Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bezirksrathaus Ansbach – Erweiterung Bezirksrathaus – Verkehrsanbindung
250/18
Produkte/Dienstleistungen: Straßenbauarbeiten📦
Kurze Beschreibung: Bezirksrathaus Ansbach
Erweiterung Bezirksrathaus
Verkehrsanbindung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 604367.74 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Ansbach, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bezirk Mittelfranken
Danziger Straße 5
91522 Ansbach
Beschreibung der Beschaffung:
“Verkehrsanbindung
— ca. 1 000 m Erdarbeiten
— ca. 1 100 m Asphalttragschicht
— ca. 1 100 m Asphaltbinderschicht
— ca. 1 400 m Asphaltdeckschicht
— ca. 280 m...”
Beschreibung der Beschaffung
Verkehrsanbindung
— ca. 1 000 m Erdarbeiten
— ca. 1 100 m Asphalttragschicht
— ca. 1 100 m Asphaltbinderschicht
— ca. 1 400 m Asphaltdeckschicht
— ca. 280 m Plattenbelag aus Beton
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 078-173126
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 250/18
Titel: Bezirksrathaus Ansbach – Erweiterung Bezirksrathaus – Verkehrsanbindung
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-08-07 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Carl Rossaro GmbH u. Co. KG
Postanschrift: Carl-Zeiss-Straße 79
Postort: Aalen
Postleitzahl: 73431
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Ostalbkreis🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 604367.74 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Nordbayern, Regierung von Mittelfranken
Postanschrift: Promenade 27
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 98153-1277📞
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de📧
Fax: +49 98153-1837 📠
URL: http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 – 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.