, Instandhaltung, Aktualisierung der Technik, Erstellung von Grafiktafeln sowie Stellung von 2 Veranstaltungstechnikern für die Veranstaltungen).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-07-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-06-07.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-09-20) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Deutscher Bundestag, Referat ZT 6, Vergaben
Postanschrift: Platz der Republik 1
Postort: Berlin
Postleitzahl: 11011
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 30-227-33234📞
E-Mail: vergabereferat@bundestag.de📧
Fax: +49 30-227-30374 📠
Region: Berlin🏙️
URL: https://www.bundestag.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Betrieb Messestand
ZT6-1133-2018-086-13-IO2
Produkte/Dienstleistungen: Veranstaltung von Ausstellungen, Messen und Kongressen📦
Kurze Beschreibung:
“Betrieb eines Messestandes (Auf- und Abbau, Transport, Einlagerung, Wartung, Pflege, Reparatur, Instandhaltung, Aktualisierung der Technik, Erstellung von...”
Kurze Beschreibung
Betrieb eines Messestandes (Auf- und Abbau, Transport, Einlagerung, Wartung, Pflege, Reparatur, Instandhaltung, Aktualisierung der Technik, Erstellung von Grafiktafeln sowie Stellung von zwei Veranstaltungstechnikern für die Veranstaltungen)
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 687015.11 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Innerhalb der Bundesrepublik Deutschland
Beschreibung der Beschaffung:
“Vertragsgegenstand ist der Betrieb eines sich im Eigentum des Deutschen Bundestages befindlichen Messestandes (Baujahr 2014). Der Messestand ist zum Teil in...”
Beschreibung der Beschaffung
Vertragsgegenstand ist der Betrieb eines sich im Eigentum des Deutschen Bundestages befindlichen Messestandes (Baujahr 2014). Der Messestand ist zum Teil in Octanormbauweise mit vorgehängten Platten (Kabinen) und zum Teil als segmentierte Holzkonstruktion (Kuppel und Spirale – eine symbolische Nachbildung des Aufgangs der Reichstagskuppel) realisiert. Alle Elemente sind mit handelsüblichen Steck- und Schraubverbindungen montierbar. Die Standbauteile sind palletiert oder mit Rollen versehen für Transport und Lagerung verpackt. Die meisten Elemente sind mit unter 2,80 m Maximalmaß für Hebebühnen geeignet. Die längsten Bauteile sind vier Kuppelsegmente mit je ca. 4,5 m Maximalmaß. Der Messestand kann variabel aufgebaut werden. Die Fläche beträgt je nach Messe 108 bis 120 m. Der Messestand ist einstöckig und als Kopf- oder Inselstand einsetzbar. Die Standhöhe beträgt am höchsten Punkt ca. 5,50 m (inklusive Bodenaufbau). Das Gewicht des Standes liegt zwischen 8,5 und 10,5 Tonnen. Gemäß Hersteller kann der Messestand von eingewiesenen Monteuren (ca. 4 bis 6) komplett mit Beleuchtung und Medientechnik in ca. 2,5 Tagen aufgebaut werden. Für den Abbau inklusive versandfertigem Verpacken und Verladen werden 1,5 Tage angegeben. Der Vertrag umfasst den Auf- und Abbau sowie die Übergabe des voll funktionsfähigen Messestandes durch den Auftragnehmer (AN) auf ca. 10 bis 12 Messen im Jahr. Der Vertrag umfasst neben dem Auf- und Abbau des Messestandes den Transport sowie die Lagerung, Wartung, Pflege, Reparatur, Instandhaltung des Messestandes, die Aktualisierung und Instandhaltung der Technik sowie die Änderung beziehungsweise Neuerstellung von Grafiktafeln durch den AN. Zur Gewährleistung des technisch einwandfreien Ablaufs stellt der AN für die gesamte Dauer einer Messe zwei Fachkräfte für Veranstaltungstechnik zur Verfügung. Die Fachkräfte nehmen auch organisatorische Aufgaben wahr. Den inhaltlichen Messeauftritt stellt die Auftragsgeberin (AG) sicher.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 109-248211
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1
Titel: Betrieb Messestand
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-09-17 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 0
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: PeRa ETC-ing GmbH
Postanschrift: An der Sülze 3
Postort: Barleben
Postleitzahl: 39179
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 39203/89790📞
E-Mail: petra.goers@pera-gmbh.de📧
Region: Börde🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 687015.11 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt, Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990📞
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 228-9499163 📠
URL: http://www.bundeskartellamt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Absatz 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach
§ 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2018/S 182-412691 (2018-09-20)