Für folgende Fahrzegugbauarten sind Brandmeldeanlagen für die Erfüllung der Anforderungen der Brandschutzkategorie B der TSI SRT zu konziepieren und zu liefern.
— 6 Fzg. BA 753.5
— 11 Fzg. BA 781.0
— 9 Fzg. BA 767.2
— 10 Fzg. BA 780.5
Gemäß technischem Lastenheft.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-04-18.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-03-14.
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-07-09) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: DB Fahrzeuginstandhaltung GmbH (Bukr 49)
Postanschrift: Caroline-Michaelis-Str. 5-11
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Schmidtler, Laura
Telefon: +49 89130884343📞
E-Mail: laura.schmidtler@deutschebahn.com📧
Region: Berlin🏙️
URL: http://www.deutschebahn.com/bieterportal🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Brandmeldesystem Dosto Netz 2
1832260
Produkte/Dienstleistungen: Not- und Sicherheitsausrüstungen📦
Kurze Beschreibung:
“Für folgende Fahrzeugbauarten sind Brandmeldeanlagen für die Erfüllung der Anforderungen der Brandschutzkategorie B der TSI SRT zu konziepieren und zu...”
Kurze Beschreibung
Für folgende Fahrzeugbauarten sind Brandmeldeanlagen für die Erfüllung der Anforderungen der Brandschutzkategorie B der TSI SRT zu konziepieren und zu liefern.
— 6 Fzg. BA 753.5,
— 11 Fzg. BA 781.0,
— 9 Fzg. BA 767.2,
— 10 Fzg. BA 780.5.
Gemäß technischem Lastenheft.
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 053-118192
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Brandmeldesystem Dosto Netz 2
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-07-09 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2018/S 131-299356 (2018-07-09)