Leistungsgegenstand ist die Erbringung von Briefdienstleistungen. Briefdienstleistung im Sinne dieses Vergabeverfahrens ist die Beförderung und Zustellung von unfrankiert ohne Porto übergebenen Briefsendungen bis 1 000 g auf der Grundlage der Vorgaben der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Bundesnetzagentur) gemäß § 5 Abs. 1 und § 6 PostG sowie ihre Abholung als zusätzliche Dienstleistung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-05-11.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-04-05.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Briefdienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Briefpostdienste📦
Kurze Beschreibung:
“Leistungsgegenstand ist die Erbringung von Briefdienstleistungen. Briefdienstleistung im Sinne dieses Vergabeverfahrens ist die Beförderung und Zustellung...”
Kurze Beschreibung
Leistungsgegenstand ist die Erbringung von Briefdienstleistungen. Briefdienstleistung im Sinne dieses Vergabeverfahrens ist die Beförderung und Zustellung von unfrankiert ohne Porto übergebenen Briefsendungen bis 1 000 g auf der Grundlage der Vorgaben der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Bundesnetzagentur) gemäß § 5 Abs. 1 und § 6 PostG sowie ihre Abholung als zusätzliche Dienstleistung.
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2018/S 068-151080
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: I.3)
Ort des zu ändernden Textes:
“Kommunikation: Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zurVerfügung unter:...”
Ort des zu ändernden Textes
Kommunikation: Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zurVerfügung unter: https://kivbf.sharefile.eu/d-s3da03a2ed3c4e9a9
Mehr anzeigen Alter Wert
Text:
“Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:...”
Text
Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://kivbf.sharefile.eu/d-s3da03a2ed3c4e9a9
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zurVerfügung...”
Text
Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zurVerfügung unter:
https://kivbf.sharefile.eu/d-sa025da2466c4a789
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2018/S 089-200454 (2018-05-07)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-08-06) Öffentlicher Auftraggeber Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere Art: Kommunale Eigengesellschaft
Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 0.01 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Zustellegebiete 68-69
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Briefpostdienste📦
Ort der Leistung: Deutschland🏙️
Ort der Leistung: Baden-Württemberg🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Leistungsgegenstand ist die Erbringung von Briefdienstleistungen (Standardbriefe, Kompaktbriefe, Großbriefe, Maxibriefe, Postkarte, Einschreiben, Infopost)....”
Beschreibung der Beschaffung
Leistungsgegenstand ist die Erbringung von Briefdienstleistungen (Standardbriefe, Kompaktbriefe, Großbriefe, Maxibriefe, Postkarte, Einschreiben, Infopost). Briefdienstleistung im Sinne dieses Vergabeverfahrens ist die Beförderung und Zustellung von unfrankiert ohne Porto übergebenen Briefsendungen bis 1000g auf der Grundlage der Vorgaben der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Bundesnetzagentur) gemäß § 5 Abs. 1 und § 6 PostG sowie ihre Abholung als zusätzliche Dienstleistung.
Der Auftragnehmer holt Briefsendungen beim Auftraggeber (Siehe Preisblatt)ab und stellt diese dem Empfänger zu. Die Zustellung „E+2“ der regionalen Standardpost (nicht Infopost und Auslandssendungen) erfolgt beim Empfänger am zweiten Werktag nach der Abholung zu mindestens 95 % der Sendungen. Die Zustellung aller Sendungen muss spätestens vier Tage nach Abholung vollständig erfolgt sein.
Die Zustellung von Infopost erfolgt spätestens vier Werktage nach der Abholung (mindestens 90 % der Sendungen). Alle Infopost-Sendungen müssen spätestens sieben Tage nach der Abholung vollständig zugestellt sein.
Die Tage Montag bis Samstag sind Zustelltage.
Die Sendung gilt als zugestellt, wenn diese in den Briefkasten des Empfängers eingeworfen, beziehungsweise dem Empfänger, oder einer zum Geschäft oder Haushalt gehörigen, oder in den Räumen des Empfängers anwesenden erwachsenen Person, bei der den Umständen nach davon ausgegangen werden kann, dass diese zum Empfang der Sendung berechtigt ist, ausgehändigt wurde. Ersatzweise kann die Zustellung der Sendung an direkte Angehörige des Empfängers erfolgen, so lange dieser mit dem Empfänger in einem Haushalt lebt und die Sendung nicht mit dem Vermerk „persönlich“ zugestellt werden muss. Die ersatzweise Zustellung an Nachbarn des Empfängers ist ausgeschlossen.
Der Auftragnehmer unternimmt für jede Sendung einen Zustellversuch.
Die Abholung der Sendungen findet in Karlsruhe zu den in den Preisblättern genannten Zeiten statt. Es ist möglich, dass voraussichtlich Anfang/Mitte 2019 ein oder zwei weitere Abholpunkte (Stuttgart / Ulm) hinzukommen. Die Abholzeiten können nach Auftragserteilung individuell abgestimmt werden. Die Abholung findet im städtischen Bereich statt. Der Auftragnehmer hat Fahrzeuge entsprechend der gesetzlich geforderten Schadstoffklasse zu nutzen.
Die Sendungen werden los rein übergeben. Infopost wird sortenrein und nach Postleitzahlen geordnet übergeben.
Der Auftragnehmer setzt zur Erfüllung der Dienstleistung eigene Transportbehälter ein und stellt diese dem Auftraggeber stets in ausreichender Menge zum Zwecke der Sendungsübergabe zur Verfügung. Die eingesetzten Transportbehälter müssen die Sendungen vor Nässe und Verschmutzung schützen. Alle weiteren erforderlichen Geräte und Hilfsmittel zur Erbringung der Dienstleistung werden für den Auftraggeber kostenfrei durch den Auftragnehmer bereitgestellt.
Die Sendungsmengen für die jeweiligen Sendungsarten können den Preisblättern entnommen werden. Die Mengen können saisonal, auch von Jahr zu Jahr unterschiedlich, jedoch in den Grenzen nach Bild 1.9.1 schwanken. Die schwankenden Versandmengen müssen ohne Verarbeitungsverzögerung bewältigt werden können.
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Zustellgebiet Leitbereiche 70 – 79
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Leistungsgegenstand ist die Erbringung von Briefdienstleistungen (Standardbriefe, Kompaktbriefe, Großbriefe, Maxibriefe, Postkarte, Einschreiben, Info...”
Beschreibung der Beschaffung
Leistungsgegenstand ist die Erbringung von Briefdienstleistungen (Standardbriefe, Kompaktbriefe, Großbriefe, Maxibriefe, Postkarte, Einschreiben, Info post). Briefdienstleistung im Sinne dieses Vergabeverfahrens ist die Beförderung und Zustellung von unfrankiert ohne Porto übergebenen Briefsendungen bis 1 000 g auf der Grundlage der Vorgaben der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Bundesnetzagentur) gemäß § 5 Abs. 1 und § 6 PostG sowie ihre Abholung als zusätzliche Dienstleistung.
Der Auftragnehmer holt Briefsendungen beim Auftraggeber (Siehe Preisblatt)ab und stellt diese dem Empfänger zu. Die Zustellung „E+2“ der regionalen Standardpost (nicht Infopost und Auslandssendungen) erfolgt beim Empfänger am zweiten Werktag nach der Abholung zu mindestens 95 % der Sendungen. Die Zustellung aller Sendungen muss spätestens vier Tage nach Abholung vollständig erfolgt sein.
Die Zustellung von Info post erfolgt spätestens vier Werktage nach der Abholung (mindestens 90 % der Sendungen). Alle Infopost-Sendungen müssen spätestens sieben Tage nach der Abholung vollständig zugestellt sein.
Die Tage Montag bis Samstag sind Zustelltage.
Die Sendung gilt als zugestellt, wenn diese in den Briefkasten des Empfängers eingeworfen, beziehungsweise dem Empfänger, oder einer zum Geschäft oder Haushalt gehörigen, oder in den Räumen des Empfängers anwesenden erwachsenen Person, bei der den Umständen nach davon ausgegangen werden kann, dass diese zum Empfang der Sendung berechtigt ist, ausgehändigt wurde. Ersatzweise kann die Zustellung der Sendung an direkte Angehörige des Empfängers erfolgen, so lange dieser mit dem Empfänger in einem Haushalt lebt und die Sendung nicht mit dem Vermerk „persönlich“ zugestellt werden muss. Die ersatzweise Zustellung an Nachbarn des Empfängers ist ausgeschlossen.
Der Auftragnehmer unternimmt für jede Sendung einen Zustellversuch.
Die Abholung der Sendungen findet in Karlsruhe zu den in den Preisblättern genannten Zeiten statt. Es ist möglich, dass voraussichtlich Anfang/Mitte 2019 ein oder zwei weitere Abholpunkte (Stuttgart / Ulm) hinzukommen. Die Abholzeiten können nach Auftragserteilung individuell abgestimmt werden. Die Abholung findet im städtischen Bereich statt. Der Auftragnehmer hat Fahrzeuge entsprechend der gesetzlich geforderten Schadstoffklasse zu nutzen.
Die Sendungen werden los rein übergeben. Infopost wird sortenrein und nach Postleitzahlen geordnet übergeben.
Der Auftragnehmer setzt zur Erfüllung der Dienstleistung eigene Transportbehälter ein und stellt diese dem Auftraggeber stets in ausreichender Menge zum Zwecke der Sendungsübergabe zur Verfügung. Die eingesetzten Transportbehälter müssen die Sendungen vor Nässe und Verschmutzung schützen. Alle weiteren erforderlichen Geräte und Hilfsmittel zur Erbringung der Dienstleistung werden für den Auftraggeber kostenfrei durch den Auftragnehmer bereitgestellt.
Die Sendungsmengen für die jeweiligen Sendungsarten können den Preisblättern entnommen werden. Die Mengen können saisonal, auch von Jahr zu Jahr unterschiedlich, jedoch in den Grenzen nach Bild 1.9.1 schwanken. Die schwankenden Versandmengen müssen ohne Verarbeitungsverzögerung bewältigt werden können.
3️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Zustellgebiet Deutschland
Titel
Los-Identifikationsnummer: 3
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Leistungsgegenstand ist die Erbringung von Briefdienstleistungen (Standardbriefe, Kompaktbriefe, Großbriefe, Maxibriefe, Postkarte, Einschreiben, Infopost)....”
Beschreibung der Beschaffung
Leistungsgegenstand ist die Erbringung von Briefdienstleistungen (Standardbriefe, Kompaktbriefe, Großbriefe, Maxibriefe, Postkarte, Einschreiben, Infopost). Briefdienstleistung im Sinne dieses Vergabeverfahrens ist die Beförderung und Zustellung von unfrankiert ohne Porto übergebenen Briefsendungen bis 1000g auf der Grundlage der Vorgaben der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Bundesnetzagentur) gemäß § 5 Abs. 1 und § 6 PostG sowie ihre Abholung als zusätzliche Dienstleistung.
Der Auftragnehmer holt Briefsendungen beim Auftraggeber (Siehe Preisblatt)ab und stellt diese dem Empfänger zu. Die Zustellung „E+2“ der regionalen Standardpost (nicht Infopost und Auslandssendungen) erfolgt beim Empfänger am zweiten Werktag nach der Abholung zu mindestens 95 % der Sendungen. Die Zustellung aller Sendungen muss spätestens vier Tage nach Abholung vollständig erfolgt sein.
Die Zustellung von Info post erfolgt spätestens vier Werktage nach der Abholung (mindestens 90 % der Sendungen). Alle Info post-Sendungen müssen spätestens sieben Tage nach der Abholung vollständig zugestellt sein.
Die Tage Montag bis Samstag sind Zustelltage.
Die Sendung gilt als zugestellt, wenn diese in den Briefkasten des Empfängers eingeworfen, beziehungsweise dem Empfänger, oder einer zum Geschäft oder Haushalt gehörigen, oder in den Räumen des Empfängers anwesenden erwachsenen Person, bei der den Umständen nach davon ausgegangen werden kann, dass diese zum Empfang der Sendung berechtigt ist, ausgehändigt wurde. Ersatzweise kann die Zustellung der Sendung an direkte Angehörige des Empfängers erfolgen, so lange dieser mit dem Empfänger in einem Haushalt lebt und die Sendung nicht mit dem Vermerk „persönlich“ zugestellt werden muss. Die ersatzweise Zustellung an Nachbarn des Empfängers ist ausgeschlossen.
Der Auftragnehmer unternimmt für jede Sendung einen Zustellversuch.
Die Abholung der Sendungen findet in Karlsruhe zu den in den Preisblättern genannten Zeiten statt. Es ist möglich, dass voraussichtlich Anfang/Mitte 2019 ein oder zwei weitere Abholpunkte (Stuttgart / Ulm) hinzukommen. Die Abholzeiten können nach Auftragserteilung individuell abgestimmt werden. Die Abholung findet im städtischen Bereich statt. Der Auftragnehmer hat Fahrzeuge entsprechend der gesetzlich geforderten Schadstoffklasse zu nutzen.
Die Sendungen werden los rein übergeben. Infopost wird sortenrein und nach Postleitzahlen geordnet übergeben.
Der Auftragnehmer setzt zur Erfüllung der Dienstleistung eigene Transportbehälter ein und stellt diese dem Auftraggeber stets in ausreichender Menge zum Zwecke der Sendungsübergabe zur Verfügung. Die eingesetzten Transportbehälter müssen die Sendungen vor Nässe und Verschmutzung schützen. Alle weiteren erforderlichen Geräte und Hilfsmittel zur Erbringung der Dienstleistung werden für den Auftraggeber kostenfrei durch den Auftragnehmer bereitgestellt.
Die Sendungsmengen für die jeweiligen Sendungsarten können den Preisblättern entnommen werden. Die Mengen können saisonal, auch von Jahr zu Jahr unterschiedlich, jedoch in den Grenzen nach Bild 1.9.1 schwanken. Die schwankenden Versandmengen müssen ohne Verarbeitungsverzögerung bewältigt werden können.
4️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Zustellgebiet Europäische Union
Titel
Los-Identifikationsnummer: 4
5️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Zustellgebiet Deutschland (80 % LB 68 – 79)
Titel
Los-Identifikationsnummer: 5
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 068-151080
Auftragsvergabe
1️⃣
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: Zustellegebiete 68-69
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-06-26 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Freesort GmbH
Postort: Langenfeld
Postleitzahl: 40764
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Mettmann🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
2️⃣
Vertragsnummer: 2
Los-Identifikationsnummer: 2
Titel: Zustellgebiet Leitbereiche 70 – 79
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Postort: Langenfeöd
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
3️⃣
Vertragsnummer: 3
Los-Identifikationsnummer: 3
Titel: Zustellgebiet Deutschland
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
4️⃣
Vertragsnummer: 4
Los-Identifikationsnummer: 4
Titel: Zustellgebiet Europäische Union
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
5️⃣
Vertragsnummer: 5
Los-Identifikationsnummer: 5
Titel: Zustellgebiet Deutschland (80 % LB 68 – 79)
Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder alle wurden abgelehnt
“Etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften im Rahmen der Bekanntmachung sind unverzüglich nach Kenntnisnahme und im Falle des Nichterkennens aber...”
Etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften im Rahmen der Bekanntmachung sind unverzüglich nach Kenntnisnahme und im Falle des Nichterkennens aber Erkennenkönnens spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber in schriftlicher Form bei der in Ziffer 1 dieser Bewerbungsbedingungen benannten Stelle zu rügen. Ebenso sind sonstige Verstöße gegen Vergabevorschriften von Bietern ab Kenntnisnahme unverzüglich gegenüber dem Auftraggeber in schriftlicher Form bei der in Ziffer 1 dieser Bewerbungsbedingungen benannten Stelle zu rügen. Hilft der Auftraggeber dem gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht ab, darf der Bieter einen Antrag auf Einleitung eines vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 14 Tagen seit Erhalt der Benachrichtigung über die Nichtabhilfe stellen. Eine spätere Anrufung der Vergabekammer aufgrund des gerügten Verstoßes gegen Vergabevorschriften ist ausgeschlossen.
Der angegebene Gesamtwert der Beschaffung bzw. der Wert des Auftrages/Loses entspricht nicht dem tatsächlichen Wert der Beschaffung bzw. des Auftrages/Loses. Dieser Wert wird gemäß Artikel 50 Abs. 4 der Richtlinie 2014/24/EU und § 39 Abs. 6 VgV nicht veröffentlicht, da er unter anderem den geschäftlichen Interessen des erfolgreichen Bieters schadet und den lauteren Wettbewerb beeinträchtigt. Da es sich technisch um ein Pflichtfeld handelt, wird der Betrag 0.01 EUR eingegeben.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden- Württemberg: Regierungspräsidium Karlsruhe
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7219264049📞
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Fax: +49 7219263985 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften im Rahmen der Bekanntmachung sind unverzüglich nach Kenntnisnahme und im Falle des Nichterkennens aber...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften im Rahmen der Bekanntmachung sind unverzüglich nach Kenntnisnahme und im Falle des Nichterkennens aber Erkennenkönnens spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber in schriftlicher Form bei der in Ziffer 1 dieser Bewerbungsbedingungen benannten Stelle zu rügen. Ebenso sind sonstige Verstöße gegen Vergabevorschriften von Bietern ab Kenntnisnahme unverzüglich gegenüber dem Auftraggeber in schriftlicher Form bei der in Ziffer 1 dieser Bewerbungsbedingungen benannten Stelle zu rügen. Hilft der Auftraggeber dem gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht ab, darf der Bieter einen Antrag auf Einleitung eines vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 14 Tagen seit Erhalt der Benachrichtigung über die Nichtabhilfe stellen. Eine spätere Anrufung der Vergabekammer aufgrund des gerügten Verstoßes gegen Vergabevorschriften ist ausgeschlossen.
Vergabekammer im Sinne des §§ 155, 156 GWB:
Vergabekammer Baden-Württemberg beim
Regierungspräsidium Karlsruhe
Karl-Friedrich-Straße 17
76133 Karlsruhe
Telefax: +49 (0) 721-926 3985
Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens alle Verfahrensbeteiligten nach § 165 GWB Akteneinsichtsrecht haben. Mit der Abgabe eines Angebotes wird dieses in die Akte des Auftraggebers als Vergabestelle aufgenommen. Je-der Bieter muss daher mit der konkreten Möglichkeit rechnen, dass sein Angebot mit allen Bestandteilen von den anderen Verfahrensbeteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Es liegt daher im eigenen Interesse eines jeden Bieters, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe, die nach § 165 Abs. 2 GWB die Vergabekammer veranlassen, die Einsicht in die Akten zu versagen, hinzuweisen und diese in seinen Unterlagen entsprechend kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse).
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2018/S 151-347555 (2018-08-06)