Betrieb, Wartung und Instandhaltung der Straßenbeleuchtung in der Gemeinde Reichshof

Gemeinde Reichshof

Die Gemeinde Reichshof ist Eigentümerin der Straßenbeleuchtung im Gemeindegebiet mit ca. 2 473 Leuchtstellen, wobei derzeit etwa 30 verschiedene Leuchtentypen im Bestand sind. Die Energieversorgung erfolgt über ca. 45 Straßenbeleuchtungsverteilungen. Die Ein- und Ausschaltung der Straßenbeleuchtung erfolgt über zwei Rundsteueranlagen mit Dämmerungsschalter. Die Leuchtstellen in Reichshof sind unmittelbar oder mittelbar über ein Beleuchtungsnetz mit dem Elektrizitätsversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung verbunden. Das Beleuchtungsnetz und das Elektrizitätsversorgungsnetz in Reichshof stehen derzeit im Eigentum der AggerEnergie GmbH und werden von der dieser betrieben.
Mit diesem Vergabeverfahren sucht die Gemeinde Reichshof ein Unternehmen, das zum 1.7.2018 den Betrieb, die Wartung und die Instandhaltung der Straßenbeleuchtung im Gemeindegebiet übernimmt. Der Betrieb des Beleuchtungsnetzes und die Bereitstellung von Energie zum Betrieb sind nicht Gegenstand der Ausschreibung.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-03-12. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-02-02.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-02-02 Auftragsbekanntmachung
2018-04-27 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2018-02-02)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Straßenbeleuchtung
Kurze Beschreibung:
Die Gemeinde Reichshof ist Eigentümerin der Straßenbeleuchtung im Gemeindegebiet mit ca. 2 473 Leuchtstellen, wobei derzeit etwa 30 verschiedene Leuchtentypen im Bestand sind. Die Energieversorgung erfolgt über ca. 45 Straßenbeleuchtungsverteilungen. Die Ein- und Ausschaltung der Straßenbeleuchtung erfolgt über zwei Rundsteueranlagen mit Dämmerungsschalter. Die Leuchtstellen in Reichshof sind unmittelbar oder mittelbar über ein Beleuchtungsnetz mit dem Elektrizitätsversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung verbunden. Das Beleuchtungsnetz und das Elektrizitätsversorgungsnetz in Reichshof stehen derzeit im Eigentum der AggerEnergie GmbH und werden von der dieser betrieben. Mit diesem Vergabeverfahren sucht die Gemeinde Reichshof ein Unternehmen, das zum 1.7.2018 den Betrieb, die Wartung und die Instandhaltung der Straßenbeleuchtung im Gemeindegebiet übernimmt. Der Betrieb des Beleuchtungsnetzes und die Bereitstellung von Energie zum Betrieb sind nicht Gegenstand der Ausschreibung.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Straßenbeleuchtung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Oberbergischer Kreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Gemeinde Reichshof
Postanschrift: Hauptstraße 12
Postleitzahl: 51580
Postort: Reichshof-Denklingen
Kontakt
Internetadresse: http://www.reichshof.org/index.html 🌏
E-Mail: juergen.seynsche@reichshof.de 📧
URL der Dokumente: http://www.reichshof.org/wirtschaft/oeffentl.-ausschreibungen/aktuelle-ausschreibungen/index.html 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-02-02 📅
Einreichungsfrist: 2018-03-12 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-02-06 📅
Datum des Beginns: 2018-07-01 📅
Datum des Endes: 2026-06-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 025-053688
ABl. S-Ausgabe: 25
Zusätzliche Informationen
Bei der Beteiligung von Bietergemeinschaften haben diese mit ihrem Angebot eine Aufstellung der Mitglieder der Bietergemeinschaft mit Bezeichnung des bevollmächtigten Vertreters für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages sowie eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung einzureichen, dass der bevollmächtigte Vertreter alle weiteren Mitglieder der Bietergemeinschaft im Verfahren vertritt und alle Mitgliederbei der Auftragsausführung als Gesamtschuldner haften. Die Erklärungen und Nachweise nach Abschnitt III. sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Die Gemeinde Reichshof behält sich vor, gegebenenfalls Fremdnachweise für die unter Abschnitt III. geforderten Eigenerklärungen nachzufordern, um die Eigenerklärungen zu verifizieren. Die Übersendung des Angebots hat in einem fest verschlossenen Umschlag oder Karton zu erfolgen. Der Umschlag oder Karton ist von außen sichtbar mit dem der Angebotsaufforderung als Anlage 8 beigefügten Angebotskennzettel zu kennzeichnen, welcher auf der unter I.3 genannten Internetseite zur Verfügung steht. Die Gemeinde Reichshof hat die Bestimmungen des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG NRW) zu beachten. Sie wird daher nach § 9 Abs. 1 TVgG NRW von demjenigen Bieter, der den Zuschlag erhalten soll (Bestbieter), folgende nach dem Gesetz erforderlichen Nachweise und Erklärungen verlangen: — Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und Mindestentlohnung nach §§ 4 und 5 TVgG NRW sowie, — Verpflichtungserklärung nach § 8 TVgG NRW zur Frauenförderung und Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie (bei mehr als 20 Beschäftigten im Unternehmen des Bestbieters). Ferner werden die Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Kontrolle der Verpflichtungen zur Tariftreue und Mindestentlohnung nach dem Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen und Sanktionen bei Verstößen gegen diese Verpflichtungen für die Vergabe von Dienstleistungen (Anlage 6 zur Angebotsaufforderung) und die Besondere Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Beachtung von Mindestanforderungen der Internationalen Arbeitsorganisation an die Arbeitsbedingungen unter Berücksichtigung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (Anlage 7 zur Angebotsaufforderung) bei Zuschlagserteilung - zusätzlich zum Beleuchtungsvertrag (Anlage 5 zur Angebotsaufforderung) - vereinbart. Die Frist zur Vorlage der erforderlichen Nachweise und Erklärungen vom Bestbieter beträgt drei Werktage. Werden die Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb der vorstehenden Frist vorgelegt, ist das Angebot von der Wertung auszuschließen und das in der Wertungsrangfolge nächste Angebot heranzuziehen (§ 9 Abs. 5 TVgG NRW). Für den Fall der Nichtvorlage sind Schadensersatzansprüche der Gemeinde Reichshof nicht ausgeschlossen. Die Vordrucke stehen auf der oben genannten Internetseite (Ziffer I.3)) informatorisch zur Verfügung und werden dem Bestbieter mit entsprechender Aufforderung zur Einreichung zugegebener Zeit nochmal übersandt. Die weiteren Vergabeunterlagen zur Abgabe des Angebots stehen ebenfalls auf der oben genannten Internetseite (Ziffer I.3)) zur Verfügung.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Gemeinde Reichshof ist Eigentümerin der Straßenbeleuchtung im Gemeindegebiet mit ca. 2 473 Leuchtstellen, wobei derzeit etwa 30 verschiedene Leuchtentypen im Bestand sind. Die Energieversorgung erfolgt über ca. 45 Straßenbeleuchtungsverteilungen. Die Ein- und Ausschaltung der Straßenbeleuchtung erfolgt über zwei Rundsteueranlagen mit Dämmerungsschalter. Die Leuchtstellen in Reichshof sind unmittelbar oder mittelbar über ein Beleuchtungsnetz mit dem Elektrizitätsversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung verbunden. Das Beleuchtungsnetz und das Elektrizitätsversorgungsnetz in Reichshof stehen derzeit im Eigentum der AggerEnergie GmbH und werden von der dieser betrieben.
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Mit diesem Vergabeverfahren sucht die Gemeinde Reichshof ein Unternehmen, das zum 1.7.2018 den Betrieb, die Wartung und die Instandhaltung der Straßenbeleuchtung im Gemeindegebiet übernimmt. Der Betrieb des Beleuchtungsnetzes und die Bereitstellung von Energie zum Betrieb sind nicht Gegenstand der Ausschreibung.
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Geschätzter Gesamtwert: 865 550 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Mit diesem Vergabeverfahren sucht die Gemeinde Reichshof ein Unternehmen, das zum 1.7.2018 den Betrieb, die Wartung und die Instandhaltung der Straßenbeleuchtung im Gemeindegebiet unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben sowie gemäß den Vorgaben der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 zur Angebotsaufforderung) und den Regelungen des Betriebsführungsvertrages (Anlage 5 zur Angebotsaufforderung) übernimmt. Einzelheiten zu den geforderten Leistungen können den Vergabeunterlagen entnommen werden.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: 865 550 EUR 💰
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Laufzeit des Beleuchtungsvertrages verlängert sich um zwei Jahre, sofern der Vertrag nicht spätestens zwölf Monate vor Ablauf der regulären Vertragslaufzeit durch die Gemeinde schriftlich gekündigt wird. Der Beleuchtungsvertrag endet spätestens am 30.6.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Reichshof

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: In Form von Eigenerklärungen wird gefordert:
— Erklärung über das Nichtbestehen von Ausschlussgründen gemäß §
123 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB),
124 GWB.
Für vorstehende Erklärungen kann das der Angebotsaufforderung als Anlage 9 beigefügte Formular verwendet werden, welches auf der unter I.3) genannten Internetseite zur Verfügung steht.
In Form von Fremdnachweisen wird gefordert:
— Handelsregisterauszug oder Registerauszug gleichwertiger Art, nicht älter als 3 Monate.
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) kann als vorläufiger Nachweis zur Eignung eingereicht werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
In Form von Eigenerklärungen werden gefordert:
— der Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren,
— die Umsätze des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit sie Leistungen betreffen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) kann als vorläufiger Nachweis zur Eignung eingereicht werden.
Bezieht sich ein Bieter bei der Darlegung seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten anderer Unternehmen, so muss er nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen, z. B. durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens. In diesen Fällen haben der Bieter und das Unternehmen, auf dessen Kapazitäten sich der Bieter bezieht, eine Erklärung vorzulegen, dass sie gemeinsam für die Auftragsausführung haften.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
In Form von Eigenerklärungen werden gefordert:
— Referenzen der letzten drei Jahre im Bereich des Betriebs, der Wartung und der Instandhaltung von Straßenbeleuchtungsanlagen, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind.
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) kann als vorläufiger Nachweis zur Eignung eingereicht werden.
Bezieht sich ein Bieter bei der Darlegung seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten anderer Unternehmen, so muss er nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen, z. B. durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens.
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Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-04-23 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-03-12 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:15

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Gemeinde Reichshof, Zentrale Vergabestelle, Herr Jürgen Seynsche
Dokumente URL: http://www.reichshof.org/wirtschaft/oeffentl.-ausschreibungen/aktuelle-ausschreibungen/index.html 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Voraussichtlicher Zeitpunkt weiterer Bekanntmachungen: In ca. 90 oder 114 Monaten.
Bei der Beteiligung von Bietergemeinschaften haben diese mit ihrem Angebot eine Aufstellung der Mitglieder der Bietergemeinschaft mit Bezeichnung des bevollmächtigten Vertreters für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages sowie eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung einzureichen, dass der bevollmächtigte Vertreter alle weiteren Mitglieder der Bietergemeinschaft im Verfahren vertritt und alle Mitgliederbei der Auftragsausführung als Gesamtschuldner haften.
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Die Erklärungen und Nachweise nach Abschnitt III. sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Die Gemeinde Reichshof behält sich vor, gegebenenfalls Fremdnachweise für die unter Abschnitt III. geforderten Eigenerklärungen nachzufordern, um die Eigenerklärungen zu verifizieren.
Die Übersendung des Angebots hat in einem fest verschlossenen Umschlag oder Karton zu erfolgen. Der Umschlag oder Karton ist von außen sichtbar mit dem der Angebotsaufforderung als Anlage 8 beigefügten Angebotskennzettel zu kennzeichnen, welcher auf der unter I.3 genannten Internetseite zur Verfügung steht.
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Die Gemeinde Reichshof hat die Bestimmungen des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG NRW) zu beachten. Sie wird daher nach § 9 Abs. 1 TVgG NRW von demjenigen Bieter, der den Zuschlag erhalten soll (Bestbieter), folgende nach dem Gesetz erforderlichen Nachweise und Erklärungen verlangen:
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— Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und Mindestentlohnung nach §§ 4 und 5 TVgG NRW sowie,
— Verpflichtungserklärung nach § 8 TVgG NRW zur Frauenförderung und Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie (bei mehr als 20 Beschäftigten im Unternehmen des Bestbieters).
Ferner werden die Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Kontrolle der Verpflichtungen zur Tariftreue und Mindestentlohnung nach dem Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen und Sanktionen bei Verstößen gegen diese Verpflichtungen für die Vergabe von Dienstleistungen (Anlage 6 zur Angebotsaufforderung) und die Besondere Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Beachtung von Mindestanforderungen der Internationalen Arbeitsorganisation an die Arbeitsbedingungen unter Berücksichtigung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (Anlage 7 zur Angebotsaufforderung) bei Zuschlagserteilung - zusätzlich zum Beleuchtungsvertrag (Anlage 5 zur Angebotsaufforderung) - vereinbart.
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Die Frist zur Vorlage der erforderlichen Nachweise und Erklärungen vom Bestbieter beträgt drei Werktage. Werden die Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb der vorstehenden Frist vorgelegt, ist das Angebot von der Wertung auszuschließen und das in der Wertungsrangfolge nächste Angebot heranzuziehen (§ 9 Abs. 5 TVgG NRW). Für den Fall der Nichtvorlage sind Schadensersatzansprüche der Gemeinde Reichshof nicht ausgeschlossen. Die Vordrucke stehen auf der oben genannten Internetseite (Ziffer I.3)) informatorisch zur Verfügung und werden dem Bestbieter mit entsprechender Aufforderung zur Einreichung zugegebener Zeit nochmal übersandt.
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Die weiteren Vergabeunterlagen zur Abgabe des Angebots stehen ebenfalls auf der oben genannten Internetseite (Ziffer I.3)) zur Verfügung.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln · Spruchkörper Köln
Postanschrift: Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln · Spruchkörper Köln, 50606 Köln
Postort: Köln
Postleitzahl: 50606
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2211473045 📞
Fax: +49 2211472889 📠
Internetadresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 GWB lautet:
Der Antrag [auf Nachprüfung] ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 [GWB] bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 [GWB]. § 134 Absatz 1 Satz 2 [GWB] bleibt unberührt.
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Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Telefax erst zehn Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 Satz 1 und 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 134 Abs. 2 Satz 3 GWB.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2018/S 025-053688 (2018-02-02)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-04-27)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 2018/S 025-053688
Kurze Beschreibung:
Die Gemeinde Reichshof ist Eigentümerin der Straßenbeleuchtung im Gemeindegebiet mit ca. 2.473 Leuchtstellen, wobei derzeit etwa 30 verschiedene Leuchtentypen im Bestand sind. Die Energieversorgung erfolgt über ca. 45 Straßenbeleuchtungsverteilungen. Die Ein- und Ausschaltung der Straßenbeleuchtung erfolgt über zwei Rundsteueranlagen mit Dämmerungsschalter. Die Leuchtstellen in Reichshof sind unmittelbar oder mittelbar über ein Beleuchtungsnetz mit dem Elektrizitätsversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung verbunden. Das Beleuchtungsnetz und das Elektrizitätsversorgungsnetz in Reichshof stehen derzeit im Eigentum der Agger Energie GmbH und werden von dieser betrieben. Mit dem Vergabeverfahren suchte die Gemeinde Reichshof ein Unternehmen, das zum 1.7.2018 den Betrieb, die Wartung und die Instandhaltung der Straßenbeleuchtung im Gemeindegebiet übernimmt. Der Betrieb des Beleuchtungsnetzes und die Bereitstellung von Energie zum Betrieb waren nicht Gegenstand der Ausschreibung.
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Gesamtwert des Auftrags: 776 522 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Postanschrift: Hauptstraße 16

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-04-27 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-04-28 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 083-187841
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 025-053688
ABl. S-Ausgabe: 83

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Gemeinde Reichshof ist Eigentümerin der Straßenbeleuchtung im Gemeindegebiet mit ca. 2.473 Leuchtstellen, wobei derzeit etwa 30 verschiedene Leuchtentypen im Bestand sind. Die Energieversorgung erfolgt über ca. 45 Straßenbeleuchtungsverteilungen. Die Ein- und Ausschaltung der Straßenbeleuchtung erfolgt über zwei Rundsteueranlagen mit Dämmerungsschalter. Die Leuchtstellen in Reichshof sind unmittelbar oder mittelbar über ein Beleuchtungsnetz mit dem Elektrizitätsversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung verbunden. Das Beleuchtungsnetz und das Elektrizitätsversorgungsnetz in Reichshof stehen derzeit im Eigentum der Agger Energie GmbH und werden von dieser betrieben.
Mehr anzeigen
Mit dem Vergabeverfahren suchte die Gemeinde Reichshof ein Unternehmen, das zum 1.7.2018 den Betrieb, die Wartung und die Instandhaltung der Straßenbeleuchtung im Gemeindegebiet übernimmt. Der Betrieb des Beleuchtungsnetzes und die Bereitstellung von Energie zum Betrieb waren nicht Gegenstand der Ausschreibung.
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Mit dem durchgeführten Vergabeverfahren suchte die Gemeinde Reichshof ein Unternehmen, das zum 1.7.2018 den Betrieb, die Wartung und die Instandhaltung der Straßenbeleuchtung im Gemeindegebiet unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben sowie gemäß den Vorgaben der Leistungsbeschreibung und den Regelungen des vorgegebenen Betriebsführungsvertrages übernimmt.
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Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-04-16 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln·Spruchkörper Köln
Postanschrift: Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln·Spruchkörper Köln, 50606 Köln
Internetadresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html 🌏
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2018/S 083-187841 (2018-04-27)