Mit diesem Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettberb (§ 17 VgV) sucht die Stadt Betreiber für folgende Einrichtungen:
— Kindertagesstätte Zauberstein und
— Kindertagesstätte Pusteblume.
Ziel ist der Abschluss von Betreiberverträgen innerhalb einer Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer je Los (§ 21 VgV).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-11-19.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-10-17.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Betrieb von Kindertagesstätten durch freie Träger
Produkte/Dienstleistungen: Betreuung in Tagesstätten📦
Kurze Beschreibung:
“Mit diesem Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettberb (§ 17 VgV) sucht die Stadt Betreiber für folgende Einrichtungen:
— Kindertagesstätte Zauberstein...”
Kurze Beschreibung
Mit diesem Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettberb (§ 17 VgV) sucht die Stadt Betreiber für folgende Einrichtungen:
— Kindertagesstätte Zauberstein und
— Kindertagesstätte Pusteblume.
Ziel ist der Abschluss von Betreiberverträgen innerhalb einer Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer je Los (§ 21 VgV).
Mehr anzeigen Informationen über Lose
Angebote können für alle Lose eingereicht werden
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Betrieb der Kindertagesstätte Zauberstein
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Betreuung in Tagesstätten📦
Ort der Leistung: Oberhavel🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Goethestraße 93, 16540 Hohen Neuendorf
Beschreibung der Beschaffung:
“In der Kindertagestätte Zauberstein werden Kinder im Alter von 0 Jahren bis zum Schuleintritt betreut. Sie verfügt hierbei über geeignete Gruppenräume,...”
Beschreibung der Beschaffung
In der Kindertagestätte Zauberstein werden Kinder im Alter von 0 Jahren bis zum Schuleintritt betreut. Sie verfügt hierbei über geeignete Gruppenräume, allerdings nicht über Bewegungsräume. Die Betreuung der Kinder in der Kindertagesstätte erfolgt entsprechend der gesetzlichen Normierung durch pädagogische Fachkräfte. Die Kindertagesstätte ist grundsätzlich von montags bis freitags von 06:00 Uhr bis 19:00 Uhr geöffnet.
Die Verpflegungsleistung der Kinder wird nicht durch den Betreiber erbracht.
Das Betreuungsangebot ist mit Ausnahme gesetzlicher Feiertage von montags bis freitags vorzuhalten, ebenso in den Ferienzeiten. Regelmäßige Schließzeiten sind nicht vorgesehen.
Für jedes Kind ist jährlich eine 14-tägige individuelle Abwesenheitszeit vorgesehen. Diese ist durch den Betreiber sicherzustellen.
Mehr anzeigen Dauer
Datum des Beginns: 2019-07-01 📅
Datum des Endes: 2020-12-31 📅
Beschreibung
Zusätzliche Informationen: Es gilt das BbgVergG.
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Betrieb der Kindertagesstätte Pusteblume
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Heinersdorfer Str. 27, 16540 Hohen Neuendorf
Beschreibung der Beschaffung:
“In der Kindertagestätte Pusteblume werden Kinder im Alter von 0 Jahren bis zum Schuleintritt betreut. Sie verfügt hierbei über geeignete Gruppenräume. Die...”
Beschreibung der Beschaffung
In der Kindertagestätte Pusteblume werden Kinder im Alter von 0 Jahren bis zum Schuleintritt betreut. Sie verfügt hierbei über geeignete Gruppenräume. Die Betreuung der Kinder in der Kindertagesstätte erfolgt entsprechend der gesetzlichen Normierung durch pädagogische Fachkräfte. Die Kindertagesstätte ist grundsätzlich von montags bis freitags von 06:00 Uhr bis 19:00 Uhr geöffnet.
Die Verpflegungsleistung der Kinder wird nicht durch den Betreiber erbracht.
Das Betreuungsangebot ist mit Ausnahme gesetzlicher Feiertage von montags bis freitags vorzuhalten, ebenso in den Ferienzeiten. Regelmäßige Schließzeiten sind nicht vorgesehen.
Für jedes Kind ist jährlich eine 14- tägige individuelle Abwesenheitszeit vorgesehen. Diese ist durch den Betreiber sicherzustellen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eignungskriterien (§ 42 Abs. 1 VgV):
1. Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlusskriterien nach §§ 123- 125 GWB 2. Nachweis des Bewerbers über eine...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eignungskriterien (§ 42 Abs. 1 VgV):
1. Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlusskriterien nach §§ 123- 125 GWB 2. Nachweis des Bewerbers über eine Eintragung in das Berufsregister (z.B. Vereins- oder Handelsregister) des Sitzes oder Wohnsitzes des Bewerbers 3. Nachweis über eine Betriebshaftpflichtversicherung 4. Nachweis der Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII 5. Darstellung des Unternehmens 6. Angaben zur Eignungsleihe 7. Angaben zum Nachunternehmereinsatz wertungsrelevante Eignungskriterien (§ 51 VgV):
8. Erklärung über den Gesamtumsatz 9. Geeignete Referenzen des Bewerbers über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge [Erläuterung der einzelnen Kriterien: VI.3)]
Verfahren Form des Verfahrens
Verfahren mit Verhandlungen
Beschreibung
Im Falle von Rahmenvereinbarungen ist eine Begründung für eine Laufzeit von mehr als 8 Jahren vorzulegen: §§ 65 Abs. 2, 21 Abs. 6 VgV i. V. m. § 130 GWB
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-11-19
13:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
“Erläuterung der Kriterien aus III.1.4) für beide Lose als Eigenerklärungen (sofern nicht anders ausgewiesen):
I. Eignungskriterien gemäß §§ 44 ff. VgV:
Zu...”
Erläuterung der Kriterien aus III.1.4) für beide Lose als Eigenerklärungen (sofern nicht anders ausgewiesen):
I. Eignungskriterien gemäß §§ 44 ff. VgV:
Zu 2. wenn eine Eintragungsverpflichtung besteht (nicht älter als 3 Monate) zu 3. mit Mindestdeckungssummen von a. 10.000.000 EUR pro Verstoß für Personenschäden sowie b. 250.000 EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden).
c. Gesamtleistung des Versicherers innerhalb eines Versicherungsjahres: mindest. das Doppelte dieser Deckungssummen zu 4. Nachweis der Anerkennung als Trägern der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII:
Es wird auf § 44 VgV hingewiesen.
Zu 5.: Aus dieser hat (sofern einschlägig) u. a. hervorzugehen: Name der Gesellschaft, Angaben über evtl. Mitgliedschaft in einem Wohlfahrtsverband (z.B. Arbeiterwohlfahrt, Caritasverband, Paritätischer Wohlfahrtsverband, Deutsches Rotes Kreuz, Diakonisches Werk) oder im Landesjugendring, Rechtsform, Gesellschafter, vertretungsberechtigte Personen, Geschäftsfelder, Stammkapital zu 6. Angabe, ob und wie im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe, § 47 VgV) zu 7. Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt sind II. wertungsrelevante Eignungskriterien zur Begrenzung der Anzahl der Bewerber (§ 51 VgV):
Zu 8. Erklärung über den Gesamtumsatz der letzten drei Geschäftsjahre a) Bei einer Bewerbergemeinschaft: Addition der Umsätze b) Mindestumsätze in EUR netto pro Jahr:
Los 1: 800.000 Los 2: 800.000 c) Bewertung:
Der in den Jahren 2015-2017 bzw. 2014-2016 erzielte durchschnittliche Gesamtumsatz (einschl. ggf. vorhandener Nachunternehmer, sofern zugleich eine Eignungsleihe vorliegt), ist Bezugsgröße für die Bewertung. Eine interpolierte Bewertung mit den Erfüllungsgraden 1-3 (auf 2 Nachkommastellen berechnet) findet mit den Werten 800.000 EUR - 1.600.000 EUR (Los 1) bzw. 2.200.000 EUR (Los 2) statt.
d) Gewichtungsfaktor (GF): 30 zu 9. Geeignete Referenzen des Bewerbers über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge a) in Form einer Liste der in den letzten 3 Jahren erbrachten wesentlichen Dienstleistungen unter Angabe des Werts, des Erbringungszeitpunktes, sowie d. öffentlichen oder privaten Empfängers und Kontaktdaten des Referenzgebers.
b) Mindestanforderung (beide Lose):
— mindestens 60 Plätze
— mindestens 12 Monate Laufzeit.
c) GF: 70, differenziert nach folgenden Unterkriterien d) Bewertung/Unterkriterien:
— Zeitdauer: ein Punkt für jeden Monat, während welchem die Dienstleistung ununterbrochen ausgeführt wurde; keine Begrenzung der Anzahl der Referenzen, jedoch werden solche erst ab einer Laufzeit ab mind. 12 Monaten gewertet und insg. werden bei allen vorgelegten Ref. nicht mehr als 36 Monate berücksichtigt,
— Anzahl Einrichtungen: jede Einrichtung, die der Kinderstagesbetreuung dient, vor allem Kindertagesstätte, - krippe, - garten und - hort.
1 Einrichtung: EG 1;
5 Einrichtungen: EG;
Zwischenraum: lineare Interpolation - Kapazität: Anzahl der Plätze (jedes mindestens in Teilzeit betreute Kind während eines Schuljahres) für Kinder in jeder Einrichtung je Schuljahr (01.08.-31.07.)
60-80 Plätze: EG 1;
> 120 Plätze: EG 3;
Zwischenraum: lineare Interpolation
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es wird auf §§ 160 ff. GWB verwiesen. § 160 Abs. 3 GWB etwa lautet wie folgt:
[1] Der [Nachprüfungs]antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es wird auf §§ 160 ff. GWB verwiesen. § 160 Abs. 3 GWB etwa lautet wie folgt:
[1] Der [Nachprüfungs]antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 [GWB] bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
[2] Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 [GWB]. [3] § 134 Absatz 1 Satz 2 [GWB] bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2018/S 202-460507 (2018-10-17)
Ergänzende Angaben (2018-11-08)
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2018/S 202-460507
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2)
Ort des zu ändernden Textes:
“Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge/Schlusstermin für den Eingang von Interessenbekundungen” Alter Wert
Datum: 2018-11-19 📅
Zeit: 13:00
Neuer Wert
Datum: 2018-12-10 📅
Zeit: 13:00
Quelle: OJS 2018/S 217-497251 (2018-11-08)
Ergänzende Angaben (2018-12-10)
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2)
Ort des zu ändernden Textes:
“Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge/Schlusstermin für den Eingang von Teilnahmeanträge” Alter Wert
Datum: 2018-12-10 📅
Zeit: 13:00
Neuer Wert
Datum: 2018-12-21 📅
Zeit: 13:00
Quelle: OJS 2018/S 240-548909 (2018-12-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-12-05) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Kontaktperson: Herr Sebastian Kullack
Telefon: +49 330/3528134📞
E-Mail: kullack@hohen-neuendorf.de📧
Fax: +49 330/35284004 📠
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Betrieb von Kindertagesstätten durch freie Träger
2018/S 202-460507
Kurze Beschreibung:
“Mit diesem Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettberb (§ 17 VgV) sucht die Stadt Betreiber für folgende Einrichtung:
— Kindertagesstätte Zauberstein.
Bzgl....”
Kurze Beschreibung
Mit diesem Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettberb (§ 17 VgV) sucht die Stadt Betreiber für folgende Einrichtung:
— Kindertagesstätte Zauberstein.
Bzgl. des Loses Nr. 2 (Betrieb der Kindertagesstätte „Pusteblume“) fand am 19.09.2019 eine Teilaufhebung statt, mit der Folge, dass der Betrieb dieser Einrichtung nicht mehr Bestandteil der vorliegenden Vergabe ist.
Ziel ist der Abschluss von Betreibervertrag innerhalb einer Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer (§ 21 VgV).
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 0.01 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅ Umfang der Beschaffung
Titel: Betrieb von Kindertagesstätten durch freie Träger „Kita Zauberstein“
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Goethestraße 93
16540 Hohen Neuendorf
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 202-460507
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 2018-08-06-01
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: Betrieb der Kindertagesstätte Zauberstein
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-11-04 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Independent Living e.V.
Postanschrift: Möllendorffstr. 52
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10367
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Berlin🏙️ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1000064.74 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es wird auf §§ 160 ff. GWB verwiesen. § 160 Abs. 3 GWB etwa lautet wie folgt:
(1) Der [Nachprüfungs]antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es wird auf §§ 160 ff. GWB verwiesen. § 160 Abs. 3 GWB etwa lautet wie folgt:
(1) Der [Nachprüfungs]antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 (GWB) bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
(2) Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 (GWB).
(3) § 134 Absatz 1 Satz 2 [GWB] bleibt unberührt.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2019/S 237-582289 (2019-12-05)