1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Bewachungsdienstleistung in der ANKER-Einrichtung Deggendorf
AZ 18-1
Produkte/Dienstleistungen: Bewachungsdienste📦
Kurze Beschreibung:
“Vergabestelle: Regierung von Niederbayern,
Maßnahme: Ankerzentrum in Deggendorf,
Ort der Ausführung: Deggendorf”
1️⃣
Ort der Leistung: Deutschland🏙️
Ort der Leistung: Deggendorf🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Deggendorf
Beschreibung der Beschaffung:
“— Objektschutzdienst
— Einlasskontrolle und Empfangsdienst
— Streifendienst
— Alarmdienst
— Notruf- und Service-Leitstelle (NSL)
— Brandschutz
—...”
Beschreibung der Beschaffung
— Objektschutzdienst
— Einlasskontrolle und Empfangsdienst
— Streifendienst
— Alarmdienst
— Notruf- und Service-Leitstelle (NSL)
— Brandschutz
— Unterstützung der Verwaltung
— Shuttleservice
Mehr anzeigen Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 48
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien: Siehe Vergabeunterlagen.
Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Beschreibung
Hauptmerkmale des Vergabeverfahrens:
“— Objektschutzdienst
— Einlasskontrolle und Empfangsdienst
— Streifendienst
— Alarmdienst
— Notruf- und Service-Leitstelle (NSL)
— Brandschutz
—...”
Hauptmerkmale des Vergabeverfahrens
— Objektschutzdienst
— Einlasskontrolle und Empfangsdienst
— Streifendienst
— Alarmdienst
— Notruf- und Service-Leitstelle (NSL)
— Brandschutz
— Unterstützung der Verwaltung
— Shuttleservice
Mehr anzeigen Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-10-31
10:30 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 89 / 2176-2411📞
Fax: +49 2176-2847 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Regierung von Niederbayern
Postanschrift: Regierungsplatz 540
Postort: Landshut
Postleitzahl: 84028
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 871 / 808-01📞
Fax: +49 871 / 808-1002 📠
Quelle: OJS 2018/S 183-414803 (2018-09-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-01-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Vergabestelle: Regierung von Niederbayern
Maßnahme: Ankerzentrum in Deggendorf
Ort der Ausführung: Deggendorf”
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 11613349.37 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“— Objektschutzdienst,
— Einlasskontrolle und Empfangsdienst,
— Streifendienst,
— Alarmdienst,
— Notruf- und Service-Leitstelle (NSL),
— Brandschutz,
—...”
Beschreibung der Beschaffung
— Objektschutzdienst,
— Einlasskontrolle und Empfangsdienst,
— Streifendienst,
— Alarmdienst,
— Notruf- und Service-Leitstelle (NSL),
— Brandschutz,
— Unterstützung der Verwaltung,
— Shuttleservice.
Verfahren
Hauptmerkmale des Vergabeverfahrens:
“— Objektschutzdienst,
— Einlasskontrolle und Empfangsdienst,
— Streifendienst,
— Alarmdienst,
— Notruf- und Service-Leitstelle (NSL),
— Brandschutz,
—...”
Hauptmerkmale des Vergabeverfahrens
— Objektschutzdienst,
— Einlasskontrolle und Empfangsdienst,
— Streifendienst,
— Alarmdienst,
— Notruf- und Service-Leitstelle (NSL),
— Brandschutz,
— Unterstützung der Verwaltung,
— Shuttleservice.
Mehr anzeigen Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 183-414803
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 18-1
Titel: ANKER-Einrichtung Deggendorf Bewachungsdienstleistung
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-12-18 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 8
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Gerl Schindler Wach- und Sicherheitsdienste GmbH & Co. KG
Postort: Landshut
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Landshut, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 11613349.37 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
E-Mail: ausschreibung-gu@reg-nb.bayern.de📧
Quelle: OJS 2019/S 006-010275 (2019-01-07)