Das Büro-, Forschungs- und Verwaltungsgebäude der GSI Darmstadt soll brandschutztechnisch ertüchtigt werden.
Wesentliches Ziel hierbei ist die Absicherung der Flucht- und Rettungswege, insbesondere Ertüchtigung der Treppenhäuser sowie Unterteilung des Gesamtkomplexes in einzelne Brand- und Rauchabschnitte.
Des Weiteren sollen die Flucht- und Rettungswege durch neue Brandschutz-/Rauchschutztüren und Abschlüsse gesichert werden.
Im Zusammenhang mit den Brandschutzmaßnahmen werden auch die an den Treppenhäusern angeordneten WC-Anlagen saniert und allgemein die Technische Ausrüstung ertüchtigt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-10-04.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-09-12.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: BS+TGA BR2 Putz und Trockenbau
60/50051452
Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten📦
Kurze Beschreibung:
“Das Büro-, Forschungs- und Verwaltungsgebäude der GSI Darmstadt soll brandschutztechnisch ertüchtigt werden.
Wesentliches Ziel hierbei ist die Absicherung...”
Kurze Beschreibung
Das Büro-, Forschungs- und Verwaltungsgebäude der GSI Darmstadt soll brandschutztechnisch ertüchtigt werden.
Wesentliches Ziel hierbei ist die Absicherung der Flucht- und Rettungswege, insbesondere Ertüchtigung der Treppenhäuser sowie Unterteilung des Gesamtkomplexes in einzelne Brand- und Rauchabschnitte.
Des Weiteren sollen die Flucht- und Rettungswege durch neue Brandschutz-/Rauchschutztüren und Abschlüsse gesichert werden.
Im Zusammenhang mit den Brandschutzmaßnahmen werden auch die an den Treppenhäusern angeordneten WC-Anlagen saniert und allgemein die Technische Ausrüstung ertüchtigt.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Gipskartonarbeiten📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Wandverkleidungs- und Tapezierarbeiten📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Anstricharbeiten📦
Ort der Leistung: Darmstadt, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH, Planckstraße 1, 64291 Darmstadt”
Beschreibung der Beschaffung:
“Wesentliche Mengen: in m^2
Innenputz: 540
GK-Brandwände: 90
GK-Montagewände: 50
Vorsatzschalen: 190
Montagewände: 30
Trockenputz: 35
OWA Bandrasterdecken:...”
Beschreibung der Beschaffung
Wesentliche Mengen: in m^2
Innenputz: 540
GK-Brandwände: 90
GK-Montagewände: 50
Vorsatzschalen: 190
Montagewände: 30
Trockenputz: 35
OWA Bandrasterdecken: 100
OWA Decken de- und remontieren: 100
Pagoluxdecken de- und remontieren: 100
Metallpaneeldecken de- und rem.: 250
Metallpaneeldecken neu: 40
GK Decken: 140
Innenbeschichtungen Wände/Decken: 2 800
Zargen: 30 St
Stahlblechtüren: 30 St
PVC Boden: 150
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 6
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Einzureichende Unterlagen:
— Unternehmensdarstellung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): mit Angabe der auf dem GSI Formblatt abgefragten...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Einzureichende Unterlagen:
— Unternehmensdarstellung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): mit Angabe der auf dem GSI Formblatt abgefragten Daten, wie z. B. Anzahl der Mitarbeiter in den letzten 3 Jahren, etc.
Das Formblatt Unternehmensdarstellung muss zwingend auch von präqualifizierten Unternehmen ausgefüllt und abgegeben werden.
— Nachweis der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (§ 6 VOB/A) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Der Bieter hat mit seinem Angebot zum Nachweis seiner Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit eine direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) nachzuweisen, § 6 Abs. 3 Nr. 2 VOB/A.Der Nachweis der Eignung kann auch durch Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) erbracht werden.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Einzureichende Unterlagen:
— Nachweis Betriebshaftpflichtversicherung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Es ist eine...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Einzureichende Unterlagen:
— Nachweis Betriebshaftpflichtversicherung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Es ist eine Betriebshaftpflichtversicherung nachzuweisen mit folgenden Deckungssummen:
— für Sachschäden in Höhe von 3,0 Mio. EUR pro Schadensfall,
— für Personenschäden in Höhe von 3,0 Mio. EUR pro Schadensfall.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Einzureichende Unterlagen:
— Beschreibung von Referenzprojekten (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Beschreibung von 3 vergleichbaren...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Einzureichende Unterlagen:
— Beschreibung von Referenzprojekten (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Beschreibung von 3 vergleichbaren Referenzprojekten, mit Angabe der auf dem Formblatt abgefragten Projektdaten.
Die Vorlage von vergleichbaren Referenzprojekten wird auch von präqualifizierten Unternehmen zwingend gefordert.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Einzureichende Unterlagen:
— Mindestlohngesetz – MiLoG (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Erklärung gemäß § 19 Abs. 3 des Gesetzes zur...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Einzureichende Unterlagen:
— Mindestlohngesetz – MiLoG (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Erklärung gemäß § 19 Abs. 3 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz – MiLoG),
— Vorlage Auszug Gewerbezentralregister (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Zusammen mit dem Angebot ist eine Kopie des aktuellen Auszugs aus dem Gewerbezentralregister mit abzugeben. Der Auszug aus dem Gewerbezentralregister wird auch dann zur Vorlage gefordert, wenn das Unternehmen präqualifiziert ist.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Beschleunigtes Verfahren:
“Der Auftragsgegenstand sieht vor, dass die Bauarbeiten im Dezember beginnen. Daher ist ein beschleunigtes Verfahren zu Wählen.” Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-10-04
14:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2018-12-03 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2018-10-04
14:15 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): GSI, Planckstr. 1, 64291 Darmstadt
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Zum Eröffnungstermin sind keine Bieter/Bieterbevollmächtigten zugelassen.
“Die bei der Vergabestelle einzureichenden Angebotsunterlagen sind 1-fach in Papierform sowie 1-fach elektronisch auf CD/DVD einzureichen.
Die Kommunikation...”
Die bei der Vergabestelle einzureichenden Angebotsunterlagen sind 1-fach in Papierform sowie 1-fach elektronisch auf CD/DVD einzureichen.
Die Kommunikation erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform DTVP.
Sämtliche Vergabeunterlagen werden auf dem DTVP zum Download bereit gestellt.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYEYDMN
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die zuständige Nachprüfungsbehörde ist die
Vergabekammer des Bundes
Villemombler Straße 76
53123 Bonn
Tel.: 0228 9499-0
Fax: 0228 9499-163
E-Mail:...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die zuständige Nachprüfungsbehörde ist die
Vergabekammer des Bundes
Villemombler Straße 76
53123 Bonn
Tel.: 0228 9499-0
Fax: 0228 9499-163
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
Internet: http://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html
Der Bewerber /Bieter wird aufgefordert, die Teile seines Angebots, die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, deutlich zu kennzeichnen. Geschieht dies nicht, kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht in seine Unterlagen ausgehen (§ 165 Abs. 3 GWB). Die GSI ist als Vergabestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 3 GWB).
Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen bei der GSI zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber der GSI geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 - 3 GWB).
Teilt die GSI dem Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der o. g. Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch die GSI geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die GSI. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungs-antrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB der GSI durch die Vergabekammer zugestellt worden sein.
Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2018/S 177-400323 (2018-09-12)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-11-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Das Büro-, Forschungs- und Verwaltungsgebäude der GSI Darmstadt soll brandschutztechnisch ertüchtigt werden.
Wesentliches Ziel hierbei ist die Absicherung...”
Kurze Beschreibung
Das Büro-, Forschungs- und Verwaltungsgebäude der GSI Darmstadt soll brandschutztechnisch ertüchtigt werden.
Wesentliches Ziel hierbei ist die Absicherung der Flucht- und Rettungswege, insbesondere Ertüchtigung der Treppenhäuser sowie Unterteilung des Gesamtkomplexes in einzelne Brand- und Rauchabschnitte
Des Weiteren sollen die Flucht- und Rettungswege durch neue Brandschutz-/Rauchschutztüren und Abschlüsse gesichert werden.
Im Zusammenhang mit den Brandschutzmaßnahmen werden auch die an den Treppenhäusern angeordneten WC-Anlagen saniert und allgemein die Technische Ausrüstung ertüchtigt.
Mehr anzeigen
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 155360.16 💰
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH
Planckstraße 1
64291 Darmstadt”
Beschreibung der Beschaffung:
“Wesentliche Mengen: in m
Innenputz: 540
GK-Brandwände: 90
GK-Montagewände: 50
Vorsatzschalen: 190
Montagewände: 30
Trockenputz: 35
OWA Bandrasterdecken:...”
Beschreibung der Beschaffung
Wesentliche Mengen: in m
Innenputz: 540
GK-Brandwände: 90
GK-Montagewände: 50
Vorsatzschalen: 190
Montagewände: 30
Trockenputz: 35
OWA Bandrasterdecken: 100
OWA Decken de- und remontieren: 100
Pagoluxdecken de- und remontieren: 100
Metallpaneeldecken de- und rem.: 250
Metallpaneeldecken neu: 40
GK Decken: 140
Innenbeschichtungen Wände/Decken: 2 800
Zargen: 30 St.
Stahlblechtüren: 30 St.
PVC Boden: 150
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 177-400323
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Auftragsvergabe Malermeister Pluhm & Zankel GmbH
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-11-26 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Malermeister Pluhm & Zankel GmbH
Postanschrift: Ehrichstr. 6
Postort: Hanau
Postleitzahl: 63450
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Main-Kinzig-Kreis🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 155360.16 💰
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYEYDEV
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die zuständige Nachprüfungsbehörde ist die
Vergabekammer des Bundes
Villemombler Straße 76
53123 Bonn
Tel.: 0228 9499-0
Fax: 0228 9499-163
E-Mail:...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die zuständige Nachprüfungsbehörde ist die
Vergabekammer des Bundes
Villemombler Straße 76
53123 Bonn
Tel.: 0228 9499-0
Fax: 0228 9499-163
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
Internet: http://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html
Der Bewerber /Bieter wird aufgefordert, die Teile seines Angebots, die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, deutlich zu kennzeichnen. Geschieht dies nicht, kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht in seine Unterlagen ausgehen (§165 Abs. 3 GWB). Die GSI ist als Vergabestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 3 GWB).
Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen bei der GSI zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber der GSI geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2-3 GWB).
Teilt die GSI dem Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der o.g. Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch die GSI geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die GSI. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB der GSI durch die Vergabekammer zugestellt worden sein.
Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2018/S 231-527080 (2018-11-28)