Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Der AN ist verpflichtet, nach Zuschlagserteilung und vor Leistungsbeginn für Personen-, Sach- und Vermögensschäden eine Betriebshaftpflichtversicherung wie unten genannt nachzuweisen. Die Betriebshaftpflichtversicherung ist während der gesamten Vertragsdauer sowie während des Gewährleistungszeitraums aufrechtzuerhalten und dem AG auf Verlangen nachzuweisen.
Die Versicherungssummen betragen mindestens je Versicherungsfall:
1 500 000 EUR für Personenschäden
1 000 000, EUR für Sachschäden
Im Rahmen der Versicherung für sonstige Schäden gelten folgende Versicherungssummen:
250 000 EUR für das Abhandenkommen bewachter Sachen,
250 000 EUR für das Abhandenkommen von Schlüsseln/Codekarten/Transpondern,
250 000 EUR für Bearbeitungs-/Tätigkeitsschäden,
250 000 EUR für Vermögensschäden inklusive Schäden wegen der Verletzung von Datenschutz,
1 500 000 EUR für Umwelthaftpflichtschäden inkl. Umwelthaftpflicht-Regress.
Die Höchstersatzleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt mindestens jeweils das Zweifache der vorstehend je Versicherungsfall vereinbarten Versicherungssumme, bei Umwelthaftpflichtschäden das Einfache.
— Unbedenklichkeitsbescheinigung des Trägers der gesetzlichen Krankenversicherung oder Gleichwertiges, nicht älter als 6 Monate,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung des Trägers der gesetzlichen Sozialversicherung oder Gleichwertiges, nicht älter als 6 Monate,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes oder Gleichwertiges, nicht älter als 6 Monate,
— soweit zutreffend: Freistellungsbescheinigung nach § 48 EStG,
— soweit zutreffend: Insolvenzplan oder Gleichwertiges,
— Organigramm.