Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-03-07) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: DB Station&Service AG (Bukr 11)
Postanschrift: Europaplatz 1
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Dr. Thorsten Schulz
Telefon: +49 3029765595📞
E-Mail: thorsten.schulz@deutschebahn.com📧
Fax: +49 3029765579 📠
Region: Berlin🏙️
URL: http://www.deutschebahn.com/bieterportal🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bf Berlin Zoologischer Garten, B 02.2 Stahlbauarbeiten
17GEI30838
Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten für Geschäftsbauten📦
Kurze Beschreibung:
“Stahlbauarbeiten, Montage von Einfeldträgern inkl. Korrosionsschutz, Herstellen einer Gitterrostebene, Herstellen und liefern von Kleineisenteilen”
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten für Geschäftsbauten📦
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Stahlbauarbeiten: ca. 50 t Stahlkonstruktion – Montage von Einfeldträgern inkl. Korrosionsschutz, ca 950 m Herstellen einer Gitterrostebene, ca 2 t...”
Beschreibung der Beschaffung
Stahlbauarbeiten: ca. 50 t Stahlkonstruktion – Montage von Einfeldträgern inkl. Korrosionsschutz, ca 950 m Herstellen einer Gitterrostebene, ca 2 t Herstellen und liefern von Kleineisenteilen
“Es ist kein wirtschaftlich vertretbares Angebot eingegangen. Die Leistungen werden in einem neuen Vergabeverfahren erneut ausgeschrieben.” Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
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Quelle: OJS 2018/S 048-106281 (2018-03-07)