Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Der Auftraggeber (AG) wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge (TA) anhand der in der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise u. Erklärungen formal u. inhaltlich prüfen und bewerten. Die Auswahl erfolgt unter den formal zulässigen TA (Nachweis der Erfüllung der geforderten Mindeststandards) anhand einer Bewertungsmatrix, wobei die Kriterien wie folgt bewertet werden: pro Auswahlkriterium können 0-5 Punkte (siehe Bewertungsmatrix) vergeben werden, Punktzahl pro Kriterium wird gewichtet. Die Rangfolge richtet sich nach der erreichten Gesamtpunktzahl von 500. Es werden max. 5 Bewerber mit der höchsten Punktzahl zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Erfüllen mehrere Bewerber mit festgelegter Höchstzahl gleichermaßen die Anforderungen u. ist Bewerberzahl auch nach einer objektiven Auswahl zu hoch, entscheidet unter diesen das Los. Formale Prüfung der Mindeststandards:
1) Abgabefrist eingehalten;
2) Einreichen d. vollständigen TA (Bewerbungsformular u. entspr. Anlagen) elektronisch über die Vergabeplattform (Einreichung von TA per Post, E-Mail oder Fax ist nicht zulässig);
3) Abschlusserklärungen in Textform;
4) Bestätigung Unabhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen gem. § 73 (3) VgV 2016;
5) Angabe gem. § 53 (8) VgV, ob gewerbliche Schutzrechte bestehen o. beantragt sind;
6) Art der Bewerbung;
7) bei Bewerbergemeinschaften (BG): geforderte Nachweise von allen Mitgliedern u. Erklärung zur gesamtschuldnerischen Haftung;
8) Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig. Eine Mehrfachbewerbung ist auch eine Bewerbung unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros. Mehrfachbewerbungen von Mitgliedern einer BG bzw. unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros haben das Ausscheiden aller Mitglieder der BG zur Folge;
9) Angaben zu Unterauftragnehmern (UA) gem. § 36 VgV 2016, Verpflichtungserklärung der UA beigefügt;
11) Angaben zur Inanspruchnahme Kapazitäten anderer Unternehmer (Eignungsleihe) gem. § 47 (1) VgV 2016, Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen beigefügt;
12) Bestätigung des Nichtvorliegens der zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe nach §§ 123 u. 124 GWB;
13) Studiennachweise, Kammereintrag, Handelsregisterauszug u. Bauvorlageberechtigung gem. Pkt. III.1.1);
14) Berufshaftpflichtversicherung gem. Pkt. III.1.2);
15) Mindestref. 1 u. 2 gem. Pkt. III.1.3);
17) Ausbildungsnachweise Gesamtprojektleiter/stellv. Gesamtprojektleiter/Teilprojektleiter (Renaturierung, Ingenieurbauwerke Brücken, Verkehrsanlagen) gem. Pkt. III.1.3);
18) persönliche Mindestref. Gesamtprojektleiter/stellv. Gesamtprojektleiter/Teilprojektleiter (Renaturierung, Ingenieurbauwerke Brücken, Verkehrsanlagen) gem. Pkt. III.1.3).
Auswahlkriterien und deren Wichtung:
Zu III.1.3)Technische u. berufliche Leistungsfähigkeit, Gesamtgewichtung 100 %;
1) Mindestref. 1- Planung der Renaturierung eines innerstädtischen strukturreichen und ökologisch durchgängigen Fließgewässers; 13 %, davon:
1.1) Baukosten (BK) 9 %, 1.2 Leistungsumfang (LU) 4 %;
2) Mindestref. 2- Planung der Renaturierung eines strukturreichen Fließgewässers mit mindestens 3 Gewässersohlstrukturen; 13 %, davon: 2.1 BK 9 %, 2.2 LU 4 %;
3) Referenzprojekt 3; 9 %, davon: 3.1 BK 5 %, 3.2 LU 4 %;
4) Referenzprojekt 4 13 %, davon: 4.1 BK 9 %, 4.2 LU 4 %;
5) Erklärung zum Projektteam 5 %;
6) Erklärung zum Gesamtprojektleiter 9 %, davon: Berufserfahrung (BE) 2 %, Persönliche Mindestref. (BK) 7 %;
7) Erklärung zum stellv. Gesamtprojektleiter 8 %, davon: BE 2 %, Persönliche Mindestref. (BK) 6 %;
8) Erklärung zum Teilprojektleiter Renaturierung 8 %, davon: BE 2 %, Persönliche Mindestref. (BK 2 %, LU 4 %) 6 %;
9) Erklärung zum Teilprojektleiter Ingenieurbauwerke 8 %, davon: BE 2 %, Persönliche Mindestref. (BK) 6 %;
10) Erklärung zum Teilprojektleiter Verkehrsanlagen 8 %, davon:
BE 2 %, Persönliche Mindestref. (BK) 6 %
11) Angaben Wirtschaftsteilnehmer über jährliche Beschäftigtenzahl der Sparten 6 %. Weitere Unterkriterien sowie Vorgehensweise bei der Bewertung kann beigefügter Bewertungsmatrix Stufe 1 Abschnitt 1 entnommen werden.