Ergänzende Angaben (2018-05-11) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Präsidium Technik, Logistik, Service der Polizei
Postanschrift: Nauheimer Straße 99-100
Postort: Stuttgart
Postleitzahl: 70372
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: polizei.bw.vergabestelle@polizei.bwl.de📧
Fax: +49 7112302-1099 📠
Region: Stuttgart🏙️
URL: https://pptls.polizei-bw.de/🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bodycams
2017-11V-92-4
Produkte/Dienstleistungen: Polizeiausrüstung📦
Kurze Beschreibung:
“Rahmenvertrag über die Lieferung von Bodycams inklusive Zubehör und weiterer Leistungen gem. Leistungsbeschreibung”
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2018/S 089-199474
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.3)
Ort des zu ändernden Textes: Korrektur Erfüllungsort
Alter Wert
Text:
“Die Lieferung hat „Frei Haus“ (DDP, Incoterms) in mehreren Chargen an bis zu 20 Standorte der Polizei Baden-Württemberg hinter die erste dort verschließbare...”
Text
Die Lieferung hat „Frei Haus“ (DDP, Incoterms) in mehreren Chargen an bis zu 20 Standorte der Polizei Baden-Württemberg hinter die erste dort verschließbare Tür zu erfolgen. Der Auftraggeber übergi…
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Text:
“Die Lieferung hat „Frei Haus“ (DDP, Incoterms) in mehreren Chargen an bis zu 20 Standorte der Polizei Baden-Württemberg hinter die erste dort verschließbare...”
Text
Die Lieferung hat „Frei Haus“ (DDP, Incoterms) in mehreren Chargen an bis zu 20 Standorte der Polizei Baden-Württemberg hinter die erste dort verschließbare Tür zu erfolgen. Der Auftraggeber übergibt dem Auftragnehmer einen konkreten Auslieferungsplan.
Grundsätzlich gilt: Die ersten 600 Bodycams sind binnen fünf Monaten nach Abruf auszuliefern. Bei weiteren Abrufen ist der Auftragnehmer verpflichtet, bis zu 400 Bodycams binnen eines Monats nach Abruf auszuliefern.
Die Lieferung hat montags bis freitags innerhalb der Geschäftszeiten von 8.00 bis 16.00 zu erfolgen. Spätestens 3 Werktage vor der geplanten Lieferung wird im gegenseitigen Einvernehmen ein Liefertermin abgestimmt. Die Annahme einer Lieferung ohne entsprechende Vereinbarung kann vom Auftraggeber verweigert werden. Hierdurch entstehende Mehrkosten trägt der Auftragnehmer.
Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber Liefer- und Leistungsverzögerungen unverzüglich anzuzeigen. Entstehen dem Auftraggeber durch Liefer- oder Leistungsstörungen des Auftragnehmers Mehrkosten, so sind diese vom Auftragnehmer zu tragen, etwaige Vertragsstrafen werden gegengerechnet.
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Quelle: OJS 2018/S 091-206663 (2018-05-11)
Ergänzende Angaben (2018-05-22)
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.9)
Ort des zu ändernden Textes: Beschränkung Zahl Teilnehmer
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Text:
“Es erfolgt keine Reduzierung der Bewerber. Es werden alle Bewerber/Bewerbergemeinschaften, die geeignet sind, zur Angebotsabgabe aufgefordert.” Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: III.1.1)
Ort des zu ändernden Textes: Befähigung zur Berufsausübung
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Text:
“Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Eigenerklärung gem. § 123 Abs. 1-3 GWB, gem. § 123 Abs. 4 GWB, gem. gemäß § 124 GWB, Eigenerklärung über...”
Text
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Eigenerklärung gem. § 123 Abs. 1-3 GWB, gem. § 123 Abs. 4 GWB, gem. gemäß § 124 GWB, Eigenerklärung über mindestens ein vergleichbares Referenzprojekt – siehe Verfahrensbrief –, Übergabe eines Musters – siehe Verfahrensbrief –, aktueller Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregisters – nicht älter als 6 Monate –, Kopieder Gewerbeanmeldung oder -bestätigung, sofern kein Handelsregistereintrag vorhanden ist.
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Text:
“Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Eigenerklärung gem. § 123 Abs. 1-3 GWB, gem. § 123 Abs. 4 GWB, gem. § 124 GWB, aktueller Auszug aus dem...”
Text
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Eigenerklärung gem. § 123 Abs. 1-3 GWB, gem. § 123 Abs. 4 GWB, gem. § 124 GWB, aktueller Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregisters – nicht älter als 6 Monate –, Kopie der Gewerbeanmeldung oder -bestätigung, sofern kein Handelsregistereintrag vorhanden ist.
(siehe Verfahrensbrief Ziff. 2.2.7 Nr. 1-3; Nr. 6-7 sowie Anlage 6 Teilnahmeantragsformular Ziff. B Nr. 1-3; 6-7)
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Nummer des Abschnitts: III.1.3)
Ort des zu ändernden Textes: Techn. und berufl. Leistungsfähigkeit
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Text: Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
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Text:
“— Eigenerklärung über mindestens ein vergleichbares Referenzprojekt gem. Anforderungen (siehe Vergabeunterlagen: Verfahrensbrief Ziff. 2.2.7 Nr. 4; Anlage 6...”
Text
— Eigenerklärung über mindestens ein vergleichbares Referenzprojekt gem. Anforderungen (siehe Vergabeunterlagen: Verfahrensbrief Ziff. 2.2.7 Nr. 4; Anlage 6 Teilnahmeantragsformular Ziff. B Nr. 4 – Anhang 1),
— Übergabe einer Bodycam (ohne Dockingstation und Zubehör) als Muster (siehe Verfahrensbrief Ziff. 2.2.7 Nr. 5; Anlage 6 Teilnahmeantragsformular Ziff. B Nr. 5).
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Nummer des Abschnitts: III.2.2)
Ort des zu ändernden Textes: Bedingungen für die Ausführungen des Auftrags
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Text: Siehe Vergabeunterlagen
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Text:
“Der Auftraggeber behält sich vor, das eingesetzte Personal des Auftragnehmers einer Zuverlässigkeitsüberprüfung zu unterziehen oder nach dem...”
Text
Der Auftraggeber behält sich vor, das eingesetzte Personal des Auftragnehmers einer Zuverlässigkeitsüberprüfung zu unterziehen oder nach dem Verpflichtungsgesetz förmlich zu verpflichten. Einzelheiten sind in Ziffer 15 der Anlage 3 – weitere ergänzende Vetrragsbedingungen geregelt.
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Nummer des Abschnitts: VI.4.3)
Ort des zu ändernden Textes: Einlegung von Rechtsbehelfen
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Text:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Auszug aus dem GWB
§ 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein...”
Text
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Auszug aus dem GWB
§ 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antrags befugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 161 Form, Inhalt
(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein
Bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder
Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangs bevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen;
(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen
Beteiligten benennen.
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Nummer des Abschnitts: I.4)
Ort des zu ändernden Textes: Art des öffentlichen Auftraggebers
Alter Wert
Text: Einrichtung des öffentlichen Rechts
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Text:
“Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen”
Quelle: OJS 2018/S 097-221336 (2018-05-22)
Ergänzende Angaben (2018-06-06)
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2)
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Datum: 2018-06-07 📅
Zeit: 10:00
Neuer Wert
Datum: 2018-06-11 📅
Zeit: 10:00
Andere zusätzliche Informationen
“Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Geändert von
„Tag: 7.6.2018
Ortszeit: 10.00“
In
„Tag: 11.6.2018
Ortszeit: 10.00“”
Quelle: OJS 2018/S 108-245974 (2018-06-06)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-10-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 0.01 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Baden-Württemberg🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Die Lieferung hat –Frei Haus“ (DDP, Incoterms) in mehreren Chargen an bis zu 20 Standorte der Polizei Baden-Württemberg hinter die erste dort verschließbare...”
Hauptstandort oder Erfüllungsort
Die Lieferung hat –Frei Haus“ (DDP, Incoterms) in mehreren Chargen an bis zu 20 Standorte der Polizei Baden-Württemberg hinter die erste dort verschließbare Tür zu erfolgen. Der Auftraggeber übergi...
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Beschreibung der Beschaffung:
“Rahmenvertrag über die Lieferung von Bodycams inklusive Zubehör und weiterer Leistungen gem. Leistungsbeschreibung.” Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Z-Kriterien gem. Leistungsverzeichnis
Qualitätskriterium (Gewichtung): 60
Kostenkriterium (Name): Gesamtwertungspreis
Kostenkriterium (Gewichtung): 40
Beschreibung
Zusätzliche Informationen: Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium.
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 089-199474
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel:
“Rahmenvertrag über die Lieferung von Bodycams inklusive Zubehör und weiterer Leistungen”
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-09-04 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Axon Public Safety Germany SE
Postanschrift: Hugo-Junkers-Str. 3
Postort: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60386
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Baden-Württemberg🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
“Auftragswerte werden zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 3 und Nr. 4 VgV nicht veröffentlicht.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y5YYXZP” Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 721926-0📞
E-Mail: poststelle@rpk.bwl.de📧
Fax: +49 721926-3985 📠
URL: http://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Auszug aus dem GWB
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Auszug aus dem GWB
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Fußnote
§ 161 Form, Inhalt
(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen.
(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2018/S 191-431489 (2018-10-02)