Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Sicherstellung der betriebsärztlichen Betreuung der ca. 3 620 Beschäftigten der Wissenschaftsstadt Darmstadt. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt hat die betriebsärztliche Betreuung ihrer Beschäftigten einschließlich der Eigenbetriebe sicherzustellen. Dazu zählt auch die die Beratung und Betreuung in den weiteren Bereichen des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsmanagements. Daher wird die Leistung der betriebsärztlichen Betreuung ab dem 1.1.2019 für vier Jahre neu vergeben. Die Leistung umfasst die Betriebliche Grundbetreuung, Betriebsspezifische Betreuung sowie zusätzliche Leistungen unter Beachtung von Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), § 3 des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASiG), Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbmedVV), Gefahrstoffverordnung, Biostoffverordnung und andere einschlägigen Rechtsvorschriften, insbesondere im Sinn.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-09-04.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-07-26.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2018-07-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Betriebliche Gesundheitsfürsorge
Referenznummer: 18.09.04.1.KA-10.1
Kurze Beschreibung:
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Sicherstellung der betriebsärztlichen Betreuung der ca. 3 620 Beschäftigten der Wissenschaftsstadt Darmstadt.
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt hat die betriebsärztliche Betreuung ihrer Beschäftigten einschließlich der Eigenbetriebe sicherzustellen. Dazu zählt auch die die Beratung und Betreuung in den weiteren Bereichen des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsmanagements. Daher wird die Leistung der betriebsärztlichen Betreuung ab dem 1.1.2019 für vier Jahre neu vergeben.
Die Leistung umfasst die Betriebliche Grundbetreuung, Betriebsspezifische Betreuung sowie zusätzliche Leistungen unter Beachtung von Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), § 3 des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASiG), Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbmedVV), Gefahrstoffverordnung, Biostoffverordnung und andere einschlägigen Rechtsvorschriften, insbesondere im Sinn.
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Sicherstellung der betriebsärztlichen Betreuung der ca. 3 620 Beschäftigten der Wissenschaftsstadt Darmstadt.
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt hat die betriebsärztliche Betreuung ihrer Beschäftigten einschließlich der Eigenbetriebe sicherzustellen. Dazu zählt auch die die Beratung und Betreuung in den weiteren Bereichen des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsmanagements. Daher wird die Leistung der betriebsärztlichen Betreuung ab dem 1.1.2019 für vier Jahre neu vergeben.
Die Leistung umfasst die Betriebliche Grundbetreuung, Betriebsspezifische Betreuung sowie zusätzliche Leistungen unter Beachtung von Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), § 3 des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASiG), Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbmedVV), Gefahrstoffverordnung, Biostoffverordnung und andere einschlägigen Rechtsvorschriften, insbesondere im Sinn.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Betriebliche Gesundheitsfürsorge📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Darmstadt, Kreisfreie Stadt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt – Amt für Interne Dienste
Postanschrift: Rheinstr. 23
Postleitzahl: 64283
Postort: Darmstadt
Kontakt
Internetadresse: http://www.darmstadt.de🌏
E-Mail: personalabteilung@darmstadt.de📧
Telefon: +49 6151132362📞
Fax: +49 6151133388 📠
URL der Dokumente: https://www.had.de/onlinesuche_freeeu.html?SHOWPUB=4050-270🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2018-07-26 📅
Einreichungsfrist: 2018-09-04 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-07-28 📅
Datum des Beginns: 2019-01-01 📅
Datum des Endes: 2022-12-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 144-330303
ABl. S-Ausgabe: 144
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Sicherstellung der betriebsärztlichen Betreuung der ca. 3 620 Beschäftigten der Wissenschaftsstadt Darmstadt.
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt hat die betriebsärztliche Betreuung ihrer Beschäftigten einschließlich der Eigenbetriebe sicherzustellen. Dazu zählt auch die die Beratung und Betreuung in den weiteren Bereichen des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsmanagements. Daher wird die Leistung der betriebsärztlichen Betreuung ab dem 1.1.2019 für vier Jahre neu vergeben.
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt hat die betriebsärztliche Betreuung ihrer Beschäftigten einschließlich der Eigenbetriebe sicherzustellen. Dazu zählt auch die die Beratung und Betreuung in den weiteren Bereichen des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsmanagements. Daher wird die Leistung der betriebsärztlichen Betreuung ab dem 1.1.2019 für vier Jahre neu vergeben.
Die Leistung umfasst die Betriebliche Grundbetreuung, Betriebsspezifische Betreuung sowie zusätzliche Leistungen unter Beachtung von Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), § 3 des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASiG), Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbmedVV), Gefahrstoffverordnung, Biostoffverordnung und andere einschlägigen Rechtsvorschriften, insbesondere im Sinn.
Die Leistung umfasst die Betriebliche Grundbetreuung, Betriebsspezifische Betreuung sowie zusätzliche Leistungen unter Beachtung von Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), § 3 des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASiG), Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbmedVV), Gefahrstoffverordnung, Biostoffverordnung und andere einschlägigen Rechtsvorschriften, insbesondere im Sinn.
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Sicherstellung der betriebsärztlichen Betreuung der ca. 3 620 Beschäftigten der Wissenschaftsstadt Darmstadt
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt hat die betriebsärztliche Betreuung ihrer Beschäftigten einschließlich der Eigenbetriebe sicherzustellen. Dazu zählt auch die die Beratung und Betreuung i n den weiteren Bereichen des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsmanagements. Daher wird die Leistung der betriebsärztlichen Betreuung ab dem 1.1.2019 für vier Jahre neu vergeben.
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt hat die betriebsärztliche Betreuung ihrer Beschäftigten einschließlich der Eigenbetriebe sicherzustellen. Dazu zählt auch die die Beratung und Betreuung i n den weiteren Bereichen des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsmanagements. Daher wird die Leistung der betriebsärztlichen Betreuung ab dem 1.1.2019 für vier Jahre neu vergeben.
Die Leistung umfasst die Betriebliche Grundbetreuung, Betriebsspezifische Betreuung sowie zusätzliche Leistungen unter Beachtung von Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), § 3 des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASiG), Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbmedVV), Gefahrstoffverordnung, Biostoffverordnung und andere einschlägigen Rechtsvorschriften, insbesondere im Sinne der DGUV Vorschrift 2.
Die Leistung umfasst die Betriebliche Grundbetreuung, Betriebsspezifische Betreuung sowie zusätzliche Leistungen unter Beachtung von Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), § 3 des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASiG), Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbmedVV), Gefahrstoffverordnung, Biostoffverordnung und andere einschlägigen Rechtsvorschriften, insbesondere im Sinne der DGUV Vorschrift 2.
Die betriebsärztliche Betreuung erfolgt für alle Beschäftigten (zurzeit ca. 3620) der Wissenschaftsstadt Darmstadt einschließlich ihrer Eigenbetriebe. Die Betreuung umfasst somit die Beschäftigten der Verwaltung, der Feuerwehr sowie der verschiedenen Fachbereiche.
Die betriebsärztliche Betreuung erfolgt für alle Beschäftigten (zurzeit ca. 3620) der Wissenschaftsstadt Darmstadt einschließlich ihrer Eigenbetriebe. Die Betreuung umfasst somit die Beschäftigten der Verwaltung, der Feuerwehr sowie der verschiedenen Fachbereiche.
Der Leistungsempfänger muss die Voraussetzungen gemäß § 4 ASiG erfüllen. demnach werden nur Betriebsärzte bestellt, die berechtigt sind, den ärztlichen Beruf auszuüben, und über die zur Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde verfügen. Die erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde ist gegeben, wenn die Leistungsempfänger nachweisen, dass siwe berechtigt sind, die Gebietsbezeichnung „Arbeitsmedizin“ oder die Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“ zu führen (§3 DGUV Vorschrift 2).
Der Leistungsempfänger muss die Voraussetzungen gemäß § 4 ASiG erfüllen. demnach werden nur Betriebsärzte bestellt, die berechtigt sind, den ärztlichen Beruf auszuüben, und über die zur Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde verfügen. Die erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde ist gegeben, wenn die Leistungsempfänger nachweisen, dass siwe berechtigt sind, die Gebietsbezeichnung „Arbeitsmedizin“ oder die Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“ zu führen (§3 DGUV Vorschrift 2).
Um eine zentrale Erreichbarkeit des künftigen betriebsärztlichen Dienstes durch die Beschäftigten der Wissenschaftsstadt Darmstadt zu gewährleisten, ist es notwendig, geeignete Räumlichkeiten in der Kernstadt (nicht Stadtteile) ggf. anzumieten und während der Vertragslaufzeit vorzuhalten. Der Nachweis, dass die Praxis oder Dependance im Stadtgebiet Darmstadt liegt, ist mit dem Angebot vorzulegen.
Um eine zentrale Erreichbarkeit des künftigen betriebsärztlichen Dienstes durch die Beschäftigten der Wissenschaftsstadt Darmstadt zu gewährleisten, ist es notwendig, geeignete Räumlichkeiten in der Kernstadt (nicht Stadtteile) ggf. anzumieten und während der Vertragslaufzeit vorzuhalten. Der Nachweis, dass die Praxis oder Dependance im Stadtgebiet Darmstadt liegt, ist mit dem Angebot vorzulegen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadtgebiet Darmstadt
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Personalabteilung
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834 📠 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2018/S 144-330303 (2018-07-26)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-06-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Sicherstellung der betriebsärztlichen Betreuung der ca. 3 620 Beschäftigten der Wissenschaftsstadt Darmstadt die Wissenschaftsstadt Darmstadt hat die betriebsärztliche Betreuung ihrer Beschäftigten einschließlich der Eigenbetriebe sicherzustellen. Dazu zählt auch die die Beratung und Betreuung in den weiteren Bereichen des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsmanagements. Daher wird die Leistung der betriebsärztlichen Betreuung ab dem 1.1.2019 für 4 Jahre neu vergeben.
Die Leistung umfasst die Betriebliche Grundbetreuung, Betriebsspezifische Betreuung sowie zusätzliche Leistungen unter Beachtung von Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), § 3 des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASiG), Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbmedVV), Gefahrstoffverordnung, Biostoffverordnung und andere einschlägigen Rechtsvorschriften, insbesondere im Sinn.
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Sicherstellung der betriebsärztlichen Betreuung der ca. 3 620 Beschäftigten der Wissenschaftsstadt Darmstadt die Wissenschaftsstadt Darmstadt hat die betriebsärztliche Betreuung ihrer Beschäftigten einschließlich der Eigenbetriebe sicherzustellen. Dazu zählt auch die die Beratung und Betreuung in den weiteren Bereichen des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsmanagements. Daher wird die Leistung der betriebsärztlichen Betreuung ab dem 1.1.2019 für 4 Jahre neu vergeben.
Die Leistung umfasst die Betriebliche Grundbetreuung, Betriebsspezifische Betreuung sowie zusätzliche Leistungen unter Beachtung von Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), § 3 des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASiG), Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbmedVV), Gefahrstoffverordnung, Biostoffverordnung und andere einschlägigen Rechtsvorschriften, insbesondere im Sinn.
Gesamtwert des Auftrags: 1122804.45 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Sicherstellung der betriebsärztlichen Betreuung der ca. 3 620 Beschäftigten der Wissenschaftsstadt Darmstadt die Wissenschaftsstadt Darmstadt hat die betriebsärztliche Betreuung ihrer Beschäftigten einschließlich der Eigenbetriebe sicherzustellen. Dazu zählt auch die die Beratung und Betreuung in den weiteren Bereichen des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsmanagements. Daher wird die Leistung der betriebsärztlichen Betreuung ab dem 1.1.2019 für 4 Jahre neu vergeben.
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Sicherstellung der betriebsärztlichen Betreuung der ca. 3 620 Beschäftigten der Wissenschaftsstadt Darmstadt die Wissenschaftsstadt Darmstadt hat die betriebsärztliche Betreuung ihrer Beschäftigten einschließlich der Eigenbetriebe sicherzustellen. Dazu zählt auch die die Beratung und Betreuung in den weiteren Bereichen des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsmanagements. Daher wird die Leistung der betriebsärztlichen Betreuung ab dem 1.1.2019 für 4 Jahre neu vergeben.
Der Leistungsempfänger muss die Voraussetzungen gemäß § 4 ASiG erfüllen. demnach werden nur Betriebsärzte bestellt, die berechtigt sind, den ärztlichen Beruf auszuüben, und über die zur Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde verfügen. Die erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde ist gegeben, wenn die Leistungsempfänger nachweisen, dass siwe berechtigt sind, die Gebietsbezeichnung „Arbeitsmedizin“ oder die Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“ zu führen (§ 3 DGUV Vorschrift 2).
Der Leistungsempfänger muss die Voraussetzungen gemäß § 4 ASiG erfüllen. demnach werden nur Betriebsärzte bestellt, die berechtigt sind, den ärztlichen Beruf auszuüben, und über die zur Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde verfügen. Die erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde ist gegeben, wenn die Leistungsempfänger nachweisen, dass siwe berechtigt sind, die Gebietsbezeichnung „Arbeitsmedizin“ oder die Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“ zu führen (§ 3 DGUV Vorschrift 2).
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-11-19 📅
Name: medical airport service GmbH
Postanschrift: Hessenring 13a
Postort: Mörfelden-Walldorf
Postleitzahl: 64546
Land: Deutschland 🇩🇪 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1122804.45 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Quelle: OJS 2019/S 122-299059 (2019-06-25)