Abbruch- und Rohbauarbeiten für die brandschutztechnische Ertüchtigung von bestehenden Verwaltungsgebäuden
Die Arbeiten sollen in mehreren Bauphasen durchgeführt werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-10-09.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-09-14.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: BS+TGA BR2 Abbruch- und Rohbauarbeiten
62/50051450
Produkte/Dienstleistungen: Rohbauarbeiten📦
Kurze Beschreibung:
“Abbruch- und Rohbauarbeiten für die brandschutztechnische Ertüchtigung von bestehenden Verwaltungsgebäuden
Die Arbeiten sollen in mehreren Bauphasen...”
Kurze Beschreibung
Abbruch- und Rohbauarbeiten für die brandschutztechnische Ertüchtigung von bestehenden Verwaltungsgebäuden
Die Arbeiten sollen in mehreren Bauphasen durchgeführt werden.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Abbrucharbeiten📦
Ort der Leistung: Darmstadt, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH
Planckstraße 1
64291 Darmstadt”
Beschreibung der Beschaffung:
“Bei dem Büro-, Forschungs- und Verwaltungsgebäude handelt es sich um einen Anfang der 70 er Jahre errichteten zusammenhängenden Gebäudekomplex als Teil des...”
Beschreibung der Beschaffung
Bei dem Büro-, Forschungs- und Verwaltungsgebäude handelt es sich um einen Anfang der 70 er Jahre errichteten zusammenhängenden Gebäudekomplex als Teil des Forschungszentrums der GSI. Der gesamte Gebäudekomplex wurde in Stahlbeton-Fertigbauweise auf einem Raster von 7,20 m x 7,20 m errichtet. Zur Aussteifung dienen die in Ortbeton errichteten Treppenhäuser.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist das Bauteil BR2 (bestehend aus EG und 2 Obergeschossen), das in allen Geschoßen aus brandschutztechnischer Sicht und TGA-mäßig ertüchtigt wird. In diesem Zusammenhang werden auch die WC-Anlagen in diesen Treppenhäusern saniert. Einhergehend damit werden die Grundleitungen unterhalb der Bodenplatte der Ebene 1 ausgetauscht. Dafür muss die Bodenplatte aufgebrochen und Erdarbeiten ausgeführt werden. Weiterhin sind im Zuge der Sanierung von Grundleitungen neue Revisionsschächte im Flur BR2.1.169 und in der Werkstatt BR2.1.112 einzubauen.
Es ist beabsichtigt die Baumaßnahme in mehreren Bauphasen durchzuführen. Dies ist erforderlich, um den laufenden Betrieb aufrecht zu erhalten.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 5
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: Wir behalten uns vor, zum Zwecke einer Kreditprüfung, Bonitätsdaten einzuholen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Beschleunigtes Verfahren:
“Der Auftragsgegenstand sieht vor, dass die Bauarbeiten im Dezember 2018 beginnen. Daher ist ein beschleunigtes Verfahren zu wählen.” Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-10-09
14:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2018-12-05 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2018-10-09
14:30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): GSI, Planckstr. 1
64291 Darmstadt
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Zum Eröffnungstermin sind keine Bieter/Bieterbevollmächtigten zugelassen.
“Die bei der Vergabestelle einzureichenden Angebotsunterlagen sind 1-fach in Papierform sowie 1-fach elektronisch auf CD/DVD einzureichen.
Die Kommunikation...”
Die bei der Vergabestelle einzureichenden Angebotsunterlagen sind 1-fach in Papierform sowie 1-fach elektronisch auf CD/DVD einzureichen.
Die Kommunikation erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform DTVP. Sämtliche Vergabeunterlagen werden auf dem DTVP zum Download bereit gestellt.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen
Die zuständige Nachprüfungsbehörde ist die Vergabekammer des Bundes
Villemombler Straße 76
53123 Bonn
Tel.: 0228 9499-0
Fax: 0228 9499-163
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
Internet: http://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html
Der Bewerber /Bieter wird aufgefordert, die Teile seines Angebots, die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, deutlich zu kennzeichnen. Geschieht dies nicht, kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht in seine Unterlagen ausgehen (§165 Abs. 3 GWB). Die GSI ist als Vergabestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 3 GWB).
Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen bei der GSI zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber der GSI geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2-3 GWB).
Teilt die GSI dem Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der o. g. Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, wer-den vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch die GSI geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die GSI. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungs-antrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB der GSI durch die Vergabekammer zugestellt worden sein.
Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYEYDMX
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2018/S 179-404577 (2018-09-14)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-12-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Abbruch- und Rohbauarbeiten für die brandschutztechnische Ertüchtigung von bestehenden Verwaltungsgebäuden.
Die Arbeiten sollen in mehreren Bauphasen...”
Kurze Beschreibung
Abbruch- und Rohbauarbeiten für die brandschutztechnische Ertüchtigung von bestehenden Verwaltungsgebäuden.
Die Arbeiten sollen in mehreren Bauphasen durchgeführt werden.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 266160.16 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Bei dem Büro-, Forschungs- und Verwaltungsgebäude handelt es sich um einen Anfang der 70 er Jahre errichteten zusammenhängenden Gebäudekomplex als Teil des...”
Beschreibung der Beschaffung
Bei dem Büro-, Forschungs- und Verwaltungsgebäude handelt es sich um einen Anfang der 70 er Jahre errichteten zusammenhängenden Gebäudekomplex als Teil des Forschungszentrums der GSI. Der gesamte Gebäudekomplex wurde in Stahlbeton-Fertigbauweise auf einem Raster von 7,20 m x 7,20 m errichtet. Zur Aussteifung dienen die in Ortbeton errichteten Treppenhäuser.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist das Bauteil BR2 (bestehend aus EG und 2 Obergeschossen), das in allen Geschoßen aus brandschutztechnischer Sicht und TGA-mäßig ertüchtigt wird. In diesem Zusammenhang werden auch die WC-Anlagen in diesen Treppenhäusern saniert. Einhergehend damit werden die Grundleitungen unterhalb der Bodenplatte der Ebene 1 ausgetauscht. Dafür muss die Bodenplatte aufgebrochen und Erdarbeiten ausgeführt werden. Weiterhin sind im Zuge der Sanierung von Grundleitungen neue Revisionsschächte im Flur BR2. 1.169 und in der Werkstatt BR2. 1.112 einzubauen.
Es ist beabsichtigt die Baumaßnahme in mehreren Bauphasen durchzuführen. Dies ist erforderlich, um den laufenden Betrieb aufrecht zu erhalten.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 179-404577
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Auftragsvergabe Gewe GmbH
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-12-03 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Gewe GmbH
Postanschrift: Werner – von – Siemens – Straße 2
Postort: Pfungstadt
Postleitzahl: 64319
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Darmstadt-Dieburg🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 266160.16 💰
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYEYDCD
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die zuständige Nachprüfungsbehörde ist die
Vergabekammer des Bundes
Villemombler Straße 76
53123 Bonn
Tel.: 0228 9499-0
Fax: 0228 9499-163
E-Mail:...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die zuständige Nachprüfungsbehörde ist die
Vergabekammer des Bundes
Villemombler Straße 76
53123 Bonn
Tel.: 0228 9499-0
Fax: 0228 9499-163
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
Internet: http://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html
Der Bewerber/Bieter wird aufgefordert, die Teile seines Angebots, die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, deutlich zu kennzeichnen. Geschieht dies nicht, kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht in seine Unterlagen ausgehen (§165 Abs. 3 GWB). Die GSI ist als Vergabestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 3 GWB).
Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen bei der GSI zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber der GSI geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 - 3 GWB).
Teilt die GSI dem Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der o. g. Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, wer-den vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch die GSI geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die GSI. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB der GSI durch die Vergabekammer zugestellt worden sein.
Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH
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Quelle: OJS 2018/S 234-534114 (2018-12-03)