Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Prüfung der Eignung der Bewerber erfolgt anhand der in der EU-Bekanntmachung und im Bewerberbogen benannten Kriterien und geforderten Unterlagen (vgl. Anlage 02) auf Grundlage einer einheitlichen Bewertungsmatrix, welche den Vergabeunterlagen beigefügt ist (vgl. Anlage 03).
Folgende Eignungskriterien werden gewertet:
(1) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Gewichtung: 10 %)
Erklärung zum Umsatz des Bewerbers im Tätigkeitsbereich Umbau-/Sanierungsprojekte im Bestand für die letzten 5 Geschäftsjahre – bewertet wird der Nettoumsatz im Gesamtzeitraum
0 Punkte = < 250 000 EUR
2 Punkte =< 500 000 EUR
4 Punkte => 500 000 EUR
(2) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
(2.1) Art und Qualität der eingereichten Referenzobjekte: Vielfalt, Komplexität und finanzielle Größenordnung der Aufgabenstellungen, Vergleichbarkeit der Anforderungen mit dem zu vergebenen Auftrag, Ergebnisse, Projektabwicklung (Vorgehensweise, Interaktion mit Beteiligten, Kosten- und Termintreue) (Gewichtung: 25 %)
0 Punkte = keine wertungsfähigen Angaben, Beurteilung nicht möglich
1 Punkt = Anforderungen werden teilweise erfüllt
2 Punkte = gut, Anforderungen werden erfüllt
3 Punkte = sehr gut, Anforderungen werden teilweise übertroffen
4 Punkte = ausgezeichnet, übertrifft die Anforderungen erheblich
(2.2) besondere, über das übliche Maß hinausgehende fachliche Befähigung/Erfahrung des Bewerbers/Büros im Zusammenhang mit dem Auftrag (Gewichtung: 15 %)
0 Punkte = keine wertungsfähigen Angaben, Beurteilung nicht möglich
1 Punkt = Anforderungen werden teilweise erfüllt
2 Punkte = gut, Anforderungen werden erfüllt
3 Punkte = sehr gut, Anforderungen werden teilweise übertroffen
4 Punkte = ausgezeichnet, übertrifft die Anforderungen erheblich
(2.3) Erklärung des Bewerbers zur Sicherstellung der Termin- und Kostenkontrolle während der Projektlaufzeit (Gewichtung: 15 %)
0 Punkte = Erklärung liegt nicht vor
1 Punkt = Erklärung liegt vor
2 Punkte = Erklärung liegt vor, Darstellung gut, Anforderungen werden erfüllt
3 Punkte = Erklärung liegt vor, Darstellung sehr gut, Anforderungen werden teilweise übertroffen
4 Punkte = Erklärung liegt vor, Darstellung ausgezeichnet, übertrifft Anforderungen erheblich
(3) Zusätzliche Eignungsanforderungen, die mit dem Auftrag in Verbindung und zu diesem in einem angemessenen Verhältnis stehen
(3.1) Erfahrungen des Bewerbers/Büros in der Abwicklung von Projekten für öffentliche Auftraggeber/Behörden (Gewichtung: 10 %)
0 Punkte = keine wertungsfähigen Angaben, Beurteilung nicht möglich
1 Punkt = Anforderungen werden teilweise erfüllt
2 Punkte = gut, Anforderungen werden erfüllt
3 Punkte = sehr gut, Anforderungen werden teilweise übertroffen
4 Punkte = ausgezeichnet, übertrifft die Anforderungen erheblich
(3.2) Erfahrung des Bewerbers/Büros in der Abwicklung von kommunalen Förderprojekten (Gewichtung: 15 %)
0 Punkte = keine wertungsfähigen Angaben, Beurteilung nicht möglich
1 Punkt = Anforderungen werden teilweise erfüllt
2 Punkte = gut, Anforderungen werden erfüllt
3 Punkte = sehr gut, Anforderungen werden teilweise übertroffen
4 Punkte = ausgezeichnet, übertrifft die Anforderungen erheblich
(3.3) Erklärung zur Wahrnehmung der örtlichen Präsenz in der Bauüberwachung, verbunden mit der Darstellung von Maßnahmen (Gewichtung: 10 %)
0 Punkte = Erklärung liegt nicht vor
1 Punkt = Erklärung liegt vor
2 Punkte = Erklärung liegt vor, Darstellung gut, Anforderungen werden erfüllt
3 Punkte = Erklärung liegt vor, Darstellung sehr gut, Anforderungen werden teilweise übertroffen
4 Punkte = Erklärung liegt vor, Darstellung ausgezeichnet, übertrifft Anforderungen erheblich
Die Punktzahl wird mit der jeweiligen Gewichtung des Kriteriums multipliziert. Die Gesamtzahl der Punkte wird durch Addition aller gewichteten Punktzahlen der Kriterien ermittelt. Die maximal erreichbare Punktzahl beträgt 400 Punkte.