Beschreibung der Beschaffung
Sicherstellung Brandschutz/vorbeugenden Brandschutz für die LVR-Klinik Köln sowie die Liegenschaften als dessen Brandschutzbeauftragter.
Im Einzelnen sind folgende Leistungen zu erbringen:
– Regelmäßige Prüfung und Aktualisierung der bestehenden Brandschutzordnung und der vorhandenen Brandschutzkonzepte
– Festlegung von Flucht- und Rettungswegen sowie Erstellung der Pläne,
– Erstellung betrieblicher Gefahrenabwehrpläne,
– Teilnahme an Brandschauen und Zusammenarbeit mit den Aufsichtsbehörden,
– Festlegung von Art und Umfang von Feuerlöscheinrichtungen,
– Regelmäßige Unterweisungen (1x jährlich) aller Beschäftigter (ca. 1 100 Mitarbeitende) inklusive Planung, Organisation und Durchführung von Übungen,
– Erstmalige klinikbezogene Brandschutzunterweisung für neue Mitarbeiter/innen zu den monatlichen Einstellungsterminen jeweils zum 01. und 15. eines Monats,
– Aus- und Fortbildungen von Mitarbeitenden in der Handhabung von Feuerlöscheinrichtungen und von Mitarbeitenden mit besonderen Aufgaben in einem Brandfall, z. B. Brandhelfer,
– Anzeigen von Mängeln im vorbeugenden Brandschutz, Erarbeitung von Maßnahmen zur Mängelbeseitigung,
– Regelmäßige Kontrolle (Aktualisierung alle 2 Jahre) der Sicherheitskennzeichnungen für Brandschutzeinrichtungen und für die Flucht- und Rettungswege,
– Festlegung von Ersatzmaßnahmen für den Ausfall von Brandschutzeinrichtungen,
– Ursachen von Bränden untersuchen, auswerten und Verbesserungen zur Brandverhütung entwickeln,
– Organisation und Überwachung der Wartung von Brandschutzeinrichtungen inklusive Feuerlöschern,
– Vorlage eines jährlichen Tätigkeitsberichtes einschließlich Brandrisikoanalyse,
– Umsetzung der Verordnung für brennbare Flüssigkeiten und technische Regelungen für brennbare Flüssigkeiten,
– Mitwirkung bei der Planung von vorbeugenden und abwehrenden Brandschutzmaßnahmen, insbesondere bei Bau- und Umbauvorhaben,
– Organisation und Sicherstellung der Prüfung und Wartung von brandschutztechni-schen Einrichtungen,
– Festlegung von Betriebsanweisungen im Bereich des Brandschutzes,
– Mitwirken bei der Festlegung von Ersatzmaßnahmen bei Ausfall und Außerbetriebssetzung von Brandschutztechnischen Einrichtungen,
– Fertigung von Betriebsanweisungen im Bereich des Brandschutzes,
– Beraten bei feuergefährlichen Arbeitsverfahren und bei dem Einsatz brennbarer Arbeitsstoffe,
– Jährliche Sichtprüfung/Begehung gem. Ziffer 5.2 DIN VDE 0833-1 in allen Liegenschaften,
– Beratung der Betriebsleitung und der Führungskräfte,
– Monatliche Prüfung der Feststellanlagen (Wichtiger Hinweis: Die Leistungen werden gesondert vergütet, dazu ist vom Bieter ein Angebot je Feststellanlage/Monat vorzulegen, mit dem Honorar je Tür sind auch die Fahrleistungen von ca. 400 km/Monat abzudecken).