Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Betriebsführung des Friedrich-Wennmann-Bades in Mülheim an der Ruhr
E18-029
Produkte/Dienstleistungen: Betrieb von Sportanlagen📦
Kurze Beschreibung:
“Die Stadt Mülheim an der Ruhr schreibt die Betriebsführung des Friedrich-Wennmann-Bades in Mülheim an der Ruhr aus.”
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Ort der Leistung: Mülheim an der Ruhr, Kreisfreie Stadt🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Stadt ist Eigentümerin des Friedrich-Wennmann-Bades, Yorckstraße 2, 45472 Mülheim an der Ruhr – nebst den darauf befindlichen Gebäuden, Einrichtungen...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Stadt ist Eigentümerin des Friedrich-Wennmann-Bades, Yorckstraße 2, 45472 Mülheim an der Ruhr – nebst den darauf befindlichen Gebäuden, Einrichtungen und Anlagen sowie des Inventars.
Das Bad verfügt über ein Schwimmerbecken mit rd. 313 m Wasserfläche, eine Drei-Meter-Plattform und ein Ein-Meter-Brett, sowie 5 Startblöcke. Das Lehrschwimmbecken weist eine Wasserfläche von 156 m auf. Im Außenbereich befindet sich ein Planschbecken mit 100 m Wasserfläche.
Weiterhin befinden sich ein Kassenhaus, ein Umkleide- und Toilettengebäude sowie Kiosk- und Lagerflächen mit einem Toilettenraum auf dem Grundstück.
Die Stadt stellt dem Betreiber die in den Anlagen 2-5 der Ausschreibungsunterlagen abgebildeten Räumlichkeiten/Gebäudeteile mit Ausnahme der rot umrandeten Räume zur Verfügung. Ferner überlässt ihm die Stadt die rot umrandete Außenfläche der Anlage 6 der Ausschreibungsunterlagen. Die Stadt stellt dem Betreiber das Bad mitsamt des eingebrachten Inventars zur Verfügung.
Weitere Details: siehe die zum Download zur Verfügung gestellten Ausschreibungsunterlagen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Personaleinsatz
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50 %
Kostenkriterium (Name): Entgelt
Kostenkriterium (Gewichtung): 50 %
Dauer
Datum des Beginns: 2019-01-01 📅
Datum des Endes: 2023-12-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Das Nutzungs- und Überlassungsverhältnis beginnt mit Wirkung vom 1.1.2019 und endet am 31.12.2023.
Es verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn der...”
Beschreibung der Verlängerungen
Das Nutzungs- und Überlassungsverhältnis beginnt mit Wirkung vom 1.1.2019 und endet am 31.12.2023.
Es verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn der Betriebsführungsvertrag nicht 6 Monate vor Ablauf von einer Vertragspartei gekündigt wird.
Mehr anzeigen Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen: Siehe II. 2.7
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“— gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse über die Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge (soweit sich aus der Bescheinigung keine...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
— gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse über die Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge (soweit sich aus der Bescheinigung keine Befristung ergibt, darf diese nicht älter als 3 Monate sein),
— Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes über die Zahlung von Steuern (soweit sich aus der Bescheinigung keine Befristung ergibt, darf diese nicht älter als 3 Monate sein),
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (soweit sich aus der Bescheinigung keine Befristung ergibt, darf diese nicht älter als 3 Monate sein),
— Gewerbean- und -ummeldung, Gewerbegenehmigung oder Auszug aus dem Handelsregister,
— Nachweis über bestehende Betriebshaftpflichtversicherung bzw. Zusage, dass bei Auftragsvergabe eine entsprechende Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen wird:
—— Sach- und Vermögensschäden mind. 5 000 000,-- EUR,
—— Personenschäden mind. 3 000 000,-- EUR,
—— Schlüsselverlust mind. 250 000,-- EUR,
—— Bearbeitungsschäden mind. 300 000,-- EUR.
— Selbstauskunft des Bieters, dass gegen die Firma derzeit keine schwebenden Ermittlungsverfahren anhängig sind,
— für Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, gilt die Vorlage gleichwertiger Bescheinigungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist,
— die Bieter haben den Nachweis zu erbringen, dass das einschlägige Regelwerk zum Betrieb eines Bades (Fachkonzept) beherrscht wird und ausreichendes geeignetes Fachpersonal eingesetzt (Personalkonzept) wird.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Siehe Bieterbogen (den zum Download bereitgestellten Ausschreibungsunterlagen beigefügt)
Angaben zu den Umsätzen der letzten 3 abgeschlossenen...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Siehe Bieterbogen (den zum Download bereitgestellten Ausschreibungsunterlagen beigefügt)
Angaben zu den Umsätzen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (s. Punkt II.1 des Bieterbogens)
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Angaben zum Unternehmen, s. Punkte I.1 und I.2. des Bieterbogens
— die Anlagen 1-3 des Bieterbogens müssen unterschrieben, mit einem Firmenstempel versehen...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Angaben zum Unternehmen, s. Punkte I.1 und I.2. des Bieterbogens
— die Anlagen 1-3 des Bieterbogens müssen unterschrieben, mit einem Firmenstempel versehen und mit dem Bieterbogen eingereicht werden,
— Angaben zu Referenzobjekten die von der Größe und Beschaffenheit mit des Bades vergleichbar sind (s. Punkt II.3 des Bieterbogens),
— unterschriebener Nachweis der Objektbesichtigung.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Die Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetz NRW (TVgG) sind zwingend zu beachtende Ausführungsbedingungen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die in § 2...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Die Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetz NRW (TVgG) sind zwingend zu beachtende Ausführungsbedingungen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die in § 2 Abs. 1 bis 4 TVgG NRW genannten Vorgaben einzuhalten.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-11-06
11:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 2
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2018-11-06
11:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort):
“Stadt Mülheim an der Ruhr
Der Oberbürgermeister, Referat VI, Hans-Böckler-Platz 5
45468 Mülheim an der Ruhr
(Technisches Rathaus) 20. Etage, Zimmer 20.04”
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Gemäß § 55 Abs. 2 VgV sind keine Bieter bzw. Bevollmächtigte im Öffnungstermin zugelassen.”
“— die Unterlagen werden im Download kostenlos zur Verfügung gestellt: https://www1.muelheim-ruhr.de/wirtschaft-arbeit/oeffentliche-ausschreibungen,
— die...”
— die Unterlagen werden im Download kostenlos zur Verfügung gestellt: https://www1.muelheim-ruhr.de/wirtschaft-arbeit/oeffentliche-ausschreibungen,
— die ausschreibende Stelle wird die Fragen beantworten, die bis zu einem Zeitpunkt von 8 Werktagen vor Angebotsabgabetermin bei der für Rückfragen definierten Stelle eingehen. Bei Anfragen, die zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen, behält sich die ausschreibende Stelle die Beantwortung vor,
alle Fragen werden mit den zugehörigen Antworten allen Bietern unter https://www1.muelheim-ruhr.de/wirtschaft-arbeit/oeffentliche-ausschreibungen zur Verfügung gestellt und werden Angebotsgrundlage.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Düsseldorf
Postanschrift: Am Bonneshof 35, 40474 Düsseldorf oder: Postfach 30 08 65, 40408 Düsseldorf
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland 🇩🇪
URL: http://www.bezreg-duesseldorf.nrw.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Nach § 160 Abs. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Nach § 160 Abs. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2018/S 189-427304 (2018-09-28)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-01-18) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Telefon: +49 2084556042📞
E-Mail: linda.kerger@muelheim-ruhr.de📧
Fax: +49 208455586042 📠
Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 2752100.85 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Stadt ist Eigentümerin des Friedrich-Wennmann-Bades, Yorckstraße 2, 45472 Mülheim an der Ruhr – nebst den darauf befindlichen Gebäuden, Einrichtungen...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Stadt ist Eigentümerin des Friedrich-Wennmann-Bades, Yorckstraße 2, 45472 Mülheim an der Ruhr – nebst den darauf befindlichen Gebäuden, Einrichtungen und Anlagen sowie des Inventars.
Das Bad verfügt über ein Schwimmerbecken mit rd. 313 m Wasserfläche, eine Drei-Meter-Plattform und ein Ein-Meter-Brett, sowie 5 Startblöcke. Das Lehrschwimmbecken weist eine Wasserfläche von 156 m auf. Im Außenbereich befindet sich ein Planschbecken mit 100 m Wasserfläche.
Weiterhin befinden sich ein Kassenhaus, ein Umkleide- und Toilettengebäude sowie Kiosk- und Lagerflächen mit einem Toilettenraum auf dem Grundstück.
Die Stadt stellt dem Betreiber die in den Anlagen 2-5 der Ausschreibungsunterlagen abgebildeten Räumlichkeiten/ Gebäudeteile mit Ausnahme der rot umrandeten Räume zur Verfügung. Ferner überlässt ihm die Stadt die rot umrandete Außenfläche der Anlage 6 der Ausschreibungsunterlagen. Die Stadt stellt dem Betreiber das Bad mitsamt des eingebrachten Inventars zur Verfügung.
Weitere Details: siehe die zum Download zur Verfügung gestellten Ausschreibungsunterlagen
Mehr anzeigen Informationen über Optionen
Beschreibung der Optionen: Siehe II. 2.7 der Auftragsbekanntmachung
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 189-427304
Auftragsvergabe
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Titel: Betriebsführung des Friedrich-Wennmann-Bades in Mülheim an der Ruhr
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-12-13 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: SWiMH gGmbH Schwimm- und Wassersport in Mülheim an der Ruhr
Postort: Mülheim an der Ruhr
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Mülheim an der Ruhr, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 2752100.85 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Nach § 160 Abs. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Nach § 160 Abs. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2019/S 015-031850 (2019-01-18)