Brücke u. Dammbauwerke Überführung BAB 8+Brücke Streitgraben

Stuttgarter Straßenbahnen AG

Brücke u. Dammbauwerke Überführung BAB 8+Brücke Streitgraben – Stahlbeton-, Spannbeton- und Verbundbau, Spezialtiefbau, Stahlbau, kunststoffbewehrter Erdbau

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-08-20. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-07-18.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-07-18 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2018-07-18)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Bauarbeiten für Brücken
Referenznummer: 120-2018-0023_U6 2. TA: Brücke u. Dammbauwerke Überführung BAB 8 + Brücke Streitgraben
Kurze Beschreibung:
Brücke u. Dammbauwerke Überführung BAB 8+Brücke Streitgraben – Stahlbeton-, Spannbeton- und Verbundbau, Spezialtiefbau, Stahlbau, kunststoffbewehrter Erdbau
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bauarbeiten für Brücken 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Bau von Dämmen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Stuttgart 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stuttgarter Straßenbahnen AG
Postanschrift: Schockenriedstr. 50
Postleitzahl: 70565
Postort: Stuttgart
Kontakt
Internetadresse: http://www.ssb-ag.de 🌏
E-Mail: ausschreibung-eb@ssb-ag.de 📧
Fax: +49 71178852399 📠
URL der Dokumente: https://www.tender24.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-164a1905b2e-28e0e035b737d9fd 🌏
URL der Teilnahme: http://www.tender24.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-07-18 📅
Einreichungsfrist: 2018-08-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-07-20 📅
Datum des Beginns: 2019-01-14 📅
Datum des Endes: 2020-10-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 138-316225
ABl. S-Ausgabe: 138
Zusätzliche Informationen
Die Auftragsvergabe steht unter einem Gesamtfinanzierungsvorbehalt. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht den Zuschlag zu erteilen, wenn die Angeboteder Bieter des vorgesehene Gesamt-Budget überschreiten oder der zuständige Entscheidungsträger der Auftragsvergabe nicht zustimmt.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung ist das gesamte Überführungsbauwerk einschließlich der anschließenden Erddämme und der in der östlichen Flanke des nördlichen Dammes integrierten Gabionenwand sowie die Bauwerke Rückhaltebecken Streitgraben Nord und Bachquerung Streitgraben.
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Vormontage und Einfahren einer vormontierten Netzwerkbogenbrücke mit anschließender Herstellung der Unterbauten zur Erstellung einer Stadtbahnbrücke über die BAB8 westlich der Anschlussstelle Echterdinger Ei, mit angrenzenden Erddammbauwerken, einer weiteren Bachquerung und einem Regenrückhaltebecken.
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Erd-, Gründungs-, Spezialtiefbau-, Stahlbeton-, Stahlverbundbau-, Spannbetonbau-, Stahlbau-, Korrosionsschutz-, und Abdichtungsarbeiten, geokunststoffbewehrte Erdkörper zur Dammstabilisierung, Einbau von hochfesten Zuggliedern.
Brückentyp: integrale Netzwerkbogenbrücke
Brückenfläche: ca. 1 400 m
Stützweite des Brückenüberbaues: ca. 106 m
Stahlbeton / Spannbeton: ca. 1 650 m
Stahlbau: ca. 250 t
Hochfeste Zugglieder: 72 St.
Großbohrpfähle: ca. 390 lfm.
Daueranker: 64 St.
Erdbau: ca. 16 000 m
Bodenverbesserung, Rüttelstopfsäulen: ca. 7 500 lfm
Oberbodenarbeiten: ca. 9 000 m
Geokunststoffbewehrte Erde: ca. 110 m
Zusätzliche Informationen:
Die Auftragsvergabe steht unter einem Gesamtfinanzierungsvorbehalt. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht den Zuschlag zu erteilen, wenn die Angeboteder Bieter des vorgesehene Gesamt-Budget überschreiten oder der zuständige Entscheidungsträger der Auftragsvergabe nicht zustimmt.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 70567 Stuttgart-Möhringen und 70771 Leinfelden-Echterdingen, Echterdingen

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bietern (der Begriff Bieter wird als Synonym auch für Bietergemeinschaften (BieGe) verwendet) bzw. von jedem Mitglied der BieGe vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/ Angebote ist nicht ausreichend. Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, sagt der Bieter zu, Nachweise auf Verlangen, spätestens jedoch vor Zuschlagserteilung vorzulegen.
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1) Bezeichnung des Bieterunternehmens mit Firma und Anschrift sowie Angabe eines für das Verfahren zuständigen Ansprechpartners mit E-Mail, Telefon- und Faxnummer.
2) Aktueller Handelsregister-Auszug oder eine Kopie desselben (zum Schlusstermin, vgl. Ziff. IV.2.2) nicht älter als 3 Monate).
3) Unterschriebene Eigenerklärung gem. §§ 1, 123, 124 GWB sowie
— soweit anwendbar – § 21 Schwarz ArbG, § 21 AentG und § 98 c AufenthG. Unterschriebene Eigenerklärung gemäß dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz – LTMG).
Der AG stellt hierzu das Formblatt Eigenerklärung zur Verfügung.
4) Sofern ein Angebot als BieGe erfolgen soll, ist mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern der BieGe unterzeichnete Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung (vgl. Ziff. III.1.8) dieser Bekanntmachung) im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der BieGe, ein bevollmächtigter
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Vertreter und die Absicht, sich im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft
Zusammenzuschließen, ergibt.
BieGe haben in obiger BieGe-Erklärung oder als Anlage zur BieGe-Erklärung eine schriftliche Erklärung folgenden Inhalts vorzulegen: Sämtliche Mitglieder der BieGe bzw. der Vertreter der BieGe haben/hat zu erklären, dass die Bildung keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Darüber hinaus ist von den Mitgliedern der BieGe bzw. dem Vertreter dieser zu erklären, inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die Auftragsvergabe zu bewerben.
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Der AG stellt hierzu das Formblatt BieGe-Erklärung zur Verfügung.
5) Der Bieter kann sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter /Nachunternehmer /konzernverbundener Unternehmen) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen.
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Zum Nachweis der Eignung hat der Bieter diese Dritten in seinem Angebot zu benennen und die in Ziff. III.1) dieser Bekanntmachung genannten Angaben /Erklärungen /Nachweise auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, indem er sich auf dessen Fähigkeiten beruft. Mit dem Angebot ist der Nachweis
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Zu erbringen, dass ihm dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen zur Verfügung (z.B. Verpflichtungserklärung)
Steht. Sofern der Bieter sich zum Nachweis der Eignung auf Dritte bezieht, hat er für diese in seinem Angebot die in Ziff. III.1.1) dieser Bekanntmachung genannten Angaben /Erklärungen /Nachweise vorzulegen.
Der AG stellt hierzu das Formblatt Nachunternehmer-Erklärung zur Verfügung.
Der AG behält sich vor, weitere Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die nachstehenden Angaben /Erklärungen /Nachweise sind von den Bewerbern (bzw. jedem Mitglied der BewGe sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmer) vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen /Angebote ist nicht ausreichend.
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Mindeststandards:
1) Der Auftraggeber wird einen Versicherungsvertrag abschließen.
Die Prämien für diese Versicherung bezahlt der AG unmittelbar an den Versicherer. Der AN wird in seinem Angebot berücksichtigen, dass damit für ihn die üblichen Versicherungsprämien entfallen.
Vom Auftragnehmer wird ein anteiliger Prämienbetrag gemäß KEV 116.2 Nr. 12 der Auftragssumme (brutto) gefordert (oder spätestens bei der Schlusszahlung verrechnet).
2) Vorlage einer Eigenerklärung dass:
— über das Vermögen des Unternehmens weder ein Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet, die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt wurde und dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
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Der AG stellt hierzu das Formblatt Eigenerklärung zur Verfügung.
3) Vorlage von Bescheinigungen dass:
— das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat und eine entsprechende Bescheinigung von der Behörde (zum Schlusstermin, vgl. Ziff. IV.2.2) nicht älter als 3 Monate) beigefügt ist.
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4) Vorlage einer Eigenerklärung dass:
— keine in Bezug auf Vergabe unzulässige, wettbewerbsbeschränkende
Abreden getroffen wurden.
5) Vorlage einer Eigenerklärung dass:
— kein Eintrag im Gewerbezentralregister vorliegt.
6) Vorlage einer Eigenerklärung dass:
— im Auftragsfall die Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorgelegt wird.
7) Vorlage einer Eigenerklärung dass:
— im Auftragsfall die Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz (EStG) zur Bauabzugsteuer durch das zuständige Finanzamt des Bieters, dass der zu sichernde Steueranspruch nicht gefährdet erscheint und danch der AG als Leistungsempfänger von der Pflicht zum Steuerabzug befreit wird.
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Die Vergabestelle behält sich vor, die Vorlage weiterer Unterlagen
Beizuziehen bzw. zu verlangen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Hinweise:
— Die u.g. 18 genannten Leistungskriterien/Projektmerkmale müssen aus den Referenzen oder der zugehörigen Tabelle hervorgehen, ansonsten ist die Leistungsfähigkeit nicht nachgewiesen!
— Gewertet werden nur solche Projekte, bei denen die Leistung des Bewerbers abgeschlossen ist,
— Kriterien müssen nicht in einer Referenz nachgewiesen werden!
— Referenzen müssen aus den Jahren 2006 bis 2018 vorliegen!
— Unternehmen, welchen innerhalb der vergangenen 5 Jahren ein Auftrag nach Beginn der Ausführung wieder entzogen wurde, können von der Teilnahme ausgeschlossen werden.
Die Kriterien sind:
1) Ausführung von integralen oder semi-integralen Betonbrücken mit Gesamtlänge > 50 m
2) Ausführung von Stahl- oder Stahl-Verbund Straßen- oder Eisenbahnbrücken mit Einzelblechdicken t > 50 mm
3) Ausführung von Straßen- oder Eisenbahnbrücken in Verbundbauweise mit Kopfbolzendübeln
4) Ausführung von Straßen- oder Eisenbahnbrücken in Spannbetonbauweise
5) Herstellung von Stahlbaukonstruktionen aus normalgeglühten/ normalisierend gewalzten Feinkornbaustählen mindestens der Festigkeitsklasse S460
6) Ausführung von Stahlbaukonstruktionen mit Korrosionsschutzarbeiten auf der Baustelle
7) Ausführung von Stahlbaukonstruktionen mit Baustellenschweißungen tragender Bauteile
8) Ausführung von Pfahlgründungen mit Pfahldurchmesser 1,20 m
9) Ausführung von Gründungsbauweisen mit Verwendung von Dauerankern
10) Ausführung von Sichtbeton SB 3
11) Einfahren von vorgefertigten Überbauten > 50 m
12) Abstapeln / Heben von Überbauten > 50 m
13) Ausführung von Überführungsbauwerken über Fernstraßen oder Eisenbahnlinien unter Verkehr
14) Ausführung von Bodenverbesserung mittels Rüttelstopfverfahren
15) Ausführung von kunststoffbewehrten Erdbauwerken
16) Ausführung von Überführungsbauwerken mit quer vorgespannter Fahrbahnplatte
17) Ausführung von Fester Fahrbahn
18) Ausführung von Erdbauwerken für setzungsempfindliche Nutzung
Für jede Referenz ist auf je einer Seite eine Tabelle mit folgender Gliederung einzureichen:
— Referenzbezug,
— Projektbezeichnung,
— Übersichtsfoto des fertigen Bauwerks,
— Auftraggeber mit Ansprechpartner,
— Zusammenfassung der Kenndaten und Hauptabmessungen (z.B. Länge, Breite, Brückenklasse, Tragsystem, Spannweiten, Gründungsart, Materialien etc. sowie Angaben zum jeweiligen Referenzwert),
— Volumen der Bauleistung (in EUR netto),
— Leistungsdauer (in Monaten),
— beauftragte Leistung (stichwortartig),
— beauftragter Leistungsanteil (in EUR netto),
— Die o. g. 18 Kriterien müssen aus der Tabelle hervorgehen.
Weiterhin sind nachzuweisen:
— Das Vorhandensein eines Qualitätsmanagementsystems nach DIN EN ISO 9001:2015 oder vergleichbar,
— Die Herstellerqualifikation nach DIN EN 1090 für die Klasse EXC3.
Fehlen die geforderten Erklärungen oder Nachweise, verlangt die Vergabestelle die fehlenden Erklärungen oder Nachweise nach. Diese sind spätestens innerhalb von sechs Kalendertagen nach Aufforderung durch die Vergabestelle vorzulegen. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Aufforderung durch die Vergabestelle, diese erfolgt über das Vergabeportal. Werden die Erklärungen oder Nachweise nicht innerhalb der Frist vorgelegt, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Der AG prüft bei den fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträgen die Eignung der Bewerber in einem dreistufigen Verfahren.
Stufe 1: Prüfung auf Vollständigkeit der abgeforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise III.1.1 bis III.1.3
Stufe 2: Vorliegen von Ausschlussgründen inkl. Erfüllung der Mindestanforderungen
Stufe 3: Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen sowie der Technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit gemessen an der zu vergebenden Leistung.
Insbesondere auf Stufe 3, deren Prüfung anhand der vom Bewerber/BewGe eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweise erfolgt, übt der Auftraggeber seinen Beurteilungsspielraum aus.
Nur die geeigneten Bewerber werden im weiteren Verfahren berücksichtigt.
Der AG behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insb. Erklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzufordern oder ggf. korrigieren zu lassen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Gemäß Vergabeunterlagen
Vertragserfüllungbürgschaft 5 % von der Auftragssumme brutto
Gewährleistungsbürgschaft 3 % von der Auftragssume brutto
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Gemäß Vergabeunterlagen
§ 16 VOB/B
Frist für die Schlusszahlung wird auf 60 Tage verlängert.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesellschaft bürgerlichen Rechts, gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Die dem Auftraggeber als Ansprechpartner zur Verfügung stehenden Fachkräfte müssen Deutsch in Wort und Schrift beherrschen.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2018-09-11 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-01-14 📅

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Zentrale kaufmännische Services
Internetadresse: www.ssb-ag.de 🌏
Dokumente URL: https://www.tender24.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-164a1905b2e-28e0e035b737d9fd 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
1) Der AG führt als Sektorenauftraggeber ein Verhandlungsverfahren mit Bekanntmachung i. S. d. 4. Teils des GWB und der SektVO durch. Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb (TNW) begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen und Nachweisen um die Aufforderung zur Angebotsabgabe
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Bewerben. Erst eine erfolgreiche Bewerbung mit positiver Eignungsprüfung und -bewertung durch den AG führt zur Versendung der Vergabeunterlagen..
2) Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich per E-Mail unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme (vgl. Ziff. II.1.1)) und der Verfahrensnummer 120-2018-0023 an die E-Mail-Adresse ausschreibung-ea@ssb-ag.de zu erfolgen. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 7.8.2018, 11.00, an die unter Ziffer I.1) bezeichnete Stelle eingegangen sind. Mündliche oder verspätete Anfragen werden nicht beantwortet. Der AG wird etwaige Informationen (auch die Formulare) und Beantwortung von Fragen von Bewerbern zum TNW sowie sonstige Klarstellungen des AG, die das Vergabeverfahren betreffen, auf der Internetseite veröffentlichen: https://www.tender24.de
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Der AG empfiehlt daher allen Bewerbern, täglich den vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen Informationen und Klarstellungen des AG sowie Antworten
Von Bewerberanfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen. Die Bewerber sollen die vom AG zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen und durch die geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf Frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend.
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3) Die Bewerber haben zu beachten, dass der TNA unterzeichnet ist. Der TNA ist entweder von allen Mitgliedern einer BewGe oder dem bevollmächtigten Vertreter zu unterzeichnen. Sofern ein bevollmächtigter Vertreter unterzeichnet, ist bzw. sind die Vollmachten der Mitglieder der BewGe beizufügen.
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4) Die TNA und deren Anlagen sind entweder digital über die Vergabeplattform www.tender24.de oder schriftlich zweifach (ein Original, 1 Kopie) in deutscher Sprache einzureichen. Die schriftliche Übermittlung hat unter expliziter Angabe der Verfahrensnummer 120-2018-0023 auf dem verschlossenen Behältnis/Umschlag, in dem der TNA eingereicht wird, sowie im Anschreiben zu dem TNA zu erfolgen (Vorlage bis zum Schlusstermin bei der benannten Kontaktstelle - die Übersendung per Telefax oder in elektronischer Form, z.B. mittels E-Mail, ist nicht zulässig). Hierzu ist das auf der Vergabeplattform des AG veröffentlichte Formular zu verwenden.
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5) Bei einer schriftlichen Übermittlung sind dem TNA zudem elektronische Kopien aller übermittelten Unterlagen auf einem geeigneten virengeprüften und virenfreien Datenträger beizulegen.
Die elektronischen Kopien sind in einem nicht-bearbeitbaren Format (z.B. geschützte, jedoch druckbare Dateien) bereitzustellen. Mit der Abgabe des TNA versichert der Bewerber bzw. die BewGe, dass die Inhalte der elektronischen Kopien vollumfänglich und mit den eingereichten Originalen uneingeschränkt identisch sind.
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6) Der AG ist berechtigt, bei Bedenken hinsichtlich der Eignung des Bewerbers die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen.
7) Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bewerber/die BWG der Kontaktaufnahme durch den AG zu den jeweiligen Referenzgebern zu.
8) Der Bewerber wird darauf hingewiesen, dass alle mit dem TNA eingereichten Angaben auch für das ggf. einzureichende Angebot Geltung haben sollen. Sofern sich im weiteren Verfahren Änderungen gegenüber dem Teilnahmewettbewerb ergeben, muss der AG zu späterer Zeit ggf. erneut in eine Beurteilung der Eignung eintreten.
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9) Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt und verbleiben im Besitz des Auftraggebers.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Karl-Friedrich-Straße 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1) Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem AG gerügt werden.
2) Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus diesem Bekanntmachungstext erkennbar sind, innerhalb der in der Bekanntmachung benannten Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber dem AG gerügt werden.
3)Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, innerhalb der Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber dem AG gerügt werden.
4) Hilft der AG der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer des Landes Brandenburg unter der o. g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des AG, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen des § 160 Abs. 3 GWB vorliegen.
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5) Der AG weist zugleich auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin. Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zu beachten.
Quelle: OJS 2018/S 138-316225 (2018-07-18)