Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-03-02) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW
Postanschrift: Mercedesstr. 12
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40470
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Service Center Zentraler Einkauf
E-Mail: blbvergabe@blb.nrw.de📧
Region: Düsseldorf, Kreisfreie Stadt🏙️
URL: www.blb.nrw.de🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere Art: Teilrechtsfähiges Sondervermögen des Landes NRW
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: BLB NRW/Z/Angebotsphase /Einführung eines CAFM Systems
100-18-00225
Produkte/Dienstleistungen: Softwarepaket für das Facility-Management📦
Kurze Beschreibung: Einführung eines CAFM Systems beim BLB NRW.
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 482 393 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Düsseldorf, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: BLB NRW
Mercedesstraße 12
40470 Düsseldorf
Beschreibung der Beschaffung:
“Der BLB NRW nutzt zur Unterstützung der Datenverwaltung und der Prozesse des infrastrukturellen und technischen Gebäudemanagements unterschiedliche...”
Beschreibung der Beschaffung
Der BLB NRW nutzt zur Unterstützung der Datenverwaltung und der Prozesse des infrastrukturellen und technischen Gebäudemanagements unterschiedliche Software-Systeme. Bei diesen Systemen handelt es sich sowohl um Standardsoftware als auch um Eigenentwicklungen. Dadurch liegen Daten teilweise redundant bzw. inkonsistent in verschiedenen Systemen vor, ähnliche Prozesse werden in unterschiedlichen Systemen abgebildet und Arbeitsabläufe werden durch Medienbrüche erschwert.
Dieses hat den BLB NRW veranlasst eine Ausschreibung für ein CAFM-System einzuleiten. Hierfür wurden die aktuellen Facility-Management Prozesse aufgenommen sowie weitere funktionale und technische Bedarfe mit Schnittstelle zum Facility Management aus unterschiedlichen Fachbereichen und Niederlassungen erfasst. Die Ergebnisse wurden analysiert und für diese Ausschreibung in einem Lastenheft zusammengefasst.
Mit dieser Ausschreibung wird ein Unternehmen gesucht, das zum einen die CAFM Standard-Software bereitstellt und in der IT-Umgebung des BLB NRW installiert und zum anderen diese CAFM-Software entsprechend der Anforderungen des BLB NRW konfiguriert bzw. anpasst (und zunächst für die Dauer von 48 Monaten pflegt). Damit sollen die Bestandssysteme abgelöst werden. Der zukünftige Auftragnehmer wird hierzu die vorhandenen Daten in das neue System migrieren. Zudem sind durch den Auftragnehmer Schnittstellen zu den weiteren IT-Systemen des BLB NRW zu schaffen.
Siehe im Übrigen ausführlich zur Leistung das Lastenheft, das der Leistungsbeschreibung im vergaberechtlichem Sinn entspricht sowie die A- und B-Kriterien gemäß Bewertungsmatrix CAFM.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 70
Preis (Gewichtung): 30
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen: Weiterentwicklungsleistungen (s. Lastenheft).
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 113-256672
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 100-18-00225
Titel: Einführung eines CAFM Systems
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-12-19 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Pit-cup GmbH
Postanschrift: Speyerer Straße 14
Postort: Heidelberg
Postleitzahl: 69115
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Heidelberg, Stadtkreis🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 2 393 000 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 482 393 💰
“Die an dem Auftrag interessierten Unternehmen haben zunächst mit ihrem Teilnahmeantrag ihre Eignung nach § 122 GWB sowie das Nichtvorliegen von...”
Die an dem Auftrag interessierten Unternehmen haben zunächst mit ihrem Teilnahmeantrag ihre Eignung nach § 122 GWB sowie das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB nachzuweisen.
Unter den Abschnitten 2.1.1 bis 2.1.6 der Verfahrensbeschreibung CAFM werden die Belege und Erklärungen angeführt, die mit dem Teilnahmeantrag einzureichen sind.
Hinweis: Die Vergabeunterlagen für das spätere Angebotsverfahren (Abschnitt 3) sind bereits zu Beginn des Teilnahmewettbewerbs für alle Unternehmen einsehbar. Damit werden die Unternehmen in die Lage versetzt, die Zuschlagschancen eines späteren Angebots frühzeitig einschätzen zu können. Es wird daher empfohlen, dass die Unternehmen zur Entscheidung, ob sie sich überhaupt an dem Verfahren beteiligen, noch während der Teilnahmephase die Unterlagen für den Bieterwettbewerb sichten. Die Beantwortung (Ausfüllen) der Bewertungsmatrix CAFM ist in dem Teilnahmewettbewerb noch nicht verlangt. Sehen Sie daher davon ab Unterlagen für den Bieterwettbewerb (siehe Angebotsverfahren unter Abschnitt 3) bereits mit Ihrem Teilnahmeantrag (Abschnitt 2.2.1) einzureichen. Die Unternehmen werden gleichermaßen aufgefordert, sich auch schon mit den Vertragsbedingungen vertraut zu machen und den Auftraggeber bereits auf etwaige Unklarheiten, Widersprüche oder Fehler hinzuweisen.
Bekanntmachungs-ID: CXPUYYNYZMB
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland-Spruchkörper Düsseldorf
Postanschrift: Am Bonneshof 35
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 221147-3055📞
E-Mail: vkrhld-d@bezreg-koeln.nrw.de📧
Fax: +49 221147-2891 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Kalendertagen nach Absendung der Information per Fax oder auf elektronischem Wege bzw. 15 Kalendertagen nach einer Versendung mit anderen Kommunikationsmitteln gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2020/S 046-108353 (2020-03-02)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2023-05-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: BLB NRW/ Z/ Angebotsphase /Einführung eines CAFM Systems
100-18-00225
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: BLB NRW Mercedesstraße 12 40470 Düsseldorf
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 48
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 046-108353
Auftragsvergabe Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: pit-cup GmbH
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 482 393 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von zehn Kalendertagen nach Absendung der Information per Fax oder auf elektronischem Wege bzw. 15 Kalendertagen nach einer Versendung mit anderen Kommunikationsmitteln gerügt hat
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2023/S 090-277329 (2023-05-05)