Beschreibung der Beschaffung
Der Maßnahmeabschnitt M1.10 gliedert sich in folgende Einzelmaßnahmen:
M1.10.1 Neubau HWS-Wand als rückversetzte Wand
M1.10.2 Neubau HWS-Wand als Schwergewichtswand
M1.10.3 Neubau HWS-Wand mit Rückverankerung
M1.10.4 Neubau HWS-Wand mit Rückverankerung
M1.10.7 Erhöhung einer bestehenden Ufermauer
M1.10.8 Neubau HWS-Wand als Schwergewichtswand
M1.10.9 Neubau HWS-Wand als Schwergewichtswand
M1.10.10 Neubau HWS-Wand mit Rückverankerung und Lückenschluss als rückversetzte Wand
Die baulichen Zustände und ggf. vorhandene Schäden der Gebäude, Bauwerke, Nebenan-lagen, Einfriedungen, Flächenbefestigungen, Zufahrten, Wege und Einbauten im Baubereich sowie der angrenzenden Bereiche sind aufzunehmen und flurstücksweise zu dokumentieren. Dazu gehört auch die Aufnahme und Dokumentation von Grenzpunkten im unmittelbaren Baubereich und erweiterten Baustellenbereich. Das direkt betroffenen Baufeld (ohne Flussgrundstück) umfasst eine Gesamtfläche von – 3 000 m. Der insgesamt beweiszusichernde Bereich einschl. der Zufahrten (B180, Becherstraße u. a.) umfasst eine Fläche von etwa 13 000 m. Bei den Bauteilen M1.10.3, M1.10.4 und M1.10.10 ist aufgrund der geplanten Bauweise für das Bauwerk selbst oder für den Baugrubenverbau mit Erschütterungen zu rechnen. Es müssen daher im Zuge der Bauausführung Erschütterungsmessungen an baulichen Anlagen (Gebäuden) durchgeführt werden, um die Einwirkung der erschütterungsverursachenden Arbeiten auf bauliche Anlagen (DIN 4150, Teil 3) zu überwachen und zu dokumentieren. Dabei können auch Gebäude betroffen sein, bei denen zwar keine schädlichen Auswirkungen erwartet werden, an denen jedoch aufgrund Ihrer Vorschädigung oder der besonderen Sensibilität, in Bezug auf räumlich nahe Baumaßnahmen, Messungen zum Zwecke des 0-Nachweise erfolgen sollen.