Die Vergabe erfolgt für Ingenieurleistungen für den weiterführenden Betrieb und die bedarfsweise Optimierung einer Grundwassersanierung auf LHKW für die Jahre 2019 bis 2022. Die Vergabe erfolgt für 2 Projekte, die gemeinsam bearbeitet werden. 1) Biblis, chemische Reinigung Müller: Der Schadensfall ist geprägt durch die Überlagerung mehrerer Eintragsstellen insbesondere durch chemische Reinigungsbetriebe. Es hat sich ein komplexes Schadensbild mit Bodenluft- und Grundwasserverunreinigungen durch LHKW mit Ausbildung einer 700 m langen Schadstofffahne entwickelt. 2) Biblis, LHKW-Schaden im Wohngebiet Ludwigstraße/Klostergewannstraße: In einem Wohn- und Gewerbegebiet nimmt die Kontaminationsfahne eine Fläche von 60 000 m ein, die sich auf eine Distanz von 600 m zur Eintragsstelle ausgebreitet hat. Es besteht eine LHKW-Kontamination von Bodenluft (bis 8 000 mg/m³) und Grundwasser (bis 190 mg/l). Derzeit läuft die Sicherung des Grundwasserabstroms und Grundwassersanierung in der Fahne.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-10-08.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-09-05.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2018-09-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Referenznummer: ASG/92/217 und ASG/94/240
Kurze Beschreibung:
Die Vergabe erfolgt für Ingenieurleistungen für den weiterführenden Betrieb und die bedarfsweise Optimierung einer Grundwassersanierung auf LHKW für die Jahre 2019 bis 2022. Die Vergabe erfolgt für 2 Projekte, die gemeinsam bearbeitet werden.
1) Biblis, chemische Reinigung Müller:
Der Schadensfall ist geprägt durch die Überlagerung mehrerer Eintragsstellen insbesondere durch chemische Reinigungsbetriebe. Es hat sich ein komplexes Schadensbild mit Bodenluft- und Grundwasserverunreinigungen durch LHKW mit Ausbildung einer 700 m langen Schadstofffahne entwickelt.
2) Biblis, LHKW-Schaden im Wohngebiet Ludwigstraße/Klostergewannstraße:
In einem Wohn- und Gewerbegebiet nimmt die Kontaminationsfahne eine Fläche von 60 000 m
Die Vergabe erfolgt für Ingenieurleistungen für den weiterführenden Betrieb und die bedarfsweise Optimierung einer Grundwassersanierung auf LHKW für die Jahre 2019 bis 2022. Die Vergabe erfolgt für 2 Projekte, die gemeinsam bearbeitet werden.
1) Biblis, chemische Reinigung Müller:
Der Schadensfall ist geprägt durch die Überlagerung mehrerer Eintragsstellen insbesondere durch chemische Reinigungsbetriebe. Es hat sich ein komplexes Schadensbild mit Bodenluft- und Grundwasserverunreinigungen durch LHKW mit Ausbildung einer 700 m langen Schadstofffahne entwickelt.
2) Biblis, LHKW-Schaden im Wohngebiet Ludwigstraße/Klostergewannstraße:
In einem Wohn- und Gewerbegebiet nimmt die Kontaminationsfahne eine Fläche von 60 000 m
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦
Zusätzlicher CPV-Code: Umwelttechnische Beratung📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Bergstraße🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Die Vergabe erfolgt für Ingenieurleistungen für den weiterführenden Betrieb und die bedarfsweise Optimierung einer Grundwassersanierung auf LHKW für die Jahre 2019 bis 2022. Die Vergabe erfolgt für 2 Projekte, die gemeinsam bearbeitet werden.
1) Biblis, chemische Reinigung Müller:
Der Schadensfall ist geprägt durch die Überlagerung mehrerer Eintragsstellen insbesondere durch chemische Reinigungsbetriebe. Es hat sich ein komplexes Schadensbild mit Bodenluft- und Grundwasserverunreinigungen durch LHKW mit Ausbildung einer 700 m langen Schadstofffahne entwickelt.
Der Schadensfall ist geprägt durch die Überlagerung mehrerer Eintragsstellen insbesondere durch chemische Reinigungsbetriebe. Es hat sich ein komplexes Schadensbild mit Bodenluft- und Grundwasserverunreinigungen durch LHKW mit Ausbildung einer 700 m langen Schadstofffahne entwickelt.
2) Biblis, LHKW-Schaden im Wohngebiet Ludwigstraße/Klostergewannstraße:
In einem Wohn- und Gewerbegebiet nimmt die Kontaminationsfahne eine Fläche von 60 000 m
Ausgeschrieben werden Ingenieurleistungen für den weiterführenden Betrieb und die bedarfsweise Optimierung einer Grundwassersanierung auf LHKW im Innen- und Außendienst einschließlich der dazugehörigen Auswertungen und Dokumentationen.
Die zu erbringende Gesamtleistung gliedert sich in die folgenden wesentlichen Teilleistungen: - Einarbeitung in das bestehende Projekt und die Projektunterlagen inkl. Ortstermine,
— begleitendes Grundwassermonitoring
— Vorbereitung, Begleitung und Auswertung von Preis- und Leistungswettbewerben für Leistungen Dritter (chemisch-analytische Leistungen, Wartung und Betrieb der Grundwassersanierungsanlagen inkl. Vergabeempfehlung und -dokumentation,
— jährlicher Sanierungsbericht (Auswertung der Grundwasserproben und -analysen, Darstellung und Bewertung der Maßnahmen und Ergebnisse in einem zusammenfassenden Jahresbericht).
Dauer: 48 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
1) Chemische Reinigung Müller: Pfadgasse 46
2) LHKW Schaden Darmstädter Straße und Klostergewannstraße
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die Einreichung der Bewerbung hat zwingend unter Verwendung der vorgegebenen Bewerbungsformulare zu erfolgen. Es ist der aktuelle Nachweis nach § 44 Abs. 1 VgV über die Eintragung des Bewerbers in ein Berufs- oder Handelsregister vorzulegen sowie die Eigenerklärung mit rechtsverbindlicher Unterschrift zum Nachweis der Befähigung (Ingenieur oder Naturwissenschaftler mit Hochschulausbildung im Diplom-, Master- oder Bachelorstudiengang) der für die Durchführung der Aufgabe verantwortlichen Führungskräfte (Geschäftsführer, Prokurist) nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV.
Die Einreichung der Bewerbung hat zwingend unter Verwendung der vorgegebenen Bewerbungsformulare zu erfolgen. Es ist der aktuelle Nachweis nach § 44 Abs. 1 VgV über die Eintragung des Bewerbers in ein Berufs- oder Handelsregister vorzulegen sowie die Eigenerklärung mit rechtsverbindlicher Unterschrift zum Nachweis der Befähigung (Ingenieur oder Naturwissenschaftler mit Hochschulausbildung im Diplom-, Master- oder Bachelorstudiengang) der für die Durchführung der Aufgabe verantwortlichen Führungskräfte (Geschäftsführer, Prokurist) nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV.
Die Bewerbungsunterlagen nennen die erforderlichen Angaben und Nachweise, die zur Bewertung der Eignung herangezogen werden. Die Angaben und Nachweise zu seiner wirtschaftlichen, finanziellen, technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bewerber entsprechend den nachfolgend unter den Ziffern III.1.2 und III.1.3 genannten Kriterien zu erbringen. Jedes Mitglied einer Bewerber-/Bietergemeinschaft und jedes Nachunternehmen haben ein eigenes Bewerbungsformular auszufüllen. Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Die Bewerbungsunterlagen nennen die erforderlichen Angaben und Nachweise, die zur Bewertung der Eignung herangezogen werden. Die Angaben und Nachweise zu seiner wirtschaftlichen, finanziellen, technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bewerber entsprechend den nachfolgend unter den Ziffern III.1.2 und III.1.3 genannten Kriterien zu erbringen. Jedes Mitglied einer Bewerber-/Bietergemeinschaft und jedes Nachunternehmen haben ein eigenes Bewerbungsformular auszufüllen. Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Nachweis einer gültigen Berufshaftpflicht nach § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV, Deckungssumme mindestens 2,5 Mio EUR für Personenschäden sowie 2,5 Mio EUR für Sach- und Vermögensschäden; Eigenerklärungen nach § 123 Abs. 1 und 4 GWB sowie § 124 Abs 1 und 2 GWB, Nachweis des Gesamtumsatzes des Bewerbers der letzten drei Jahre (2015, 2016, 2017) nach § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Nachweis einer gültigen Berufshaftpflicht nach § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV, Deckungssumme mindestens 2,5 Mio EUR für Personenschäden sowie 2,5 Mio EUR für Sach- und Vermögensschäden; Eigenerklärungen nach § 123 Abs. 1 und 4 GWB sowie § 124 Abs 1 und 2 GWB, Nachweis des Gesamtumsatzes des Bewerbers der letzten drei Jahre (2015, 2016, 2017) nach § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Mindeststandards:
Vorlage einer Bietergemeinschaftserklärung für den Fall, dass eine solche gebildet wird. Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften sind von jedem Mitglied die geforderten Erklärungen und Nachweise vorzulegen. Gleiches gilt für Nachunternehmer. Sofern der Einsatz von Nachunternehmern geplant ist, muss bereits mit der Bewerbung der Nachweis geführt werden, dass die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen. Hierfür ist eine den Bewerbungsunterlagen beigefügte Verpflichtungserklärung vom Nachunternehmer auszufüllen und zu unterschreiben. Eine Bewerber/Bietergemeinschaft erklärt sich gesamtschuldnerisch haftend. Die Benennung des bevollmächtigten Vertreters ist erforderlich. Eine Vorlage für die Bietergemeinschaftserklärung ist in den Bewerbungsunterlagen enthalten. Näheres kann den Bewerbungsunterlagen entnommen werden. Für die Mindestanforderung in Bezug auf den Umsatz und die Anzahl der Referenzen wird auf die Teilnahmunterlagen verwiesen.
Vorlage einer Bietergemeinschaftserklärung für den Fall, dass eine solche gebildet wird. Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften sind von jedem Mitglied die geforderten Erklärungen und Nachweise vorzulegen. Gleiches gilt für Nachunternehmer. Sofern der Einsatz von Nachunternehmern geplant ist, muss bereits mit der Bewerbung der Nachweis geführt werden, dass die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen. Hierfür ist eine den Bewerbungsunterlagen beigefügte Verpflichtungserklärung vom Nachunternehmer auszufüllen und zu unterschreiben. Eine Bewerber/Bietergemeinschaft erklärt sich gesamtschuldnerisch haftend. Die Benennung des bevollmächtigten Vertreters ist erforderlich. Eine Vorlage für die Bietergemeinschaftserklärung ist in den Bewerbungsunterlagen enthalten. Näheres kann den Bewerbungsunterlagen entnommen werden. Für die Mindestanforderung in Bezug auf den Umsatz und die Anzahl der Referenzen wird auf die Teilnahmunterlagen verwiesen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Liste der wesentlichen in den letzten drei Jahren erbrachten (abgeschlossene oder noch laufende) Leistungen des Bewerbers mit Angabe des Wertes, des Erbringungszeitpunktes sowie der öffentlichen oder privaten Empfänger (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV). Als vergleichbar werden Referenzprojekte angesehen für:
Liste der wesentlichen in den letzten drei Jahren erbrachten (abgeschlossene oder noch laufende) Leistungen des Bewerbers mit Angabe des Wertes, des Erbringungszeitpunktes sowie der öffentlichen oder privaten Empfänger (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV). Als vergleichbar werden Referenzprojekte angesehen für:
a) Mindestens 1 Referenz im Bereich von Ingenieur- und fachgutachterlichen Leistungen (ohne Labor- und gewerbliche Leistungen) zur Fachbetreuung von Grundwassersanierungen (Auswertung der Ergebnisse aus GW-Monitoring, Anlagensteuerung, Berichtswesen) in bewohntem Umfeld, vorwiegend für LHKW-Kontaminationen in hoch durchlässigen Porengrundwasserleitern
a) Mindestens 1 Referenz im Bereich von Ingenieur- und fachgutachterlichen Leistungen (ohne Labor- und gewerbliche Leistungen) zur Fachbetreuung von Grundwassersanierungen (Auswertung der Ergebnisse aus GW-Monitoring, Anlagensteuerung, Berichtswesen) in bewohntem Umfeld, vorwiegend für LHKW-Kontaminationen in hoch durchlässigen Porengrundwasserleitern
b) Mindestens 1 Referenz im Bereich von Ingenieur- und fachgutachterlichen Leistungen (ohne Labor- und gewerbliche Leistungen) zum Grundwassemonitoring bei LHKW-Schäden
Sofern nicht für jeden der Punkte a) bis b) jeweils mindestens eine Referenz vorgelegt werden kann, erfolgt der Ausschluss.
Liste der wesentlichen in den letzten drei Jahren erbrachten (abgeschlossene oder noch laufende) Leistungen der Projektleitung mit Angabe des Wertes, des Erbringungszeitpunktes sowie der öffentlichen oder privaten Empfänger (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV). Als vergleichbar werden Referenzprojekte angesehen für:
Liste der wesentlichen in den letzten drei Jahren erbrachten (abgeschlossene oder noch laufende) Leistungen der Projektleitung mit Angabe des Wertes, des Erbringungszeitpunktes sowie der öffentlichen oder privaten Empfänger (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV). Als vergleichbar werden Referenzprojekte angesehen für:
c) Mindestens 1 Referenz im Bereich von Ingenieur- und fachgutachterlichen Leistungen (ohne Labor- und gewerbliche Leistungen) zur Fachbetreuung von Grundwassersanierungen (Auswertung der Ergebnisse aus GW-Monitoring, Anlagensteuerung, Berichtswesen) in bewohntem Umfeld, vorwiegend für LHKW-Kontaminationen in hoch durchlässigen Porengrundwasserleitern
c) Mindestens 1 Referenz im Bereich von Ingenieur- und fachgutachterlichen Leistungen (ohne Labor- und gewerbliche Leistungen) zur Fachbetreuung von Grundwassersanierungen (Auswertung der Ergebnisse aus GW-Monitoring, Anlagensteuerung, Berichtswesen) in bewohntem Umfeld, vorwiegend für LHKW-Kontaminationen in hoch durchlässigen Porengrundwasserleitern
d) Mindestens 1 Referenz im Bereich von Ingenieur- und fachgutachterlichen Leistungen (ohne Labor- und gewerbliche Leistungen) zum Grundwassemonitoring bei LHKW-Schäden
Sofern nicht für jeden der Punkte c) bis d) jeweils mindestens eine Referenz vorgelegt werden kann, erfolgt der Ausschluss.
Selbstauskunft zum Qualitätsmanagement (§ 46 Abs. 3 Nr. 3 VgV): QM-System akkreditiert nach ISO 9001 oder eigenes QM-System (nicht akkreditiert) und akkreditiert nach DIN ISO IEC 17025 für den Bereich Probenahme von Boden, Bodenluft und Grundwasser. Einer Akkreditierung nach DIN ISO IEC 17025 gleichwertig ist eine Anerkennung nach den jeweiligen Ländergesetzen und -verordnungen zur Anerkennung von Untersuchungsstellen nach § 18 BBodSchG bzw. eine öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen nach § 36 GewO, sofern diese einen entsprechenden Bestellungstenor besitzen.
Selbstauskunft zum Qualitätsmanagement (§ 46 Abs. 3 Nr. 3 VgV): QM-System akkreditiert nach ISO 9001 oder eigenes QM-System (nicht akkreditiert) und akkreditiert nach DIN ISO IEC 17025 für den Bereich Probenahme von Boden, Bodenluft und Grundwasser. Einer Akkreditierung nach DIN ISO IEC 17025 gleichwertig ist eine Anerkennung nach den jeweiligen Ländergesetzen und -verordnungen zur Anerkennung von Untersuchungsstellen nach § 18 BBodSchG bzw. eine öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen nach § 36 GewO, sofern diese einen entsprechenden Bestellungstenor besitzen.
Selbstauskunft zum Datenmanagement (§ 46 Abs. 3 Nr. 3 VgV).
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Mindeststandards:
Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften sind die geforderten Nachweise von jedem Mitglied zu führen. Gleiches gilt für Nachunternehmer.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Die Bewerbungsunterlagen nennen die erforderlichen Angaben und Nachweise, die zur Bewertung der Eignung herangezogen werden. Die Angaben und Nachweise zu seiner wirtschaftlichen, finanziellen, technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bewerber entsprechend den unter den Ziffern III.1.2) und III.1.3) genannten Kriterien zu erbringen. Jedes Mitglied einer Bewerber/Bietergemeinschaft und jedes Nachunternehmen haben ein eigenes Bewerbungsformular auszufüllen.
Die Bewerbungsunterlagen nennen die erforderlichen Angaben und Nachweise, die zur Bewertung der Eignung herangezogen werden. Die Angaben und Nachweise zu seiner wirtschaftlichen, finanziellen, technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bewerber entsprechend den unter den Ziffern III.1.2) und III.1.3) genannten Kriterien zu erbringen. Jedes Mitglied einer Bewerber/Bietergemeinschaft und jedes Nachunternehmen haben ein eigenes Bewerbungsformular auszufüllen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
A) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Bewertungszahl 0 – 50
— Mindest-Gesamtumsatz der letzten 3 Jahre nach § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV.
Wichtung 10, Bewertungszahl 0 – 50;
B) Technische Leistungsfähigkeit: Bewertungszahl 0 – 450:
— Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten (abgeschlossene oder noch laufende) Leistungen des Bewerbers mit Angabe des Wertes, des Erbringungszeitpunktes sowie der öffentlichen oder privaten Empfänger (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV).
Wichtung 40, Bewertungszahl 0 – 200;
— Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten (abgeschlossene oder noch laufende) Leistungen der Projektleitung mit Angabe des Wertes, des Erbringungszeitpunktes sowie der öffentlichen oder privaten Empfänger (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV).
Wichtung 30, Bewertungszahl 0 – 150;
— Beschreibung der Maßnahmen des Bewerbers zur Gewährleistung der Qualität seiner Arbeit. Wichtung 10, Bewertungszahl 0 – 50
— Selbstauskunft zum Datenmanagement des Bewerbers, Wichtung 10, Bewertungszahl 0-50
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2018-10-15 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834 📠
Internetadresse: http://www.him.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Der Antrag ist auch unzulässig, soweit:
1) der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
Innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nrn. 1 bis 3 GWB).
Die Unwirksamkeit eines Vertrages kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Unwirksamkeit eines Vertrages kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB).
GWB = Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.6.2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), das durch Artikel 2 Absatz 2 des Gesetzes vom 18.7.2017 (BGBl. I S. 2739) geändert worden ist.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Quelle: OJS 2018/S 172-390654 (2018-09-05)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-01-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Vergabe erfolgte für Ingenieurleistungen für den weiterführenden Betrieb und bedarfsweise Optimierung einer Grundwassersanierung auf LHKW für die Jahre 2019 bis 2022. Die Vergabe erfolgte für 2 Projekte, die gemeinsam bearbeitet werden.
1) Biblis, chemische Reinigung Müller:
Der Schadensfall ist geprägt durch die Überlagerung mehrerer Eintragsstellen insbesondere durch chemische Reinigungsbetriebe. Es hat sich ein komplexes Schadensbild mit Bodenluft- und Grundwasserverunreinigungen durch LHKW mit Ausbildung einer 700 m langen Schadstofffahne entwickelt.
2) Biblis, LHKW-Schaden im Wohngebiet Ludwigstraße/Klostergewannstraße:
In einem Wohn- und Gewerbegebiet nimmt die Kontaminationsfahne eine Fläche von 60 000 m
Die Vergabe erfolgte für Ingenieurleistungen für den weiterführenden Betrieb und bedarfsweise Optimierung einer Grundwassersanierung auf LHKW für die Jahre 2019 bis 2022. Die Vergabe erfolgte für 2 Projekte, die gemeinsam bearbeitet werden.
1) Biblis, chemische Reinigung Müller:
Der Schadensfall ist geprägt durch die Überlagerung mehrerer Eintragsstellen insbesondere durch chemische Reinigungsbetriebe. Es hat sich ein komplexes Schadensbild mit Bodenluft- und Grundwasserverunreinigungen durch LHKW mit Ausbildung einer 700 m langen Schadstofffahne entwickelt.
2) Biblis, LHKW-Schaden im Wohngebiet Ludwigstraße/Klostergewannstraße:
In einem Wohn- und Gewerbegebiet nimmt die Kontaminationsfahne eine Fläche von 60 000 m
Gesamtwert des Auftrags: 272 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: HIM GmbH, Bereich Altlastensanierung — HIM-ASG —
Die Vergabe erfolgte für Ingenieurleistungen für den weiterführenden Betrieb und bedarfsweise Optimierung einer Grundwassersanierung auf LHKW für die Jahre 2019 bis 2022. Die Vergabe erfolgte für 2 Projekte, die gemeinsam bearbeitet werden.
Ausgeschrieben wurden Ingenieurleistungen für den weiterführenden Betrieb und die bedarfsweise Optimierung einer Grundwassersanierung auf LHKW im Innen- und Außendienst einschließlich der dazugehörigen Auswertungen und Dokumentationen.
Die zu erbringende Gesamtleistung gliedert sich in die folgenden wesentlichen Teilleistungen:
— Einarbeitung in das bestehende Projekt und die Projektunterlagen inkl. Ortstermine,
— begleitendes Grundwassermonitoring,
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
1) Chemische Reinigung Müller: Pfadgasse 46;
2) LHKW Schaden: Darmstädter Straße und Klostergewannstraße.
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): im Verhandlungsgespräch: Herangehensweise an die gestellte Aufgabe zum weiterführenden Betrieb der GW-Sanierung (Monitoring, Anlagenüberwachung, Berichtswesen)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): im Verhandlungsgespräch: Vorstellung interessanter Ideen bei der Umsetzung der Verhältnismäßigkeitsprüfung nach Arbeitshilfe HLNUG
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Qualitätskriterium (Bezeichnung): im Verhandlungsgespräch: Personaleinsatzplan
im Verhandlungsgespräch: Terminmanagement
im Verhandlungsgespräch: Sicherstellung der Steuerungsfähigkeit vor Ort
im Verhandlungsgespräch: Gewährleistung des Datenmanagements via GW-Manager der HIM-ASG
Preis (Gewichtung): 30
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-12-18 📅
Name: Hydrodata GmbH
Postanschrift: Gattenhöferweg 29
Postort: Oberursel
Postleitzahl: 61440
Land: Deutschland 🇩🇪 Hochtaunuskreis🏙️
Internetadresse: www.hydrodata.de🌏
Gesamtwert des Auftrags: 271329.50 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1) der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor
Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
Innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar
Sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar
Sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§
160 Abs. 3 Nrn. 1 bis 3 GWB).
Die Unwirksamkeit eines Vertrages kann nur festgestellt werden, wenn sie im
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der
Betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den
Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss
Geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt
Der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der
Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
GWB = Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung der
Bekanntmachung vom 26.6.2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), das durch Artikel 2 Absatz 2 des
Gesetzes vom 18.7.2017 (BGBl. I S. 2739) geändert worden ist.