Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-10-04) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Stadt Gelsenkirchen
Postanschrift: Wildenbruchplatz 7
Postort: Gelsenkirchen
Postleitzahl: 45888
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Zentrale Beschaffungsstelle
Telefon: +49 209169-2874📞
E-Mail: zentrale.dienste@gelsenkirchen.de📧
Fax: +49 209169-3530 📠
Region: Gelsenkirchen, Kreisfreie Stadt🏙️
URL: www.gelsenkirchen.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Brunnenwartung für das gesamte Stadtgebiet Gelsenkirchen
EU 43.019
Produkte/Dienstleistungen: Brunnenbohrung📦
Kurze Beschreibung: Brunnenwartung für das gesamte Stadtgebiet Gelsenkirchen
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 357572.40 💰
Betrieb und Instandhaltung der Zierbrunnen, Wasserbecken und Strom- und/oder Wasserentnahmestellen im gesamten Stadtgebiet Gelsenkirchen. Es handelt sich hierbei um 15 Anlagen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 111-253002
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: B 204.005
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: Brunnenwartung für das gesamte Stadtgebiet Gelsenkirchen
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-08-17 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 0
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Gelsenwasser ag
Postanschrift: Willy-Brandt-Allee 26
Postort: Gelsenkirchen
Postleitzahl: 45891
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Gelsenkirchen, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 370 000 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 357572.40 💰
“Die Zulassungsfrist für die Beantwortung von Bieterfragen endet am 12.7.2018.
Enthalten die Vertrags- und Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters...”
Die Zulassungsfrist für die Beantwortung von Bieterfragen endet am 12.7.2018.
Enthalten die Vertrags- und Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten und/oder Fehler, so hat der Bieter unverzüglich den Auftraggeber vor Angebotsabgabe schriftlich darauf hinzuweisen. Hinweise sind zu richten an:
Stadt Gelsenkirchen
Referat Personal und Organisation
Abteilung Zentrale Dienste
Zentrale Beschaffungsstelle
45875 Gelsenkirchen
E-Mail: zentrale.dienste@gelsenkirchen.de
Fax: +49 209-169 3530
Zweckdienlicherweise hat die Kommunikation über das Kommunikationstool des Vergabemarktplatzes zu erfolgen.
Bekanntmachungs-ID: CXPSYDHYZXQ
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Münster
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48128
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 251-411-1691📞
Fax: +49 251-411-2165 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle unverzüglich – d. h. abhängig von den jeweiligen Umständen des Einzelfalls maximal 10 bis 14 Tage – zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Münster
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48128
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 251-411-1691📞
Fax: +49 251-411-2165 📠
Quelle: OJS 2018/S 192-434687 (2018-10-04)