Die UKM Infrastruktur Management GmbH (UKM IM) ist als Beteiligungsgesellschaft des Universitätsklinikums Münster (UKM) für die Koordination sämtlicher Bau- und Facilitymanagementleistungen (FM-Leistungen) im Unternehmensverbund des UKM zuständig. Insofern übernimmt die UKM IM für den vergabegegenständlichen Krankenhausstandort UKM Marienhospital Steinfurt (UKM MHS) eine koordinierende Rolle und fungiert als Auftraggeberin. Ausgewählte Leistungen des Gesamtbedarfes an FM-Leistungen, z. B. Störungsannahme und Bereitstellung eines CAFM-Systems sowie Komponenten der Betriebsführungs- und Instandhaltungsleistungen werden durch UKM IM erbracht. Aus Ressourcengründen sollen die vergabegegenständlichen Leistungen durch einen kompetenten Dienstleister erbracht werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-02-27.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-01-26.
Auftragsbekanntmachung (2018-01-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Reparatur- und Wartungsdienste
Kurze Beschreibung:
Die UKM Infrastruktur Management GmbH (UKM IM) ist als Beteiligungsgesellschaft des Universitätsklinikums Münster (UKM) für die Koordination sämtlicher Bau- und Facilitymanagementleistungen (FM-Leistungen) im Unternehmensverbund des UKM zuständig.
Insofern übernimmt die UKM IM für den vergabegegenständlichen Krankenhausstandort UKM Marienhospital Steinfurt (UKM MHS) eine koordinierende Rolle und fungiert als Auftraggeberin.
Ausgewählte Leistungen des Gesamtbedarfes an FM-Leistungen, z. B. Störungsannahme und Bereitstellung eines CAFM-Systems sowie Komponenten der Betriebsführungs- und Instandhaltungsleistungen werden durch UKM IM erbracht. Aus Ressourcengründen sollen die vergabegegenständlichen Leistungen durch einen kompetenten Dienstleister erbracht werden.
Die UKM Infrastruktur Management GmbH (UKM IM) ist als Beteiligungsgesellschaft des Universitätsklinikums Münster (UKM) für die Koordination sämtlicher Bau- und Facilitymanagementleistungen (FM-Leistungen) im Unternehmensverbund des UKM zuständig.
Insofern übernimmt die UKM IM für den vergabegegenständlichen Krankenhausstandort UKM Marienhospital Steinfurt (UKM MHS) eine koordinierende Rolle und fungiert als Auftraggeberin.
Ausgewählte Leistungen des Gesamtbedarfes an FM-Leistungen, z. B. Störungsannahme und Bereitstellung eines CAFM-Systems sowie Komponenten der Betriebsführungs- und Instandhaltungsleistungen werden durch UKM IM erbracht. Aus Ressourcengründen sollen die vergabegegenständlichen Leistungen durch einen kompetenten Dienstleister erbracht werden.
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Universitätsklinikum Münster – Anstalt des öffentlichen Rechts
Postanschrift: Albert-Schweitzer-Campus 1, Gebäude D5
Postleitzahl: 48149
Postort: Münster
Kontakt
Internetadresse: http://www.klinikum.uni-muenster.de🌏
E-Mail: vergabe.ukm.im@ukmuenster.de📧
Fax: +49 2518346660 📠
URL der Dokumente: http://ukm-im.de/index.php?id=eu-weite-ausschreibungen🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2018-01-26 📅
Einreichungsfrist: 2018-02-27 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-01-30 📅
Datum des Beginns: 2018-07-01 📅
Datum des Endes: 2021-06-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 020-041863
ABl. S-Ausgabe: 20
Zusätzliche Informationen
Kommunikation:
Bitte verwenden Sie die in Ziffer I.1 genannte E-Mail-Adresse oder Fax-Nummer.
Bewerberfragen:
Etwaige Rückfragen von Bewerbern sind per E-Mail oder Fax zu stellen. Die Beantwortung rechtzeitig eingegangener Fragen wird auf der Internetseite der UKM Infrastruktur Management GmbH unter dem in Ziffer I.1) genannten „elektronischen Zugang zu Informationen“ zur Verfügung gestellt. Der Bewerber ist dazu verpflichtet, sich regelmäßig auf der angegebenen Internetseite bezüglich etwaiger Änderungen / Erklärungen / Beantwortung von Fragen zum Vergabeverfahren zu informieren.
Einreichung der Teilnahmeanträge:
Die Teilnahmeanträge unter folgender Adresse abzugeben:
UKM Infrastruktur Management GmbH
Himmelreichallee 40
48149 Münster
Bitte Benutzen Sie für die Einreichung Ihrer Teilnahmeanträge den beiliegenden roten Aufkleber.
Für eine schnelle Auswertung der Teilnahmeanträge bitten wir Sie, einen Datenträger mit einer PDF-Datei beizulegen.
Bitte verwenden Sie die in Ziffer I.1 genannte E-Mail-Adresse oder Fax-Nummer.
Bewerberfragen:
Etwaige Rückfragen von Bewerbern sind per E-Mail oder Fax zu stellen. Die Beantwortung rechtzeitig eingegangener Fragen wird auf der Internetseite der UKM Infrastruktur Management GmbH unter dem in Ziffer I.1) genannten „elektronischen Zugang zu Informationen“ zur Verfügung gestellt. Der Bewerber ist dazu verpflichtet, sich regelmäßig auf der angegebenen Internetseite bezüglich etwaiger Änderungen / Erklärungen / Beantwortung von Fragen zum Vergabeverfahren zu informieren.
Einreichung der Teilnahmeanträge:
Die Teilnahmeanträge unter folgender Adresse abzugeben:
UKM Infrastruktur Management GmbH
Himmelreichallee 40
48149 Münster
Bitte Benutzen Sie für die Einreichung Ihrer Teilnahmeanträge den beiliegenden roten Aufkleber.
Für eine schnelle Auswertung der Teilnahmeanträge bitten wir Sie, einen Datenträger mit einer PDF-Datei beizulegen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die UKM Infrastruktur Management GmbH (UKM IM) ist als Beteiligungsgesellschaft des Universitätsklinikums Münster (UKM) für die Koordination sämtlicher Bau- und Facilitymanagementleistungen (FM-Leistungen) im Unternehmensverbund des UKM zuständig.
Insofern übernimmt die UKM IM für den vergabegegenständlichen Krankenhausstandort UKM Marienhospital Steinfurt (UKM MHS) eine koordinierende Rolle und fungiert als Auftraggeberin.
Ausgewählte Leistungen des Gesamtbedarfes an FM-Leistungen, z. B. Störungsannahme und Bereitstellung eines CAFM-Systems sowie Komponenten der Betriebsführungs- und Instandhaltungsleistungen werden durch UKM IM erbracht. Aus Ressourcengründen sollen die vergabegegenständlichen Leistungen durch einen kompetenten Dienstleister erbracht werden.
Ausgewählte Leistungen des Gesamtbedarfes an FM-Leistungen, z. B. Störungsannahme und Bereitstellung eines CAFM-Systems sowie Komponenten der Betriebsführungs- und Instandhaltungsleistungen werden durch UKM IM erbracht. Aus Ressourcengründen sollen die vergabegegenständlichen Leistungen durch einen kompetenten Dienstleister erbracht werden.
Los 1 umfasst die Betriebsführung und Instandhaltung Gebäude, technische Anlagen und Außenanlagen sämtlicher Liegenschaften der UKM Marienhospital Steinfurt GmbH (UKM MHS).
Die Verfügbarkeit angemessener, funktionaler Gebäude und technischer Ausstattung ist für eine effiziente Unterstützung der Diagnostik und Therapie unlösbar mit den medizinischen Methoden verbunden.
Die technischen, organisatorischen, rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen des Gebäudebetriebes werden immer komplexer. Sie werden einerseits von permanenter Technologie- und Methodenentwicklung und andererseits durch die Veränderungsprozesse in den Klinikabläufen getrieben.
Die technischen, organisatorischen, rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen des Gebäudebetriebes werden immer komplexer. Sie werden einerseits von permanenter Technologie- und Methodenentwicklung und andererseits durch die Veränderungsprozesse in den Klinikabläufen getrieben.
Die Anforderungen an die Betriebsführung und Instandhaltung der Gebäude und technischen Anlagen sind einerseits gekennzeichnet durch gesetzliche Rahmenbedingungen (bspw. Prüfpflichten), welche eine Mindestforderung an Organisation und Dokumentation, Nutzerschulung und regelmäßige Sicherheitstechnische Überprüfung darstellt.
Die Anforderungen an die Betriebsführung und Instandhaltung der Gebäude und technischen Anlagen sind einerseits gekennzeichnet durch gesetzliche Rahmenbedingungen (bspw. Prüfpflichten), welche eine Mindestforderung an Organisation und Dokumentation, Nutzerschulung und regelmäßige Sicherheitstechnische Überprüfung darstellt.
Andererseits ist mit dem Ziel der Optimierung der Gesamtbewirtschaftungskosten eine Vielzahl relevanter Maßnahmen verbunden, die neben der Errichtung und Inbetriebnahme insbesondere die Instandhaltung betreffen. Unter anderem sind hier laufend technikartenspezifische Entscheidungen zur Findung einer sinnvollen Schnittstelle vor Ort tätiger „Generalisten“ zu Leistungskomponenten externer „Spezialisten“ wie Servicedienstleister bzw. Herstellerkundendienste zu treffen.
Andererseits ist mit dem Ziel der Optimierung der Gesamtbewirtschaftungskosten eine Vielzahl relevanter Maßnahmen verbunden, die neben der Errichtung und Inbetriebnahme insbesondere die Instandhaltung betreffen. Unter anderem sind hier laufend technikartenspezifische Entscheidungen zur Findung einer sinnvollen Schnittstelle vor Ort tätiger „Generalisten“ zu Leistungskomponenten externer „Spezialisten“ wie Servicedienstleister bzw. Herstellerkundendienste zu treffen.
Wesentliche Elemente der Leistungserbringung sind:
— technische Betriebsführung und Management,
— Stellung eines Projektleiters und eines Stellvertreters,
— fachtechnische Anleitung der Mitarbeiter des Auftraggebers und der Mitarbeiter des Auftragnehmers,
— Serviceadministration und Technische Dokumentation,
— Nutzereinweisung und -Schulung,
— Kaufmännische Abwicklung und Controlling,
— Berichtswesen,
— Prozessoptimierung, QM und Ressourcenmanagement,
— Instandhaltung,
— Inspektionen,
— Wartung,
— Instandsetzung.
Los 2 umfasst die Betriebsführung und Instandhaltung medizintechnischer Anlagen und Geräte.
Der Einsatz von Medizintechnik (MT) ist für eine effiziente Unterstützung der Diagnostik und Therapie unlösbar mit den medizinischen Methoden verbunden.
Die technischen, organisatorischen, rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen des MT-Einsatzes werden immer komplexer. Sie werden einerseits von permanenter Technologie- und Methodenentwicklung und andererseits durch die Veränderungsprozesse in den Kliniken getrieben.
Die technischen, organisatorischen, rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen des MT-Einsatzes werden immer komplexer. Sie werden einerseits von permanenter Technologie- und Methodenentwicklung und andererseits durch die Veränderungsprozesse in den Kliniken getrieben.
Die Anforderungen an die Betriebsführung und Instandhaltung der Medizintechnik sind einerseits gekennzeichnet durch gesetzliche Rahmenbedingungen (bspw. Medizinprodukte-Betreiber-Verordnung), welche eine Mindestforderung an Organisation und Dokumentation, Nutzerschulung und regelmäßige sicherheitstechnische Überprüfung der Geräte darstellt.
Die Anforderungen an die Betriebsführung und Instandhaltung der Medizintechnik sind einerseits gekennzeichnet durch gesetzliche Rahmenbedingungen (bspw. Medizinprodukte-Betreiber-Verordnung), welche eine Mindestforderung an Organisation und Dokumentation, Nutzerschulung und regelmäßige sicherheitstechnische Überprüfung der Geräte darstellt.
Andererseits ist mit dem Ziel der Optimierung der Gesamtbewirtschaftungskosten eine Vielzahl relevanter Maßnahmen verbunden, die insbesondere die Beschaffung und Inbetriebnahme sowie Instandhaltung betreffen. Unter anderem sind hier laufend geräteartenspezifische Entscheidungen zur Findung einer sinnvollen Schnittstelle vor Ort tätiger „Generalisten“ zu Leistungskomponenten externer „Spezialisten“ wie Servicedienstleister bzw. Herstellerkundendienste zu treffen.
Andererseits ist mit dem Ziel der Optimierung der Gesamtbewirtschaftungskosten eine Vielzahl relevanter Maßnahmen verbunden, die insbesondere die Beschaffung und Inbetriebnahme sowie Instandhaltung betreffen. Unter anderem sind hier laufend geräteartenspezifische Entscheidungen zur Findung einer sinnvollen Schnittstelle vor Ort tätiger „Generalisten“ zu Leistungskomponenten externer „Spezialisten“ wie Servicedienstleister bzw. Herstellerkundendienste zu treffen.
— Medizintechnische Betriebsführung und Management,
— Stellung eines Projektleiters,
— Nutzereinweisung und –Schulung,
— Inspektionen (insbesondere Prüfungen wie STK, MTK, DGUV V3),
— Instandsetzung,
— Validierungen.
Die vorstehend genannten Leistungen sind größtenteils im Rahmen eines festgelegten Budgets zu erbringen.
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Auftraggeber behält sich vor, den Auftrag einmalig bis maximal Juni 2023 zu verlängern.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Steinfurt
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Es werden nur Teilnahmeanträge von Bewerbern berücksichtigt, die nicht ausgeschlossen werden und welche die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen erforderliche Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung sowie die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische und berufliche Leistungsfähigkeit besitzen.
Es werden nur Teilnahmeanträge von Bewerbern berücksichtigt, die nicht ausgeschlossen werden und welche die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen erforderliche Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung sowie die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische und berufliche Leistungsfähigkeit besitzen.
Dies wird anhand der nachstehend aufgeführten Eignungsnachweise geprüft. Der Auftraggeber verweist grundsätzlich auf die Möglichkeit, zum vorläufigen Nachweis der Eignung gem. § 50 VgV eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) einzureichen.
Kann einer der geforderten Nachweise aus einem berechtigten Grund nicht vorgelegt werden, so kann der Nachweis durch Vorlage anderer geeigneter Unterlagen erbracht werden. Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren erworben wurden, sind zugelassen (§ 122 Abs. 3 GWB).
Kann einer der geforderten Nachweise aus einem berechtigten Grund nicht vorgelegt werden, so kann der Nachweis durch Vorlage anderer geeigneter Unterlagen erbracht werden. Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren erworben wurden, sind zugelassen (§ 122 Abs. 3 GWB).
Der Auftraggeber fordert die Abgabe bzw. die Vorlage der folgenden Unterlagen, Erklärungen und Nachweise:
— Vorlage eines aktuellen (nicht älter als 6 Monate) Auszugs aus dem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis einer vergleichbaren Eintragung je nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist, oder Nachweis der erlaubten.
— Vorlage eines aktuellen (nicht älter als 6 Monate) Auszugs aus dem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis einer vergleichbaren Eintragung je nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist, oder Nachweis der erlaubten.
Berufsausübung auf andere Weise. Der Auftraggeber akzeptiert für Bewerber aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung gem. Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU.
Bei Bewerbergemeinschaften ist dieser Nachweis für jedes Mitglied beizufügen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Der Auftraggeber fordert die Abgabe bzw. die Vorlage der folgenden Unterlagen, Erklärungen und Nachweise:
— Die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. Formblatt Anlage 2 ist einzureichen,
— Nachweis der bestehenden Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung durch Vorlage Versicherungsschein Kopie und Eigenerklärung (auf gesonderter, selbst zu erstellender Anlage) zur Anpassung auf Deckungssumme 5 000 000 EUR für Vermögensschäden, jeweils bezogen auf den jeweiligen Schadenfall bzw. alternativ Bestätigung, dass eine bestehende Versicherung dies erfüllt.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Nachweis der bestehenden Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung durch Vorlage Versicherungsschein Kopie und Eigenerklärung (auf gesonderter, selbst zu erstellender Anlage) zur Anpassung auf Deckungssumme 5 000 000 EUR für Vermögensschäden, jeweils bezogen auf den jeweiligen Schadenfall bzw. alternativ Bestätigung, dass eine bestehende Versicherung dies erfüllt.
Bei Bewerbergemeinschaften ist der Versicherungsschein für jedes Mitglied beizufügen. Bezüglich der Eigenerklärung zur Anpassung auf die geforderte Deckungssumme genügt es, wenn sie von der Bewerbergemeinschaft insgesamt vorgelegt wird.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Der Auftraggeber fordert die Abgabe bzw. die Vorlage der folgenden Unterlagen, Erklärungen und Nachweise:
— Angaben zur gültigen Zertifizierung nach einem Qualitätsmanagementsystem unter Vorlage des Zertifikats in Kopie sowie unter Angabe,
— des Zertifizierungsverfahrens, z. B. DIN EN ISO 9001 / DIN EN ISO 13485 oder gleichwertig,
— des Termins für das nächste Wiederholungsaudit,
— Eigenerklärung zu geeigneten Referenzen aus den letzten 5 Jahren (Ausführung der fraglichen Leistungen nach dem 31.12.2012). Hierzu ist das Formblatt Anlage 5 (ggfs. mehrfach; siehe dort) auszufüllen,
— Wenigstens 3 der genannten Referenzen müssen jeweils kumulativ die folgenden inhaltlichen Mindestanforderungen erfüllen:
—— eigene Budgetverantwortung,
—— Laufzeit mindestens 3 Jahre,
—— Tätigkeit in einem Akutkrankenhaus mit mindestens 400 Betten und mindestens 5 somatischen Fachabteilungen.
Bewerbergemeinschaften müssen gemeinsam die Referenz-Mindestanforderungen erfüllen; d. h., gemeinsame Referenzen nachweisen.
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Bitte verwenden Sie die in Ziffer I.1 genannte E-Mail-Adresse oder Fax-Nummer.
Bewerberfragen:
Etwaige Rückfragen von Bewerbern sind per E-Mail oder Fax zu stellen. Die Beantwortung rechtzeitig eingegangener Fragen wird auf der Internetseite der UKM Infrastruktur Management GmbH unter dem in Ziffer I.1) genannten „elektronischen Zugang zu Informationen“ zur Verfügung gestellt. Der Bewerber ist dazu verpflichtet, sich regelmäßig auf der angegebenen Internetseite bezüglich etwaiger Änderungen / Erklärungen / Beantwortung von Fragen zum Vergabeverfahren zu informieren.
Etwaige Rückfragen von Bewerbern sind per E-Mail oder Fax zu stellen. Die Beantwortung rechtzeitig eingegangener Fragen wird auf der Internetseite der UKM Infrastruktur Management GmbH unter dem in Ziffer I.1) genannten „elektronischen Zugang zu Informationen“ zur Verfügung gestellt. Der Bewerber ist dazu verpflichtet, sich regelmäßig auf der angegebenen Internetseite bezüglich etwaiger Änderungen / Erklärungen / Beantwortung von Fragen zum Vergabeverfahren zu informieren.
Einreichung der Teilnahmeanträge:
Die Teilnahmeanträge unter folgender Adresse abzugeben:
UKM Infrastruktur Management GmbH
Himmelreichallee 40
48149 Münster
Bitte Benutzen Sie für die Einreichung Ihrer Teilnahmeanträge den beiliegenden roten Aufkleber.
Für eine schnelle Auswertung der Teilnahmeanträge bitten wir Sie, einen Datenträger mit einer PDF-Datei beizulegen.
Erkennt ein Bewerber einen Verstoß gegen Vergabevorschriften im vorliegenden Vergabeverfahren, hat er dies gegenüber dem Auftraggeber gem. § 160 Abs. 1 Nr. 1 GWB innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen. Unabhängig davon müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die bereits aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Außerdem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Verstößt ein Bewerber gegen diese gesetzlichen Vorgaben, ist ein etwaiger Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1 – 3 unzulässig.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Erkennt ein Bewerber einen Verstoß gegen Vergabevorschriften im vorliegenden Vergabeverfahren, hat er dies gegenüber dem Auftraggeber gem. § 160 Abs. 1 Nr. 1 GWB innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen. Unabhängig davon müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die bereits aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Außerdem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Verstößt ein Bewerber gegen diese gesetzlichen Vorgaben, ist ein etwaiger Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1 – 3 unzulässig.
Teilt der Auftraggeber auf eine Rüge eines Bieters mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Rügeführer hiergegen einen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Vergabekammer stellen. Der Antrag ist unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach dem Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Teilt der Auftraggeber auf eine Rüge eines Bieters mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Rügeführer hiergegen einen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Vergabekammer stellen. Der Antrag ist unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach dem Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens alle Verfahrensbeteiligten nach § 165 Abs. 1 GWB ein Akteneinsichtsrecht haben. Mit der Abgabe eines Teilnahmeantrages wird dieses in die Akten des Auftraggebers aufgenommen. Jeder Bewerber muss daher mit der konkreten Möglichkeit rechnen, dass sein Teilnahmeantrag mit allen Bestandteilen von den anderen Verfahrensbeteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Es liegt daher im eigenen Interesse eines jeden Bewerbers, schon in seinen Teilnahmeunterlagen auf wichtige Gründe, die nach § 165 Abs. 2 GWB die Vergabekammer veranlassen, die Einsicht in die Akten zu versagen, hinzuweisen und diese in den Unterlagen entsprechend kenntlich zu machen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens alle Verfahrensbeteiligten nach § 165 Abs. 1 GWB ein Akteneinsichtsrecht haben. Mit der Abgabe eines Teilnahmeantrages wird dieses in die Akten des Auftraggebers aufgenommen. Jeder Bewerber muss daher mit der konkreten Möglichkeit rechnen, dass sein Teilnahmeantrag mit allen Bestandteilen von den anderen Verfahrensbeteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Es liegt daher im eigenen Interesse eines jeden Bewerbers, schon in seinen Teilnahmeunterlagen auf wichtige Gründe, die nach § 165 Abs. 2 GWB die Vergabekammer veranlassen, die Einsicht in die Akten zu versagen, hinzuweisen und diese in den Unterlagen entsprechend kenntlich zu machen.
Bewerber, deren Teilnahmeanträge nicht für die zweite Phase berücksichtigt werden sollen, werden über die Gründe für ihre Nichtberücksichtigung unverzüglich informiert. Bieter, deren Angebote in Phase 2 für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Bewerber, deren Teilnahmeanträge nicht für die zweite Phase berücksichtigt werden sollen, werden über die Gründe für ihre Nichtberücksichtigung unverzüglich informiert. Bieter, deren Angebote in Phase 2 für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den Auftraggeber.