Beschreibung der Beschaffung
Der Freistaat Sachsen hat zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit im Jahr 1992 die Pflicht zum Betrieb der Pumpanlage „Becherteich“ in Zwickau-Bockwa übernommen. Die Pumpanlage läuft seit dem Zeitpunkt der Errichtung havariefrei. Die Pumpenleistung hatte der Betreiber im Jahr 1992 nach den bis heute geltenden technischen Regeln auf mittlere Niederschlagsmengen bemessen. Nach extremen Niederschlagsereignissen können sich im Umfeld des Becherteiches, aber ebenso in anderen Tieflagen der Bockwaer Senke temporär freie Wasserflächen ausbilden. Dazu kann es zu einer Vernässung von Grundstücken und der angrenzenden Bebauung kommen.
Die Anlage pumpte im Jahr 2017 durchschnittlich täglich zwischen 4 000 und 6 000 m Wasser in die Mulde ab. In den Hochwasserjahren 2002 und 2013 lag der Tagesdurchschnitt bei ca. 6 500 m (auf das Jahr bezogen). Im Hochwassermonat Juni 2013 pumpte die Anlage ca. 480.000 m ab. Das entspricht einem Tagesdurchschnitt von ca. 16 000 m.
Die Pumpstation „Becherteich“ in Zwickau-Bockwa ist ausgerüstet mit 2 Tauchmotorpumpen des Types KRTK 150-325/284 U2 G2. Die max. Förderleistung für beide Pumpen beträgt zusammen 570 m/h. Zur Pumpstation „Becherteich“ gehören neben der eigentlichen Pumpanlage ein Sammelbecken (der Becherteich), mehrere oberirdische Wasserbauwerke sowie mehrere Zu- und Ableiter.
Leistungsgegenstand/Aufgabenstellung
Die Leistung beinhaltet die Betriebsführung zur Wasserhaltung für die Pumpstation in Zwickau und im Kern das Betreiben der Pumpstation „Becherteich“.
Der Auftragnehmer (AN) hat ganzjährig und über 24 Stunden täglich für einen reibungslosen und störungsfreien Pumpenbetrieb zu sorgen. Im Rahmen des Regelbetriebes gehören hierzu neben regelmäßigen Befahrungen, Kontrollen und Funktionsprüfungen der gesamten Anlage (Pumpstation, zugehörige Wasserbauwerke, Zu- und Ableiter, etc.) alle erforderlichen Wartungen der Anlage sowie alle notwendigen Reinigungs- und Reparaturarbeiten.
Weiterhin hat der AN bei Auftreten von Störungen, Havarien oder auch Starkniederschlags- bzw. Hochwasserereignissen das gesamte Havarie- bzw. Krisenmanagement zu übernehmen sowie alle erforderlichen Maßnahmen zur Gefahrenabwehr einzuleiten und zu überwachen. Da die Pumpstation über keinen nennenswerten Stauraum verfügt, muss im Störungs- bzw. Hava-riefall (Ausfall der Pumpen) innerhalb weniger Stunden die Wiederaufnahme des Pumpbetriebes garantiert sein.
Die Strombeschaffung erfolgt durch den Auftraggeber (AG). Die Kontrolle des Stromverbrauchs erfolgt durch den AN.
Der AN hat alle relevanten Betriebsdaten und Ereignisse digital zu erfassen, zu speichern, auszuwerten und zu übertragen (digitales Datenmanagement). Alle betriebsbezogenen Daten hat der AN aufzubewahren und vorzuhalten. Dies schließt das Entgegennehmen und Weiterleiten von Störungs- bzw. Havariemeldungen ein.
Den laufenden Betrieb der Anlage hat der AN fortlaufend zu dokumentieren (Führung eines Betriebstagebuches o. ä.). Hierzu gehören desgleichen alle Befahrungen und Kontrollen, alle Reparaturen und Wartungen, alle Störungen und Havarien sowie alle Starkniederschlags- und Hochwasserereignisse. Dem AG hat er hierüber quartalsweise schriftlich zu berichten.
Spezielle Arbeiten (z. B. das Warten der Pumpen) kann der AN an qualifizierte (zertifizierte) Fachfirmen vergeben und diese nach Abstimmung mit dem AG als Nachauftragnehmer binden. Der AG gestattet dem AN aber nicht, die Leistungen zum Betrieb der Pumpstationen insgesamt oder größtenteils an einen Nachauftragnehmer zu vergeben.
Leistungszeitraum sind die Kalenderjahre 2019 und 2023 (5 Jahre).