Das Objekt wird in Krefeld innerhalb eines städtischen Blocks errichtet, der von den Straßen Ostwall, Neue Linner Straße und Petersstraße umschlossen wird. Auf ehemals acht Grundstücken (Ostwall 146-150, Neue Linner Straße 87-89 und Petersstraße 133-137) wird eine zusammenhängende Neubaumaßnahme realisiert. Das Bauvorhaben einer Geschäftshausgruppe um einen Hof umfasst ca. 27 400 m BRI.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-08-08.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-06-28.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-07-18) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Wohnstätte Krefeld Wohnungs-AG
Postanschrift: Königstr. 192
Postort: Krefeld
Postleitzahl: 47798
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Frau Sagir-Husemöller
Telefon: +49 215163270📞
E-Mail: tuelay.sagir@wohnstaette-krefeld.de📧
Fax: +49 2151632770 📠
Region: Krefeld, Kreisfreie Stadt🏙️
URL: www.wohnstaette-krefeld.de🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere Art: Kommunale Wohnungsbaugesellschaft
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Bodenbelagsarbeiten Stein für den Neubau eines Geschäftshauses in der Krefelder Innenstadt”
Produkte/Dienstleistungen: Bodenbelags- und Wandverkleidungsarbeiten📦
Kurze Beschreibung:
“Das Objekt wird in Krefeld innerhalb eines städtischen Blocks errichtet, der von den Straßen Ostwall, Neue Linner Straße und Petersstraße umschlossen wird....”
Kurze Beschreibung
Das Objekt wird in Krefeld innerhalb eines städtischen Blocks errichtet, der von den Straßen Ostwall, Neue Linner Straße und Petersstraße umschlossen wird. Auf ehemals acht Grundstücken (Ostwall 146-150, Neue Linner Straße 87-89 und Petersstraße 133-137) wird eine zusammenhängende Neubaumaßnahme realisiert. Das Bauvorhaben einer Geschäftshausgruppe um einen Hof umfasst ca. 27 400 m BRI.
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Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 124-281290
Auftragsvergabe
1️⃣
Los-Identifikationsnummer: 3
Titel: Bodenbelagsarbeiten Naturstein (3145-2)
Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Andere Gründe (Abbruch des Verfahrens)
“Aufhebung der Ausschreibung gemäß §17 Abs.1 Nr. 2 VOB/A-EU
Die Vergabeunterlagen müssen grundlegend verändert werden.” Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland
Postanschrift: Am Bonneshof 35
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Aufraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt;
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2018/S 138-314355 (2018-07-18)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-09-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 165651.15 💰
Titel: Bodenbelagsarbeiten Fliesen-/Plattenbelag (3240)
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Bodenverlegearbeiten📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Boden- und Fliesenarbeiten📦
Beschreibung der Beschaffung: 270 m Wandfliesen und 415 m Bodenfliesen, 210 m Sockelfliesen, 9 Gefälleduschen
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Bodenbelagsarbeiten Betonwerkstein (3145-1)
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“270 m Betonwerkstein im Treppenhaus, 312 Treppenstufen, 220 m Sockelfliesen, 96 m Sockel am Treppenlauf”
Auftragsvergabe
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: Bodenbelagsarbeiten Fliesen-/Plattenbelag (3240)
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-09-17 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Fels & Hüsges GmbH
Postort: Mönchengladbach
Postleitzahl: 41066
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Mönchengladbach, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 90166.65 💰
2️⃣
Vertragsnummer: 2
Los-Identifikationsnummer: 2
Titel: Bodenbelagsarbeiten Betonwerkstein (3145-1)
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Travertino Natursteinwelt GmbH
Postort: Oberhausen
Postleitzahl: 46049
Region: Oberhausen, Kreisfreie Stadt🏙️ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 75484.50 💰
“Die Unterlagen werden ausschließlich auf elektronischem Weg zur Verfügung gestellt.
Auskunftsersuchen bzw. Fragen sind spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf...”
Die Unterlagen werden ausschließlich auf elektronischem Weg zur Verfügung gestellt.
Auskunftsersuchen bzw. Fragen sind spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist zu stellen. Die Antworten zu den Auskunftsersuchen bzw. Fragen, werden gemäß den dazu bestehenden vergaberechtlichen Erfordernissen in neutralisierter Form allen Bietern bis spätestens sechs Tage vor Ablauf der Angebotsfrist zur Kenntnis gegeben.
Die Beantwortung von Bieteranfragen, Änderungen oder jegliche Mitteilung an die Bieter im laufenden Vergabeverfahren erfolgen anonymisiert und neutral an alle Bieter. Sämtliche Angaben werden entsprechend den Erfordernissen der E-Vergabe mittels elektronischer Informations- und Kommunikationsmitteltransparent den Bietern mitgeteilt und auf der jeweiligen Plattform, über die der Bieter die Vergabeunterlagen heruntergeladen hat, eingestellt. Der Bieter hat sich bis zum Submissionstermin regelmäßig über diese Plattform darüber zu informieren, ob Mitteilungen eingestellt worden sind. Falls der Bieter sich auf der jeweiligen Plattform freiwillig registriert, wird er automatisch über jede neu eingestellte Datei informiert.
Die Möglichkeit der Eignungsleihe gilt auch bei Bietergemeinschaften gemäß § 6d EU-VOB/A. Die Bieter können die Eignungsnachweise in Form von Eignungserklärungen (Präqualifikationsverzeichnis, Vorlage von
Einzelnachweisen in Form von Eigenerklärungen) erbringen. Die Wohnstätte Krefeld Wohnungs-AG akzeptiert die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung. Wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist, kann die Wohnstätte Krefeld Wohnungs-AG Bewerber und Bieter, die eine Eigenerklärung abgegeben haben, jederzeit während des Verfahrens auffordern, sämtliche oder einen Teil der Nachweise beizubringen.
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Aufraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2018/S 184-415485 (2018-09-24)