Der Auftraggeber benötigt Entwicklungsleistungen, mit denen das Gesamtsystem auch in Zukunft dem aktuellen Bedarf angepasst und um weitere Funktionalitäten erweitert werden soll. Weiterhin benötigt er Leistungen des Systemservice, insbesondere zur Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft. Bestandteile der Leistungserbringung sind somit: — Beratungsleistungen, — Entwicklungsleistungen, — Aufrechterhaltung und Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft des Gesamtsystems. Die Details sind den Unterlagen für die zweite Stufe des Verfahrens (Angebotsphase) und hier insbesondere der Anlage „Rahmenvertrag“ und der Anlage „Leistungsbeschreibung“ zu entnehmen. Die Unterlagen für die zweite Stufe des Verfahrens werden nur den Bewerbern, welche zur Einreichung eines Angebots aufgefordert werden, zur Verfügung gestellt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-05-22.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-04-20.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2018-04-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Kurze Beschreibung:
Der Auftraggeber benötigt Entwicklungsleistungen, mit denen das Gesamtsystem auch in Zukunft dem aktuellen Bedarf angepasst und um weitere Funktionalitäten erweitert werden soll. Weiterhin benötigt er Leistungen des Systemservice, insbesondere zur Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft.
Bestandteile der Leistungserbringung sind somit:
— Beratungsleistungen,
— Entwicklungsleistungen,
— Aufrechterhaltung und Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft des Gesamtsystems.
Die Details sind den Unterlagen für die zweite Stufe des Verfahrens (Angebotsphase) und hier insbesondere der Anlage „Rahmenvertrag“ und der Anlage „Leistungsbeschreibung“ zu entnehmen. Die Unterlagen für die zweite Stufe des Verfahrens werden nur den Bewerbern, welche zur Einreichung eines Angebots aufgefordert werden, zur Verfügung gestellt.
Der Auftraggeber benötigt Entwicklungsleistungen, mit denen das Gesamtsystem auch in Zukunft dem aktuellen Bedarf angepasst und um weitere Funktionalitäten erweitert werden soll. Weiterhin benötigt er Leistungen des Systemservice, insbesondere zur Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft.
Bestandteile der Leistungserbringung sind somit:
— Beratungsleistungen,
— Entwicklungsleistungen,
— Aufrechterhaltung und Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft des Gesamtsystems.
Die Details sind den Unterlagen für die zweite Stufe des Verfahrens (Angebotsphase) und hier insbesondere der Anlage „Rahmenvertrag“ und der Anlage „Leistungsbeschreibung“ zu entnehmen. Die Unterlagen für die zweite Stufe des Verfahrens werden nur den Bewerbern, welche zur Einreichung eines Angebots aufgefordert werden, zur Verfügung gestellt.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Nicht offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: BundesInnungskrankenkasse Gesundheit, kurz BIG direkt gesund
Postanschrift: Markgrafenstraße 62
Postleitzahl: 10969
Postort: Berlin (Rechtssitz)
Kontakt
Internetadresse: http://www.big-direkt.de🌏
E-Mail: ausschreibungen@big-direkt.de📧
URL der Dokumente: http://www.subreport.de/E81925369🌏
Der Auftraggeber behält sich vor die Vergabe gemäß § 63 VgV aufzuheben für den Fall, dass der in der Anlage „Preisblatt“ angegebene Angebotsgesamtpreis einen Wert von 450 000 EUR brutto übersteigt. Ein Schadensersatzanspruch entsteht dem Bewerber daraus nicht.
Der Auftraggeber behält sich vor die Vergabe gemäß § 63 VgV aufzuheben für den Fall, dass der in der Anlage „Preisblatt“ angegebene Angebotsgesamtpreis einen Wert von 450 000 EUR brutto übersteigt. Ein Schadensersatzanspruch entsteht dem Bewerber daraus nicht.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Auftraggeber benötigt Entwicklungsleistungen, mit denen das Gesamtsystem auch in Zukunft dem aktuellen Bedarf angepasst und um weitere Funktionalitäten erweitert werden soll. Weiterhin benötigt er Leistungen des Systemservice, insbesondere zur Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft.
Der Auftraggeber benötigt Entwicklungsleistungen, mit denen das Gesamtsystem auch in Zukunft dem aktuellen Bedarf angepasst und um weitere Funktionalitäten erweitert werden soll. Weiterhin benötigt er Leistungen des Systemservice, insbesondere zur Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft.
Bestandteile der Leistungserbringung sind somit:
— Beratungsleistungen,
— Entwicklungsleistungen,
— Aufrechterhaltung und Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft des Gesamtsystems.
Die Details sind den Unterlagen für die zweite Stufe des Verfahrens (Angebotsphase) und hier insbesondere der Anlage „Rahmenvertrag“ und der Anlage „Leistungsbeschreibung“ zu entnehmen. Die Unterlagen für die zweite Stufe des Verfahrens werden nur den Bewerbern, welche zur Einreichung eines Angebots aufgefordert werden, zur Verfügung gestellt.
Die Details sind den Unterlagen für die zweite Stufe des Verfahrens (Angebotsphase) und hier insbesondere der Anlage „Rahmenvertrag“ und der Anlage „Leistungsbeschreibung“ zu entnehmen. Die Unterlagen für die zweite Stufe des Verfahrens werden nur den Bewerbern, welche zur Einreichung eines Angebots aufgefordert werden, zur Verfügung gestellt.
Geschaffen werden soll eine digitale Lösung zur Steuerung von Maßnahmen im betrieblichen Gesundheitssystem, die sich in die bisherige IT-Infrastruktur der BIG einfügt und idealerweise bestehende Funktionen integriert, dies gilt insbesondere auch für das Hosting. Es soll eine zentrale Whitelabel-Plattform geschaffen werden, die es ermöglicht eigenständige Teilbereiche zu erzeugen und vom Look’n’Feel einfach an das Design eines partizipierenden Unternehmens angepasst werden kann (sog. Community). Der Auftraggeber benötigt Entwicklungsleistungen, mit denen das Gesamtsystem auch in Zukunft dem aktuellen Bedarf angepasst und um weitere Funktionalitäten erweitert werden soll. Weiterhin benötigt er Leistungen des Systemservice, insbesondere zur Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft.
Geschaffen werden soll eine digitale Lösung zur Steuerung von Maßnahmen im betrieblichen Gesundheitssystem, die sich in die bisherige IT-Infrastruktur der BIG einfügt und idealerweise bestehende Funktionen integriert, dies gilt insbesondere auch für das Hosting. Es soll eine zentrale Whitelabel-Plattform geschaffen werden, die es ermöglicht eigenständige Teilbereiche zu erzeugen und vom Look’n’Feel einfach an das Design eines partizipierenden Unternehmens angepasst werden kann (sog. Community). Der Auftraggeber benötigt Entwicklungsleistungen, mit denen das Gesamtsystem auch in Zukunft dem aktuellen Bedarf angepasst und um weitere Funktionalitäten erweitert werden soll. Weiterhin benötigt er Leistungen des Systemservice, insbesondere zur Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft.
Dauer: 48 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Auftraggeber hat das Recht, den Vertrag durch einseitige Erklärung einmal um jeweils 24 Monate zu verlängern (Optionszeitraum). In diesem Fall hat er den Auftragnehmer bis spätestens 6 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich über die Ausübung des Optionsrechts in Kenntnis zu setzen. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Verlängerung des Vertrags besteht nicht.
Der Auftraggeber hat das Recht, den Vertrag durch einseitige Erklärung einmal um jeweils 24 Monate zu verlängern (Optionszeitraum). In diesem Fall hat er den Auftragnehmer bis spätestens 6 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich über die Ausübung des Optionsrechts in Kenntnis zu setzen. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Verlängerung des Vertrags besteht nicht.
Zusätzliche Informationen:
Der Auftraggeber behält sich vor die Vergabe gemäß § 63 VgV aufzuheben für den Fall, dass der in der Anlage „Preisblatt“ angegebene Angebotsgesamtpreis einen Wert von 450 000 EUR brutto übersteigt. Ein Schadensersatzanspruch entsteht dem Bewerber daraus nicht.
Der Auftraggeber behält sich vor die Vergabe gemäß § 63 VgV aufzuheben für den Fall, dass der in der Anlage „Preisblatt“ angegebene Angebotsgesamtpreis einen Wert von 450 000 EUR brutto übersteigt. Ein Schadensersatzanspruch entsteht dem Bewerber daraus nicht.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1) Berufs- oder Handelsregisterauszug (zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist nicht älter als 3 Monate) – in Kopie;
a) Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben gleichwertige Nachweise von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen;
b) für Bietergemeinschaften, Nachunternehmer und Dritte sind die Nachweise nach Maßgabe der Bewerbungsbedingungen einzureichen;
c) für die Verfahrensweise bei fehlenden Erklärungen/Nachweisen, die auf Anforderungen bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt werden, wird auf § 56 Abs. 2 S. 1 VgV verwiesen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Eigenerklärung gemäß Anlage „Eigenerklärung Umsatz“ – im Original.
— Allgemeine Hinweise:
a) Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben gleichwertige Nachweise von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen;
b) für Bietergemeinschaften, Nachunternehmer und Dritte sind die Nachweise nach Maßgabe der Bewerbungsbedingungen einzureichen;
c) für die Verfahrensweise bei fehlenden Erklärungen/Nachweisen, die auf Anforderungen bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt werden, wird auf § 56 Abs. 2 S. 1 VgV verwiesen.
Mindeststandards:
Der Umsatz muss im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr mindestens 800 000 EUR betragen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1) Anlage „Referenzliste des Unternehmens“ entsprechend den Anforderungen, die sich aus der Anlage „Referenzliste des Unternehmens“ ergeben – im Original.
— Allgemeine Hinweise:
a) Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben gleichwertige Nachweise von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen;
b) für Bietergemeinschaften, Nachunternehmer und Dritte sind die Nachweise nach Maßgabe der Bewerbungsbedingungen einzureichen;
c) für die Verfahrensweise bei fehlenden Erklärungen/Nachweisen, die auf Anforderungen bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt werden, wird auf § 56 Abs. 2 S. 1 VgV verwiesen.
Mindeststandards:
a) Der Bewerber hat mit seinem Angebot 2 Referenzaufträge nachzuweisen.
Folgende Mindestanforderungen gelten für alle Referenzen:
Alle Referenzaufträge müssen aus den Jahren 2014, 2015, 2016 oder 2017 sein. Eine der Referenzen muss im Bereich „business to consumer“ umgesetzt sein;
b) Folgende Mindestanforderungen gelten für die Referenzen A und B. mit der Bezeichnung „Internetplattform“ bzw. „Einsatz von Drupal 7-8 und Symfony“: Eine der Referenzen muss aus der Branche Dienstleistungen kommen;
c) Weitere Mindestanaforderungen für jeden Referenztyp gesondert:
Typ A:
Auftragsgegenstand: Herstellung und Betrieb einer Internetplattform inklusive Verantwortlichkeit für die Weiterentwicklung, Hosting nicht erforderlich.
Leistungszeitraum: Mindestdauer 2 Jahre und Ende des Leistungszeitraums nicht vor dem 31.12.2015.
Typ B:
Auftragsgegenstand: Ein Auftrag über den Einsatz von Drupal 7-8 und Symfony.
Auftragsumfang: Mindestumsatz 80 000 Euro ohne Umsatzssteuer, sollte der Bewerber keine Referenz vom Typ B. mit dem Mindestumsatz von 80 000 Euro ohne Umsatzsteuer nachweisen können, gitl das Kriterium Mindestumsatz auch als erfüllt, wenn er eine zweite Referenz vom Typ B. angibt, die alle anderen Mindestanforderugnen erfüllt und zusammen mit der ersten Referenz von Typ b. einen Mindestumsatz von 80 000 Euro ohne Umsatzsteuer ergibt.
Auftragsumfang: Mindestumsatz 80 000 Euro ohne Umsatzssteuer, sollte der Bewerber keine Referenz vom Typ B. mit dem Mindestumsatz von 80 000 Euro ohne Umsatzsteuer nachweisen können, gitl das Kriterium Mindestumsatz auch als erfüllt, wenn er eine zweite Referenz vom Typ B. angibt, die alle anderen Mindestanforderugnen erfüllt und zusammen mit der ersten Referenz von Typ b. einen Mindestumsatz von 80 000 Euro ohne Umsatzsteuer ergibt.
Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
1. Kriterium „Agile Arbeitsweise“ (50 %)
Im Kriterium „Agile Arbeitsweise“ erhält der Bewerber 5 Bewertungspunkte, wenn mindestens ein Referenzauftrag in agiler Arbeitsweise erstellt wurde. 10 weitere Bewertungspunkte werden vergeben, wenn mindestens ein Referenzauftrag in Scrum-Arbeitsweise erstellt wurde;
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Im Kriterium „Agile Arbeitsweise“ erhält der Bewerber 5 Bewertungspunkte, wenn mindestens ein Referenzauftrag in agiler Arbeitsweise erstellt wurde. 10 weitere Bewertungspunkte werden vergeben, wenn mindestens ein Referenzauftrag in Scrum-Arbeitsweise erstellt wurde;
2. Kriterium „Branchennähe“ (50 %)
Im Kriterium „Branchennähe“ erhält der Bewerber jeweils 5 Bewertungspunkte, für jede der angegebenen Referenzen vom Typ A. oder B., wenn der Referenzauftraggeber aus der Branche „Kreditinstitute, Versicherungen oder Sozialversicherungen“ stammt, dies maximal bis zu einer Bewertungspunktzahl von 15 Punkten.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Im Kriterium „Branchennähe“ erhält der Bewerber jeweils 5 Bewertungspunkte, für jede der angegebenen Referenzen vom Typ A. oder B., wenn der Referenzauftraggeber aus der Branche „Kreditinstitute, Versicherungen oder Sozialversicherungen“ stammt, dies maximal bis zu einer Bewertungspunktzahl von 15 Punkten.
Bewertungsgrundlage für die Auswahlentscheidung sind die Referenzaufträge, die die Bewerber in der Anlage „Referenzliste des Unternehmens“ angeführt haben, soweit sie die Mindestanforderungen einhalten. Die weiteren Einzelheiten sind der Anlage „Bewerbungsbedingungen Teilnahmewettbwerb“ zu entnehmen. Zischen Bietern mit gleicher Gesamtwertungszahl entscheidet das Los.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Bewertungsgrundlage für die Auswahlentscheidung sind die Referenzaufträge, die die Bewerber in der Anlage „Referenzliste des Unternehmens“ angeführt haben, soweit sie die Mindestanforderungen einhalten. Die weiteren Einzelheiten sind der Anlage „Bewerbungsbedingungen Teilnahmewettbwerb“ zu entnehmen. Zischen Bietern mit gleicher Gesamtwertungszahl entscheidet das Los.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2018-06-08 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-08-31 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50 %
Gewichtung des Preises: 50 %
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Gesetzliche Krankenkasse (KdöR)
Kontakt
Kontaktperson: Vergabestelle (Raum 1.0401) Rheinische Straße 1, 44137 Dortmund (Verwaltungssitz)
Dokumente URL: http://www.subreport.de/E81925369🌏
Referenz Zusätzliche Informationen
Für die Teilnahme sind zwingend die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen zu verwenden. Diese werden über das Online-Portal Subreport unmittelbar und ohne Erfordernis vorheriger Registrierung kostenfrei vom Auftraggeber zum Download bereit gestellt (https://www.subreport.de/E81925369 oder unter www.subreport.de unter Angabe der ELViS-ID: E81925369). Hilfe bei der Bedienung des Subreport Online-Portals erhalten Sie unter der Tel.-Nr. +49 221 9857857 oder unter www.subreport.de. Die Stellung von Fragen ist nur über das Online-Portal Subreport möglich, hierfür ist eine vorhergehende Registrierung nötig, für die Zeit vom Bewerber einzuplanen ist.
Für die Teilnahme sind zwingend die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen zu verwenden. Diese werden über das Online-Portal Subreport unmittelbar und ohne Erfordernis vorheriger Registrierung kostenfrei vom Auftraggeber zum Download bereit gestellt (https://www.subreport.de/E81925369 oder unter www.subreport.de unter Angabe der ELViS-ID: E81925369). Hilfe bei der Bedienung des Subreport Online-Portals erhalten Sie unter der Tel.-Nr. +49 221 9857857 oder unter www.subreport.de. Die Stellung von Fragen ist nur über das Online-Portal Subreport möglich, hierfür ist eine vorhergehende Registrierung nötig, für die Zeit vom Bewerber einzuplanen ist.
Die Utnerlagen für die zweite Stufe des Verfahren (Angebotsphase) werden nur den Bewerbern, welche zur Einreichung eines Angebots aufgefordert werden, zur Verfügung gestellt.
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die nachfolgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
§ 134 Informations- und Wartepflicht:
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren; (...)
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren; (...)
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (...)
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (...)
§ 135 Unwirksamkeit:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1. gegen § 134 verstoßen hat oder;
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union;
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. (...)
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. (...)
§ 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (...);
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer First von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer First von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten First zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2.
§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Siehe Angaben unter Ziff. VI.4.1)
Quelle: OJS 2018/S 078-174454 (2018-04-20)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-08-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Auftraggeber benötigt Entwicklungsleistungen, mit denen das Gesamtsystem auch in Zukunft dem aktuellen Bedarf angepasst und um weitere Funktionalitäten erweitert werden soll. Weiterhin benötigt er Leistungen des Systemservice, insbesondere zur Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft.
Bestandteile der Leistungserbringung sind somit:
— Beratungsleistungen
— Entwicklungsleistungen
— Aufrechterhaltung und Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft des Gesamtsystems
Die Details sind den Unterlagen für die zweite Stufe des Verfahrens (Angebotsphase) und hier insbesondere der Anlage „Rahmenvertrag“ und der Anlage „Leistungsbeschreibung“ zu entnehmen. Die Unterlagen für die zweite Stufe des Verfahrens werden nur den Bewerbern, welche zur Einreichung eines Angebots aufgefordert werden, zur Verfügung gestellt.
Der Auftraggeber benötigt Entwicklungsleistungen, mit denen das Gesamtsystem auch in Zukunft dem aktuellen Bedarf angepasst und um weitere Funktionalitäten erweitert werden soll. Weiterhin benötigt er Leistungen des Systemservice, insbesondere zur Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft.
Bestandteile der Leistungserbringung sind somit:
— Beratungsleistungen
— Entwicklungsleistungen
— Aufrechterhaltung und Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft des Gesamtsystems
Die Details sind den Unterlagen für die zweite Stufe des Verfahrens (Angebotsphase) und hier insbesondere der Anlage „Rahmenvertrag“ und der Anlage „Leistungsbeschreibung“ zu entnehmen. Die Unterlagen für die zweite Stufe des Verfahrens werden nur den Bewerbern, welche zur Einreichung eines Angebots aufgefordert werden, zur Verfügung gestellt.
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-08-28 📅
Name: Forever Digital GmbH
Postort: Hamburg
Land: Deutschland 🇩🇪
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. (…)
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. (…)
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (…)
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (…)
1) gegen § 134 verstoßen hat oder
2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. (…)
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. (…)
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer First von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer First von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten First zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2.