Brennstoffzellen-Netzersatzanlagen (BZ-NEA) zur Härtung der Stromversorgung an ausgewählten BOS-Digitalfunk-Standorten im Freistaat Bayern

Bayerisches Landeskriminalamt

Für das bundesweit einheitliche digitale Sprech- und Datenfunksystem für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) in der Bundesrepublik Deutschland (Digitalfunk BOS) wurden rund 4.300 Basisstationsstandorte und 64 Kernnetzstandorte für digitale Funkanlagen (nach TETRA-Standard, TErrestrial Trunked RAdio) deutschlandweit in der Verantwortung der Länder errichtet und in Betrieb genommen. Alle Standorte sind zur generellen Wahrung der Ausfallsicherheit mit einer kurzzeitigen Notstromversorgung ausgestattet. Im Zuge der Netzqualifizierung und Netzhärtung ist vorgesehen, mittels eines Notstrom-Phasenkonzepts die Notstromversorgung zeitlich auszudehnen, um den erhöhten Anforderungen im Katastrophenfall gerecht zu werden und somit die Verfügbarkeit über einen längeren Zeitraum auch bei einem großflächigen und langanhaltenden Stromausfall sicherzustellen. Brennstoffzellen (BZ) gelten als geeignete Basis für Netzersatzanlagen (NEA) von TETRA Basisstationen, nicht nur für durchschnittlich hohe Klimaanforderungen, sondern prinzipiell auch für erhöhte klimatische Anforderungen wie sie im alpinen Umfeld vorkommen.
Ziel der vorliegenden Ausschreibung ist die hinreichend breit angelegte, stationäre Ausstattung von ca. 180 Standorten des Digitalfunks BOS im Freistaat Bayern mit BZ-NEA als umwelt- und naturschutzverträglichste Notstromlösung. Dabei soll eine hinreichend dimensionierte Wasserstoffvorhaltung in der BZ-NEA auch langanhaltende Stromausfälle überbrücken. Dieses Vorhaben soll im Rahmen der Fortsetzung des Nationalen Innovationsprogramms Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie (NIP II) 2016–2026 gemäß Maßnahmenkatalog mit Schwerpunkt auf der anwendungsbezogenen Marktaktivierung gefördert werden. Die Anwendungen von BZ-Systemen zur Absicherung kritischer Infrastruktur mittels autarker oder unterbrechungsfreier Stromversorgung oder Netzersatzanlagen speziell in den Anwendungssegmenten Digitalfunk für BOS sowie Verkehrsleittechnik liegen hierbei im Fokus.
Der Förderzeitraum für die anwendungsbezogene Marktaktivierung ist für die Jahre 2018 bis 2021 geplant. Die Durchführung dieses Vorhabens ist bis zum Jahr 2021 vorgesehen.
Die vorliegende Ausschreibung steht hinsichtlich des Abschlusses des Vergabeverfahrens durch eine Auftragsvergabe (Zuschlagserteilung) unter dem Vorbehalt der Bewilligung der Förderung durch die Nationale Organisation Wasserstoff Brennstoffzellentechnologie (NOW GmbH) sowie dem Erlass eines Zuwendungsbescheides.
Geplant ist derzeit die Ausstattung von schätzungsweise ca. 180 Standorten im Freistaat Bayern, mit jeweils einer BZ-NEA. Der Gesamtauftrag wird geteilt in 2 etwa gleich große Teillose (Mengenlose) mit jeweils ca. 90 St. BZ-NEA ausgeschrieben. Dabei wird eine Mindestabnahmemenge von 60 St. BZ-NEA pro Los vereinbart, eine Höchstabnahmemenge wird jeweils nicht vereinbart.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-11-09. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-10-08.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-10-08 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2018-10-08)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Brennstoffzellen
Menge oder Umfang: Vgl. Abschnitt II.1.5).
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Brennstoffzellen 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bayerisches Landeskriminalamt
Postanschrift: Maillingerstraße 15
Postleitzahl: 80636
Postort: München
Kontakt
Internetadresse: http://www.polizei.bayern.de 🌏
E-Mail: blka.sg124.funk@polizei.bayern.de 📧
Fax: +49 891212306125 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-10-08 📅
Einreichungsfrist: 2018-11-09 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-10-10 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 195-442231
ABl. S-Ausgabe: 195
Zusätzliche Informationen
(1) Das Bayerische Landeskriminalamt führt dieses Vergabeverfahren als zuständige Vergabestelle für den Freistaat Bayern als öffentlichen Auftraggeber nach den Vorschriften der Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit (VSVgV) durch, da es sich bei dem ausgeschriebenen Auftrag um einen sicherheitsspezifischen Verschlusssachenauftrag i. S. d. § 104 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) handelt; (2) Der ausgeschriebene Auftrag umfasst den Kauf (Lieferung), die betriebsfertige Erstellung sowie Dienstleistungen, die im Verhältnis zum Hauptgegenstand Nebenarbeiten sind (§ 103 Abs. 2 S. 2 GWB). Die Lieferleistungen sind überwiegend (§ 110 Abs. 2 Nr. 2 GWB); (3) Die Auftragsvergabe erfolgt gemäß § 146 S. 1 Alt. 2 GWB, § 11 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 VSVgV in einem Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb; (4) Der ausgeschriebene Auftrag wird in 2 Lose (Teillose) unterteilt vergeben. Einer weiteren Aufteilung in Fachlose oder zusätzlicher Teillose stehen wirtschaftliche und technische Gründe entgegen (§ 97 Abs. 4 S. 3 GWB, § 10 Abs. 1 S. 2 VSVgV), insbesondere zur Gewährleistung der notwendigen Sicherheit, Gesamtfunktionalität und Ausfallsicherheit und weil die Leistungsbeschreibung die Systemfähigkeit der Leistung verlangt und dies durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigt ist; (5) Unternehmen, die nicht oder nicht vollständig die unter Abschnitt III.2.2) und III.2.3) als Mindestanforderungen gekennzeichneten Eignungskriterien erfüllen, sind zur Auftragsausführung nicht geeignet und werden nicht zur Abgabe eines Angebots aufgefordert (§ 22 Abs. 3 S. 1 VSVgV), sondern von dem weiteren Vergabeverfahren zwingend ausgeschlossen. Die verlangten Mindestanforderungen stehen mit dem Auftragsgegenstand im sachlichen Zusammenhang und sind durch ihn gerechtfertigt; (6) Die für die Erstellung und Einreichung eines Teilnahmeantrags erforderlichen Vordrucke sind kostenlos bei der unter Abschnitt I.1) angegebenen Kontaktstelle auf Anforderung in Textform (Fax oder E-Mail) abzufordern. Für die Erstellung und Einreichung des Teilnahmeantrags sind diese von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten Vordrucke zu verwenden. Diese Vordrucke sind vollständig auszufüllen und an den dafür vorgesehenen Stellen eigenhändig zu unterschreiben. Dem Teilnahmeantrag sind zudem alle geforderten Unterlagen beizufügen; (7) Der Teilnahmeantrag ist schriftlich im Original (kein Scan oder Fax) und in nicht beglaubigter Kopie (Papierform sowie auf einem Datenträger (CD/DVD/Stick)) einzureichen. Eine Einreichung des Teilnahmeantrags per Fax oder in mündlicher, fernmündlicher oder elektronischer Form (E-Mail, Upload etc.) ist nicht zugelassen. Der Teilnahmeantrag ist bis zu der unter Abschnitt IV.3.4) der EU-Bekanntmachung angegebenen Teilnahme-/ Bewerbungsfrist bei der Vergabestelle (siehe Abschnitt I.1) in einem fest verschlossenen Umschlag und von außen als Teilnahmeantrag gekennzeichnet einzureichen. Nicht fest verschlossene oder verspätet eingereichte Teilnahmeanträge bleiben unberücksichtigt und werden von dem weiteren Vergabeverfahren zwingend ausgeschlossen. Der Bewerber trägt die Darlegungs- und Beweislast für die Ordnungsgemäßheit und Vollständigkeit seines Teilnahmeantrags sowie für dessen rechtzeitigen Eingang und festen Verschluss; (8) Der Bewerber bzw. jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft sowie jedes als eignungsrelevant angegebene Unternehmen hat eine unterschriebene Eigenerklärung (Vordruck) zu den Ausschlussgründen gem. §§ 147, 123 GWB, § 23 VSVgV mit dem Teilnahmeantrag einzureichen; (9) Der Bewerber bzw. jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft sowie jedes als eignungsrelevant angegebene Unternehmen hat eine unterschriebene Eigenerklärung (Vordruck) zu den Ausschlussgründen gem. §§ 147, 124 GWB, § 24 VSVgV mit dem Teilnahmeantrag einzureichen; (10) Der Bewerber bzw. jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat eine unterschriebene Eigenerklärung (Vordruck) zu den Ausschlussgründen gem. § 19 MiLoG mit dem Teilnahmeantrag einzureichen; (11) Eine Vergütung oder Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Erstellung der Teilnahmeanträge und Angebote sowie im Übrigen die Teilnahme am Vergabeverfahren findet nicht statt; (12) Nur die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten und zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerber erhalten die Vergabeunterlagen. Die Bewerber haben keinen Anspruch auf Auswahl zur Aufforderung der Angebotsabgabe und Erhalt der Vergabeunterlagen; (13) Im Falle von etwaigen unbeabsichtigten Widersprüchen zwischen dieser Auftragsbekanntmachung und weiteren nationalen Bekanntmachungsformen desselben Auftrags hat diese EU-Bekanntmachung Vorrang.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Für das bundesweit einheitliche digitale Sprech- und Datenfunksystem für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) in der Bundesrepublik Deutschland (Digitalfunk BOS) wurden rund 4.300 Basisstationsstandorte und 64 Kernnetzstandorte für digitale Funkanlagen (nach TETRA-Standard, TErrestrial Trunked RAdio) deutschlandweit in der Verantwortung der Länder errichtet und in Betrieb genommen. Alle Standorte sind zur generellen Wahrung der Ausfallsicherheit mit einer kurzzeitigen Notstromversorgung ausgestattet. Im Zuge der Netzqualifizierung und Netzhärtung ist vorgesehen, mittels eines Notstrom-Phasenkonzepts die Notstromversorgung zeitlich auszudehnen, um den erhöhten Anforderungen im Katastrophenfall gerecht zu werden und somit die Verfügbarkeit über einen längeren Zeitraum auch bei einem großflächigen und langanhaltenden Stromausfall sicherzustellen. Brennstoffzellen (BZ) gelten als geeignete Basis für Netzersatzanlagen (NEA) von TETRA Basisstationen, nicht nur für durchschnittlich hohe Klimaanforderungen, sondern prinzipiell auch für erhöhte klimatische Anforderungen wie sie im alpinen Umfeld vorkommen.
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Ziel der vorliegenden Ausschreibung ist die hinreichend breit angelegte, stationäre Ausstattung von ca. 180 Standorten des Digitalfunks BOS im Freistaat Bayern mit BZ-NEA als umwelt- und naturschutzverträglichste Notstromlösung. Dabei soll eine hinreichend dimensionierte Wasserstoffvorhaltung in der BZ-NEA auch langanhaltende Stromausfälle überbrücken. Dieses Vorhaben soll im Rahmen der Fortsetzung des Nationalen Innovationsprogramms Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie (NIP II) 2016–2026 gemäß Maßnahmenkatalog mit Schwerpunkt auf der anwendungsbezogenen Marktaktivierung gefördert werden. Die Anwendungen von BZ-Systemen zur Absicherung kritischer Infrastruktur mittels autarker oder unterbrechungsfreier Stromversorgung oder Netzersatzanlagen speziell in den Anwendungssegmenten Digitalfunk für BOS sowie Verkehrsleittechnik liegen hierbei im Fokus.
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Der Förderzeitraum für die anwendungsbezogene Marktaktivierung ist für die Jahre 2018 bis 2021 geplant. Die Durchführung dieses Vorhabens ist bis zum Jahr 2021 vorgesehen.
Die vorliegende Ausschreibung steht hinsichtlich des Abschlusses des Vergabeverfahrens durch eine Auftragsvergabe (Zuschlagserteilung) unter dem Vorbehalt der Bewilligung der Förderung durch die Nationale Organisation Wasserstoff Brennstoffzellentechnologie (NOW GmbH) sowie dem Erlass eines Zuwendungsbescheides.
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Geplant ist derzeit die Ausstattung von schätzungsweise ca. 180 Standorten im Freistaat Bayern, mit jeweils einer BZ-NEA. Der Gesamtauftrag wird geteilt in 2 etwa gleich große Teillose (Mengenlose) mit jeweils ca. 90 St. BZ-NEA ausgeschrieben. Dabei wird eine Mindestabnahmemenge von 60 St. BZ-NEA pro Los vereinbart, eine Höchstabnahmemenge wird jeweils nicht vereinbart.
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Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: BZ-NEA Los 1
Kurze Beschreibung:
Planung, Lieferung, Aufbau, Installation, Inbetriebnahme und Test-Betrieb von BZ-NEA an ca. 90 ausgewählten Standorten des BOS-Digitalfunks im Freistaat Bayern sowie Service- und Logistikleistungen (Wasserstoffversorgung).
Menge oder Umfang: Schätzungsweise ca. 90 BZ-NEA im Freistaat Bayern. Es wird eine Mindestabnahmemenge von 60 St. BZ-NEA vereinbart, eine Höchstabnahmemenge wird nicht vereinbart.
Zusätzliche Angaben zu den Losen:
Angebote sind auf beide Lose abzugeben. Es findet keine Los- oder Zuschlagslimitierung statt.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: BZ-NEA Los 2
Dauer: 84 Monate
Referenznummer: 124-8010-4/18

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Frist für die Sicherheitsüberprüfung: 2018-12-31 📅
Befähigung zur Berufsausübung:
Nachweis (in Kopie) über die erlaubte Berufsausübung, je nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist, entweder über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch Nachweis auf andere Weise.
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Es gelten die gleichen Anforderungen wie für Bewerber.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
(1) Unterschriebene Eigenerklärung (gemäß Vordruck) über den Gesamtumsatz des Unternehmens und – sofern entsprechende Angaben verfügbar sind – den Umsatz für den Tätigkeitsbereich, der Gegenstand der Ausschreibung ist, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre entsprechend dem Gründungsdatum oder dem Datum der Tätigkeitsaufnahme des Unternehmens.
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(2) Unterschriebene Eigenerklärung (gemäß Vordruck), dass eine aktuell gültige Betriebshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare marktübliche Versicherung mit einer Haftpflichtdeckungshöhe von mindestens 2 Mio. EUR für Personenschäden und Sachschäden je Schadensfall und Versicherungsjahr besteht oder im Auftragsfall auf erstes Anfordern des Auftraggebers abgeschlossen wird Mindestanforderung).
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Mindeststandards:
Das unter Abschnitt III.2.2) Nr. (2) geforderte Kriterium zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit stellt eine Mindestanforderung an die Eignung gem. § 21 Abs. 2 S. 1 VSVgV dar. Diese Mindestanforderung steht mit dem Auftragsgegenstand im sachlichen Zusammenhang und ist durch ihn gerechtfertigt.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Es gelten die gleichen Anforderungen wie für Bewerber.
Mindeststandards: Es gelten die gleichen Anforderungen wie für Bewerber.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
(1) Angabe (gemäß Vordruck) der durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren;
(2) Angabe der Anzahl der Beschäftigten des Unternehmens, die die Aufgabe des Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators (SiGeKo) übernehmen können (mindestens 1), Mindestanforderung;
(3) Angabe der Anzahl der beschäftigten Elektroingenieure/innen des Unternehmens (mindestens 2), Mindestanforderung;
(4) Angabe der Anzahl der Beschäftigten des Unternehmens mit Ausbildung zur Blitzschutzfachkraft (mindestens 1), Mindestanforderung;
(5) Angabe der Anzahl der Beschäftigten des Unternehmens, die in den letzten 3 Jahren DGUV-V3 oder vergleichbare Prüfungen verantwortlich durchgeführt haben (mindestens 2), Mindestanforderung;
(6) Angabe der Anzahl der beschäftigten Fachkräfte für Brandschutz (FaBra) des Unternehmens (mindestens 1), Mindestanforderung;
(7) Darstellung (gemäß Vordruck) von mindestens einer Referenz innerhalb der letzten 5 Jahre (Stichtag: Ablauf der Teilnahme-/ Bewerbungsfrist) über die Lieferung sowie den erfolgreich abgeschlossenen Aufbau und die Installation von mindestens 5 stationären Brennstoffzellen-Energiesystemen, die die Einhaltung der Normen IEC 62282-3-100:2012 / DIN EN 62282-3-100:2012 (Brennstoffzellentechnologien – Teil 3-100: Stationäre Brennstoffzellen-Energiesysteme – Sicherheit) erforderten (Mindestanforderung). Die Anforderungen unter Nr. (7) und Nr. (8) können auch in einer Referenz erfüllt worden sein;
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(8) Darstellung (gemäß Vordruck) von mindestens einer Referenz innerhalb der letzten 5 Jahre (Stichtag: Ablauf der Teilnahme-/ Bewerbungsfrist) über die erfolgreiche Wartung von und Versorgung mit Wasserstoff für mindestens 5 stationäre Brennstoffzellen-Energiesysteme, die unter die Normen IEC 62282-3-100:2012 / DIN EN 62282-3-100:2012 (Brennstoffzellentechnologien – Teil 3-100: Stationäre Brennstoffzellen-Energiesysteme – Sicherheit) fallen, über einen ausgeübten Zeitraum von mindestens einem Jahr (Mindestanforderung). Die Anforderungen unter Nr. (7) und Nr. (8) können auch in einer Referenz erfüllt worden sein.
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(9) Darstellung (gemäß Vordruck) eines Mitarbeiterprofils und Benennung des für die Auftragsausführung verantwortlichen Projektmanagers, der für den Auftraggeber als ständiger Ansprechpartner für den Gesamtauftrag zur Verfügung steht (Mindestanforderung). Der verantwortliche Projektmanager muss mindestens über folgende Erfahrungen kumulativ verfügen (Mindestanforderung):
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(a) Erfahrung in der Führung/Koordinierung von Montage- oder Wartungsteams, in denen mindestens 3 Personen zu führen waren (Mindestanforderung) sowie
(b) Erfahrung in der Durchführung/Koordinierung von Aufbau und Installation von Stationären Brennstoffzellen (Mindestanforderung).
(10) Darstellung (gemäß Vordruck) eines Mitarbeiterprofils und Benennung des für die Auftragsausführung verantwortlichen stellvertretenden Projektmanagers, der für den Auftraggeber als stellvertretender ständiger Ansprechpartner für den Gesamtauftrag zur Verfügung steht (Mindestanforderung). Der verantwortliche stellvertretende Projektmanager muss mindestens über folgende Erfahrungen kumulativ verfügen (Mindestanforderung):
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(a) Erfahrung in der Führung/Koordinierung von Montage- oder Wartungsteams (Mindestanforderung) sowie
(b) Erfahrung in der Durchführung/Koordinierung von Aufbau und Installation von Stationären Brennstoffzellen (Mindesterfahrung).
Mindeststandards:
Die unter Abschnitt III.2.3) Nr. (2), (3), (4), (5), (6), (7), (8), (9) und (10) geforderten Kriterien zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit stellen jeweils eine Mindestanforderung an die Eignung gem. § 21 Abs. 2 S. 1 VSVgV dar. Diese Mindestanforderungen stehen mit dem Auftragsgegenstand im sachlichen Zusammenhang und sind durch ihn gerechtfertigt.
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Technische und berufliche Fähigkeiten: Es gelten die gleichen Anforderungen wie für Bewerber.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Gemäß Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Gemäß Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend.
Sonstige besondere Bedingungen:
Auftraggeber sowie Bewerber, Bieter und Auftragnehmer wahren gegenseitig die Vertraulichkeit aller Angaben und Unterlagen. Für die Anforderungen an den Schutz von Verschlusssachen einschließlich ihrer Weitergabe an Unterauftragnehmer (§ 9 VSVgV) gilt u. a. § 7 VSVgV. Bewerber, Bieter und Auftragnehmer dürfen keine von dem Auftraggeber als Verschlusssache eingestufte Information ohne Zustimmung des Auftraggebers an Dritte weitergeben. Bewerber, Bieter und Auftragnehmer müssen die Wahrung der Vertraulichkeit mit den in Aussicht genommenen Unterauftragnehmern vereinbaren.
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Da es sich bei dem ausgeschriebenen Auftrag um einen sicherheitsspezifischen Verschlusssachenauftrag i. S. d. § 104 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3 GWB handelt, müssen die Bewerber, Bieter und Auftragnehmer sowie die als eignungsrelevant (i. S. v. § 26 Abs. 3, § 27 Abs. 4 VSVgV) angegebenen anderen Unternehmen/ Unterauftragnehmer und die zur Auftragsausführung ggf. weiteren vorgesehenen oder eingesetzten Unterauftragnehmer erforderliche Maßnahmen, Anforderungen und Auflagen sicherstellen bzw. erfüllen, um den Schutz von Verschlusssachen (VS) entsprechend dem Geheimhaltungsgrad VS-Nur für den Dienstgebrauch (VS-NfD) gem. Art. 7 Abs. 2 Nr. 4 BaySÜG (Bayerisches Sicherheitsüberprüfungsgesetz) zu gewährleisten (§ 7 Abs. 1 VSVgV). Insbesondere ist das unterschriebene Merkblatt für die Behandlung von Verschlusssachen (VS) des Geheimhaltungsgrades VS-Nur für den Dienstgebrauch mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Die Vergabeunterlagen werden nur an die im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Unternehmen abgegeben, die dieses Merkblatt unterschrieben eingereicht haben. Weitere Anforderungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen des Vergabeverfahrens.
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Unabhängig von einem Zugang zu Verschlusssachen (VS) muss in jedem Fall aus Gründen des vorbeugenden personellen Sabotageschutzes eine einfache Sicherheitsüberprüfung gem. Art. 10 Abs. 1 Nr. 2 BaySÜG oder einer vergleichbaren Bestimmung des Bundes (mindestens § 8 Sicherheitsüberprüfungsgesetz – SÜG) oder eines anderen Bundeslandes oder einer vergleichbaren Vorschrift anderer EU-Mitgliedstaaten, welche vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie als gleichwertig anerkannt ist, für die Personen, welche eine sicherheitsempfindliche Tätigkeit in Bereichen nach Art. 3 Abs. 1 Nr. 3 oder Nr. 4 BaySÜG wahrnehmen sollen, vorliegen und dem Auftraggeber gegenüber nachgewiesen werden. Bewerbern, Bietern bzw. Unterauftragnehmern, deren Personal zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahme-/Bewerbungsfrist noch nicht sicherheitsüberprüft ist, wird gem. § 7 Abs. 6 S. 1 VSVgV zusätzliche Zeit gewährt, um diese Anforderung zu erfüllen (vgl. Abschnitt III.1.5). Die Auftragnehmer sowie erforderlichenfalls deren Unterauftragnehmer müssen über die gesamte Vertragslaufzeit hinweg über entsprechend sicherheitsüberprüftes Personal verfügen und dieses zur Auftragsausführung einsetzen. Anderenfalls ist der Auftraggeber zur fristlosen Kündigung sowie zum Rücktritt von dem Rahmenvertrag sowie allen Einzelaufträgen berechtigt. Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen und sonstigen Rechtsansprüchen und -mitteln bleibt vorbehalten. Die Vergabestelle weist darauf hin, dass ein Unternehmen gemäß § 147 S. 1, § 124 Abs. 1 GWB von der Teilnahme an dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden kann, wenn das Unternehmen nicht die erforderliche Vertrauenswürdigkeit aufweist, um Risiken für die nationale Sicherheit auszuschließen. Der Nachweis, dass Risiken für die nationale Sicherheit nicht auszuschließen sind, kann auch mit Hilfe geschützter Datenquellen erfolgen (§ 147 S. 2 GWB).
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Der Teilnahmeantrag muss zudem folgende unterschriebene Verpflichtungs-/Eigenerklärungen (gemäß den zur Verfügung gestellten Vordrucken) des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft sowie (soweit einschlägig) der benannten Unterauftragnehmer enthalten:
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(1) Unterschriebene Verpflichtungserklärung (Vordruck) des Bewerbers nach § 7 Abs. 2 Nr. 2 lit. a) VSVgV, während der gesamten Vertragsdauer sowie nach Kündigung, Auflösung oder Ablauf des Vertrags den Schutz aller in seinem Besitz befindlichen oder ihm zur Kenntnis gelangter Verschlusssachen gemäß den einschlägigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften zu gewährleisten. Als Anlage zu der vorgenannten Verpflichtungserklärung hat der Bewerber das von ihm unterschriebene Merkblatt für die Behandlung von Verschlusssachen (VS) des Geheimhaltungsgrades VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
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(2) Unterschriebene Verpflichtungserklärung (Vordruck) jedes benannten Unterauftragnehmers nach § 7 Abs. 2 Nr. 2 lit. b) VSVgV, während der gesamten Vertragsdauer sowie nach Kündigung, Auflösung oder Ablauf des Vertrags den Schutz aller in seinem Besitz befindlichen oder ihm zur Kenntnis gelangter Verschlusssachen gemäß den einschlägigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften zu gewährleisten. Als Anlage zu der vorgenannten Verpflichtungserklärung hat das jeweilige Unternehmen das von ihm unterschriebene Merkblatt für die Behandlung von Verschlusssachen (VS) des Geheimhaltungsgrades VS-Nur für den Dienstgebrauch mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
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(3) Unterschriebene Verpflichtungserklärung (Vordruck) des Bewerbers nach § 7 Abs. 2 Nr. 3 VSVgV, von Unterauftragnehmern, an die er im Zuge der Auftragsausführung Unteraufträge vergibt, Erklärungen und Verpflichtungserklärungen gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 2 lit. b) VSVgV einzuholen und vor der Vergabe des Unterauftrags dem Auftraggeber vorzulegen.
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(4) Unterschriebene Eigenerklärung (Vordruck) des Bewerbers bzw. des benannten Unterauftragnehmers bzgl. des vorhandenen sicherheitsüberprüften Personals, mindestens gemäß einer einfachen Sicherheitsüberprüfung gem. Art. 10 Abs. 1 BaySÜG (Bayerisches Sicherheitsüberprüfungsgesetz) oder einer vergleichbaren Bestimmung des Bundes (mindestens § 8 Sicherheitsüberprüfungsgesetz – SÜG) oder eines anderen Bundeslandes oder einer vergleichbaren Vorschrift anderer EU-Mitgliedstaaten, welche vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie als gleichwertig anerkannt ist, zu verfügen; oder sich bereit zu erklären, rechtzeitig alle notwendigen Maßnahmen und Anforderungen zu erfüllen, die zur entsprechenden erfolgreichen Sicherheitsüberprüfung des Personals vorausgesetzt werden.
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(5) Unterschriebene Eigenerklärung (Vordruck) des Bewerbers, dass die Lehren und Technologien des L. Ron Hubbard während der Vertragsdauer im Unternehmen weder angewandt, gelehrt oder verbreitet werden (Scientology-Schutzerklärung).
(6) Unterschriebene Eigenerklärung (Vordruck) jedes benannten Unterauftragnehmers, dass die Lehren und Technologien des L. Ron Hubbard während der Vertragsdauer im Unternehmen weder angewandt, gelehrt oder verbreitet werden (Scientology-Schutzerklärung).
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Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Monaten: 84
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: SG 124 Beschaffung/Zentraleinkauf – Vergabestelle
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de 📧

Referenz
Zusätzliche Informationen
(1) Das Bayerische Landeskriminalamt führt dieses Vergabeverfahren als zuständige Vergabestelle für den Freistaat Bayern als öffentlichen Auftraggeber nach den Vorschriften der Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit (VSVgV) durch, da es sich bei dem ausgeschriebenen Auftrag um einen sicherheitsspezifischen Verschlusssachenauftrag i. S. d. § 104 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) handelt;
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(2) Der ausgeschriebene Auftrag umfasst den Kauf (Lieferung), die betriebsfertige Erstellung sowie Dienstleistungen, die im Verhältnis zum Hauptgegenstand Nebenarbeiten sind (§ 103 Abs. 2 S. 2 GWB). Die Lieferleistungen sind überwiegend (§ 110 Abs. 2 Nr. 2 GWB);
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(3) Die Auftragsvergabe erfolgt gemäß § 146 S. 1 Alt. 2 GWB, § 11 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 VSVgV in einem Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb;
(4) Der ausgeschriebene Auftrag wird in 2 Lose (Teillose) unterteilt vergeben. Einer weiteren Aufteilung in Fachlose oder zusätzlicher Teillose stehen wirtschaftliche und technische Gründe entgegen (§ 97 Abs. 4 S. 3 GWB, § 10 Abs. 1 S. 2 VSVgV), insbesondere zur Gewährleistung der notwendigen Sicherheit, Gesamtfunktionalität und Ausfallsicherheit und weil die Leistungsbeschreibung die Systemfähigkeit der Leistung verlangt und dies durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigt ist;
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(5) Unternehmen, die nicht oder nicht vollständig die unter Abschnitt III.2.2) und III.2.3) als Mindestanforderungen gekennzeichneten Eignungskriterien erfüllen, sind zur Auftragsausführung nicht geeignet und werden nicht zur Abgabe eines Angebots aufgefordert (§ 22 Abs. 3 S. 1 VSVgV), sondern von dem weiteren Vergabeverfahren zwingend ausgeschlossen. Die verlangten Mindestanforderungen stehen mit dem Auftragsgegenstand im sachlichen Zusammenhang und sind durch ihn gerechtfertigt;
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(6) Die für die Erstellung und Einreichung eines Teilnahmeantrags erforderlichen Vordrucke sind kostenlos bei der unter Abschnitt I.1) angegebenen Kontaktstelle auf Anforderung in Textform (Fax oder E-Mail) abzufordern. Für die Erstellung und Einreichung des Teilnahmeantrags sind diese von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten Vordrucke zu verwenden. Diese Vordrucke sind vollständig auszufüllen und an den dafür vorgesehenen Stellen eigenhändig zu unterschreiben. Dem Teilnahmeantrag sind zudem alle geforderten Unterlagen beizufügen;
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(7) Der Teilnahmeantrag ist schriftlich im Original (kein Scan oder Fax) und in nicht beglaubigter Kopie (Papierform sowie auf einem Datenträger (CD/DVD/Stick)) einzureichen. Eine Einreichung des Teilnahmeantrags per Fax oder in mündlicher, fernmündlicher oder elektronischer Form (E-Mail, Upload etc.) ist nicht zugelassen. Der Teilnahmeantrag ist bis zu der unter Abschnitt IV.3.4) der EU-Bekanntmachung angegebenen Teilnahme-/ Bewerbungsfrist bei der Vergabestelle (siehe Abschnitt I.1) in einem fest verschlossenen Umschlag und von außen als Teilnahmeantrag gekennzeichnet einzureichen. Nicht fest verschlossene oder verspätet eingereichte Teilnahmeanträge bleiben unberücksichtigt und werden von dem weiteren Vergabeverfahren zwingend ausgeschlossen. Der Bewerber trägt die Darlegungs- und Beweislast für die Ordnungsgemäßheit und Vollständigkeit seines Teilnahmeantrags sowie für dessen rechtzeitigen Eingang und festen Verschluss;
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(8) Der Bewerber bzw. jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft sowie jedes als eignungsrelevant angegebene Unternehmen hat eine unterschriebene Eigenerklärung (Vordruck) zu den Ausschlussgründen gem. §§ 147, 123 GWB, § 23 VSVgV mit dem Teilnahmeantrag einzureichen;
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(9) Der Bewerber bzw. jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft sowie jedes als eignungsrelevant angegebene Unternehmen hat eine unterschriebene Eigenerklärung (Vordruck) zu den Ausschlussgründen gem. §§ 147, 124 GWB, § 24 VSVgV mit dem Teilnahmeantrag einzureichen;
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(10) Der Bewerber bzw. jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat eine unterschriebene Eigenerklärung (Vordruck) zu den Ausschlussgründen gem. § 19 MiLoG mit dem Teilnahmeantrag einzureichen;
(11) Eine Vergütung oder Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Erstellung der Teilnahmeanträge und Angebote sowie im Übrigen die Teilnahme am Vergabeverfahren findet nicht statt;
(12) Nur die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten und zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerber erhalten die Vergabeunterlagen. Die Bewerber haben keinen Anspruch auf Auswahl zur Aufforderung der Angebotsabgabe und Erhalt der Vergabeunterlagen;
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(13) Im Falle von etwaigen unbeabsichtigten Widersprüchen zwischen dieser Auftragsbekanntmachung und weiteren nationalen Bekanntmachungsformen desselben Auftrags hat diese EU-Bekanntmachung Vorrang.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern – Vergabekammer Südbayern
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de 📧
Telefon: +49 8921762411 📞
Internetadresse: www.regierung.oberbayern.bayern.de 🌏
Fax: +49 8921762847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
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„Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt;
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“
Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten:
„(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist;
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(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.“
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Quelle: OJS 2018/S 195-442231 (2018-10-08)