Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Der Auftraggeber wird 3 bis 5 Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften für das weitere Verfahren auswählen, sofern eine entsprechende Anzahl von geeigneten Bewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften zur Verfügung steht. Der Auftraggeber wird zur Auswahl der Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften in 3 Stufen vorgehen:
1) Formelle Prüfung des Teilnahmeantrages;
2) Überprüfung der Eignung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft anhand der in der Bekanntmachung genannten Eignungsanforderungen,
3) Auswahl der Bewerber, die die Eignungskriterien am besten erfüllen.
Der Auftraggeber wird die 3 bis 5 Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften zur Abgabe eines Angebotes auffordern, die die Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen (Ranking). Er behält sich vor, nur die 3 besten Bewerber aufzufordern, auch wenn mehr Bewerber die Eignungsanforderungen erfüllen. Um das Ranking zu ermitteln, wird der Auftraggeber die Eignungsvoraussetzungen anhand der Vergleichbarkeit der angegebenen Referenzen mit dem zu vergebenden Auftrag wie folgt bewerten:
Maßgeblich ist, inwieweit der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft auf Erfahrung mit vergleichbaren Aufgabenstellungen verweisen kann, weil er allein oder gemeinsam mit den weiteren Unternehmen, die Teil einer Bewerbergemeinschaft sind, bereits Aufträge vergleichbarer Art und Größenordnung abgewickelt hat. Bei der Bewertung der Referenzen werden dabei folgende Punkte besonders berücksichtigt:
— Leistungserbringung in einem Krankenhaus,
— Auftragsart (HOAI § 49 ff in Verbindung mit Anlage 14),
— Erbrachte Leistungsphasen,
— Gegenstand des Auftrags,
— Projektgegenstand (Tragwerk mind. HZ III oder höhere Planungsanforderungen gemäß HOAI),
— Anrechenbare Kosten,
— Erfahrung mit öff. Förderverfahren oder Förderverfahren des DGUV.
Die Punktevergabe erfolgt nach folgendem Maßstab:
10 Punkte: Hervorragende Darstellung im Vergleich zur Leistungserwartung,
8 Punkte: Sehr gute Darstellung im Vergleich zur Leistungserwartung,
6 Punkte: Gute Darstellung im Vergleich zur Leistungserwartung,
4 Punkte: Mittelmäßige Darstellung mit Mängeln im Vergleich zur Leistungserwartung,
2 Punkte: In weiten Teilen mängelbehaftete Darstellung im Vergleich zur Leistungserwartung,
0 Punkte: Ungenügende Darstellung im Vergleich zur Leistungserwartung.
Die Leistungserwartung wird im Übrigen daran bemessen, ob die Angaben des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft erwarten lassen, dass der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft in der Lage sein wird, das ausgeschriebene Projekt durchzuführen.