Entwicklung, Herstellung, Lieferung, einer ETCS-Ausrüstung (European Train Control System) Baseline 3,mindestens Release 2 für siebzehn (17) Hochgeschwindigkeitstriebzüge der Baureihe 407 einschließlich der Sicherstellung von deren funktional einwand- und rückwirkungsfreier Integration in die Hochgeschwindigkeitstriebzüge. Wesentlicher Bestandteil der Leistung ist die uneingeschränkte Zulassung im integrierten Zustand.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-12-03.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-10-31.
Entwicklung, Herstellung, Lieferung, einer ETCS-Ausrüstung (European Train Control System) Baseline 3,mindestens Release 2 für siebzehn (17) Hochgeschwindigkeitstriebzüge der Baureihe 407 einschließlich der Sicherstellung von deren funktional einwand- und rückwirkungsfreier Integration in die Hochgeschwindigkeitstriebzüge. Wesentlicher Bestandteil der Leistung ist die uneingeschränkte Zulassung im integrierten Zustand.
Entwicklung, Herstellung, Lieferung, einer ETCS-Ausrüstung (European Train Control System) Baseline 3, mindestens Release 2 für siebzehn (17) Hochgeschwindigkeitstriebzüge der Baureihe 407 einschließlich der Sicherstellung von deren funktional einwand- und rückwirkungsfreier Integration in die Hochgeschwindigkeitstriebzüge. Wesentlicher Bestandteil der Leistung ist die uneingeschränkte Zulassung im integrierten Zustand.
Deren Einbau in die Hochgeschwindigkeitstriebzüge der BR 407, deren Inbetriebsetzung und Durchführung der Zulassung der Hochgeschwindigkeitstriebzüge nach Einbau einzeln wie auch als geschlossenes Leistungspaket (Einbau, Inbetriebsetzung und Zulassung) ist zwingend als Option anzubieten.
Eine ETCS-Zulassung bzw. -Funktionalität der Baureihe 407 besteht bisher nicht.
Das Einsatzgebiet der Hochgeschwindigkeitstriebzüge mit ETCS ist Deutschland, Frankreich, Belgien und Grenzbetriebsstrecken zur Schweiz ab dem Jahres-Fahrplan 2023 (Beginn 12/2022).
Die Hochgeschwindigkeitstriebzüge sollen nach EU- sowie landesspezifischen Vorschriften zugelassen werden und für den Betrieb auf den definierten Streckennetzen (area of use) der oben genannten Länder geeignet sein.
Der Leistungserbringer stellt sicher, dass die Hochgeschwindigkeitstriebzüge neben ETCS auch mit den nationalen Systemen LZB/PZB für Deutschland, KVB und RPS für Frankreich und TBL1+ für Belgien einsatzfähig und zugelassen betrieben werden können. Die Ausrüstungen für den ETCS-Datenfunk sind im Rahmen der Ausrüstung auf den erforderlichen Stand bezüglich Störfestigkeit inkl. GPRS-Funktionalität zu bringen.
Die vorgenannten Ausrüstungen können den derzeit eingebauten Bistandard-EVC unter Aufgabe der dort enthaltenen TVM-Funktion ersetzen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2019-06-02 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Deren Einbau in die Hochgeschwindigkeitstriebzüge der BR 407, deren Inbetriebsetzung und Durchführung der Zulassung der Hochgeschwindigkeitstriebzüge nach...”
Beschreibung der Optionen
Deren Einbau in die Hochgeschwindigkeitstriebzüge der BR 407, deren Inbetriebsetzung und Durchführung der Zulassung der Hochgeschwindigkeitstriebzüge nach Einbau einzeln wie auch als geschlossenes Leistungspaket (Einbau, Inbetriebsetzung und Zulassung) ist zwingend als Option anzubieten.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“1) Bietereigenerklärung:
Der Bewerber legt die ausgefüllte Bietereigenerklärung (Verfügbar auf der Vergabeplattform der Deutschen Bahn AG:...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
1) Bietereigenerklärung:
Der Bewerber legt die ausgefüllte Bietereigenerklärung (Verfügbar auf der Vergabeplattform der Deutschen Bahn AG: „Bietereigenerklärung“) vor.
2) Erklärung zur Liquidation/Insolvenz:
Der Bewerber versichert, dass auf sein Vermögen kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet ist, die Eröffnung weder beantragt noch ein Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist. Der Bewerber erklärt, dass er sich nicht in Liquidation befindet.
3) Erklärung Gewerbezentralregistereintrag:
Der Bewerber erklärt, ob für ihn im Gewerbezentralregister oder in einem vergleichbaren Register ein Eintrag verzeichnet ist. Darüber hinaus erklärt der Bewerber, ob derzeit ein Verfahren anhängig ist, das zu einer Eintragung im Gewerbezentralregister oder in einem vergleichbaren Register führen kann. Sollte eine Eintragung vorliegen, so hat der Bewerber einen Auszug des Gewerbezentralregisters oder des vergleichbaren Registers mindestens in Kopie vorzulegen.
4) Anmeldung Gewerbe:
Der Bewerber versichert und weist nach, dass er sein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet hat und – sofern nach Maßgabe der Vorschriften des HGB eintragungspflichtig – im Handelsregister eingetragen ist. Als Nachweis ist mindestens die Kopie eines aktuellen Handelsregisterauszugs (nicht älter als 12 Monate) oder ein gleichwertiges Dokument des Herkunftslandes (ggf. inklusive beglaubigter Übersetzung) in deutscher Sprache beizufügen.
Die Erklärungen und Nachweise gemäß Ziff. 1.-4. sind mit dem Teilnahmeantrag hochzuladen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1) Testierte Jahresabschlüsse:
Der Bewerber legt Kopien der letzten 3 abgelaufenen Geschäftsjahre vor.
2) Vertragserfüllungsbürgschaften:
Kann der Bewerber...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1) Testierte Jahresabschlüsse:
Der Bewerber legt Kopien der letzten 3 abgelaufenen Geschäftsjahre vor.
2) Vertragserfüllungsbürgschaften:
Kann der Bewerber die unter Ziff. 1 geforderten Erklärungen/Nachweise nicht vorlegen, so hat er eine Erklärung abzugeben, in der er sich verpflichtet, spätestens zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses eine Vertragserfüllungsbürgschaft einer Bank (mit einem Mindestrating BBB-/Baa3) in Höhe von 10 % des Auftragswertes beizubringen. Dies gilt nicht, wenn im Falle einer Bietergemeinschaft der Bewerber die unter Ziff. 1 und 2 geforderten Erklärungen/Nachweise für den mehrheitlichen Gesellschafter (größer/gleich 50 % Gesellschaftsanteil) oder alle Gesellschafter vorlegt.
Die Erklärungen und Nachweise gem. Ziff. 1 – 2 sind mit dem Teilnahmeantrag hochzuladen.
Bewerber, die sich zum Nachweis ihrer Eignung gemäß § 47 Abs. 1 SektVO auf die Kapazitäten anderer Unternehmen stützen, müssen diese Drittunternehmen im Teilnahmeantrag verbindlich benennen und durcheine entsprechende unwiderrufliche Verpflichtungserklärung des Drittunternehmens nachweisen, dass ihnen die Mittel zur Verfügung stehen, die für die Erfüllung des Auftrags erforderlich sind.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1) Der Bewerber muss eine vollständige Referenzliste über die in den letzten 5 Jahren erbrachte Leistungen für Entwicklung, Herstellung und / oder...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1) Der Bewerber muss eine vollständige Referenzliste über die in den letzten 5 Jahren erbrachte Leistungen für Entwicklung, Herstellung und / oder Integration eines ETCS – Zugsicherungssystems in einem EU-Mitgliedsstaat vorlegen. Konsortialprojekte können ebenfalls angegeben werden. Unter diesen Projekten muss sich mindestens ein Projekt mit einer vergleichbaren Anzahl von Triebzügen oder mindestens 30 Lokomotiven/selbst fahrenden Einzelfahrzeugen befinden.
2) Der Bewerber muss nachweisen, dass er über die zur ausgeschriebenen Leistung erforderliche technische und infrastrukturelle Ausrüstung verfügt, oder diese über ein Konsortialprojekt bzw. Untervergabe nachweist.
3) Der Bewerber muss nachweisen, dass er über ein branchenübliches Fertigungs- und Qualitätssicherungssystem wie bspw. nach ISO verfügt. Entsprechende Zertifikate sind vorzulegen.
4) Der Bewerber hat nachzuweisen, dass er über entsprechende Untersuchungs- und Forschungsmöglichkeiten verfügt, welches die Entwicklung und Integration von ETCS ermöglicht.
Die unter Ziff. 1 – 4 geforderten Erklärungen und Nachweise sind mit dem Teilnahmeantrag hochzuladen.
Bewerber, die sich zum Nachweis ihrer Eignung gemäß § 47 Abs. 1 SektVO auf die Kapazitäten anderer Unternehmen stützen, müssen diese Drittunternehmen im Teilnahmeantrag verbindlich benennen und durch eine entsprechende unwiderrufliche Verpflichtungserklärung des Drittunternehmens nachweisen, dass ihnen die Mittel zur Verfügung stehen, die für die Erfüllung des Auftrags erforderlich sind.
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-12-03
12:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2018-12-12 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
“Die weiteren Teile der Vergabeunterlagen sind vertraulich.
Der Auftraggeber stellt diese Unterlagen daher nicht bereits sofort mit Beginn des...”
Die weiteren Teile der Vergabeunterlagen sind vertraulich.
Der Auftraggeber stellt diese Unterlagen daher nicht bereits sofort mit Beginn des Vergabeverfahrens zum Download zur Verfügung. Die Unterlagen werden vielmehr erst nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs lediglich den ausgewählten geeigneten und zuverlässigen Unternehmen zur Verfügung gestellt.
Erforderlich ist zudem, dass die Unternehmen dem Auftraggeber die vertrauliche Behandlung der Unterlagen mittels einer vom Unternehmen unterschriebenen Vertraulichkeitserklärung (Anlage zu dieser Bekanntmachung: „Verpflichtungserklärung“) zugesichert haben. Sie ist mit einer eingescannten Unterschrift zu versehen (z. B. PDF, JPG) und mit dem Teilnahmeantraghochzuladen. Der Bewerber nutzt für die Einreichung der Teilnahmeunterlagen das Portal der e-Vergabeplattform, um die mit dem Teilnahmeantrag geforderten Angaben zu machen und erforderliche Begleitdokumente und Anlagen hochzuladen.
Der Bewerber nutzt für die Einreichung der Teilnahmeunterlagen das Portal der e-Vergabeplattform, um die mit dem Teilnahmeantrag geforderten Angaben zu machen und erforderliche Begleitdokumente und Anlagen hochzuladen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Der Bieter hat in den Angebotsunterlagen alle Angaben deutlich zu kennzeichnen, die der Wahrung von Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen unterliegen. Liegt keine entsprechende Kennzeichnung vor, geht der Auftraggeber davon aus, dass sich diesbezüglich keine Weitergabebeschränkungen nach § 5 Abs. 1 SektVO ergeben und die Angaben im Sinne von § 165 GWB den Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens zur Einsichtnahme freigegeben werden können
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Quelle: OJS 2018/S 212-486955 (2018-10-31)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-09-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Entwicklung, Herstellung, Lieferung, einer ETCS-Ausrüstung (European Train Control System) Baseline 3,mindestens Release 2 für 17...”
Kurze Beschreibung
Entwicklung, Herstellung, Lieferung, einer ETCS-Ausrüstung (European Train Control System) Baseline 3,mindestens Release 2 für 17 Hochgeschwindigkeitstriebzüge der Baureihe 407 einschließlich der Sicherstellung von deren funktional ein wand- und rückwirkungsfreier Integration in die Hochgeschwindigkeitstriebzüge. Wesentlicher Bestandteil der Leistung ist die uneingeschränkte Zulassung im integrierten Zustand.
Mehr anzeigen Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Entwicklung, Herstellung, Lieferung, einer ETCS-Ausrüstung (European Train Control System) Baseline 3, mindestens Release 2 für 17...”
Beschreibung der Beschaffung
Entwicklung, Herstellung, Lieferung, einer ETCS-Ausrüstung (European Train Control System) Baseline 3, mindestens Release 2 für 17 Hochgeschwindigkeitstriebzüge der Baureihe 407 einschließlich der Sicherstellung von deren funktional ein wand- und rückwirkungsfreier Integration in die Hochgeschwindigkeitstriebzüge. Wesentlicher Bestandteil der Leistung ist die uneingeschränkte Zulassung im integrierten Zustand. Die Fahrzeuge sind für den Betrieb auf den Streckennetzen in Deutschland, Frankreich, Belgien und den jeweiligen Grenzbetriebsstrecken zur Schweiz vorgesehen deren Einbau in die Hochgeschwindigkeitstriebzüge der BR 407, deren Inbetriebsetzung und Durchführung der Zulassung der Hochgeschwindigkeitstriebzüge nach Einbau ist anzubieten.
Eine ETCS-Zulassung bzw. -Funktionalität der Baureihe 407 besteht bisher nicht.
Das Einsatzgebiet der Hochgeschwindigkeitstriebzüge mit ETCS ist Deutschland, Frankreich, Belgien und Grenzbetriebsstrecken zur Schweiz ab dem Jahres-Fahrplan 2023 (Beginn 12/2022).
Die Hochgeschwindigkeitstriebzüge sollen nach EU- sowie landesspezifischen Vorschriften zugelassen werden und für den Betrieb auf den definierten Streckennetzen (area of use) der oben genannten Länder geeignet sein.
Der Leistungserbringer stellt sicher, dass die Hochgeschwindigkeitstriebzüge neben ETCS auch mit den nationalen Systemen LZB/PZB für Deutschland, KVB und RPS für Frankreich und TBL1+ für Belgien einsatzfähig und zugelassen betrieben werden können. Die Ausrüstungen für den ETCS-Datenfunk sind im Rahmen der Ausrüstung auf den erforderlichen Stand bezüglich Störfestigkeit inkl. GPRS-Funktionalität zu bringen.
Die vorgenannten Ausrüstungen können den derzeit eingebauten Bistandard-EVC unter Aufgabe der dort enthaltenen TVM-Funktion ersetzen.
Mehr anzeigen Informationen über Optionen
Beschreibung der Optionen:
“Mitanzubieten waren:
— Muss-Option Softwarepflegevertrag Pauschalpreis 6-jährige Vertragsdauer,
— Muss-Option Softwarepflegevertrag Pauschalpreis 6-jährige...”
“Die weiteren Teile der Vergabeunterlagen sind vertraulich.
Der Auftraggeber stellt diese Unterlagen daher nicht bereits sofort mit Beginn des...”
Die weiteren Teile der Vergabeunterlagen sind vertraulich.
Der Auftraggeber stellt diese Unterlagen daher nicht bereits sofort mit Beginn des Vergabeverfahrens zum Download zur Verfügung. Die Unterlagen werden vielmehr erst nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs lediglich den ausgewählten geeigneten und zuverlässigen Unternehmen zur Verfügung gestellt.
Erforderlich ist zudem, dass die Unternehmen dem Auftraggeber die vertrauliche Behandlung der Unterlagen mittels einer vom Unternehmen unterschriebenen Vertraulichkeitserklärung (Anlage zu dieser Bekanntmachung: „Verpflichtungserklärung") zugesichert haben. Sie ist mit einer eingescannten Unterschrift zu versehen (z. B. PDF, JPG) und mit dem Teilnahmeantrag hochzuladen. Der Bewerber nutzt für die Einreichung der Teilnahmeunterlagen das Portal der e-Vergabeplattform, um die mit dem Teilnahmeantrag geforderten Angaben zu machen und erforderliche Begleitdokumente und Anlagen hochzuladen.
Der Bewerber nutzt für die Einreichung der Teilnahmeunterlagen das Portal der e-Vergabeplattform, um die mit dem Teilnahmeantrag geforderten Angaben zu machen und erforderliche Begleitdokumente und Anlagen hochzuladen.
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
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Quelle: OJS 2019/S 184-449300 (2019-09-20)