Bordrechner/Fahrausweisdrucker LK Tuttlingen

Landratsamt Tuttlingen

Der Verkehrsverbund TUTicket koordiniert den landkreiseinheitlichen Tarif des öffentlichen Personennahverkehrs mit Bus und Bahn. Neben 27 Buslinien bieten TUTicket den Bürgern mit dem "RINGZUG" ein S-Bahn ähnliches Schienensystem, das im ländlichen Raum in Deutschland einzigartig ist. Mit dem Projekt "Integrierter ÖPNV Tuttlingen 2020" soll für den gesamten Landkreis Tuttlingen die technische Ausrüstung der Fahrzeuge (Bordrechner/Fahrausweisdrucker) und der zentralen Systeme für den Busverkehr beschafft werden, um auf der Basis von zuverlässigen Echtzeitdaten die Funktionen Anschlusssicherung, Fahrgastinformation, Fahrausweisverkauf und E-Ticketing zu realisieren. Der Landkreis Tuttlingen wird als Mandant in dem itcs IVU.fleet und dem Vertriebshintergrundsystem IVU.fair, welche der Landkreis Konstanz beschafft hat, eingerichtet. Ziel ist die optimale Nutzung von Synergien und folglich eine Kostenoptimierung.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-01-22. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-12-21.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-12-21 Auftragsbekanntmachung
2019-10-28 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2018-12-21)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Systeme zur Echtzeit-Passagierinformation
Referenznummer: 2934/18
Kurze Beschreibung:
Der Verkehrsverbund TUTicket koordiniert den landkreiseinheitlichen Tarif des öffentlichen Personennahverkehrs mit Bus und Bahn. Neben 27 Buslinien bieten TUTicket den Bürgern mit dem "RINGZUG" ein S-Bahn ähnliches Schienensystem, das im ländlichen Raum in Deutschland einzigartig ist. Mit dem Projekt "Integrierter ÖPNV Tuttlingen 2020" soll für den gesamten Landkreis Tuttlingen die technische Ausrüstung der Fahrzeuge (Bordrechner/Fahrausweisdrucker) und der zentralen Systeme für den Busverkehr beschafft werden, um auf der Basis von zuverlässigen Echtzeitdaten die Funktionen Anschlusssicherung, Fahrgastinformation, Fahrausweisverkauf und E-Ticketing zu realisieren. Der Landkreis Tuttlingen wird als Mandant in dem itcs IVU.fleet und dem Vertriebshintergrundsystem IVU.fair, welche der Landkreis Konstanz beschafft hat, eingerichtet. Ziel ist die optimale Nutzung von Synergien und folglich eine Kostenoptimierung.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Systeme zur Echtzeit-Passagierinformation 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Zentralrechner 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Tuttlingen 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landratsamt Tuttlingen
Postanschrift: Bahnhofstraße 100
Postleitzahl: 78532
Postort: Tuttlingen
Kontakt
Internetadresse: http://www.landkreis-tuttlingen.de 🌏
E-Mail: vergabe@mmv-recht.de 📧
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YEMYGEA/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YEMYGEA 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-12-21 📅
Einreichungsfrist: 2019-01-22 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-12-26 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 248-574675
ABl. S-Ausgabe: 248
Zusätzliche Informationen
Der Auftraggeber behält sich vor, bereits nach dem ersten verbindlichen Angebot mit dem erstplatzierten Bieter in die Pflichtenheftphase einzusteigen und nach einem erfolgreichen Abschluss der Pflichtenheftphase den Zuschlag auf dieses erste verbindliche Angebot zu erteilen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Neubeschaffung durch den Landkreises Tuttlingen sind die Bordrechner/Fahrausweisdrucker und Fahrgastinformationsbildschirme für 75 Fahrzeuge, das Kommunikationssystem für Daten und Sprache zu dem itcs IVU.fleet des Landkreises Konstanz, sowie deren Einbindung in das Hintergrundsystem IVU.fair für den Vertrieb. Weiterhin werden ca. 15 mobile Bordrechner-, Verkaufs- und Kontrollgeräte, ohne IBIS-Master aber mit itcs-Einbindung, beschafft. Mit diesen Systemkomponenten werden die Echtzeitdaten erzeugt, die dann für die Echtzeitauskunft, die DFI-Anzeiger, die Anschlusssicherung und den Datenaustausch mit der Zentralen Datendrehscheibe des NVBW über das vorhandene itcs zur Verfügung gestellt werden. Mit dem neuen Bordrechner wird eine hochmoderne Technologie nach aktuellem Stand der Technik beschafft, die zukünftig neue Funktionen, wie z.B. die Kontrolle der E-Tickets im Baden-Württemberg-Tarif ermöglichen.
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Der unternehmensübergreifende Datenaustausch wird durch die Anbindung des itcs an die "Zentrale Datendrehscheibe" (ZDD) des Landes, betrieben von der NVBW, realisiert und ist daher nicht Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens.
Neben dem klassischen Vertrieb (Ausgabe von Papierfahrscheinen) ist auch die Kontrolle von E-Tickets im Landkreis Tuttlingen zu realisieren.
Dauer: 48 Monate
Beschreibung der Optionen:
In der Leistungsbeschreibung sind im Leistungsverzeichnis (Preisblatt) optionale Leistungen als solche gekennzeichnet. Aufgrund des Verfahrenscharakters kann sich die Anzahl und der Inhalt der Optionen bis zur Abgabe des finalen Angebots noch ändern.
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Ziel ist es, dass nach dem ersten verbindlichen Angebot, der Teststellung und den Bietergesprächen die Zahl der optionalen Anforderungen reduziert wird.
Zusätzliche Informationen:
Der Auftraggeber behält sich vor, bereits nach dem ersten verbindlichen Angebot mit dem erstplatzierten Bieter in die Pflichtenheftphase einzusteigen und nach einem erfolgreichen Abschluss der Pflichtenheftphase den Zuschlag auf dieses erste verbindliche Angebot zu erteilen.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Im gesamten Landkreis Tuttlingen

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Nachweis über den Eintrag ins Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschrift des Landes, in dem der Bieter ansässig ist (§ 122 Abs. 2 Nr. 1 GWB i.V.m. § 44 Abs. 1 VgV)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
a) Erklärung zum Gesamtumsatz und zum Umsatz bezogen auf die Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i. V. m. § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV)
b) Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung durch einen Versicherungsschein oder Bescheinigung eines Versicherungsgebers, dass eine entsprechende Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird (jeweils Kopie ausreichend).
c) Nachweis einer Vermögenshaftpflichtversicherung durch einen Versicherungsschein oder Bescheinigung eines Versicherungsgebers, dass eine entsprechende Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird (jeweils Kopie ausreichend).
Mindeststandards:
Zu b) Deckungssumme für Sach- und Personenschäden in Höhe von 1,0 Mio. EUR p. a. (zweifach maximiert)
Zu c) Deckungssumme für Vermögenshaftpflichtversicherung in Höhe von 0,5 Mio. EUR p. a. (zweifach maximiert)
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit ist durch die Vorlage von Referenzen nachzuweisen. Die Referenzen sind durch den Bewerber mit dem Formblatt Referenzen zu beschreiben. Es können maximal sieben Referenzen mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden.
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Weiterhin sind folgende Erklärungen abzugeben (falls zutreffend):
— Erklärung zum Angebot einer Bietergemeinschaft (§ 43 Abs. 2 u. 3 VgV)
— Erklärung zum Nachunternehmer (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i. V. m. § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV)
— Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers (§ 36 Abs. 1 VgV)
— Verpflichtungserklärung zur Eignungsleihe (§ 47 VgV)
— Textliche Darstellung des zur Verfügung stehenden Materials und Personals, aus der hervorgeht, auf welche Weise der Bieter den beschriebenen Leistungsumfang (vgl. diese Auftragsbekanntmachung als auch die Vergabeunterlagen aus Ziffer I.3 der Auftragsbekanntmachung) zu erbringen gedenkt und welches Backup-Konzept bei technischen Problemen oder personellen Ausfällen vorgesehen ist.
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Mindeststandards:
Als Mindestanforderungen werden jeweils 3 Referenzen vorgegeben, die folgende Kriterien erfüllen:
b) Fahrzeuggerät – Funktionsbereich Bordrechner
c) Fahrzeuggerät – Funktionsbereich Vertrieb
d) Fahrzeuggerät – Funktionsbereich E-Ticket
e) LSA-Ansteuerung über R09-Telegramme
f) Fahrplandatenimport über VDV 452
g) E-Ticket nach VDV-KA – Hintergrundsystem
h) Datenverkehr Bordrechner – Hardwarekonzept
Jede der genannten Anforderungen muss in den maximal sieben Referenzen mindestens 3-mal nachgewiesen werden. Es ist nicht notwendig, dass alle Anforderungen in einer Referenz nachgewiesen werden.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen:
— Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §
123 GWB
124 GWB
— Erklärung zur Selbstreinigung nach § 125 GWB – falls zutreffend -
Sonstige Besondere Bedingungen nach § 128 GWB:
— Erklärung zur Einhaltung des MiLoG
— Erklärung zur Anerkennung der Antikorruptionserklärung
— Auszug aus dem Gewerbezentralregister – falls vorliegend -
— Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau- und Dienstleistungen nach den Vorgaben des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz – LTMG)
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Die Bewerber, die form- und fristgerecht einen Teilnahmeantrag abgegeben und die vorgenannten Nachweise und Erklärungen vorgelegt haben, gelten grundsätzlich als geeignet.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Die Vergabestelle prüft, inwiefern die Bewerber form- und fristgerecht einen Teilnahmeantrag abgegeben haben und die in den Vergabebedingungen bzw. der Auftragsbekanntmachung geforderten Nachweise und Erklärungen beigebracht haben. Stellt die Vergabestelle für mehr als 5 Bewerber die Eignung fest, erfolgt die Auswahl der Bieter auf Grund der eingereichten Referenzen. Die Referenzen sind durch den Bewerber mit dem Formblatt Referenzen zu beschreiben. Es können maximal sieben Referenzen mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden.
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a) Fahrzeuggerät – Funktionsbereich itcs-Anbindung IVU.fleet
b) Fahrzeuggerät – Funktionsbereich Bordrechner
c) Fahrzeuggerät – Funktionsbereich Vertrieb
d) Fahrzeuggerät – Funktionsbereich E-Ticket
e) LSA-Ansteuerung über R09-Telegramme
f) Fahrplandatenimport über VDV 452
g) E-Ticket nach VDV-KA – Hintergrundsystem
h) Datenverkehr Bordrechner – Hardwarekonzept
Jede der vorgenannten Anforderungen (Buchstaben b)-h)) muss in den maximal sieben Referenzen mindestens 3-mal nachgewiesen werden. Es ist nicht notwendig, dass alle Anforderungen in einer Referenz nachgewiesen werden. Wird für mehr als fünf Bewerber die Eignung festgestellt, wird die erreichte Punktzahl von bis zu sieben Referenzen je Bewerber ermittelt.
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Die Vergabestelle behält sich die Überprüfung der eingereichten Angaben vor.
Die fünf Bewerber mit der höchsten Punktzahl werden zum weiteren Verfahren zugelassen und erhalten die Aufforderung zur Abgabe eines ersten verbindlichen Angebotes.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): A – Anforderungen (Technische Bewertung)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Qualitätskriterium (Bezeichnung): T – Teststellung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Kostenkriterium (Name): W – Wertungspreis
Kostenkriterium (Gewichtung): 20
Kostenkriterium (Name): F – Folgekosten (LCC)
Kostenkriterium (Gewichtung): 40

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YEMYGEA/documents 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: Martini Mogg Vogt Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft mbB
Postanschrift: Joseph-Schumpeter-Allee 23
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53227
Kontaktperson: Vergabedezernat
Telefon: +49 228184379813 📞
Fax: +49 228184379871 📠
Land: Bonn, Kreisfreie Stadt 🏙️
Internetadresse: www.mmv-recht.de 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Der öffentliche Auftraggeber behält sich vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in die Verhandlung einzutreten.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YEMYGEA

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7219268730 📞
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de 📧
Fax: +49 7219263985 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 GWB Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
Gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2018/S 248-574675 (2018-12-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-10-28)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 2934/18 (TUT BR) - final call
Kurze Beschreibung:
Der Verkehrsverbund TUTicket koordiniert den landkreiseinheitlichen Tarif des öffentlichen Personennahverkehrs mit Bus und Bahn. Neben 27 Buslinien bieten TUTicket den Bürgern mit dem „RINGZUG“ ein S-Bahn ähnliches Schienensystem, das im ländlichen Raum in Deutschland einzigartig ist. Mit dem Projekt „Integrierter ÖPNV Tuttlingen 2020“ soll für den gesamten Landkreis Tuttlingen die technische Ausrüstung der Fahrzeuge (Bordrechner/Fahrausweisdrucker) und der zentralen Systeme für den Busverkehr beschafft werden, um auf der Basis von zuverlässigen Echtzeitdaten die Funktionen Anschlusssicherung, Fahrgastinformation, Fahrausweisverkauf und E-Ticketing zu realisieren. Der Landkreis Tuttlingen wird als Mandant in dem itcs IVU.fleet und dem Vertriebshintergrundsystem IVU.fair, welche der Landkreis Konstanz beschafft hat, eingerichtet. Ziel ist die optimale Nutzung von Synergien und folglich eine Kostenoptimierung.
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Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-10-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-10-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 211-518566
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 248-574675
ABl. S-Ausgabe: 211

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Neubeschaffung durch den Landkreises Tuttlingen sind die Bordrechner/Fahrausweisdrucker und Fahrgastinformationsbildschirme für 75 Fahrzeuge, das Kommunikationssystem für Daten und Sprache zu dem itcs IVU.fleet des Landkreises Konstanz, sowie deren Einbindung in das Hintergrundsystem IVU.fair für den Vertrieb. Weiterhin werden ca. 15 mobile Bordrechner-, Verkaufs- und Kontrollgeräte, ohne IBIS-Master aber mit itcs-Einbindung, beschafft. Mit diesen Systemkomponenten werden die Echtzeitdaten erzeugt, die dann für die Echtzeitauskunft, die DFI-Anzeiger, die Anschlusssicherung und den Datenaustausch mit der Zentralen Datendrehscheibe des NVBW über das vorhandene itcs zur Verfügung gestellt werden. Mit dem neuen Bordrechner wird eine hochmoderne Technologie nach aktuellem Stand der Technik beschafft, die zukünftig neue Funktionen, wie z. B. die Kontrolle der E-Tickets im Baden-Württemberg-Tarif ermöglichen.
Mehr anzeigen
Der unternehmensübergreifende Datenaustausch wird durch die Anbindung des itcs an die „Zentrale Datendrehscheibe“ (ZDD) des Landes, betrieben von der NVBW, realisiert und ist daher nicht Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens.

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): A — Anforderungen (Technische Bewertung)
T — Teststellung
Kostenkriterium (Name): W — Wertungspreis
F — Folgekosten (LCC)

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-08-08 📅
Name: IVU Traffic Technologies AG
Postanschrift: Bundesallee 88
Postort: Berlin
Postleitzahl: 12161
Land: Deutschland 🇩🇪
Berlin 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1

Referenz
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YEMD6PP

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 GWB Absatz 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2019/S 211-518566 (2019-10-28)