Bewachungsdienst Hofmannstrasse

Regierung von Oberbayern – Zentrale Vergabestelle

Sicherheitsdienstleistungen (Objektschutz, Empfangsdienst, Kontrolldienst, Alarmdienst, Unterstützung beim Brandschutz) für Verwaltungsgebäude mit Publikumsverkehr (Sachgebiet 14.1 Flüchtlingsunterbringung)

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-11-02. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-09-27.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-09-27 Auftragsbekanntmachung
2019-01-08 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2018-09-27)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Bewachungsdienste
Referenznummer: 0270.ZV-12-105-18
Kurze Beschreibung:
Sicherheitsdienstleistungen (Objektschutz, Empfangsdienst, Kontrolldienst, Alarmdienst, Unterstützung beim Brandschutz) für Verwaltungsgebäude mit Publikumsverkehr (Sachgebiet 14.1 Flüchtlingsunterbringung)
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bewachungsdienste 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Bewachungsdienste 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: München, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Regierung von Oberbayern – Zentrale Vergabestelle
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Postleitzahl: 80538
Postort: München
Kontakt
Internetadresse: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de 🌏
E-Mail: zentrale.vergabestelle@reg-ob.bayern.de 📧
Fax: +49 892176404100 📠
URL der Dokumente: https://www.eprocurement.bayern.de/evergabe.bieter//DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=QUKBCJoW9LQ%3d 🌏
URL der Teilnahme: https://www.auftraege.bayern.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-09-27 📅
Einreichungsfrist: 2018-11-02 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-09-29 📅
Datum des Beginns: 2019-01-01 📅
Datum des Endes: 2022-04-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 188-424828
ABl. S-Ausgabe: 188
Zusätzliche Informationen
Es besteht die Möglichkeit zur Ortsbesichtigung vom 15.10.2018 bis zum 19.10.2018. Die Ortsbesichtigung ist fakultativ. Für die Dauer der Ortsbesichtigung ist voraussichtlich eine Zeitdauer von 30 Minuten einzurechnen.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Sicherheitsdienstleistungen (Objektschutz, Empfangsdienst, Kontrolldienst, Alarmdienst, Unterstützung beim Brandschutz) für Verwaltungsgebäude mit Publikumsverkehr (Regierung von Oberbayern, Sachgebiet 14.1 Flüchtlingsunterbringung)
Beschreibung der Optionen:
Mögliche Aufstockung der Sicherheitsdienstleistungen um bis zu 33 % bei Vorliegen konkreter Voraussetzungen
Zusätzliche Informationen:
Es besteht die Möglichkeit zur Ortsbesichtigung vom 15.10.2018 bis zum 19.10.2018. Die Ortsbesichtigung ist fakultativ. Für die Dauer der Ortsbesichtigung ist voraussichtlich eine Zeitdauer von 30 Minuten einzurechnen.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Studien- und Ausbildungsnachweise sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung für die Inhaberin, den Inhaber oder die Führungskräfte des Unternehmens:
Nachweis der Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe nach § 34a Gewerbeordnung oder vergleichbare Nachweise entsprechend dem jeweiligen Herkunftsland
Nachweis der ordnungsgemäßen Anmeldung und Zuverlässigkeitsüberprüfung der jeweils zuständigen Behörde
Eintrag in das Berufs-/Handelsregister des Firmen- oder Wohnsitzes.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Der AN ist verpflichtet, nach Zuschlagserteilung und vor Leistungsbeginn für Personen-, Sach- und Vermögensschäden eine Betriebshaftpflichtversicherung wie unten genannt nachzuweisen. Die Betriebshaftpflichtversicherung ist während der gesamten Vertragsdauer sowie während des Gewährleistungszeitraums aufrechtzuerhalten und dem AG auf Verlangen nachzuweisen.
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Die Versicherungssummen betragen mindestens je Versicherungsfall:
1 500 000 EUR für Personenschäden
1 000 000, EUR für Sachschäden
Im Rahmen der Versicherung für sonstige Schäden gelten folgende Versicherungssummen:
250 000 EUR für das Abhandenkommen bewachter Sachen,
250 000 EUR für das Abhandenkommen von Schlüsseln/Codekarten/Transpondern,
250 000 EUR für Bearbeitungs-/Tätigkeitsschäden,
250 000 EUR für Vermögensschäden inklusive Schäden wegen der Verletzung von Datenschutz,
1 500 000 EUR für Umwelthaftpflichtschäden inkl. Umwelthaftpflicht-Regress.
Die Höchstersatzleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt mindestens jeweils das Zweifache der vorstehend je Versicherungsfall vereinbarten Versicherungssumme, bei Umwelthaftpflichtschäden das Einfache.
— Unbedenklichkeitsbescheinigung des Trägers der gesetzlichen
Krankenversicherung oder Gleichwertiges, nicht älter als 6 Monate,
Sozialversicherung oder Gleichwertiges, nicht älter als 6 Monate,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes oder Gleichwertiges, nicht älter als 6 Monate,
— soweit zutreffend: Freistellungsbescheinigung nach § 48 EStG,
— soweit zutreffend: Insolvenzplan oder Gleichwertiges,
— Organigramm.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Nachweis der Arbeitssicherheit oder Gleichwertiges
Vorlage von 3 geeigneten Referenzen über in den letzten 3 Jahren ausgeführten ähnlichen Dienstleistungen
Vorlage einer gültigen Zertifizierung nach DIN EN 9001
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: § 34a GewO

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-12-28 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-11-02 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
Dokumente URL: https://www.eprocurement.bayern.de/evergabe.bieter//DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=QUKBCJoW9LQ%3d 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Weitere Nachweise (auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle): Führungszeugnis für alle Inhaber/ Geschäftsführer oder Gleichwertiges, nicht älter als 3 Monate; Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes oder Gleichwertiges, nicht älter als 6 Monate; Unbedenklichkeitsbescheinigung des Trägers der gesetzlichen Krankenversicherung oder Gleichwertiges, nicht älter als 6 Monate; Unbedenklichkeitsbescheinigung des Trägers der gesetzlichen Sozialversicherung oder Gleichwertiges, nicht älter als 6 Monate; bei Insolvenzverfahren: Insolvenzplan oder Gleichwertiges.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern – Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411 📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de 📧
Fax: +49 8921762847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Freistaat Bayern, vertreten durch die Regierung von Oberbayern (ROB). Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, so besteht die Möglichkeit, Antrag auf Nachprüfung bei der o. g. Vergabekammer zu stellen.
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Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn eine notwendige Rüge unterblieben oder der Antrag verfristet ist (§ 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB):
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, muss es dies innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber der Zentralen Vergabestelle der ROB rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Teilt die ROB dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so muss der Antrag auf Nachprüfung bei der o. g. Vergabekammer innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung gestellt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
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Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber der ROB gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
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Der Antrag auf Nachprüfung ist nur zulässig, solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung mit den nach § 134 GWB erforderlichen Angaben informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei der Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind (§§ 134, 135 GWB).
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Ein öffentlicher Auftrag ist ferner unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
Vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Die Unwirksamkeit des Auftrags kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter/ Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist (§ 135 Abs. 2 GWB).
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Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2018/S 188-424828 (2018-09-27)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-01-08)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 2 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Regierung von Oberbayern - Zentrale Vergabestelle

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-01-08 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-01-11 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 008-014515
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 188-424828
ABl. S-Ausgabe: 8

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-12-05 📅
Name: Jonas Better Place GmbH
Postanschrift: Alois-Wolfmüller-Straße 8
Postort: München
Postleitzahl: 80939
Land: Deutschland 🇩🇪
München, Kreisfreie Stadt 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 2 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, muss es dies innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber der Zentralen Vergabestelle der ROB rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Teilt die ROB dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so muss der Antrag auf Nachprüfung bei der o. g. Vergabekammer innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung gestellt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2019/S 008-014515 (2019-01-08)