Beschreibung der Beschaffung
Die Dienstleistungen sind für folgende Briefformate zu erbringen: (L = Länge; B = Breite, H = Höhe)
(1) Format A: L: 140-235 mm, B: 90-125 mm, H: bis 5 mm bis 20 g
Hierzu zählen auch Postkarten mit einer Länge von 140 bis 235 mm und einer Breite von 90 bis 125 mm;
(2) Format B: L: 100-235 mm, B: 70-125 mm, H: bis 10 mm bis 50 g;
(3) Format C: L: 100-353 mm, B: 70-250 mm, H: bis 20 mm bis 500 g;
(4) Format D: L: 100-353 mm, B: 70-250 mm, H: bis 50 mm bis 1000 g;
(5) Standardisierte Poststücke (Dialogpost Standard [Begriff der Deutschen Post AG]): als „Dialogpost“ werden Briefe in Massensendungen (ab 200 Sendungen für die Leitregion, ab 4 000 Sendungen bundesweit) mit gleichartigen Inhalten nach einheitlichem Muster versandt. Diese Sendungen sind maschinenlesbar und maschinenfähig;
(6) Einschreiben
Einschreiben sind nachweispflichtige Sendungen, die in den Formaten (1) bis (4) übergeben werden. Es erfolgt in dem vorgenannten Formatrahmen keine preisliche Unterscheidung. Die Einschreiben sind gegen Verlust oder Beschädigung in Höhe von 25 EUR versichert.
Einschreiben werden vom Auftraggeber als solche gekennzeichnet und tragen ein Label. Die notwendigen Einlieferungsbelege / Rückscheine werden vom Auftraggeber ausgefüllt. Der Auftraggeber erhält vom Auftragnehmer einen Einlieferungsnachweis (Quittung) für die Briefsendung.
(a) Einschreiben Einwurf
Der Auftragnehmer weist dem Auftraggeber nach, dass die Briefsendung in den Briefkasten oder das Postfach der Empfängerin oder des Empfängers eingeworfen wurde;
(b) Einschreiben Übergabe
Der Auftragnehmer weist dem Auftraggeber nach, dass die Briefsendung der Empfängerin/Empfangsberechtigten oder dem Empfänger/Empfangsberechtigten persönlich gegen Unterschrift übergeben wurde;
(c) Einschreiben Rückschein
Der Auftragnehmer weist dem Auftraggeber nach, dass die Briefsendung der Empfängerin/Empfangsberechtigten oder dem Empfänger/Empfangsberechtigten persönlich gegen Unterschrift übergeben wurde. Der Auftraggeber erhält zusätzlich zum Einlieferungsnachweis eine Empfangsbestätigung mit der Originalunterschrift der Empfängerin/Empfangsberechtigten oder des Empfängers/Empfangsberechtigten, die den Erhalt der Sendung gemäß § 175 Zivilprozessordnung (ZPO) dokumentiert.