50 000 Mg Abfälle einbauen, Transport von Mischabfällen zur Verbrennungsanlage Velsen, Eingangskontrolle, Kontrolle der Abfallannahme und deren Ablagerung
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-01-08.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-11-27.
Auftragsbekanntmachung (2018-11-27) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: EVS Gesellschaft für Abfallwirtschaft mbH
Postanschrift: Untertürkheimer Straße 21
Postort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66117
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 681/5000-240📞
E-Mail: manfred.karthein@evs.de📧
Fax: +49 681/5000-308 📠
Region: Saarland🏙️
URL: http://www.evs.de🌏 Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E73963338🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Bewirtschaftung und Eingangskontrolle der Zentraldeponie Merzig-Fitten für den Zeitraum 1.4.2019 bis 31.12.2019”
Produkte/Dienstleistungen: Verwaltung von Deponien📦
Kurze Beschreibung:
“50 000 Mg Abfälle einbauen, Transport von Mischabfällen zur Verbrennungsanlage Velsen, Eingangskontrolle, Kontrolle der Abfallannahme und deren Ablagerung”
1️⃣
Ort der Leistung: Merzig-Wadern🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Merzig-Fitten
Beschreibung der Beschaffung:
“50 000 Mg Abfälle einbauen, Transport von Mischabfällen zur Verbrennungsanlage Velsen, Eingangskontrolle, Kontrolle der Abfallannahme und deren Ablagerung” Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2019-04-01 📅
Datum des Endes: 2019-12-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: Zweimal 3 Monate
Zusätzliche Informationen:
“Die Abrechnungsmenge von 50 000 Mg wird pauschal vergütet, unabhängig davon, ob diese Menge tatsächlich erreicht wird. Bei der Anlieferung und Ablagerung...”
Zusätzliche Informationen
Die Abrechnungsmenge von 50 000 Mg wird pauschal vergütet, unabhängig davon, ob diese Menge tatsächlich erreicht wird. Bei der Anlieferung und Ablagerung von mehr als 50 000 Mg werden die nachweislich angelieferten und abgelagerten Abfallmengen berechnet.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“— Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise,
— Nachweis Entsorgungsfachbetrieb gem. § 56 KRWG,
— Erklärung, dass keine...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
— Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise,
— Nachweis Entsorgungsfachbetrieb gem. § 56 KRWG,
— Erklärung, dass keine Person, deren Verhalten nach § 123 Absatz 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, wegen einer in § 123 GWB beschriebenen Straftat rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist,
— Erklärung, dass keine der in § 124 GWB aufgeführten Gründe bzw. in § 124 GWB beschriebenen Verfehlungen auf das Unternehmen zutreffen.
Hinweis: soweit Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWV erfolgt sind, ist deren Wirksamkeit dem öffentlichen Auftraggeber gegenüber so nachzuweisen, dass dieser eine Bewertung und Ausschlussentscheidung treffen kann.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren ersichtlich...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren ersichtlich ist.
Erklärung, aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung verfügt.
Der vom Auftragnehmer für die Eingangskontrolle vorgesehene Mitarbeiter soll eine abgeschlossene Berufsausbildung oder mindestens eine 3-jährige Erfahrung im Abfallbereich nachweisen.
Für den Betriebsleiter muss eine mindestens dreijährige einschlägige Tätigkeit nachgewiesen werden, sowie die erfolgreiche Teilnahme an Lehrgängen über Deponietechnik und Grundlagen der Abfallstoffkunde.
Der Geräteführer muss als fachliche Qualifikation eine mehrjährige Erfahrung im Massenguteinbau als Baumaschinenführer besitzen.
Der Einweiser und der Werker müssen entweder die Qualifikation eines Ver- und Entsorgers besitzen oder alternativ angelernte Kräfte mit entsprechender Berufserfahrung sein.
Geräte die bereitgestellt werden müssen:
Raupe: Betriebsgewicht mindestens 13 Mg, Antriebsleistung mindestens 97 KW, Mobilbagger: Betriebsgewicht mindestens 10 Mg, Antriebsleistung mindestens 67 KW, Hakenliftfahrzeug: Betriebsgewicht 26 Mg, zul. Gesamtnutzlast mindestens 12 Mg, Antriebsleistung ca. 270 KW, Geräteträger: Antriebsleistung mindestens 63 KW, Allradantrieb, Ausrüstung mit Schneekettensatz, zweifache Antriebswelle, universeller Anbau von verschiedenen Kleingeräten möglich, Federklappenschneepflug, Anhängerstreugerät, Kreiselmäher, Wasser- und Schlammpumpe
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Für die Ausführung des Auftrages gelten die Besonderen Bedingungen über die Sicherung von Sozialstandards, Tariftreue und Mindestlöhnen bei der Vergabe...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Für die Ausführung des Auftrages gelten die Besonderen Bedingungen über die Sicherung von Sozialstandards, Tariftreue und Mindestlöhnen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge im Saarland (Saarländisches Tariftreuegesetz – STTG) vom 6.2.2013 (Amtsbl. I S. 84) und die Verordnung zur Anpassung des Mindestlohns gemäß § 3 Absatz 5 Satz 3 STTG vom 12.10.2017 (Amtsbl. I S. 924,966)
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-01-08
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-03-22 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-01-08
10:00 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Ministerium für Wirtschaft, Energie und Verkehr – Vergabekammer des Saarlandes
Postanschrift: Franz-Josef-Röder-Straße 17
Postort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6815014994📞
E-Mail: vergabekammern@wirtschaft.saarland.de📧
Fax: +49 6815013506 📠
URL: http://www.saarland.de/3339.htm🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es gelten die Fristen nach § 160 Abs. 3 GWB. Auf § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich verwiesen. Um eine Korrektur einer Entscheidung im Vergabeverfahren zu...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es gelten die Fristen nach § 160 Abs. 3 GWB. Auf § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich verwiesen. Um eine Korrektur einer Entscheidung im Vergabeverfahren zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag informiert hat und 15 Kalendertage bzw. nach Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Der Antrag ist ferner unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB, insbesondere § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
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Quelle: OJS 2018/S 231-527972 (2018-11-27)