Die Landestalsperrenverwaltung Sachsen, Betrieb Freiberger Mulde/Zschopau hat im Ergebnis der Hochwasserschutzkonzeption Nr. 27 Los 3, Chemnitz mit Würschnitz und Zwönitz, zur Umsetzung des festgelegten Schutzzieles für die Gemeinde Burkhardtsdorf verschiedene Hochwasserschutzmaßnahmen geplant. Als erster Maßnahmeabschnitt der M1.14 soll der Abschnitt VGE A_1 zwischen Fluss-km 19+089 bis 19+370 baulich umgesetzt werden. Der Maßnahmeabschnitt M 1.14 VGE A_1 gliedert sich in Einzelmaßnahmen: Erhöhung vorhandener Mauer, Neubau Bohrpfahlwand, Neubau rückgesetzte Mauer. Die baulichen Zustände und ggf. vorhandene Schäden der Gebäude, Bauwerke, Nebenanlagen, Einfriedungen, Flächenbefestigungen, Zufahrten, Wege und Einbauten im Baubereich sowie der angrenzenden Bereiche sind aufzunehmen und flurstücksweise zu dokumentieren. Es ist damit zu rechnen, dass im Zuge der Baudurchführung Erschütterungsmessungen durchgeführt werden müssen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-06-20.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-05-11.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-09-10) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name:
“Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen Betrieb Freiberger Mulde/Zschopau”
Postanschrift: Rauenstein 6A
Postort: Pockau-Lengefeld
Postleitzahl: 09514
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 373673100📞
E-Mail: betrieb.fmz@ltv.sachsen.de📧
Fax: +49 37367310130 📠
Region: Erzgebirgskreis🏙️
URL: www.talsperren-sachsen.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Beweissicherung, Erschütterungsmessung, Hochwasserschutzmaßnahmen an der Zwönitz in Burkhardtsdorf M 1.14 VGE A UA1
FMZ-2018-75”
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦
Kurze Beschreibung:
“Die Landestalsperrenverwaltung Sachsen, Betrieb Freiberger Mulde/Zschopau hat im Ergebnis der Hochwasserschutzkonzeption Nr. 27 Los 3, Chemnitz mit...”
Kurze Beschreibung
Die Landestalsperrenverwaltung Sachsen, Betrieb Freiberger Mulde/Zschopau hat im Ergebnis der Hochwasserschutzkonzeption Nr. 27 Los 3, Chemnitz mit Würschnitz und Zwönitz, zur Umsetzung des festgelegten Schutzzieles für die Gemeinde Burkhardtsdorf verschiedene Hochwasserschutzmaßnahmen geplant. Als erster Maßnahmeabschnitt der M1.14 soll der Abschnitt VGE A_1 zwischen Fluss-km 19+089 bis 19+370 baulich umgesetzt werden. Der Maßnahmeabschnitt M 1.14 VGE A_1 gliedert sich in Einzelmaßnahmen: Erhöhung vorhandener Mauer, Neubau Bohrpfahlwand, Neubau rückgesetzte Mauer. Die baulichen Zustände und ggf. vorhandene Schäden der Gebäude, Bauwerke, Nebenanlagen, Einfriedungen, Flächenbefestigungen, Zufahrten, Wege und Einbauten im Baubereich sowie der angrenzenden Bereiche sind aufzunehmen und flurstücksweise zu dokumentieren. Es ist damit zu rechnen, dass im Zuge der Baudurchführung Erschütterungsmessungen durchgeführt werden müssen.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 26 000 💰
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦
Ort der Leistung: Erzgebirgskreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Burkhardtsdorf, DE
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Maßnahmeabschnitt M 1.14 VGE A_1 gliedert sich in Einzelmaßnahmen:
M 1.14.20 Erhöhung vorhandener Mauer,
M 1.14.21 Neubau Bohrpfahlwand,
M 1.14.22...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Maßnahmeabschnitt M 1.14 VGE A_1 gliedert sich in Einzelmaßnahmen:
M 1.14.20 Erhöhung vorhandener Mauer,
M 1.14.21 Neubau Bohrpfahlwand,
M 1.14.22 Neubau rückgesetzte Mauer,
M 1.14.23 Neubau Bohrpfahlwand.
Die geplanten Maßnahmen stellen einen zusammenhängenden Teilabschnitt innerhalb der Gesamtmaßnahme im Gemeindegebiet von Burkhardtsdorf dar.
Beweissicherung:
Die baulichen Zustände und ggf. vorhandene Schäden der Gebäude, Bauwerke, Nebenanlagen, Einfriedungen, Flächenbefestigungen, Zufahrten, Wege und Einbauten im Baubereich sowie der angrenzenden Bereiche sind aufzunehmen und flurstücksweise zu dokumentieren. Dazu gehört auch die Aufnahme und Dokumentation von Grenzpunkten im unmittelbaren Baubereich und erweiterten Baustellenbereich. Das direkt betroffenen Baufeld (ohne Flussgrundstück) umfasst eine Gesamtfläche von ~ 3 000 m. Der insgesamt beweiszusichernde Bereich umfasst eine Fläche von etwa 12 500 m.
Erschütterungsmessungen:
Im gesamten Baubereich ist aufgrund der geplanten Bauweise für die Bauwerke selbst und/oder für Arbeiten mit Verbau, Rückverfüllungen, etc. mit Erschütterungen zu rechnen. Es müssen daher im Zuge der Bauausführung Erschütterungsmessungen an baulichen Anlagen (Gebäuden) durchgeführt werden, um die Einwirkung der erschütterungsverursachenden Arbeiten auf bauliche Anlagen (DIN 4150, Teil 3) zu überwachen und zu dokumentieren. Dabei können auch Gebäude betroffen sein, bei denen zwar keine schädlichen Auswirkungen erwartet werden, an denen jedoch aufgrund Ihrer Vorschädigung oder der besonderen Sensibilität, in Bezug auf räumlich nahe Baumaßnahmen, Messungen zum Zwecke des 0-Nachweise erfolgen sollen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Umfang der Beschaffung
Informationen über die Fonds der Europäischen Union: EFRE Förderperiode 2014 bis 2020, FV-Reg.-Nr. 103097052
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 090-203673
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 4500128286/10
Titel:
“Beweissicherung, Erschütterungsmessung, Hochwasserschutzmaßnahmen an der Zwönitz in Burkhardtsdorf M 1.14 VGE A UA1”
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-09-07 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 0
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Iproplan Planungsgesellschaft mbH
Postanschrift: Bernhardtsraße 68
Postort: Chemnitz
Postleitzahl: 09126
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@iproplan.de📧
Region: Chemnitz, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 26 000 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Leipzig”
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3419771040📞
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de📧
Fax: +49 3419771049 📠
URL: http://www.lds.sachsen.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Verfahren vor der Vergabekammer (§160 GWB), Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verfahren vor der Vergabekammer (§160 GWB), Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2018/S 174-395320 (2018-09-10)