Briefdienstleistungen

Kommunales Rechenzentrum Baden-Franken GmbH

Leistungsgegenstand ist die Erbringung von Briefdienstleistungen. Briefdienstleistung im Sinne dieses Vergabeverfahrens ist die Beförderung und Zustellung von unfrankiert ohne Porto übergebenen Briefsendungen bis 1 000 g auf der Grundlage der Vorgaben der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Bundesnetzagentur) gemäß § 5 Abs. 1 und § 6 PostG sowie ihre Abholung als zusätzliche Dienstleistung.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-05-11. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-04-05.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-04-05 Auftragsbekanntmachung
2018-05-07 Ergänzende Angaben
2018-08-06 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2018-04-05)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Briefpostdienste
Kurze Beschreibung:
Leistungsgegenstand ist die Erbringung von Briefdienstleistungen. Briefdienstleistung im Sinne dieses Vergabeverfahrens ist die Beförderung und Zustellung von unfrankiert ohne Porto übergebenen Briefsendungen bis 1 000 g auf der Grundlage der Vorgaben der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Bundesnetzagentur) gemäß § 5 Abs. 1 und § 6 PostG sowie ihre Abholung als zusätzliche Dienstleistung.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Briefpostdienste 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Briefpostdienste 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland 🏙️
Baden-Württemberg 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Kommunales Rechenzentrum Baden-Franken GmbH
Postanschrift: Auwaldstraße 11
Postleitzahl: 79110
Postort: Freiburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.kivbf.de 🌏
E-Mail: vergabestelle@kivbf.de 📧
Telefon: +49 7611300-515 📞
Fax: +49 7611300-1515 📠
URL der Dokumente: https://kivbf.sharefile.eu/d-s3da03a2ed3c4e9a9 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-04-05 📅
Einreichungsfrist: 2018-05-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-04-07 📅
Datum des Beginns: 2018-07-01 📅
Datum des Endes: 2022-12-31 📅
Datum des Beginns: 2019-01-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 068-151080
ABl. S-Ausgabe: 68
Zusätzliche Informationen
Etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften im Rahmen der Bekanntmachung sind unverzüglich nach Kenntnisnahme und im Falle des Nichterkennens aber Erkennens können spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber in schriftlicher Form bei der in Ziffer 1 dieser Bewerbungsbedingungen benannten Stelle zu rügen. Ebenso sind sonstige Verstöße gegen Vergabevorschriften von Bietern ab Kenntnisnahme unverzüglich gegenüber dem Auftraggeber in schriftlicher Form bei der in Ziffer 1 dieser Bewerbungsbedingungen benannten Stelle zu rügen. Hilft der Auftraggeber dem gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht ab, darf der Bieter einen Antrag auf Einleitung eines vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 14 Tagen seit Erhalt der Benachrichtigung über die Nichtabhilfe stellen. Eine spätere Anrufung der Vergabekammer aufgrund des gerügten Verstoßes gegen Vergabevorschriften ist ausgeschlossen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Zustellegebiete 68-69
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Leistungsgegenstand ist die Erbringung von Briefdienstleistungen (Standardbriefe, Kompaktbriefe, Großbriefe, Maxibriefe, Postkarte, Einschreiben, Infopost). Briefdienstleistung im Sinne dieses Vergabeverfahrens ist die Beförderung und Zustellung von unfrankiert ohne Porto übergebenen Briefsendungen bis 1 000 g auf der Grundlage der Vorgaben der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Bundesnetzagentur) gemäß § 5 Abs. 1 und § 6 PostG sowie ihre Abholung als zusätzliche Dienstleistung.
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Der Auftragnehmer holt Briefsendungen beim Auftraggeber (Siehe Preisblatt) ab und stellt diese dem Empfänger zu. Die Zustellung „E+2“ der regionalen Standardpost (nicht Infopost und Auslandssendungen) erfolgt beim Empfänger am zweiten Werktag nach der Abholung zu mindestens 95 % der Sendungen. Die Zustellung aller Sendungen muss spätestens 4 Tage nach Abholung vollständig erfolgt sein.
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Die Zustellung von Infopost erfolgt spätestens 4 Werktage nach der Abholung (mindestens 90 % der Sendungen). Alle Infopost-Sendungen müssen spätestens sieben Tage nach der Abholung vollständig zugestellt sein.
Die Tage Montag bis Samstag sind Zustelltage.
Die Sendung gilt als zugestellt, wenn diese in den Briefkasten des Empfängers eingeworfen, beziehungsweise dem Empfänger, oder einer zum Geschäft oder Haushalt gehörigen, oder in den Räumen des Empfängers anwesenden erwachsenen Person, bei der den Umständen nach davon ausgegangen werden kann, dass diese zum Empfang der Sendung berechtigt ist, ausgehändigt wurde. Ersatzweise kann die Zustellung der Sendung an direkte Angehörige des Empfängers erfolgen, so lange dieser mit dem Empfänger in einem Haushalt lebt und die Sendung nicht mit dem Vermerk „persönlich“ zugestellt werden muss. Die ersatzweise Zustellung an Nachbarn des Empfängers ist ausgeschlossen.
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Der Auftragnehmer unternimmt für jede Sendung einen Zustellversuch.
Die Abholung der Sendungen findet in Karlsruhe zu den in den Preisblättern genannten Zeiten statt. Es ist möglich, dass voraussichtlich Anfang/Mitte 2019 ein oder 2 weitere Abholpunkte (Stuttgart / Ulm) hinzukommen. Die Abholzeiten können nach Auftragserteilung individuell abgestimmt werden. Die Abholung findet im städtischen Bereich statt. Der Auftragnehmer hat Fahrzeuge entsprechend der gesetzlich geforderten Schadstoffklasse zu nutzen.
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Die Sendungen werden losrein übergeben. Infopost wird sortenrein und nach Postleitzahlen geordnet übergeben.
Der Auftragnehmer setzt zur Erfüllung der Dienstleistung eigene Transportbehälter ein und stellt diese dem Auftraggeber stets in ausreichender Menge zum Zwecke der Sendungsübergabe zur Verfügung. Die eingesetzten Transportbehälter müssen die Sendungen vor Nässe und Verschmutzung schützen. Alle weiteren erforderlichen Geräte und Hilfsmittel zur Erbringung der Dienstleistung werden für den Auftraggeber kostenfrei durch den Auftragnehmer bereitgestellt.
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Die Sendungsmengen für die jeweiligen Sendungsarten können den Preisblättern entnommen werden. Die Mengen können saisonal, auch von Jahr zu Jahr unterschiedlich, jedoch in den Grenzen nach Bild 1.9.1 schwanken. Die schwankenden Versandmengen müssen ohne Verarbeitungsverzögerung bewältigt werden können.
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Bezeichnung des Loses: Zustellgebiet Leitbereiche 70-79
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Die Zustellung von Infopost erfolgt spätestens 4 Werktage nach der Abholung (mindestens 90 % der Sendungen). Alle Infopost-Sendungen müssen spätestens 7 Tage nach der Abholung vollständig zugestellt sein.
Die Abholung der Sendungen findet in Karlsruhe zu den in den Preisblättern genannten Zeiten statt. Es ist möglich, dass voraussichtlich Anfang/Mitte 2019 ein oder zwei weitere Abholpunkte (Stuttgart/Ulm) hinzukommen. Die Abholzeiten können nach Auftragserteilung individuell abgestimmt werden. Die Abholung findet im städtischen Bereich statt. Der Auftragnehmer hat Fahrzeuge entsprechend der gesetzlich geforderten Schadstoffklasse zu nutzen.
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Bezeichnung des Loses: Zustellgebiet Deutschland
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Die Abholung der Sendungen findet in Karlsruhe zu den in den Preisblättern genannten Zeiten statt. Es ist möglich, dass voraussichtlich Anfang/Mitte 2019 1 oder 2 weitere Abholpunkte (Stuttgart / Ulm) hinzukommen. Die Abholzeiten können nach Auftragserteilung individuell abgestimmt werden. Die Abholung findet im städtischen Bereich statt. Der Auftragnehmer hat Fahrzeuge entsprechend der gesetzlich geforderten Schadstoffklasse zu nutzen.
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Bezeichnung des Loses: Zustellgebiet Europäische Union
Losnummer: 4
Bezeichnung des Loses: Zustellgebiet Deutschland (80 % LB 68-79)
Losnummer: 5

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Nachweis Berufshaftpflichtversicherung;
2. Nachweis zum Qualitätsmanagement;
3. Handelsregisterauszug;
4. Bescheinigung des Finanzamts zur steuerlichen Unbedenklichkeit;
5. Umsatz und Anzahl der beschäftigten Mitarbeiter;
6. Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach 123, 124 GWB;
7. Eigenerklärung zu Zahlung der Sozialversicherungsbeiträgen;
8. Erklärung zur Tariftreue bzw. Einhaltung des Mindestlohns;
9. Erklärung zu verbundenen Unternehmen iSd 15 Aktiengesetzes;
10. Referenzliste über 2 Referenzen über Aufträge gleicher Art um Umfangs der letzten 3 Jahre.
Für den Bereich der aufgrund des Postgesetzes lizenzpflichtigen Postdienstleistungen ist der Auftragnehmer Inhaber der von der Bundesnetzagentur Bonn geforderten Lizenzen. Der Widerruf oder die Änderung der Lizenz ist vom Auftragnehmer unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Bei Widerruf der Lizenz kann der Vertrag außerordentlich durch den Auftraggeber gekündigt werden.
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Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Briefbeförderung und die förmliche Zustellung durch zuverlässige und geschulte Mitarbeiter ausführen zu lassen. Außerdem müssen diese Mitarbeiter über gute territoriale Kenntnisse verfügen.
Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die von ihm eingesetzten Personen die gesetzlichen Bestimmungen über die Briefbeförderung und das förmliche Zustellverfahren, den Datenschutz sowie das Brief- und Postgeheimnis beachten und einhalten. Die aus dem Bereich der KIVBF erlangten Informationen und Daten dürfen nicht an Dritte weiter gegeben oder in einer sonstigen Art und Weise verwendet werden. Verstöße hiergegen geben dem Auftraggeber ein Recht Recht zur außerordentlichen Kündigung.
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Der Auftragnehmer sichert ein der Dienstleistung angemessenes äußeres Erscheinungsbild zu. Mitarbeiter, welche die Post bei dem Auftraggeberabholen haben einen Dienstausweis mitzuführen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Nachweis Berufshaftpflichtversicherung;
2. Nachweis zum Qualitätsmanagement;
3. Handelsregisterauszug;
4. Bescheinigung des Finanzamts zur steuerlichen Unbedenklichkeit;
5. Umsatz und Anzahl der beschäftigten MItarbeiter;
6. Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach 123, 124 GWB;
7. Eigenerklärung zu Zahlung der Sozialversicherungsbeiträgen;
8. Erklärung zur Tariftreue bzw. Einhaltung des Mindestlohns;
9. Erklärung zu verbundenen Unternehmen i. S. d. 15 Aktiengesetzes;
10. Referenzliste über 2 Referenzen über Aufträge gleicher Art um Umfangs der letzten 3 Jahre.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Nachweis Berufshaftpflichtversicherung;
2. Nachweis zum Qualitätsmanagement;
3. Handelsregisterauszug;
4. Bescheinigung des Finanzamts zur steuerlichen Unbedenklichkeit;
5. Umsatz und Anzahl der beschäftigten MItarbeiter;
6. Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach 123, 124 GWB;
7. Eigenerklärung zu Zahlung der Sozialversicherungsbeiträgen;
8. Erklärung zur Tariftreue bzw. Einhaltung des Mindestlohns;
9. Erklärung zu verbundenen Unternehmen iSd 15 Aktiengesetzes;
10. Referenzliste über 2 Referenzen über Aufträge gleicher Art um Umfangs der letzten 3 Jahre.

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Datum der Angebotseröffnung: 2018-05-14 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 09:00
Ort des Eröffnungstermins: Freiburg

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Kommunale Eigengesellschaft
Kontakt
Internetadresse: www.kivbf.de 🌏
Dokumente URL: https://kivbf.sharefile.eu/d-s3da03a2ed3c4e9a9 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg: Regierungspräsidium Karlsruhe
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7219264049 📞
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de 📧
Fax: +49 7219263985 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften im Rahmen der Bekanntmachung sind unverzüglich nach Kenntnisnahme und im Falle des Nichterkennens aber Erkennens können spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber in schriftlicher Form bei der in Ziffer 1 dieser Bewerbungsbedingungen benannten Stelle zu rügen. Ebenso sind sonstige Verstöße gegen Vergabevorschriften von Bietern ab Kenntnisnahme unverzüglich gegenüber dem Auftraggeber in schriftlicher Form bei der in Ziffer 1 dieser Bewerbungsbedingungen benannten Stelle zu rügen. Hilft der Auftraggeber dem gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht ab, darf der Bieter einen Antrag auf Einleitung eines vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 14 Tagen seit Erhalt der Benachrichtigung über die Nichtabhilfe stellen. Eine spätere Anrufung der Vergabekammer aufgrund des gerügten Verstoßes gegen Vergabevorschriften ist ausgeschlossen.
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Vergabekammer im Sinne des §§ 155, 156 GWB:
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Karl-Friedrich-Straße 17
76133 Karlsruhe
Telefax: +49 (0) 721-926 3985
Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens alle Verfahrensbeteiligten nach § 165 GWB Akteneinsichtsrecht haben. Mit der Abgabe eines Angebotes wird dieses in die Akte des Auftraggebers als Vergabestelle aufgenommen. Jeder Bieter muss daher mit der konkreten Möglichkeit rechnen, dass sein Angebot mit allen Bestandteilen von den anderen Verfahrensbeteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Es liegt daher im eigenen Interesse eines jeden Bieters, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe, die nach § 165 Abs. 2 GWB die Vergabekammer veranlassen, die Einsicht in die Akten zu versagen, hinzuweisen und diese in seinen Unterlagen entsprechend kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse).
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Quelle: OJS 2018/S 068-151080 (2018-04-05)
Ergänzende Angaben (2018-05-07)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-05-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-05-09 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 089-200454
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 068-151080
ABl. S-Ausgabe: 89
Quelle: OJS 2018/S 089-200454 (2018-05-07)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-08-06)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-08-06 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-08-08 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 151-347555
ABl. S-Ausgabe: 151
Zusätzliche Informationen
Etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften im Rahmen der Bekanntmachung sind unverzüglich nach Kenntnisnahme und im Falle des Nichterkennens aber Erkennenkönnens spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber in schriftlicher Form bei der in Ziffer 1 dieser Bewerbungsbedingungen benannten Stelle zu rügen. Ebenso sind sonstige Verstöße gegen Vergabevorschriften von Bietern ab Kenntnisnahme unverzüglich gegenüber dem Auftraggeber in schriftlicher Form bei der in Ziffer 1 dieser Bewerbungsbedingungen benannten Stelle zu rügen. Hilft der Auftraggeber dem gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht ab, darf der Bieter einen Antrag auf Einleitung eines vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 14 Tagen seit Erhalt der Benachrichtigung über die Nichtabhilfe stellen. Eine spätere Anrufung der Vergabekammer aufgrund des gerügten Verstoßes gegen Vergabevorschriften ist ausgeschlossen. Der angegebene Gesamtwert der Beschaffung bzw. der Wert des Auftrages/Loses entspricht nicht dem tatsächlichen Wert der Beschaffung bzw. des Auftrages/Loses. Dieser Wert wird gemäß Artikel 50 Abs. 4 der Richtlinie 2014/24/EU und § 39 Abs. 6 VgV nicht veröffentlicht, da er unter anderem den geschäftlichen Interessen des erfolgreichen Bieters schadet und den lauteren Wettbewerb beeinträchtigt. Da es sich technisch um ein Pflichtfeld handelt, wird der Betrag 0.01 EUR eingegeben.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Leistungsgegenstand ist die Erbringung von Briefdienstleistungen (Standardbriefe, Kompaktbriefe, Großbriefe, Maxibriefe, Postkarte, Einschreiben, Infopost). Briefdienstleistung im Sinne dieses Vergabeverfahrens ist die Beförderung und Zustellung von unfrankiert ohne Porto übergebenen Briefsendungen bis 1000g auf der Grundlage der Vorgaben der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Bundesnetzagentur) gemäß § 5 Abs. 1 und § 6 PostG sowie ihre Abholung als zusätzliche Dienstleistung.
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Der Auftragnehmer holt Briefsendungen beim Auftraggeber (Siehe Preisblatt)ab und stellt diese dem Empfänger zu. Die Zustellung „E+2“ der regionalen Standardpost (nicht Infopost und Auslandssendungen) erfolgt beim Empfänger am zweiten Werktag nach der Abholung zu mindestens 95 % der Sendungen. Die Zustellung aller Sendungen muss spätestens vier Tage nach Abholung vollständig erfolgt sein.
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Die Zustellung von Infopost erfolgt spätestens vier Werktage nach der Abholung (mindestens 90 % der Sendungen). Alle Infopost-Sendungen müssen spätestens sieben Tage nach der Abholung vollständig zugestellt sein.
Die Abholung der Sendungen findet in Karlsruhe zu den in den Preisblättern genannten Zeiten statt. Es ist möglich, dass voraussichtlich Anfang/Mitte 2019 ein oder zwei weitere Abholpunkte (Stuttgart / Ulm) hinzukommen. Die Abholzeiten können nach Auftragserteilung individuell abgestimmt werden. Die Abholung findet im städtischen Bereich statt. Der Auftragnehmer hat Fahrzeuge entsprechend der gesetzlich geforderten Schadstoffklasse zu nutzen.
Mehr anzeigen
Die Sendungen werden los rein übergeben. Infopost wird sortenrein und nach Postleitzahlen geordnet übergeben.
Bezeichnung des Loses: Zustellgebiet Leitbereiche 70 – 79
Kurze Beschreibung:
Leistungsgegenstand ist die Erbringung von Briefdienstleistungen (Standardbriefe, Kompaktbriefe, Großbriefe, Maxibriefe, Postkarte, Einschreiben, Info post). Briefdienstleistung im Sinne dieses Vergabeverfahrens ist die Beförderung und Zustellung von unfrankiert ohne Porto übergebenen Briefsendungen bis 1 000 g auf der Grundlage der Vorgaben der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Bundesnetzagentur) gemäß § 5 Abs. 1 und § 6 PostG sowie ihre Abholung als zusätzliche Dienstleistung.
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Die Zustellung von Info post erfolgt spätestens vier Werktage nach der Abholung (mindestens 90 % der Sendungen). Alle
Infopost-Sendungen müssen spätestens sieben Tage nach der Abholung vollständig zugestellt sein.
Info post-Sendungen müssen spätestens sieben Tage nach der Abholung vollständig zugestellt sein.
Bezeichnung des Loses: Zustellgebiet Deutschland (80 % LB 68 – 79)

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-06-26 📅
Name: Freesort GmbH
Postort: Langenfeld
Postleitzahl: 40764
Land: Deutschland 🇩🇪
Mettmann 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Postort: Langenfeöd
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
3

Referenz
Zusätzliche Informationen
Etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften im Rahmen der Bekanntmachung sind unverzüglich nach Kenntnisnahme und im Falle des Nichterkennens aber Erkennenkönnens spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber in schriftlicher Form bei der in Ziffer 1 dieser Bewerbungsbedingungen benannten Stelle zu rügen. Ebenso sind sonstige Verstöße gegen Vergabevorschriften von Bietern ab Kenntnisnahme unverzüglich gegenüber dem Auftraggeber in schriftlicher Form bei der in Ziffer 1 dieser Bewerbungsbedingungen benannten Stelle zu rügen. Hilft der Auftraggeber dem gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht ab, darf der Bieter einen Antrag auf Einleitung eines vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 14 Tagen seit Erhalt der Benachrichtigung über die Nichtabhilfe stellen. Eine spätere Anrufung der Vergabekammer aufgrund des gerügten Verstoßes gegen Vergabevorschriften ist ausgeschlossen.
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Der angegebene Gesamtwert der Beschaffung bzw. der Wert des Auftrages/Loses entspricht nicht dem tatsächlichen Wert der Beschaffung bzw. des Auftrages/Loses. Dieser Wert wird gemäß Artikel 50 Abs. 4 der Richtlinie 2014/24/EU und § 39 Abs. 6 VgV nicht veröffentlicht, da er unter anderem den geschäftlichen Interessen des erfolgreichen Bieters schadet und den lauteren Wettbewerb beeinträchtigt. Da es sich technisch um ein Pflichtfeld handelt, wird der Betrag 0.01 EUR eingegeben.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden- Württemberg: Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften im Rahmen der Bekanntmachung sind unverzüglich nach Kenntnisnahme und im Falle des Nichterkennens aber Erkennenkönnens spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber in schriftlicher Form bei der in Ziffer 1 dieser Bewerbungsbedingungen benannten Stelle zu rügen. Ebenso sind sonstige Verstöße gegen Vergabevorschriften von Bietern ab Kenntnisnahme unverzüglich gegenüber dem Auftraggeber in schriftlicher Form bei der in Ziffer 1 dieser Bewerbungsbedingungen benannten Stelle zu rügen. Hilft der Auftraggeber dem gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht ab, darf der Bieter einen Antrag auf Einleitung eines vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 14 Tagen seit Erhalt der Benachrichtigung über die Nichtabhilfe stellen. Eine spätere Anrufung der Vergabekammer aufgrund des gerügten Verstoßes gegen Vergabevorschriften ist ausgeschlossen.
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Vergabekammer Baden-Württemberg beim
Regierungspräsidium Karlsruhe
Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens alle Verfahrensbeteiligten nach § 165 GWB Akteneinsichtsrecht haben. Mit der Abgabe eines Angebotes wird dieses in die Akte des Auftraggebers als Vergabestelle aufgenommen. Je-der Bieter muss daher mit der konkreten Möglichkeit rechnen, dass sein Angebot mit allen Bestandteilen von den anderen Verfahrensbeteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Es liegt daher im eigenen Interesse eines jeden Bieters, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe, die nach § 165 Abs. 2 GWB die Vergabekammer veranlassen, die Einsicht in die Akten zu versagen, hinzuweisen und diese in seinen Unterlagen entsprechend kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse).
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Quelle: OJS 2018/S 151-347555 (2018-08-06)