Bohrmodul

Hochschule Bochum

Die Hochschule Bochum plant die Beschaffung eines großskaligen, horizontal verfahrbaren Drehantriebs für stationäre Bohrprozesse (Bohrmodul).

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-04-13. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-03-09.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-03-09 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2018-03-09)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Bohrvorrichtungen
Referenznummer: AUS-2018-06-O-VgV
Kurze Beschreibung:
Die Hochschule Bochum plant die Beschaffung eines großskaligen, horizontal verfahrbaren Drehantriebs für stationäre Bohrprozesse (Bohrmodul).
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bohrvorrichtungen 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser) 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Bochum, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Hochschule Bochum
Postanschrift: Lennershofstraße 140
Postleitzahl: 44801
Postort: Bochum
Kontakt
Internetadresse: http://www.hochschule-bochum.de 🌏
E-Mail: hochschulverwaltung@hs-bochum.de 📧
Telefon: +49 234 / 32-10034 📞
Fax: +49 234 / 32-14219 📠
URL der Dokumente: https://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/notice/CXPNY5NYUHW 🌏
URL der Teilnahme: https://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/notice/CXPNY5NYUHW 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-03-09 📅
Einreichungsfrist: 2018-04-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-03-13 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 050-110037
ABl. S-Ausgabe: 50
Zusätzliche Informationen
Sofern im Vergabeverfahren das Angebot einer anerkannten Werkstätte für behinderte Menschen oder einer anerkannten Blindenwerkstätte oder diesen Einrichtungen vergleichbare Einrichtungen (nachfolgend bevorzugte Bieter) ebenso wirtschaftlich wie das ansonsten wirtschaftlichste Angebot eines insofern nicht bevorzugten Bieters ist, so wird dem bevorzugten Bieter der Zuschlag erteilt. Bei der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit der Angebote wird der von den bevorzugten Bietern angebotene Preis mit einem Abschlag von 15 von Hundert berücksichtigt. Voraussetzung für die Berücksichtigung des Abschlags ist, dass die Herstellung der angebotenen Lieferungen zu einem wesentlichen Teil durch die bevorzugten Bieter erfolgt. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Wertschöpfung durch ihre Beschäftigten mehr als 10 % des Nettowerts der zugekauften Waren beträgt. Bekanntmachungs-ID: CXPNY5NYUHW.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Dauer: 12 Monate
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hochschule Bochum, Lennershofstraße 140, 44801, Bochum.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Besondere Bedingungen an die Auftragsdurchführung bestehen nach dem TVgG-NRW.
Hierzu sind die folgenden Verpflichtungsermächtigungen einzureichen:
Formular 525 EU.
Aufgrund des Bestbieterprinzips werden diese nur vom zu bezuschlagenden Bieter nach Abschluss der Angebotsphase angefordert.

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 09:30
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-07-15 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-04-13 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Dezernat 1
Internetadresse: www.hochschule-bochum.de 🌏
Dokumente URL: https://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/notice/CXPNY5NYUHW 🌏
Kontaktperson: Poststelle / IMS
Land: Bochum, Kreisfreie Stadt 🏙️

Referenz
Zusätzliche Informationen
Sofern im Vergabeverfahren das Angebot einer anerkannten Werkstätte für behinderte Menschen oder einer anerkannten Blindenwerkstätte oder diesen Einrichtungen vergleichbare Einrichtungen (nachfolgend bevorzugte Bieter) ebenso wirtschaftlich wie das ansonsten wirtschaftlichste Angebot eines insofern nicht bevorzugten Bieters ist, so wird dem bevorzugten Bieter der Zuschlag erteilt. Bei der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit der Angebote wird der von den bevorzugten Bietern angebotene Preis mit einem Abschlag von 15 von Hundert berücksichtigt. Voraussetzung für die Berücksichtigung des Abschlags ist, dass die Herstellung der angebotenen Lieferungen zu einem wesentlichen Teil durch die bevorzugten Bieter erfolgt. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Wertschöpfung durch ihre Beschäftigten mehr als 10 % des Nettowerts der zugekauften Waren beträgt.
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Bekanntmachungs-ID: CXPNY5NYUHW.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2514111691 📞
E-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de 📧
Fax: +49 2514112165 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2018/S 050-110037 (2018-03-09)