Betriebsführung „Freizeitanlage Blausee“

Zweckverband Lußheim

Betriebsführung der Freizeitanlage „Blausee“ Der Zweckverband überträgt dem Betriebsführer die Betriebsführung der Freizeitanlage mit den dazugehörenden Gebäuden, Spielflächen, Einrichtungsgegenständen und Liegefläche. Eigentümer bleibt aber weiterhin der Zweckverband. Die Freizeitanlage ist vom Betriebsführer als öffentliches Bad zu führen, das entgeltlich während der Öffnungszeiten zugänglich ist.
Der Betriebsführer soll insbesondere die komplette Badeaufsicht, die Besetzung der Eingangskassen, die Reinigung der Duschen, WCs und Grünanlagen, die Betreuung des Zeltplatzes und das Mähen der Rasenflächen während der Saison von Mai bis September (wetterabhängig) sicherstellen. Ihm obliegt die Verkehrssicherungspflicht.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-07-16. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-06-05.

Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-06-05 Auftragsbekanntmachung